Lärmbelästigung (Österreich) - Links zum nachlesen gesucht!

  • Ersteller andreas103
  • Erstellt am
Also wie gesagt, der Artikel galt halt nur für veranstaltungen, und da hieß es, die Beweislast, falls z.b jemand einen Hörschaden bekommt, liegt beim Veranstalter, er muss also nachweisen dass es nicht zu laut war, das mit den proben war ein Rückschluss von mir, ist im Nachhinein betrachtet aber doch recht unwahrscheinlich, weils ja keine öffentliche Veranstaltung ist.
Aber wisst ihr was, ich frage demncäsht einfach mal die örtlichen grün-weißen freunde und Helfer, xD die SOLLTEN es ja eigentlich wissen :D


OT: Mich kotzen die Dezibelgrenzen ein wenig an, Rock braucht nunmal Druck, aber das mit den Ohrstöpseln find ich gut, hab meine selber schon oft vergessen, und son schöner Tinnitus am Morgen xD nee, muss nicht sein
 
liegt beim Veranstalter, er muss also nachweisen dass es nicht zu laut war

Ich hab ja schon ausreichend schlechte Erfahrungen mit Veranstaltern gemacht (wg. PA, Bezahlung, Umgangston, Verpflegung, etc.), aber wie sollen die hinterher beweisen wie laut es war? Da muessten die ja immer, also permanent, das entsprechende technische Geraet und einen Notar da haben. Ich kenn mich zwar nicht so aus, denke aber dass es vermutlich (sind ja in Deutschland) schon mehr als genug Bestimmungen gibt, die Veranstaltern das veranstalten vermiesen. Kein Wunder dass viele lieber Musik aus der Dose laufen lassen...
 

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