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Band aufgelöst ??

  • Ersteller hoestseinsohn
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hoestseinsohn
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Moinsen :great:

Hab das mal was zum grübeln :confused:

Ich bin in einer Band mit 7 Mitgliedern.
Bei gründung der Band waren wir zu viert. Wir haben ein Schriftstück ( bei Gründung ) aufgesetzt, mit Bandname und anderen Sachen wie zum Beispiel, was tun bei Austritt und Bandauflösung.
Jetzt sind wir in der Situation das ich mit 3 weitereren Mitgliedern was neues aufziehen wollen - 2 davon Gründungsmitglieder und 2 neu dazu gekommene -

Die restlichen 3 - auch 2 Gründungsmitglieder - wollen auch allein weiter machen.

In unserem Schriftstück steht das bei Bandaustritt keiner etwas von dem zusammen angeschaften Equipment eine Auszahlung bekommt.

Und bei einer Bandauflösung das Equipment verkauft wird und alles in gleichen Teilen
ausgezahlt wird.

In welcher Lage befinden wir uns jetzt ???

Lösen wir die Band auf ??? Oder verlassen wir 4 die Band und lassen 3 übrig und haben keinen anspruch auf irgendetwas ???

Gruss Horst
 
Eigenschaft
 
Meiner Meinung nach wurde die alte Band aufgelöst, und so müßte das Equipment
verkauft werden.
 
die frage ist wer das equipment bezahlt hat, die 4 Gründer? Dann wäre es fair den Erlös unter den 4 aufzuteilen. Wenn alle 7 dran beteiligt waren, dann halt an alle 7 aufteilen.

Folgendes wäre noch ne Möglichkeit. Ihr bietet den anderen an das ihr deren Anteil am Equipment abkaufen wollt. So hättet ihr die PA und die anderen sind auch glücklich.
 
Die restlichen drei sehen die sachlage so das wir 4 aus der Band ausgetreten sind :mad: und keinen anspruch haben !!!
 
Nun ja - das ist naheliegend, dass die das so sehen ...

Also dennoch erst mal ein paar Fakten klären:
- wann wurde das Zeug für die Band angeschafft
- wie und von wem wurde es gezahlt
- wer hat Interesse an was für Teilen
- wer kann wen auszahlen

Dann würde ich das mal sortieren und einen Vorschlag machen als Diskussionsgrundlage.

Mal so aus dem Bauch:
> Wenn die Hälfte der Band aufhört, ist durchaus die Frage, ob die Band in der alten Form überhaupt noch existiert.
> Wie regelt Ihr die Entscheidungen? Demokratisch? Dann sollte man einfach auf der Grundlage sprechen, dass aus einer alten Band zwei neue entstehen. Wer den Namen weiterträgt (falls das überhaupt jemand will), sollte gütlich geregelt werden.
> Wenn Ihr noch nicht schriftlich "gekündigt" habt, steht durchaus noch im Raum, dass Ihr so lange formell/offiziell in der Band bleibt, bis die "Nachfolge" geregelt ist - mit vollem Stimmrecht.
> Kennt Ihr jemand, der den Schlichter spielen könnte? Im Moment scheinen die Fronten verhärtet zu sein. Da werden oft Sachen gesagt und mit Dingen gedroht, die bei näherer Überlegung einfach unsinnig oder unfair sind. Schlichter sollte jemand sein, dem von beiden Seiten Vertrauen entgegengebracht wird.

Versucht auf jeden Fall alles, um eine gütliche Einigung zu erreichen.
Der Rest kostet unnötig Zeit, Energie und Geld.

x-Riff
 
Wenn sich 2 Leute zusammen schliessen, um gemeinsam eine Band zugründen, sind sie in der Regel eine Band GbR. Wenn 5 dazukommen sind sie auch immer noch eine Band GbR. Wenn vier gehen gibt es auch immer noch eine GbR..........
Das könnte man sogar bis eine auf Person runterbrechen, die die "Band GbR" wäre.

Ausser - alle beschliessen einvernehmlich die Auflösung der Band GbR, sofern nichts anderes in einem Vertrag geregelt ist.

Versucht auf jeden Fall alles, um eine gütliche Einigung zu erreichen.
Der Rest kostet unnötig Zeit, Energie und Geld.
x-Riff


Topo :cool:
 
Zitat von x-riff Kennt Ihr jemand, der den Schlichter spielen könnte?



Die Sache mit dem Schlichter ist intressant !!!
Warum bin ich nicht selbst darauf gekommen !!!!:great:

Danke

Gruss Horst
 
Zitat von x-riff Kennt Ihr jemand, der den Schlichter spielen könnte?

Die Sache mit dem Schlichter ist intressant !!!
Warum bin ich nicht selbst darauf gekommen !!!!:great:
Danke
Gruss Horst
Bitte - ich habe selbst mehrmals in so ner Situation gesteckt und war einige male Schlichter - das macht die Sachen wirklich auslotbar und nimmt Dampf und Aggression weg.
Schon alleine dass man seine Position einem Neutralen darstellen und begründen muss, bewirkt, dass man sich damit rationaler auseinander setzt.

Wenn Ihr die Gelegenheit habt, macht das.

Viel Erfolg und gute Ergebnisse !

x-Riff
 
Wenn sich 2 Leute zusammen schliessen, um gemeinsam eine Band zugründen, sind sie in der Regel eine Band GbR. Wenn 5 dazukommen sind sie auch immer noch eine Band GbR. Wenn vier gehen gibt es auch immer noch eine GbR..........

Sorry, geschätzter Topo,

aber mein Wissensstand ist der, dass eine GbR beendet wird, sobald eines der Mitglieder ausscheidet (außer es ist dieser Fall im Vertrag geregelt)!
Die verbliebenen Mitglieder gehen dann eine NEUE GbR ein - ob automatisch oder mit Vertrag sei dahin gestellt!

