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70/30 Doordeal und Umsatzsteuer

McCoy
McCoy
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Eine Combo spielt im Veranstaltungssaal eines privat betriebenen Kinos ein Konzert mit Eintritt. Die Mitglieder der Combo sind alle umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer, der Kinobetreiber muß aber (AFAIK) 7% Umsatzsteuer abführen. Vereinbart wurde der Doordeal 70/30.

Wie wird das umsatzsteuermäßig berechnet? Versteuert der Kinobesitzer die kompletten Einnahmen, zieht also von den gesamten Einnahmen 7% ab und gibt dann 70% an die Combo? Oder werden die Einnahmen zuerst geteilt und der Kinobetreiber führt nur von senem Anteil 7% Umsatzsteuer ab?

Beispiel:
Einnahmen: € 1000,-

1. Möglichkeit:
€ 700,- bekommt die Combo, der Kinobetreiber € 300,- und versteuert diese.

2. Möglichkeit:
Von € 1000,- werden 7% USt. abgeführt, übrig bleiben € 930,-. Davon erhält die Combo 70%, also € 651,-. Der Kinobetreiber erhält den Rest und zahlt € 70,- Steuern auf den Gesamtbetrag.

Weiß das zufällig jemand?

Viele Grüße,
McCoy
 
Eigenschaft
 
Nach meiner Privatmeinung kommt der Vertrag "ich zahle Eintritt und dafür komme ich zum Konzert" ausschließlich zwischen Besucher und Kinobetreiber zustande, so dass ihm erstmal die gesamten Einnahmen zugeordnet werden müssen und dementsprechend umsatzsteuerpflichtig sind.

Aber eigentlich muss das die Combo nicht kümmern. Ein Doordeal bezieht sich normalerweise doch immer auf die brutto-preise, und das gehört auch so in den gastspielvertrag. Also bezogen auf das Beispiel: Der Kinobetreiber führt von den 1.000 Euro Umsatzsteuer ab und zahlt der Combo trotzdem 700 Euro aus.

Nur so am Rande: Deine Rechnung zur Höhe der Umsatzsteuer ist nicht richtig. Wenn die Besucher 1.000 Euro gezahlt haben, ist die Umsatzsteuer schon drin. 1.000 Euro entsprechen also 107 %. Es sind ca. 935 Euro netto plus 7 % davon, also nur rund 65 Euro.
 
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Hi,

die Meinung von "Beyme" teile ich nicht. Die Band hat Einnahmen (im Beispiel 700,00€) und die muss sie versteuern. Das die Bandmitglieder Umsatzsteuerbefreit sind hat ja erst einmal nichts mit der Band zu tun. Die Band wird hier als Unternehmen betrachtet und das Unternehmen Band ist Steuerpflichtig (Ihr wollt ja auch bei Einkäufen die Umsatzsteuer zurück) . Inwieweit die Gewinnbesteuerung, die ja dann auf die Einzelmusiker umgelegt wird, wirksam wird und wie hoch, das wird Thema beim Jahresausgleich.

Selbst wenn der Veranstalter die Steuer übernimmt führt er natürlich Euren Anteil als gezahlte Gage beim Finanzamt als Augaben ab - er zahlt also keine Steuer dafür (bzw. verechnet sie bei der Umsatzsteuererklärung). Damit seit Ihr wieder in der Position, dass Ihr Einnahmen habt für die die Band Steuerpflichtig ist - sowohl Einkommensteuer als auch Umsatzsteuer.

Wenn die Band eine Steuernummer hat - also beim Finanzamt gemeldet ist - könnt Ihr die Umsatzsteuer (die Ihr leisten müsst) mit der gezahlten verrechnen.
Also Beispiel:
Ihr habt Einnahmen, bei denen z.B. 100,00 Euro UST anfallen. Gleichzeitig habt ihr (Umsatzsteuerpflichtige) Ausgaben (z.B. Ersatzteile/Verschleißteile wie Saiten, Röhren, Felle etc - Spritkosten zum Gig, zur Probe - Bühnenkleidung etc.pp) bei denen Ihr UST gezahlt habt. Hier werden jetzt die Steuern gegeneinander Verrechnet. Also fleisig Quittungen zahlen.

