Lärmbelästigung (Österreich) - Links zum nachlesen gesucht!

  • Ersteller andreas103
  • Erstellt am
andreas103
andreas103
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
19.06.16
Registriert
20.06.06
Beiträge
192
Kekse
0
Hallo,
hab die SuFu benutzt; bin aber mit "Lärmbelästigung" und "Lärmschutzrichtlinien" auf nichts Brauchbares gestoßen! Habs auch bei Google und Wikipedia versucht...

Ich möchte mich in die österreichische Gesetzeslage zum Thema "Lärmbelästigung" einlesen.
Also z.B. ab welchem Lärmpegel (verursacht durch Bandproben/alleiniges musizieren) sich ein Nachbar aufregen kann.

Vlt hat ja jemand Stichwörter parat, mit denen ich under Google etc. weiter suchen kann!
Wäre aber auch über Links zu PDF-Dateien oder ähnliches sehr dankbar! ;)

Vielen Dank im Voraus!
 
Eigenschaft
 
Ich möchte mich für Selbiges für Deutschland eintragen.

In erster Linie natürlich für mein Proben alleine bzw die Bandproben in einem Mietshaus, aber auch gerne allgemeinere Sachen, die man z.B. gegen diese EM-Seuche nutzen kann.
 
in österreich sagen die meisten immer: von 6 bis 22 uhr kannst du gerne lärm machen, danach ist nachtruhe.

dies ist eher eine faustregel der bevölkerung, vom gesetz her gibt es das nicht. wenn außergebührlich lauter lärm gemacht wird, ist dieser einzustellen, egal welche tageszeit. natürlich werden die nachbarn schneller auf die barrikaden steigen, wenn es schon zu späterer stunde ist.

falls ein anruf bei der polizei einlangt, müssen die jedenfalls kommen, dazu sind sie verpflichtet. und üblicherweise sagen die dir dann auch, dass du leiser sein sollst. die interessiert es normalerweise nicht, ein zweites mal wegen so einem scheiß zu kommen. sollte dies doch der fall sein, hätten sie das recht, die PA oder was auch immer abzudrehen. vielleicht auch mitnehmen, weiß ich aber dann doch nicht so genau.

und sollte so etwas vor gericht kommen, werden schallpegel gemessen, da musst du dann aber einen rechtsexperten fragen.

achja: was zu laut ist, ist sehr sehr subjektiv. manche fühlen sich ja schon angepisst, wenn jemand laut niest. ich denke mal, dass deswegen das recht eher auf seiten des lärmbelästigten steht.

mfg
stefan
 
Ob da die Gesetzeslage wirklich so relevant ist?
Ich habs immer wieder erlebt, dass Nachbarn die Polizei gerufen haben. Die ruecken dann aber nicht mit Gesetzestexten an. Und auch nicht mit Geraetschaften um die Lautstaerke zu messen. Je nachdem, wie die so drauf sind heisst es dann "koennt ihr nicht ein bisschen leiser machen?" oder "aus die Maus, sonst Anzeige".
Wenn man dann 20 Minuten spaeter wieder in gewohnter Lautstaerke spielt passiert entweder nix mehr oder es kommen irgendwann 2 andere Polizisten...
 
danke für die antworten!

aber hat vlt jemand einen link parat? irgendwo im internet wird das gesetz (zumindest ein auszug) wohl nieder geschrieben sein - oder?

lg andreas
 
Also wir hatten letztens bei nem konzert auch gleich 2 von den grün-weißen partybusen vor der Tür stehen, da wir aber schon fertig waren sidn die wieder abgerückt mit dem hinweis doch bitte ein wenig leiser zu machen, ich denkre so läuft das auch in den meisten Fällen ab,a llerdings habe ich auch shcon mitbekommen das Konzerte beendet wuirden wegen beschwerden der Nachbarschaft.

textlich kann ich dir leider nur das BGB empfehlen, da müsstest du was finden.
Zudem ist das in Deutschland soweit ich wies (schlag mich nicht wenns falsch ist) tatsächlich recht subjektiv was zu laut ist, meines Wisens hängen z.B. in frankreich Dezibelmessgeräte in Clubs udn es gibt wohla uch Richtwerte wie laut es 1 M außerhalb der Grundstücksgrenze noch sein darf, aber ich weis nicht ob es sowas auch für Deutschland gibt.
 
