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Grenze Umsatz Kleinunternehmer

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Hallo,

hab leider eine kleine Sache bzgl. des Steuerkrams noch nicht verstanden:

Es heißt, dass der Umsatz im Vorjahr nicht über 17.500 Euro liegt und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird.

Meine Frage bezieht sich auf dieses kleine Wörtchen "und".

Beispiel:
Wenn man ca. 16.000 € Umsatz erwirtschaftet, kann man problemlos Kleinunternehmer bleiben.
Was ist jedoch, wenn man (konstant, also vorauss. jedes Jahr) z.B. 25.000 € Umsatz hat?
Dann ist es ja über 17.500 € aber unter 50.000 € - nur eine von beiden Bedingungen ist erfüllt. Man kann ebenfalls problemlos Kleinunternehmer bleiben oder wie läuft das?

Freue mich auf Antworten
LG
 
Eigenschaft
 
sobald du über die grenze kommst (ich meine sogar nur 16800€), musst du rückwirkend die umsatzsteuer abführen. ob du das dann nachträglich deinen kunden berechnest oder aus eigener tasche zahlst ist dir überlassen.

andere frage, warum willst du kleinunternehmer bleiben?
 
Du brauchst ja zur Entwicklung deines Geschäftes etwas Zeit, deshalb geht das auch länger...

Klick mal hier, da ist es schön mit Beispiel erklärt....Klick
Hier nochmal das Gesetz zur Besteuerung ...Klick

Das Thema ist aber recht komplex (je nach Art der Selbstständigkeit); ich würde mich da an einen Steuerberater wenden
 
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Bzgl. des Designer-Beispiels:
"Im dritten Jahr ihrer Selbständigkeit laufen die Geschäfte langsam an, so dass sie einen Nettoumsatz von 35.000 Euro erwirtschaftet. Rechnet sie 7 Prozent Umsatzsteuer hinzu, kommt sie auf insgesamt 37.450 Euro. Mit diesem Betrag liegt sie unter 50.000 Euro, so dass für dieses Jahr noch die Kleinunternehmerregelung gilt."

"Liegt die Prognose unter 50.000 Euro, gilt die Kleinunternehmerregelung für das laufende Jahr, selbst wenn der tatsächliche Umsatz später davon abweicht. "

MUSS man dann für nächstes Jahr Ust ausweisen oder ist es nur eine Option?

@maccaldres
Wenn man viele Endkunden hat lohnt sich eine Kleinunternehmerregelung. Geringerer Preis, weniger Bürokratie und auf nen Steuerberater könnte man ja somit auch verzichten
 
...MUSS man dann für nächstes Jahr Ust ausweisen oder ist es nur eine Option?...
die "bis 50000.-€" sind eine einmalige Regelung, die es ermöglicht, das erste Jahr nach den "unter 17000.-€" noch als Kleinunternehmer abrechnen zu DÜRFEN.

Wenn man DAUERHAFT die 17000.-€ überschreitet, ist man umsatzsteuerpflichtig. Je nach Höhe vom Umsatz mit monatlicher oder vierteljährlicher Anmeldung.
 

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