Wo finde ich einen Gutachter für Handzuginstrumente?

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Wegen einer gestern festgestellten Unstimmigkeit bei meinem "neuen" Akkordeon benötige ich evtl. einen Amtlichen Gutachter für Handzuginstrumente. Ich war im Rahmen eines Hamburg Aufenthaltes beim Akkordeoncentrum Brusch. Dort wurde mir mein Instrument einmal gründlich unter die Lupe genommen und dabei leider festgestellt, daß sich darin nicht wie vom Verkäufer beschrieben "tipo a mano" Stimmplatten, sondern lediglich einfache Exportware befindet. Mich hat auch schon immer der relativ hohe Luftverbrauch und die schlechte Ansprache der Stimmzungen (hatte ich ja schon mal im Forum gepostet) gewundert. Auch insgesamt sei das Instrument nicht so hochwertig wie beschrieben. Da mir der Herr beim Akkordeonzentrum sehr kompetent erschienen ist - an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an die Fa. Brusch für Ihre Bemühungen, sollten Sie hier im Forum lesen - glaube ich diese Aussage jetzt einfach einmal.
Nach dem ersten "Schock" und der nach wie vor bestehenden Verärgerung habe ich mich an den Verkäufer, ein Akkordeoncenter in RP, gewandt und um eine Stellungnahme gebeten. Je nach Ausgang der Geschichte werde ich nun evtl. einen amtlichen Gutachter - möglichst in Schwaben oder Baden-Württemberg benötigen.

Also wer eine Adresse hat, bzw. weiß wo ich eine herbekomme bitte melden.
 
Eigenschaft
 
Also normalerweise sollte jeder seriöse Händler das bei der Prüfung anstandslos zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern.

Viel Erfolg.
 
Dort wurde mir mein Instrument einmal gründlich unter die Lupe genommen und dabei leider festgestellt, daß sich darin nicht wie vom Verkäufer beschrieben "tipo a mano" Stimmplatten, sondern lediglich einfache Exportware befindet.

Das ist ja Betrug! Das Akkordeoncenter kann sich da nicht rausreden. Mich interessiert auf jeden Fall wie das Ganze ausgeht.

Leider komme ich nicht aus BaWü oder Schwaben...kenne mich dort nicht aus und schon gar nicht mit Gutachtern.

Drücke dir auf jeden Fall die Daumen, daß diese Unannehmlichkeit zu deiner vollsten Zufriedenheit gelöst wird.

LG
 
...
Nach dem ersten "Schock" und der nach wie vor bestehenden Verärgerung habe ich mich an den Verkäufer, ein Akkordeoncenter in RP, gewandt und um eine Stellungnahme gebeten ...


Sehr ärgerliche Sache, finde ich. Hoffentlich steht der Verkäufer für das Ganze grade... Ist mit RP ein Bundesland gemeint? Und wenn ja, könntest du mir verraten, wo in RP ein Akkordeoncenter ist?

Einen Gutachter für Handzuginstrumente kenne ich nicht, erst recht keinen amtlichen... gibt´s so etwas überhaupt? Die höchste Qualifikation, die ich kenne, ist der Handzuginstrumentenmacher mit Meistertitel... aber so jemand hat das Akkordeon ja schon gesehen und beurteilt...

Gruß druckluft
 
Ich denke mal, daß so einer im Streitfalle dann als Gutachter hinzugezogen wird.

Und immer schön freundlich bleiben, dann ist auch die Gegenseite von sich aus aufgeschlossener. Wenn nicht, übernimmt der Anwalt das Grinsen :D
 
Handzuginstrumentenmachermeister wird es nicht so viele geben in Deutschland, wahrscheinlich sind die auch noch in einem Verband organisiert - da würde ich mich nicht drauf verlassen, daß da einer gegen den anderen antritt...?!!

Oder wievile Ärzte kennt ihr, die als Gutachter gegen Kollegen aussagen?

Ich würde da eher eine schriftliche Bewertung einholen (quasi Schätzung zwecks Verkauf, mit Auflistung der Details, z.B. Stimmplattenqualität) und dann einen Rechtsanwalt einschalten.
Aber auch hier bietet das BGB dem Verkäufer einige Möglichkeiten der Minderung bzw. der Nacharbeitung - wird eher auf einen Vergleich rauslaufen...
 
Im Moment tun sich nach erster Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer noch ganz andere Dinge auf. Allerdings möchte ich diese derzeit nicht breit treten, da es sich ja - wie man so schön sagt um ein offenes Verfahren handelt. Ich werde daher mit negativen Bemerkungen, die ich schriftlich nicht belegen kann derzeit vorsichtig sein. Aber wenn das mit dem Akkordeon so gelaufen ist, wie mir der letzte Verkäufer gerade gemailt hat, dann wir das noch Interessant, da hier auch im Forum bekannte Namen im Spiel sind.