Ich stelle den Ordnungshütern 2 Fragen:
1.) Wie laut spielen wir denn?
2.) Wie laut dürfen wir denn spielen?

"Zu laut" und "leiser " sind unzulässige Antworten. Bis der ein Messgerät auftreibt und den betreffenden Paragraphen findet gibts wahrscheinlich die Band die auf gerade auftritt nicht mehr.
Behandelt die Beamten als das was sie sind....Verkehrsüberwacher. Mehr als Knöllchen schreiben und Führerscheine wegnehmen haben die meisten nicht drauf.
 
:-D das ist natürlich lustig, aber die Herrschaften können schon verdammt zickig werden, vor alle, wenn man so Sprüche bringt, wobei ANGEMELDETE Konzerte ohnehin nicht so leicht beendet werden können, aber das vergessen die veranstalter gerade bei kleineren konzerten mal gerne (war bei uns auch der Fall xD), und in so Fällen, besser fresse halten bevor dein Freund udn Helfer auf den trichter kommt dass das Konzert nicht angemeldet ist, das wird dann glaube ich etwas teurer....
 
Ich stelle den Ordnungshütern 2 Fragen:
1.) Wie laut spielen wir denn?
2.) Wie laut dürfen wir denn spielen?

"Zu laut" und "leiser " sind unzulässige Antworten.
Hmm, da stellt sich aber die Frage, wer die Nachweispflicht über den Lärmpegel hat. ;)
Liegt die Nachweisepflicht nämlich tatsächlich bei der Gruppe und die haben selber kein geeignetes Messgerät, dann ist "leiser" tatsächlich eine gültige Antwort, denn dann liegt es im Ermessen der Polizei.
 
dann ist "leiser" tatsächlich eine gültige Antwort, denn dann liegt es im Ermessen der Polizei.
....und geschätzt werden darf ja schon bei Geschwindigkeitsüberschreitungen :D

Mal ehrlich, warum das ganze stressig werden lassen, wenn mit einem simplen "ja, ok" die Herrschaften nach 1min sowieso wieder weg sind?
 
Und vor Gericht sagt der Bulle dann:
Die waren mindestens doppelt so laut wie die Stereoanlage meiner Tochter

Erst wenn mir der Kapperltröger den entsprechenden Paragraphen nennt und eine Überschreitung des Grenzwertes nachweist würde ich ihn ernst nehmen.
 
Ich stelle den Ordnungshütern 2 Fragen:
1.) Wie laut spielen wir denn?
2.) Wie laut dürfen wir denn spielen?

"Zu laut" und "leiser " sind unzulässige Antworten. Bis der ein Messgerät auftreibt und den betreffenden Paragraphen findet gibts wahrscheinlich die Band die auf gerade auftritt nicht mehr.
Behandelt die Beamten als das was sie sind....Verkehrsüberwacher. Mehr als Knöllchen schreiben und Führerscheine wegnehmen haben die meisten nicht drauf.

anscheinend gehts in deutschland wesentlich lockerer zu als in österreich. zuerst kommt normale streifenpolizei, die dir sagt, dass du entweder leiser machst oder sie abdrehen, und das nächste mal hast du die WEGA vor der türe stehen. und wenn du die dann fragst:

1.) Wie laut spielen wir denn?
2.) Wie laut dürfen wir denn spielen?

gibts normalerweise als antwort eine auf den deckel. die fackeln da nicht lange.

aber zurück zum thema: ich werd mal einen bekannten von mir fragen, ob er den paragrafen dafür kennt (in österreich). als bulle sollte er es wissen.
 
