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Coversong übersetzen

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Linn
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Guten Abend...
habe mich nun durch das Forum gearbeitet, allerdings keine Antwort auf meine Frage gefunden:

Ich möchte gerne ein skandinavisches Lied ins Deutsche übersetzen und dann aufnehmen/produzieren (und gegebenenfalls auf ner eigenen CD veröffentlichen und natürlich auch verkaufen.)
Habe bereits den Verlag/Komponisten angeschrieben, die mich ihrerseits an ihren Rechtsbeauftragten weitergeleitet haben.
Meine Frage ist nun: Gibt es bzgl. Urheberrechten- und Nutzung vorgegebene Verträge / Tarife? Ich habe keine Ahnung, wie ich vorgehen soll, denn der wird mir den Song nicht für nen warmen Händedruck überlassen.
Gibt es bzgl. Beteiligung einen vorgegebenen Satz?

Ist sicherlich ein ungewöhnlicher Fall, aber ich wäre froh, wenn mir ein schlauer Menschen weiterhelfen könnte :)
 
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Habe bereits den Verlag/Komponisten angeschrieben, die mich ihrerseits an ihren Rechtsbeauftragten weitergeleitet haben.
Meine Frage ist nun: Gibt es bzgl. Urheberrechten- und Nutzung vorgegebene Verträge / Tarife? Ich habe keine Ahnung, wie ich vorgehen soll, denn der wird mir den Song nicht für nen warmen Händedruck überlassen.
Gibt es bzgl. Beteiligung einen vorgegebenen Satz?

Ist sicherlich ein ungewöhnlicher Fall, aber ich wäre froh, wenn mir ein schlauer Menschen weiterhelfen könnte :)

Der Fall ist so ungewöhnlich überhaupt nicht.

Fakt 1: ohne Zustimmung der Rechteinhaber, darf der Song nicht verändert / bearbeitet werden. Auch eine Übersetzung - die i.d.R. nicht wortwörtlich erfolgt, weil sonst der Reim einen Salto schlägt - ist daher eine Veränderung. Sagt der Rechteinhaber NEIN, dann Finger weg.

Fakt 2: Kosten. Wenn ein Rechteinhaber einen solchen Eingriff gestattet, ist es aber fast allgemeingültig, dass solche Bearbeitungen nicht mit einer Beteiligung für den Bearbeiter einher gehen.
Will heißen: keine Bearbeitungsanmeldung bei der GEMA und deshalb auch keine Beteiligung an den Tantiemen.

Fakt 3: je nachdem, welche Abverkaufserwartung ansteht, ist der Rechteinhaber mit der reinen Tantiemenbeteiligung zufrieden zu stellen. Wenn der Song eher von einem No-name-Interpreten auf Tonträger erscheinen soll und die Chancen auf größere Umsätze gering sind, dann ist dies meistens ein Argument, um die Bearbeitungsfreigabe zu verweigern. Selten werden Pauschalzahlungen gefordert - ist aber nicht ausgeschlossen.

Standardverträge brauchst Du nicht. Die Bearbeitungsfreigabe kommt dann - wenn der Rechteinhaber mitspielt - ohnehin von deren Musikverlag.

Sorry für die späte Antwort, bin hier zurzeit nur wenig präsent!

lg.
 

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