Mit RP ist das Bundesland Reinland-Pfalz gemeint. Nach Recherche bei Google earth dürfte das stimmen, auch wenn es nahe an der Grenze zum Saarland liegt. Aber wie gesagt - so lange das nicht alles hieb und stichfest ist möchte ich hier noch niemanden in den Dreck ziehen. Ich bin bei den "Grünen" also nicht politisch, sondern beruflich und habe hier schon oft die Erfahrung gemacht, daß sich viele Dinge nach ordentlicher Recherche ganz anders herausstellen, als sie im ersten Moment erscheinen.

Ich schreibe hier im Forum noch einen kurzen Bericht wenn sich alles geklärt hat. Ob ich den Gutachter tatsächlich brauche, daß weiß ich noch nicht. Aber zunächst mal danke für Euer Interesse.
 
Oja, paß unbedingt auf, was Du in dieser Sache schreibst oder nicht, damit Du Deinem "Gegner" nicht noch in die Hände spielst oder er Dir dann wegen öffentlich gemachter Aussagen eine Klage an den Hals hetzt.

Laß Vorsicht und Ruhe walten.

Gruß

Ippenstein
 
Also normalerweise sollte jeder seriöse Händler das bei der Prüfung anstandslos zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern.


Ich denke ein seriöser Händler macht so etwas erst gar nicht. Zwischenzeitlich habe ich es übrigens noch mal von anderer Seite bestätigt, daß keine tipo a mano Stimmplatten verbaut sind.
 
Ist es denn unstrittig, dass es als Instrument mit "tipo a mano"-Stimmzungen angeboten bzw. verkauft wurde?

Wenn ja, wäre die rechtliche Seite doch einfach. Das Instrument würde einen erheblichen Mangel gegenüber der beim Verkauf dargestellten Ausstattung aufweisen, für den per Gesetz der Verkäufer haftet. Dabei spielt es für Deinen Haftungsanspruch nicht mal eine Rolle, ob der Verkäufer davon gewußt hat oder nicht ( . . . könnte eher den Staatsanwalt interessieren). Wenn der Verkäufer sagt, es sei "tipo a mano", dann gilt das als Bestandteil des mit dem Verkauf zustande gekommenen Vertrages. Stellt sich später heraus, dass die Stimmplatten von geringerer Qualität sind, muß der Verkäufer für diesen Mangel haften.

Falls der Verkäufer sich nicht einsichtig zeigt, würde ich die Sache schleunigst einem versierten Rechtsanwalt in die Hände drücken. Bei dieser Rechtslage dürfte der Verkäufer wohl verlieren und müßte dann auch noch Deine Anwaltskosten zahlen.

Es kommt jetzt meines Erachtens nur darauf an, ob es unstrittig ist, oder dass Du beweisen kannst, dass Du mit "tipo a mano" gekauft hast. Andernfalls . . .

Wegen eines Gutachters würde ich mir übrigens weniger Gedanken machen. Handzuginstrumentenmacher ist doch ein sogenannter "ordentlicher Lehrberuf", da sollte bei Bedarf schon die Handwerkskammer weiterhelfen können. Und schließlich hast Du ja auch noch die Aussage des Akkordeon Centrums in Hamburg.

Viel Glück.
-JoLala
 
Ist es denn unstrittig, dass es als Instrument mit "tipo a mano"-Stimmzungen angeboten bzw. verkauft wurde?

Ja, das ist unstrittig. Ich habe zum Glück das Ebayinserat, sowie den gesamten Email- verkehr ausgedruckt und aufgehoben.

Im Instrument seien laut Fa. Brusch lediglich Stimmzungen in "Exportqualität" verbaut, was das auch immer heißen mag. Auf jeden Fall wurde mir abgeraten noch Geld in das Akkordeon zu investieren.
 
Glaube, gestern gelesen zu haben, daß "Exportqualität" die zweitunterste Stufe von fünfen ist, während "tipo a mano" die zweithöchste... ---- Nachtrag: Ist unterschiedlich - je nach Hersteller: http://de.wikipedia.org/wiki/Steirische_Harmonika#Stimmplatten-Qualit.C3.A4t

Gewährleistungsfrist ist normal 1 Jahr bei Gebrauchtkauf. In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber aber davon aus, daß der Mangel schon ab Kauf vorgelegen hat und der Händler das Gegenteil beweisen muß. Nach den 6 Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht. Es dürfte ein leichtes sein, zu beweisen, daß die Stimmplatten schon beim Kauf darin waren (Alter des Wachses etc.). Hoffentlich steht aber auch die Seriennummer des Akkordeons im Vertrag...

Unabhängig von der Gewährleistungsfrist und der Rückgabefrist ist ein derart gravierender Mangel nicht wegzureden und muß vom Verkäufer behoben werden. Was im Vertrag steht, muß auch erfüllt werden.

Du kannst Dich auch ein bißchen unter http://www.recht.de ---> Foren informieren.
 