Ich bin allerdings jetzt überfragt, wie sich das verhält, wenn offensichtlich ein GbR-Vertrag bestanden hat und immer wieder neue Mitglieder hinzu gekommen sind.

Das wäre ein Fall für einen fieseligen Juristen. Ich bin leider im Megastress, weil wir hier in der Akademie ab morgen wieder ein viertägiges Veranstalterseminar durchführen und mir fehlt ganz ehrlich die Zeit, um da jetzt nachzurecherchieren.

Aber wenn Ihr bis Ende der Woche nicht weiter gekommen seid, dann checke ich das Anfang der nächste Woche mal.

Viel Glück...
 
Aber wenn Ihr bis Ende der Woche nicht weiter gekommen seid, dann checke ich das Anfang der nächste Woche mal.

Viel Glück...


Erst mal möchte ich mich schon mal bei allen bedanken die sich hier sehr flott an meinem Thema beteiligen :great: Und bis nächste Woche hab ich auch Zeit @rockbuerosued :)

Das soll aber nicht heissen das es hier schon abgeschlossen seien soll, über andere Tipps wäre ich dankbar !!!

Gruss Horst
 
Sorry, dass ich das jetzt hier etwas abstrakt beschreibe.

Der Bestand einer GbR ist normalerweise an die jeweilige Gesellschafterzusammensetzung und an das Ziel der der GbR gebunden.
Das Ausscheiden eines Gesellschafters kann dazu führen, das die Gesellschaft auflöst wird.
Es sei denn, im Gesellschaftsvertrag befindet sich eine entsprechende Fortführungsklausel. Diese ist vorhanden, wenn es z.B. Regelungen über das Vermögen bei einem Bandaustritt gibt. Damit ergibt sich automatisch der Fortbestand der GbR.
Weiterhin können die verbleibenden Gesellschafter eine Fortführungsvereinbarung treffen. Es reicht, wenn z.B. drei Gesellschafter sagen : wir wollen weiter machen.

Schulden/ Haftung
Ist z.B. bei einer Band GbR ein Proberaum (Dauerschuldverträge) gemietet, so können die ehemaligen Gesellschafter (also die, die raus wollen) für mögliche alte und zukünfige Schulden (Dauerschuldvertrag) dafür für einen Zeitraum von 5 Jahren in "Haftung" genommen werden.
Das ist ein Thema, welches sehr genau geregelt werden sollte bzw. was man vertiefen sollte. Das bezieht sich auch z.B. auf Strom- und Gas- Lieferverträge, KFZ Steuern und KFZ Versicherungen, wenn z.B. ein Bandbus da ist.

Topo :cool:
 
Also weiterhin - und eher noch bestärkt durch topo und rockbuerosued - denke ich, es ist sinnvoller alles zu versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Allerdings kann es als - ich sach mal Anreiz zur gütlichen Einigung - durchaus dienlich sein, die Konsequenzen einer nicht-gütlichen Einigung anzuführen.

Nehmen wir nur mal als Gedankenexperiment an, dass die 4 noch nicht schriftlich bekundet haben, aus der Band auszutreten. Dann ließe sich das, was bisher gewesen ist, als Überlegungen etc. darstellen.

Und dann könnte man den Streitwert sozusagen darauf legen, wer von den beiden Parteien nun eigentlich berechtigt sei, weiter als Band zu fungieren. Jeweilige Einsprüche könnten es beiden Parteien unmöglich machen, überhaupt etwas (Equipment, Bandnahme etc.) weiter zu nutzen.

Mit der Folge, dass einige Jahre beide Teile nichts davon haben, sich nicht zu einigen.

Das sollte eigentlich Motivation genug sein, einen gütlichen Weg zu beschreiten.

x-Riff
 
Schulden/ Haftung
Ist z.B. bei einer Band GbR ein Proberaum (Dauerschuldverträge) gemietet, so können die ehemaligen Gesellschafter (also die, die raus wollen) für mögliche alte und zukünfige Schulden (Dauerschuldvertrag) dafür für einen Zeitraum von 5 Jahren in "Haftung" genommen werden.
Topo :cool:

Hi topo,

sollte die GbR tatsächlich weiter bestehen, was in der Tat möglich ist, so sollte der Aussteigende sein Ausscheiden zum TT.MM.JJJJ schriftlich fixieren. In der Regel gelten die Dauerschuldverhältnisse dann als beendet, wann zu diesem Zeitpunkt die nächste Kündigung möglich wäre.
Beispiel: Ausstieg zum 30.10.JJJJ, Proberaum-Mietvertrag Kündigungsfrist 4 Wochen zum Quartalsende = Zahlungsverpflichtung des Aussteigenden bis 31.12.JJJJ.

Der Ablauf weiterer laufender Dauerschuldverhältnisse sollten ebenfalls vertraglich geregelt werden, das ist das einfachste.

Grüße
Marc
 
:great: :great: :great: :great: :great: :great: :great: :great: :great: :great:


So ich wollte mich nur noch mal melden weil sich das Thema jetzt doch zum guten gewendet hat !!!!

Wir brauchten keinen Schlichter ( danke x-riff )

Wir gehen gütig und ohne Streit auseinander und das mit dem Eqipment hat sich auch geklärt.

Dank an alle die sich hier beteiligt haben :great: :D :cool:

Gruss Horst

Long live Rock and Roll !!!!
 
Mensch - Hoestseinsohn - das freut mich außerordentlich !

Glückwunsch !

Das bestätigt mich in meiner Vermutung, dass es auch vernunftbegabte Musiker gibt.

x-Riff
 

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