http://www.umweltbundesamt.at/publikationen/publikationsliste/?&pub_category_id=17

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/i5800000.htm

http://www.kulturvernetzung.at/noe_veranstaltungsgesetz.doc

Im Normalfall, wenn das Ereignis sich oefter als 10x im jahr wiederholt, kann der betroffene Anrainer den Amtsarzt kommen lassen, der entscheidet wenns genug ist, und dann wird die Anlage plombiert. Wenns einzelne VA's sind, kann man Ausnahmegenehmigungen beantragen, da hat man dann aber wohl beweispflicht, muesste also den Pegel, zumindest im Publikumsbereich Laeq messen und protokollieren.

Fuer einen Proberaum also ganz schlechte Karten wenn sich jemand aufregt, fuer einzelne Veranstaltungen kann man die Ausnahmegenehmigung kriegen und das VOR der Veranstaltung bei der naechsten Polizeidienststelle darlegen. Bissl Hausverstand und Diplomatie halt, dann geht sowas eher stressfrei ueber die Buehne.

cu
martin
 
anscheinend gehts in deutschland wesentlich lockerer zu als in österreich. zuerst kommt normale streifenpolizei, die dir sagt, dass du entweder leiser machst oder sie abdrehen, und das nächste mal hast du die WEGA vor der türe stehen.

:D
Naja, die Deitschn sind ja auch wesentlich lockerer als die Sued-Bayern (harhar)
Aber mal was anderes: Sone Texas-Ranger gibts hier bestimmt auch. Hab zwar noch keine kennengelernt, aber mal Rambo spielen ist sicher fuer viele ein Grund, sich dem Verein ueberhaupt anzuschliessen. Allerdings hab ich sowieso den Eindruck, dass die Alpen-Bullen ein kleines bisschen haerter drauf sind als die im Flachland. Die in Berlin sind zwar grundsaetzlich gestresst, aber in solchen Faellen erstaunlicherweise immer recht freundlich.
 
Hi,

Wir hatten mal Auftritt und spielten bis 8 Uhr, zu der Uhrzeit wollte die Frau ihr Kind ins Bett bringen. Es waren mal gerade 7:55 und da kam die Frau (mit ihrem Kind in den Armen) zu den Instrumenten heraus und zog dreist einen Kabel aus der Steckdose.. dummerweise gingen dabei nur zwei Lampen aus und alle Verstärker waren noch an, dann haben wir das Lied trotzdem fertig gespielt.

Manche "Nachbarn" verhalten sich sehr dreist, wie ich finde, diplomatisch da was zu regeln gestaltet sich äusserst schwierig, da man sich dabei auch selbst aufregt. Anmerken zu der Story sollte man, dass an diesem Fleck nie Konzerte stattfanden und noch nie laute Musik von dort kam. Eine Frechheit..

Grüsse
 
Hey, also ich hab mir gestern mal die Soundcheck gehohlt, und da standen zumindest die Vorschriften für Konzerte, nämlich bis maximal 85 Dezibel, und der veranstalter muss auf "laute Muisk" Hinweisen, , wenns mehr wird, ab 95 müssen sogar Ohrstöpsel gestellt werden (fürs publikum), udn die Beweispflicht dass es nur so laut ist/war liegt beim Veranstalter!!
Wie das bei proben ist weiss ich leider nicht, aber ich nehme an ähnlich

Gilt allerdings nur für Deutschland
 
Wie das bei proben ist weiss ich leider nicht, aber ich nehme an ähnlich

Kann ich mir kaum vorstellen. Bin aber auch kein Jurist.
Waere da nicht die Beweislast umgekehrt? Will sagen: jemand behauptet dass wir zu laut sind und wir muessen beweisen dass es nicht so ist...?
 
Es ist immer noch so, dass meine Schuld bewiesen werden muß und nicht ich meine Unschuld beweisen muß....so die Theorie
Zoll, Finanzamt, Radarfallen,...sehen das anders
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben