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KSK und nicht-künstlerische Nebentätigkeit

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Cerrone92
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Hallo,
ich bin freischaffender Musiker, Musikproduzent und Multi-Instrumentalist mit einem Händchen für Programmierung.
Seit knapp einem Jahr bin ich nun über die KSK, Kranken, Renten und Pflegeversichert.
Nun habe ich mich im April ebenfalls als WebDesigner selbstständig gemacht und die KSK darüber informiert.

Prompt habe ich einen Anruf erhalten, mit der Bemerkung, dass ich nicht Programmieren dürfe, sondern nur Designarbeiten ausüben könne.
Nun stellt sich mir die Frage, in wie fern ich eine Webseite designen soll, wenn ich Sie nicht programmieren kann? Aber naja...

Am Telefon wurde mir gesagt, dass ich die künstlerischen Leistungen und die nicht-künstlerischen Leistungen in einer Rechnung gesondert ausstellen kann, wobei zweiteres im Jahr nicht die 5400€ (Gewinn) Grenze überschreiten darf.
Es sei an der Stelle gesagt, dass es sich bei den 5400€ um den Gewinn handelt (Einnahmen - Ausgaben).

Frage 1: Wie kann ich die technischen Arbeiten gesondert in Rechnung stellen kann, ohne zwei Rechnungen ausstellen zu müssen und es meinem Kunden so unnötig schwer machen?
Frage 2: Wäre es eventuell einfacher, einfach die gesamte Arbeit als "Designertätigkeit" abzuschreiben und fertig, streng genommen ist Programmierung die mitunter kreativste Arbeit von allen.
Frage 3: Wie prüft die KSK überhaupt, ob es sich bei meinen Tätigkeiten um künstlerische oder nicht-künstlerische Tätigkeiten handelt. Auch beim musizieren, komme ich an technische Handlungen nicht vorbei.
Frage 4: Sofern die künstlerische Tätigkeit finanziell überwiegt und ich durch Ausgaben die 5400€ Grenze nicht überschreite, könnte ich doch annehmen was ich will oder?

Hoffentlich hat jemand ein wenig Ahnung von dem ganzen Bürokratengedöns.
Gruß
 
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Hmmm, verstehe ich jetzt irgendwie nicht, Bei der Meldung des vorrausichtlichen Arbeitseinkommens einfach unter Bildende Kunst / Design: B16 Medien-Designer/in, Webdesigner/in, Interfacedesigner/in ankreuzen

Denke mal der Mensch am Telefon hat einfach Unsinn erzählt. Die sollen sich mal ihre eigenen Formulare angucken. Hier vielleicht noch ein hilfreicher Link: https://www.kuenstlersozialabgabe-hilfe.de/webdesigner/
 
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Hmmm, verstehe ich jetzt irgendwie nicht, Bei der Meldung des vorrausichtlichen Arbeitseinkommens einfach unter Bildende Kunst / Design: B16 Medien-Designer/in, Webdesigner/in, Interfacedesigner/in ankreuzen

Denke mal der Mensch am Telefon hat einfach Unsinn erzählt. Die sollen sich mal ihre eigenen Formulare angucken.
Ja die Sache mit der Kompetenz ist sowieso immer...naja...:D

Es geht letztendlich darum, dass das reine Programmieren keine künstlerische Tätigkeit im Sinne der KSK ist.
WebDesign jedoch schon.
Da ich beides mache, befürchte ich Probleme mit denen zu bekommen.
Dem Finanzamt ist das alles sc*****egal, solange die Steuern bezahlt werden.
 
Habe eben noch einen Link reingestellt
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Naja, die versuchen immer Leute nicht anzunehmen oder da wieder rauszuwerfen, auf jeden Fall hartnäckig bleiben !
 
Habe eben noch einen Link reingestellt
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Naja, die versuchen immer Leute nicht anzunehmen oder da wieder rauszuwerfen, auf jeden Fall hartnäckig bleiben !
Danke für den Link.
Ich bin bereits Mitglied.
Ich befürchte nur, dass irgendwann einer von denen auf die Idee kommt, mir was vorzuwerfen und Strafen etc...
 
Ich bin bereits Mitglied.
Ich befürchte nur, dass irgendwann einer von denen auf die Idee kommt, mir was vorzuwerfen und Strafen etc...
Ja, habe ich gelesen, Also Du bist Musiker und Webdesigner, beide Tätigkeiten sind als Künstler anzusehen. Ich denke die bellen nur werden aber nicht beißen, weil sie müßten es im Zweifel gerichtlich durchsetzen was ihnen meiner Meinung nach Schwerfallen dürfte.
 
Es scheint ja nun dank @bluesbreakers geklärt, dass Webdesigner KSK-würdig sind. :)

Fairerweise sollte @Cerrone92 auch seine Auftraggeber früh darüber informieren, dass Abgaben an die KSK anfallen, was tatsächlich auch verstärkt geprüft wird. Nachzahlungen und Säumniszuschläge sind immer ärgerlich und können zufriedene Kunden vergraulen.
Viele wissen gar nix von der KSK und dass sie zu Zahlungen verpflichtet sind.
https://www.kuenstlersozialabgabe-hilfe.de/ksk-pruefung/

Wer in der KSK ist, sollte die 450 € Grenze ( jährlich also 5.400 €) wirklich beachten, es gibt immer mal wieder Überprüfungen durch die KSK. Ich hatte auch schon eine Prüfung, es gab keine Probleme.
 
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Es scheint ja nun dank @bluesbreakers geklärt, dass Webdesigner KSK-würdig sind. :)

Fairerweise sollte @Cerrone92 auch seine Auftraggeber früh darüber informieren, dass Abgaben an die KSK anfallen, was tatsächlich auch verstärkt geprüft wird. Nachzahlungen und Säumniszuschläge sind immer ärgerlich und können zufriedene Kunden vergraulen.
Viele wissen gar nix von der KSK und dass sie zu Zahlungen verpflichtet sind.
https://www.kuenstlersozialabgabe-hilfe.de/ksk-pruefung/

Wer in der KSK ist, sollte die 450 € Grenze ( jährlich also 5.400 €) wirklich beachten, es gibt immer mal wieder Überprüfungen durch die KSK. Ich hatte auch schon eine Prüfung, es gab keine Probleme.
Ja das ist gut zu wissen.
Es ist im Geschäftsfeld so, dass zwischen WebDesigner und WebEntwickler unterschieden wird.
Ich übernehme alles an aufgaben, die mir über den Weg laufen.
Bisher habe ich nie zu einem Kunden gesagt "hörmal ich kann deine Seite nicht überarbeiten oder umcoden, weil die KSK es mir nicht erlaubt" schließlich brauche ich das Geld um die KSK Beiträge zu bezahlen. :D

Vermutlich mache ich mich wieder mit formalitäten verrückt.
 
Vermutlich mache ich mich wieder mit formalitäten verrückt.
Eben, eben, wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird :) und nur weil irgendeiner am Telefon irgend was erzählt muß man sich nicht verrückt machen, solange da nichts schriftliches kommt ist das eh alles unwichtig. Und wenn da doch noch mal was kommen sollte, kannst du dich immer auf das Urteil vom Bundessozialgericht berufen.
 
Es ist im Geschäftsfeld so, dass zwischen WebDesigner und WebEntwickler unterschieden wird.
Ich übernehme alles an aufgaben, die mir über den Weg laufen...

Ist mir mir schon klar. Wie stark interessiert es eigentlich deine Kunden, ob du für ihren Auftrag nun mehr Web designt oder Web entwickelt hast?

solange da nichts schriftliches kommt ist das eh alles unwichtig

Nun, wenn das schriftliche daraus besteht, dass die KSK die Mitgliedschaft kündigt und außerdem noch fette Nachzahlungen anstehen können, würde ich das nicht so locker sehen. Klar, man kann dagegen klagen, dann hat man auch noch fette Anwaltshonorare und Gerichtskosten am Hacken, wenn man verliert.