Der Veranstalter wird Eure Steuerlast nicht übernehmen.

Gruß
 
Nehmen wir mal an, es ist keine Combo, sondern ein Solokünstler, der USt.-befreiter KU ist. Wie wäre das dann? BTW: Vertrag per Handschlag, ohner Schriftform.
 
Wenn es keinen schriftlichen Gastspielvertrag gibt und der Kinobetreiber meint, er müsse jetzt beim Doordeal seine Umsatzsteuer verrechnen, würde ich das als Taschenspielertrick empfinden, aber das angesichts der relativ kleinen differenz schlucken. Und beim nächsten Doordeal ganz klar brutto-eintrittspreis als Basis festlegen.

Ärger ist immer scheiße, weil man sonst kein zweites Mal dort spielen kann und sich Ärger auch herumsprechen kann.

(Ansonsten bleibe ich dabei, wie ich das oben geschrieben habe.)
 
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Wenn es keinen schriftlichen Gastspielvertrag gibt und der Kinobetreiber meint, er müsse jetzt beim Doordeal seine Umsatzsteuer verrechnen, würde ich das als Taschenspielertrick empfinden, ...)

Willst Du den Veranstalter zum Rechtsbruch animieren? Er muss seine Einnahmen und Ausgaben versteuern und er wäre blöd und unprofessionell wenn er seinen steuerlich relevanten Gewinn gegenüber dem Finanzamt nicht verkleinern würde indem er die gezahlte Gage als Betriebsausgabe angibt. Außerdem mißverstehst Du da etwas - er verrechnet nicht seinen Umsatzsteuer sondern macht den ausgezahlten Anteil an der Gage gegenüber dem Finanzamt als Betriebsausgabe geltend. Wenn die Band aus einem anderen Finanzamtsbereich stammt bekommt dieses Finanzamt trotzdem eine Meldung vom Finanzamt des Veranstalters und wenn die Band dort nicht bekannt ist (weil nicht angemeldet) kann es passieren, das die Band angeschrieben wird und eine Schätzung angedroht wird (kann sehr teuer werden).
Wenn man als Band regelmäßig höhere Einnahmen hat wäre eine Anmeldung beim Finanzamt der richtige Weg - zumal man dann auch alle seinen Ausgaben von der Steuer absetzen kann. Wenn man nur ab und an spielt und keine großen Einnahmen erziehlt kann dies auch als Liebhaberei steuerbefreit laufen - dies entscheidet aber (wenn es Hart auf Hart kommt) das Finanzamt.

@McCoy - Ob Combo oder Solokünstler - gegenüber dem Finanzamt macht das keinen Unterschied.
Es erhebt sich in Deinem Fall allerdings die Frage warum die Bandmitglieder umsatzsteuerbefreit sind. Sind sie das als Künstler (Musiker)? Wenn nein - also wenn sie wegen einem anderen Gewerbe befreit sind hat dies erst einmal keine bewandtnis bei der steuerlichen Klärung des Gigs.

Gruß
 
Okay, dann nochmal ausführlich...

Willst Du den Veranstalter zum Rechtsbruch animieren? Er muss seine Einnahmen und Ausgaben versteuern und er wäre blöd und unprofessionell wenn er seinen steuerlich relevanten Gewinn gegenüber dem Finanzamt nicht verkleinern würde indem er die gezahlte Gage als Betriebsausgabe angibt. Außerdem mißverstehst Du da etwas - er verrechnet nicht seinen Umsatzsteuer sondern macht den ausgezahlten Anteil an der Gage gegenüber dem Finanzamt als Betriebsausgabe geltend. Wenn die Band aus einem anderen Finanzamtsbereich stammt bekommt dieses Finanzamt trotzdem eine Meldung vom Finanzamt des Veranstalters und wenn die Band dort nicht bekannt ist (weil nicht angemeldet) kann es passieren, das die Band angeschrieben wird und eine Schätzung angedroht wird (kann sehr teuer werden).

Es geht mir gerade nicht um das Verhältnis zwischen Veranstalter und Finanzamt.

