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Verträge als Background

C
Cindy
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Hallo ihr lieben da draußen,

Könnt ihr mir vielleicht eine Adresse nennen oder eine kurze Auskunft geben welche Rechte eine Backgroundsängerin hat.Da ich die Möglichkeit hatte an einem Album, bei ein paar Liedern mitzuwirken. Der Interpret ist sehr gut aber noch nicht bekannt ich hab das als Spass gesehen und kein Geld bekommen doch jetzt legt man mir einen Vertrag vor, den ich unterschreiben und damit auf alle meine "Ansprüche" verzichten soll.Ich weis nicht wie ich mich verhalten kann/soll?
Freu mich über jeden Rat da ich den Vertrag bald unterschreiben soll.
Es grüßt und dankt euch die ratlose Cindy!:confused:
 
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Liebe Cindy,

ersteinmal willkommen hier im Forum!

Wenn jemand hier deine Frage beantworten würde, wäre das eine konkrete Rechtsberatung.
Das ist leider verboten.


Ein Anwalt kann dir sicherlich weiterhelfen und wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dürfte es auch umsonst sein.


Topo :cool:
 
Hi Cindy,

ich bin kein Anwalt, und das hier ist ganz sicher KEINE in irgendeiner Form verbindliche Beratung ;)

Ganz allgemein gesagt ist das schon üblich, was bei dir gerade passiert:

Studiomusiker leisten ihren Teil der Arbeit, indem sie im Studio ihre Parts einspielen bzw. einsingen und werden dafür bezahlt.

Damit erwerben sie streng genommen Rechte an der Aufnahme und ggf. sogar an dem Stück (z.B. durch Hinzufügen einer markanten Hookline). Je nach weiterer Verwendung der Aufnahme (im Idealfall Charteinsatz) stehen ihnen dann gewisse Tantiemen zu.

Da von ihnen aber eigentlich nur gefordert wurde, ihren Beitrag möglichst schnell und schön (= professionell ;) ) einzuspielen, befindet sich der Auftraggeber damit schnell in einer Art Zwickmühle: Eigentlich wollte er nur jemanden, der z.B. Gitarre für ihn spielt. Derjenige hat durch sein Mitwirken jetzt aber u.U. wie auch immer geartete Rechte an der Aufnahme/dem Stück und könnte streng genommen jetzt a) Tantiemen einfordern oder im schlimmsten Fall b) gar Mit-Urheberschaft und damit GEMA-Tantiemen einfordern.

Da dies für die Auftraggeber u.U. ein unwägbares Risiko werden kann (bei Stücken, die in die Charts gehen, geht es schell um größere Summen), ist es mittlerweile (leider?) üblich, dass die angeheuerten Musiker alle evtl. anfallenden Rechte sofort wieder über den dir vorgelegten Vertrag abtreten.

Sprich: Die Studiomusiker sind damit reine Angestellte, die für ihre Zeit im Studio bezahlt werden. Mit allem Weiteren, das evtl. aus ihrer Arbeit erwachsen könnte, haben sie dann nichts mehr zu tun.

Inwieweit das jetzt moralisch vertretbar ist oder nicht, mag ich nicht beurteilen. Ich persönlich kann die Interessen beider Seiten durchaus nachvollziehen. Fakt ist jedenfalls, dass es für Studiomusiker durchaus üblich ist, die evtl. anfallenden Rechte abzutreten.

Einerseits ärgerlich und u.U. sogar moralisch verwerflich. Denn vielleicht wird ein Hit ja nur zum Hit, weil der Gitarrist diese unglaublich geile Hookline improvisiert hat oder die Backgroundsängerin so einen geilen Chor eingesungen hat. Dann hätte man natürlich gerne was vom Kuchen.

Andererseits "normalisiert" diese Regelung das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Studiomusiker: Es gibt eine klare Aufgabe, die wird bezahlt, fertig. Das kaufmännische Risiko trägt schließlich der Auftraggeber. Und seien wir mal ehrlich: Die weitaus größte Anzahl aufgenommener Songs bringt nicht einen Cent ein.

Wie genau der dir vorgelegte Vertrag aussieht, weiß ich nicht, und niemand kann dir irgendwelche Entscheidungen abnehmen.