Die KSK ist schon eine super Sache und ich bin froh, dass es sie gibt. Für diejenigen, die trotz künstlerischer Tätigkeit auf Hinzuverdienste angewiesen sind, wird es durch die 450 € Grenze (oder die 5.400 € jährlich) schnell brenzlig. Das geht für mich irgendwie an der Lebenswirklichkeit vorbei.
Andererseits muss man auch die KSK verstehen, sonst könnte jeder dort eintreten, der mal am Musikladen vorbeigelaufen ist.;)
 
Nun, wenn das schriftliche daraus besteht, dass die KSK die Mitgliedschaft kündigt und außerdem noch fette Nachzahlungen anstehen können, würde ich das nicht so locker sehen. Klar, man kann dagegen klagen, dann hat man auch noch fette Anwaltshonorare und Gerichtskosten am Hacken, wenn man verliert.
Naja, die KSK kann nun nicht nach Lust und Laune einfach so kündigen.Die müßen sich schon an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Für diejenigen, die trotz künstlerischer Tätigkeit auf Hinzuverdienste angewiesen sind, wird es durch die 450 € Grenze (oder die 5.400 € jährlich) schnell brenzlig.
Das ist wohl war, aber der TE schrieb er ist erst seit gut einem Jahr Mitglied und wenn ich mich recht erinnere gelten für Berufsanfänger, glaube 3 Jahre lang Sonderreglungen.
 
Naja, die KSK kann nun nicht nach Lust und Laune einfach so kündigen.

Es gibt da kein Gewohnheitsrecht.
Entweder du erfüllst die Vorraussetzungen für eine Mitgliedschaft oder du kannst gehen.
Nicht ohne Grund werden wir jährlich aufgefordert, die Fragebögen auszufüllen.
Die KSK ist kein barmherziger Samariterverein für Leute, die gerne Künstler sein wollen, damit kein oder zu wenig Geld verdienen aber sich gerne als Künstler fühlen.
 
Ob ich mich als Webentwickler oder WebDesigner bezeichne, hat noch nie einen Kunden interessiert.
Ich habe bisher immer die Arbeit, wie auch immer Sie war erledigt, die Rechnung (mit Hinweis auf die KSK Abgaben) gestellt und abgeschickt.
Nie hat ein Mensch je nachgefragt oder sich dafür interessiert.
In meiner Situation ist es so, dass ich 80% meines Einkommens durch Musikproduktion etc. verdiene.
Mich nervt es nur, dass es Institutionen gibt, die mir plötzlich sagen was ich tun oder lassen soll.

Dies ist mitunter ein Grund, warum ich in Zukunft darauf hinarbeiten werde, aus der KSK auszutreten und meine Sozialabgaben aus eigener Tasche bezahlen.
Unabhängig davon ob ich berechtigt bin oder nicht.
Was ich am wenigsten leiden kann ist, wenn mich 20 Jährige Jugendliche anrufen und meinen, wie ich meine Arbeit zu machen habe.
 
Es gibt da kein Gewohnheitsrecht.
Entweder du erfüllst die Vorraussetzungen für eine Mitgliedschaft oder du kannst gehen.
Nicht ohne Grund werden wir jährlich aufgefordert, die Fragebögen auszufüllen.
Also ich war über 25 Jahre in der KSK. Du darfst mir glauben das ich mich damit schon ein wenig Auskenne, die jährlichen Fragebögen dienen hauptsächlich zur Festlegung der zukünftigen Beitragshöhe und Eingruppierung der Haupteinkünfte in die verschiedenen Kunst oder Publizistikbereiche.
Dies ist mitunter ein Grund, warum ich in Zukunft darauf hinarbeiten werde, aus der KSK auszutreten und meine Sozialabgaben aus eigener Tasche bezahlen.
Unabhängig davon ob ich berechtigt bin oder nicht.
Wie @robbert schon erwähnt hat ist die KSK kein Wunschkonzert sondern bei Vorliegen der Vorraussetzung eine Pflichtveranstaltung. Ob du darauf hinarbeitest in Zukunft nicht mehr über die KSK versichert zu sein ist deine Sache, aber Bedenke Du bekommst als Selbständiger über die KSK eine Sozialversicherung zu Konditionen für Arbeitnehmer und bezahlst auch nur den Beitrag eines Arbeitnehmers und den Arbeitgeberanteil zahlen die Abgabepflichtigen und der Staat ! Dürfte m.M.n. in freier Wildbahn schwierig werden zu so günstigen Konditionen einen vergleichbare Versicherung zu erhalten.
Was ich am wenigsten leiden kann ist, wenn mich 20 Jährige Jugendliche anrufen und meinen, wie ich meine Arbeit zu machen habe.
Betrachte das doch einfach mal positiv, der Mensch hat dich mit seinem Anruf auf eventuelle Fallstricke hingewiesen und du weist jetzt worauf du bei der Rechnungsstellung achten musst.
 