Der Punkt ist doch der, dass man als Band beim "Doordeal" typischerweise davon ausgeht, dass sich die Verteilungsquote - im Beispiel 70/30 - an den Brutto-Eintrittspreisen orientiert und diese Absprache gilt. Ob der Veranstalter selbst umsatzsteuerpflichtig ist, kann mir als Band dann doch genau so egal sein wie irgendwelche beliebigen anderen Kosten, die beim Veranstalter eben so anfallen. Wenn ich ein Handschlaggeschäft mache, das besagt "Doordeal 70 für die band, 30 für den Veranstalter", dann empfinde ich es als Taschenspielertrick, wenn der Veranstalter hinterher ankommt und jammert, dass ja in den Eintrittspreisen noch Umsatzsteuer enthalten war und er das abziehen will, bevor er das Geld nach Quote verteilt. Die Steuer soll er natürlich gerne bezahlen, keine Aufforderung zum Rechtsbruch, aber ich bin der Meinung, dass mich als Band seine Umsatzsteuer nichts angeht und ich die 70 Prozent von den Endkunden-Ticketpreisen erhalte. So ist mein Empfinden dabei, auch wenn es natürlich ungeschickt ist, solche Vereinbarungen nicht schriftlich zu schließen.

So wie ich das verstanden habe, ist die ganze Umsatzsteuer- und Betriebsausgaben- und -einnahmen-Geschichte dem Fragesteller eh nicht wichtig, ich glaube, im Beispiel kommt es ihm nur darauf ein, wie die Eintrittseinnahmen nun verteilt werden.
 
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Oh ja.

Hier liegt dann ein klassisches Mißverständniss vor SORRY - natürlich bekomme ich als Band (oder Einzelkünstler) die volle Gage (im Beispiel 70% der Türeinnahmen) und der Veranstalter kann keine Kosten für's Finanzamt geltend machen, da er für diesen Teil der Summe überhaupt keine Steuern bezahlt (weder UST noch Einkommenssteuer) denn er setzt die Gage als Betriebsausgaben ab. Die einzigen die (eventuell) Steuern auf diese Gage zahlen müssen sind die Musiker.

Es ist ganz klar, bei einer Abmachung 70/30 bekommt die Band die 70% Brutto ohne irgendwelche Abzüge (außer es ist in einem Vertrag anders geregelt).

Gruß
 
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Der Auftritt war heute (bzw. inzwischen schon gestern), und es ist alles regulär gelaufen, also wir haben 70% Brutto bekommen.

Der Hintergrund war der, daß ich vor vielen Jahren schon mal in einem anderen Kino gespielt hatte, und der Kino-Betreiber damals die USt von den Gesamteinnahmen zuerst abgezogen und erst danach den Rest aufgeteilt hatte. Ich hatte das damals auch als "Taschenspielertrick" empfunden, war aber selbst bei der Abrechnung nicht anwesend, das hatte ein anderes Combomitglied erledigt. Daran hatte ich mich jetzt erinnert und wollte einfach mal grundsätzlich wissen, wie so etwas normalerweise gehandhabt wird. Ansonsten habe ich solche Doordeals ohnehin ausgesprochen selten.

Auf jeden Fall danke für die Antworten, ich sehe jetzt klarar.

Viele Grüße,
McCoy
 
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Wenn ich als Veranstalter einen Deal mit der Band mache, der also besagt, ich 30, die Band 70% des gezahlten Eintritts, stellt sich für mich gerade die Frage, wie das mit den anderen Kosten läuft, für die der Eintrittspreis als Parameter zu Grunde liegt, wie z.B. GEMA. Mal abgesehen, davon ob Netto oder Brutto für die GEMA zugrunde gelegt wird, da ich als VA für die GEMA zur Kasse gebeten werde, wäre das dann ja ziemlich ungünstig für mich, wenn ich für die 100% zur Kasse gebeten werde. Genau, wie wenn dann die 70% als quasi Gage zählen, für die ich auch noch den Beitrag an die Künstlersozialkasse abführen muss.
Kommt jetzt noch die Umsatzsteuer in's Spiel (um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen), wird es noch komischer, denn ich meine, dass auf Eintritt kein verminderter Steuersatz erhoben wird, sondern der volle. Das sähe dann so aus:
Bleiben wir bei dem Beispiel mit 1000EUR Einnahmen durch Eintritt. Davon führe ich 19% an das FA ab, bleiben noch 840. Davon bekommt 700 die Band, 90 EUR (einfach mal ne Schätzung) bekommt die GEMA, 40EUR die KSK, bleiben mir noch 10EUR, die nicht einmal für das Personal an der Kasse reichen?!
 