Ich bin ja rechtlich Gott sei dank etwas vorbelastet, habe aber mit dem BGB trotzdem leichte Berührungsängste. Nach meinem momentanen Kenntnisstand liegt gem §§ 633ffein Sachmangel vor der verschwiegen wurde. Somit tritt die Verjährung erst nach 3 Jahren ein (§ 195 BGB).

Danke übrigens für den Link mit den Stimmplattenqualitäten. Ich habe das schon bei Wiki gesucht aber nicht gefunden. Ich war nämlich doch leicht verunsichert, ob tipo a mano vielleicht doch nur gleichbedeutend mit Exportqualität ist. Aber bei Wiki steht das ja eindeutig drin.

Zwischenzeitlich weiß ich auch, daß der Verkäufer hier mitliest - daher hier einen herzlichen Gruß.
Mir geht es nicht darum ein gutes Geschäft zu machen. Ich bedauere es eigentlich sehr, daß das Akkordeon von so minderer Qualität ist. Aber was ich bezahlt habe, daß möchte ich auch haben.
 
Wenn der Verkäufer hier mitliest, dann hoffe ich mal, daß er auch von sich aus bereit ist, einzulenken.

Gute Stimmzungen zeichnen sich - so wie ich das gelesen habe - ja nicht nur durch die Bearbeitungsweise, sondern auch durch die Qualität des Materials aus. Also mit mal schnell mit der Feile nachgeschliffen ist dann nicht das gleiche. ;-)

Was heißt hier, "ein gutes Geschäft zu machen" ??? Es geht hier lediglich um die Erfüllung eines Kaufvertrages.
 
Ebay? So viel zu unserem Online-Marktplatz...ohne Worte.

100% according: in der "e-bucht" wird viel angeschwemmt! :evil:

was da täglich an Akkordeons "vorbeischwimmt" ist haarsträubend :mad:

andererseits werden die ranzigsten Speicherfunde von "Spezialisten" aufgekauft, ein bischen hergerichtet (Leim und Kitt macht die Arbeit fit ;) ) und dann mit Gewinn verscheuert. :twisted: ist echt beschissen :(
 
100% according: in der "e-bucht" wird viel angeschwemmt! :evil:

was da täglich an Akkordeons "vorbeischwimmt" ist haarsträubend :mad:

andererseits werden die ranzigsten Speicherfunde von "Spezialisten" aufgekauft, ein bischen hergerichtet (Leim und Kitt macht die Arbeit fit ;) ) und dann mit Gewinn verscheuert. :twisted: ist echt beschissen :(

Wenn ich manchmal was bei ebay kaufe (kommt nur noch sehr selten vor), dann kann ich nur selbst den Kopf schütteln und rede mir immer ein:

No risk, no fun! ;)

Hoffen wir aber, daß unser Sir_Falk die ganze Sache noch retten kann...Kopf hoch :)
 
Rechtsberatung dürfen wir ja nicht machen. Aber wenn die Parameter so sind wie Sir_Falk sie angegeben hat, sehe ich dem positiv entgegen.

Da kann ich ja bei meinem Akkordeon von Glück sagen... zumindest, wenn ich mir die Höhe der Stimmzungen über den Platten anschaue - manche höher, manche näher an der Platte (nebeneinanderliegender Platten...), läßt sich da ev. noch einiges rausholen und ansonsten sieht das Ganze ja noch sehr gut aus.
 
Nach meinem momentanen Kenntnisstand liegt gem §§ 633ffein Sachmangel vor der verschwiegen wurde. Somit tritt die Verjährung erst nach 3 Jahren ein (§ 195 BGB).

Ich gehe davon aus, dass Du das Instrument nicht hast bauen lassen, sondern ein fertiges Teil gekauft hast. Dann wäre es nicht § 633 sondern § 433ff. Das ändert zwar nicht so viel an der Sache selbst, läßt mich aber vermuten, dass es vielleicht doch besser wäre, wenn Du Dich an einen Fachmann (Anwalt) wenden würdest. Was hilft es, wenn Du im Recht bist, letztlich aber Dein Recht nicht bekommen solltest.

Die Frage ist natürlich, was willst Du erreichen? Den Kauf rückgängig machen (?) oder Nachbesserung verlangen / Stimmzungen gegen Tipo A Mano austauschen (?), eine Kaufpreisminderung durchsetzen (?) . . . zusätzlich Ersatz von evtl. Aufwänden . . . ?

Ich an Deiner Stelle - ohne Dir da reinreden zu wollen - würde dem Verkäufer den Sachmangel per Einschreiben noch einmal bestätigen und darin auch gleich meine Forderungen klar formuliert mitteilen und ihn zugleich auffordern, eine verbindliche Antwort innerhalb z.B. 7-tägiger Frist zu geben, andernfalls oder bei Ablehnung ich die Sache einem Anwalt übergeben würde.

Nochmals, viel Glück bei der Sache !

Gruß, JoLala
 
Und bei der Fristsetzung aufpassen, daß eine vernünftige Frist eingehalten wird...
 

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