Kalle Wirsch
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Anm. d. Mod.: Verschoben aus dem Akkordeon-Forum (dort leicht deplatziert) - Wil Riker
Ich habe heute in einem Mietrechtsforum folgendes gefunden:
Können sich Mieter und Vermieter nicht einigen, wann, wie lange Musiziert werden darf so können diese Zeiten gerichtlich festgelegt werden. Gängige Praxis sei dann, dass bis zu zwei Stunden pro Tag musiziert werden darf. Und das nur außerhalb der Ruhezeiten, also zwischen 8 und 12h sowie zwischen 14 und 20h.
Die zwei Stunden gelten z.B. für: Saxophon, Klarinette, Geige, Violine, Bratsche, Cello oder Klavier.
Für Akkordeon werden nur 1,5h vorgegeben und für Schlagzeug lediglich 45 Minuten. Anmerkung: Dudelsack wird dann wahrscheinlich auf 5 Minuten begrenzt. Mit in die Spielzeit würden auch Fingerübungen eingerechnet (Etüden halt).
Besonders lustig finde ich: dass es nicht nicht auf die Qualität der Musikausübung ankomme, sondern ausschließlich auf die Lärmintensität !!!
...na, heute schon die Nachbarn mit Lärmintesität gequält?
Ich habe heute in einem Mietrechtsforum folgendes gefunden:
Können sich Mieter und Vermieter nicht einigen, wann, wie lange Musiziert werden darf so können diese Zeiten gerichtlich festgelegt werden. Gängige Praxis sei dann, dass bis zu zwei Stunden pro Tag musiziert werden darf. Und das nur außerhalb der Ruhezeiten, also zwischen 8 und 12h sowie zwischen 14 und 20h.
Die zwei Stunden gelten z.B. für: Saxophon, Klarinette, Geige, Violine, Bratsche, Cello oder Klavier.
Für Akkordeon werden nur 1,5h vorgegeben und für Schlagzeug lediglich 45 Minuten. Anmerkung: Dudelsack wird dann wahrscheinlich auf 5 Minuten begrenzt. Mit in die Spielzeit würden auch Fingerübungen eingerechnet (Etüden halt).
Besonders lustig finde ich: dass es nicht nicht auf die Qualität der Musikausübung ankomme, sondern ausschließlich auf die Lärmintensität !!!
...na, heute schon die Nachbarn mit Lärmintesität gequält?

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