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Cerrone92
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Hallo,
ich bin freischaffender Musiker, Musikproduzent und Multi-Instrumentalist mit einem Händchen für Programmierung.
Seit knapp einem Jahr bin ich nun über die KSK, Kranken, Renten und Pflegeversichert.
Nun habe ich mich im April ebenfalls als WebDesigner selbstständig gemacht und die KSK darüber informiert.
Prompt habe ich einen Anruf erhalten, mit der Bemerkung, dass ich nicht Programmieren dürfe, sondern nur Designarbeiten ausüben könne.
Nun stellt sich mir die Frage, in wie fern ich eine Webseite designen soll, wenn ich Sie nicht programmieren kann? Aber naja...
Am Telefon wurde mir gesagt, dass ich die künstlerischen Leistungen und die nicht-künstlerischen Leistungen in einer Rechnung gesondert ausstellen kann, wobei zweiteres im Jahr nicht die 5400€ (Gewinn) Grenze überschreiten darf.
Es sei an der Stelle gesagt, dass es sich bei den 5400€ um den Gewinn handelt (Einnahmen - Ausgaben).
Frage 1: Wie kann ich die technischen Arbeiten gesondert in Rechnung stellen kann, ohne zwei Rechnungen ausstellen zu müssen und es meinem Kunden so unnötig schwer machen?
Frage 2: Wäre es eventuell einfacher, einfach die gesamte Arbeit als "Designertätigkeit" abzuschreiben und fertig, streng genommen ist Programmierung die mitunter kreativste Arbeit von allen.
Frage 3: Wie prüft die KSK überhaupt, ob es sich bei meinen Tätigkeiten um künstlerische oder nicht-künstlerische Tätigkeiten handelt. Auch beim musizieren, komme ich an technische Handlungen nicht vorbei.
Frage 4: Sofern die künstlerische Tätigkeit finanziell überwiegt und ich durch Ausgaben die 5400€ Grenze nicht überschreite, könnte ich doch annehmen was ich will oder?
Hoffentlich hat jemand ein wenig Ahnung von dem ganzen Bürokratengedöns.
Gruß
ich bin freischaffender Musiker, Musikproduzent und Multi-Instrumentalist mit einem Händchen für Programmierung.
Seit knapp einem Jahr bin ich nun über die KSK, Kranken, Renten und Pflegeversichert.
Nun habe ich mich im April ebenfalls als WebDesigner selbstständig gemacht und die KSK darüber informiert.
Prompt habe ich einen Anruf erhalten, mit der Bemerkung, dass ich nicht Programmieren dürfe, sondern nur Designarbeiten ausüben könne.
Nun stellt sich mir die Frage, in wie fern ich eine Webseite designen soll, wenn ich Sie nicht programmieren kann? Aber naja...
Am Telefon wurde mir gesagt, dass ich die künstlerischen Leistungen und die nicht-künstlerischen Leistungen in einer Rechnung gesondert ausstellen kann, wobei zweiteres im Jahr nicht die 5400€ (Gewinn) Grenze überschreiten darf.
Es sei an der Stelle gesagt, dass es sich bei den 5400€ um den Gewinn handelt (Einnahmen - Ausgaben).
Frage 1: Wie kann ich die technischen Arbeiten gesondert in Rechnung stellen kann, ohne zwei Rechnungen ausstellen zu müssen und es meinem Kunden so unnötig schwer machen?
Frage 2: Wäre es eventuell einfacher, einfach die gesamte Arbeit als "Designertätigkeit" abzuschreiben und fertig, streng genommen ist Programmierung die mitunter kreativste Arbeit von allen.
Frage 3: Wie prüft die KSK überhaupt, ob es sich bei meinen Tätigkeiten um künstlerische oder nicht-künstlerische Tätigkeiten handelt. Auch beim musizieren, komme ich an technische Handlungen nicht vorbei.
Frage 4: Sofern die künstlerische Tätigkeit finanziell überwiegt und ich durch Ausgaben die 5400€ Grenze nicht überschreite, könnte ich doch annehmen was ich will oder?
Hoffentlich hat jemand ein wenig Ahnung von dem ganzen Bürokratengedöns.
Gruß
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