Schwierig ist u.U., dass du kein Geld für die Aufnahmen bekommen hast. Wenn du das Ganze (wie du schreibst) als Spaß und als Erfahrung gesehen hast, könnte man das Ganze z.B. unter "Horizonterweiterung" verbuchen und es dabei belassen.

Wenn du den starken Verdacht hast, dass die Aufnahmen, an denen du mitgewirkt hast, demnächst in den Chart rauf- und runterlaufen, kannst du natürlich pokern und erst mal gar nichts unterschreiben, um ggf. über die Leistungsrechte einiges an Geld zu kassieren.

In diesem Fall solltest du dich allerdings darauf einstellen, dass es mit Folgejobs eher schwierig wird...

Für das Einziehen der Gelder für die Leistungsrechte ist übrigens die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) zuständig. Auf deren Homepage findest du auch weitere Informationen.

Ich hoffe, das hilft dir etwas weiter...

LeGato
 
Hi Cindy,

im Großen und Ganzen hat LeGato schon sehr recht mit dem was er schreibt. Jedoch heißen die "Leistungsrechte" tatsächlich Leistungsschutzrechte (deswegen heisst die GVL auch so ;) )

Um als mitwirkender Musiker einen urheberrechtlichen Anteil auch im Zweifelsfall gerichtlich durchsetzen zu können, ist schon eine gewaltige kompositorische Leistung notwendig (ähnlich wie bei der Bewertung von Bearbeitungen). Das dürfte aus der Ferne betrachtet auch im vorliegenden Fall sehr schwierig sein, so dass eine Miturheberschaft hier eher nicht in Betracht kommt.

Anders sieht es wirklich mit den Leistungsschutzrechten aus. Du hast als ausübender Künstler in jedem Fall eine Beteiligung an der Aufnahme (§§ 70 ff. UrhG). Mit dem vorliegenden Vertrag soll wahrscheinlich Dein Verzicht auf diese Rechte (wichtig bei Vervielfältigung oder Sendung z.B. im Radio) vereinbart werden.

Als Studiomusiker ist diese Regelung auch nicht ungewöhnlich - gewöhnlich tut man das aber gegen Entgelt.

Üblich wäre es den Vertrag zu unterschreiben...

Grüße
Marc
 
Hallo ihr lieben da draußen,

Könnt ihr mir vielleicht eine Adresse nennen oder eine kurze Auskunft geben welche Rechte eine Backgroundsängerin hat.Da ich die Möglichkeit hatte an einem Album, bei ein paar Liedern mitzuwirken. Der Interpret ist sehr gut aber noch nicht bekannt ich hab das als Spass gesehen und kein Geld bekommen doch jetzt legt man mir einen Vertrag vor, den ich unterschreiben und damit auf alle meine "Ansprüche" verzichten soll.Ich weis nicht wie ich mich verhalten kann/soll?

Sry, wenn ich das Thema nochmals uppe - war gesundheitlich bedingt eine Woche leider off-board.

Ich darf mal einen üblichen Studioablauf einwerfen:

Studio/Produzent bucht einen Instrumentalisten/Vokalisten und will einen bestimmten Part einer Produktion ausgearbeitet bekommen.
Studio/Produzent stellt Mucker den Song vor und sagt dann: "Biete mir mal etwas (eine Begleitung / eine zweite Stimme / eine whatever...) an".
Ausführender (Lohn- oder Umsonst-)Musiker wird hier automatisch schöpferisch tätig, greift i.d.R. im urheberrechtlichen Sinne nicht oder kaum Wert schöpfend in das Werk ein.

Damit die vom (Lohn- oder Umsonst-)Musiker geschaffenen Parts später nicht zu einem "Bremsklotz" werden, tritt der (Lohn- oder Umsonst-)Musiker seine Verwertungsrechte mit der so genannten KÜNSTLERQUITTUNG an Studio/Produzent ab. Und erhält dafür im Gegenzug eine einmalige Entlohnung.
(Btw.: Reicht Musiker diese Quittung später bei der GVL ein, bekommt er aus deren Ausschüttung nochmals ca. 30 % zusätzlich vergütet).

Wenn Musiker das aber für lau macht, dann ist das leider "seine Sache" und ändert nichts am ÜBLICHEN Vorgang der durch die Künstlerquittung geregelten Rechteabtretung.

sorry, aber so ist das Alltagsbusiness im Studiobetrieb!

lg.
 

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