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Frage 1: Wie kann ich die technischen Arbeiten gesondert in Rechnung stellen kann, ohne zwei Rechnungen ausstellen zu müssen und es meinem Kunden so unnötig schwer machen?

Na, einfach zwei unterschiedliche Posten aufschreiben. Das macht es dem Kunden doch nicht schwer?

"Hiermit erlaube ich mir zu berechnen:

Designentwicklung und -gestaltung 5 Stunden à 55 Euro 275 Euro
Programmierung 3 Stunden à 55 Euro 165 Euro
SUMME 440 Euro

Ich bitte Sie um Überweisung blabla.
Der Betrag enthält keine Umsatzsteuer nach Kleinunternehmerregelung blabla"
 
Also ich war über 25 Jahre in der KSK. Du darfst mir glauben das ich mich damit schon ein wenig Auskenne, die jährlichen Fragebögen dienen hauptsächlich zur Festlegung der zukünftigen Beitragshöhe und Eingruppierung der Haupteinkünfte in die verschiedenen Kunst oder Publizistikbereiche.

Wie @robbert schon erwähnt hat ist die KSK kein Wunschkonzert sondern bei Vorliegen der Vorraussetzung eine Pflichtveranstaltung. Ob du darauf hinarbeitest in Zukunft nicht mehr über die KSK versichert zu sein ist deine Sache, aber Bedenke Du bekommst als Selbständiger über die KSK eine Sozialversicherung zu Konditionen für Arbeitnehmer und bezahlst auch nur den Beitrag eines Arbeitnehmers und den Arbeitgeberanteil zahlen die Abgabepflichtigen und der Staat ! Dürfte m.M.n. in freier Wildbahn schwierig werden zu so günstigen Konditionen einen vergleichbare Versicherung zu erhalten.

Betrachte das doch einfach mal positiv, der Mensch hat dich mit seinem Anruf auf eventuelle Fallstricke hingewiesen und du weist jetzt worauf du bei der Rechnungsstellung achten musst.
Guter Beitrag!
Gefällt mir sehr! Daumen hoch.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Na, einfach zwei unterschiedliche Posten aufschreiben. Das macht es dem Kunden doch nicht schwer?

"Hiermit erlaube ich mir zu berechnen:

Designentwicklung und -gestaltung 5 Stunden à 55 Euro 275 Euro
Programmierung 3 Stunden à 55 Euro 165 Euro
SUMME 440 Euro

Ich bitte Sie um Überweisung blabla.
Der Betrag enthält keine Umsatzsteuer nach Kleinunternehmerregelung blabla"
Bin ab nächstes Jahr Regelunternehmer.
Das heißt ich müsste für die Designertätigkeit 7% und für die Programmierung 19% abführen?
 
Guter Beitrag!
Gefällt mir sehr! Daumen hoch.
Danke schön :)
Bin ab nächstes Jahr Regelunternehmer.
Das heißt ich müsste für die Designertätigkeit 7% und für die Programmierung 19% abführen?
Umsatzsteuer ist ein heikles Thema da wirst Du wohl einen Steuerfachmann konsultieren müssen, würde ich in deiner Stelle auch machen, weil macht vom finanziellen als auch vom bürokratischen Aufwand einen riesen Unterschied.
 

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