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Wenn ich als Veranstalter einen Deal mit der Band mache, der also besagt, ich 30, die Band 70% des gezahlten Eintritts, stellt sich für mich gerade die Frage, wie das mit den anderen Kosten läuft, für die der Eintrittspreis als Parameter zu Grunde liegt, wie z.B. GEMA. Mal abgesehen, davon ob Netto oder Brutto für die GEMA zugrunde gelegt wird, da ich als VA für die GEMA zur Kasse gebeten werde, wäre das dann ja ziemlich ungünstig für mich, wenn ich für die 100% zur Kasse gebeten werde. Genau, wie wenn dann die 70% als quasi Gage zählen, für die ich auch noch den Beitrag an die Künstlersozialkasse abführen muss.
Kommt jetzt noch die Umsatzsteuer in's Spiel (um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen), wird es noch komischer, denn ich meine, dass auf Eintritt kein verminderter Steuersatz erhoben wird, sondern der volle. Das sähe dann so aus:
Bleiben wir bei dem Beispiel mit 1000EUR Einnahmen durch Eintritt. Davon führe ich 19% an das FA ab, bleiben noch 840. Davon bekommt 700 die Band, 90 EUR (einfach mal ne Schätzung) bekommt die GEMA, 40EUR die KSK, bleiben mir noch 10EUR, die nicht einmal für das Personal an der Kasse reichen?!


Also wenn Du als Veranstalter (im Beispiel) 70% (also 700,00€) an die Band als Gage zahlst, dann zahlst Du dafür im Endeffekt keine Steuern, denn dies sind Ausgaben Deines Gewerbes. Das heißt sie sind Steuermindernd. Die Umsatzsteuer läuft durch (Umsatzsteuererklärung) und als Ausgabe schmälert es Deinen Gewinn (Jahresausgleich). Die 700,00 € werden also von Dir als Ausgaben verbucht. Für die GEMA Gebühren bist Du allerdings allein zuständig dafür hast Du aber auch die alleinigen Einnahmen von allem was die Kunden/Besucher verzehren.

D.h., Du führst 19% Umsatzsteuer von den 1000,00 € an das Finanzamt ab, bekommst aber die 19% auf den Anteil der Band (19% von 700,00 €) vom Finanzamt wieder. So ist das auf dem Papier - im realen Leben werden Deine Steuerlasten und Deine Steuerpflichten gegeneinander verrechnet. Wenn ich davon ausgehe, das Du vierteljärlich Steuervorrauszahlungen hast, dann wird das spätestens am Jahresende ausgeglichen.
Du zahlst also für die 700,00 € Bandanteil keine Ust. und es schmälert Deinen Gewinn (Du zahlst also auch keine Gewinnsteuer darauf)

Deine Rechnung sieht also so aus:
19% von 1000 = 190,00 € > verbleibt 810,00 €. Minus 700,00 € Band = 110,00 €. Minus Deiner GEMA & KSK (nehme mal Deine Zahlen) = -20,00 € ABER Plus Rückerstattung der Ust durch das Finanzamt (19% von 700 = 133,00 €) = 113,00 € Gewinn aus der Türeinnahme. Hinzu kommt, das (wie bereits erwähnt) die 700,00 € (ohne Ust - also 567,00 €) sich steuermindert auf andere Einnahmen Deines Laden auswirken.

Also ganz so schlimm wird es für Dich nicht.

Gruß Gerry
 
Deine Rechnung sieht also so aus:
19% von 1000 = 190,00 € > verbleibt 810,00 €.

Diese Rechenweise für Steuern ist nicht richtig. Die Steuern werden nicht als Anteil vom Ergebnis berechnet, sondern sie werden auf den Betrag-vor-Steuern (netto) aufgeschlagen. Wenn also etwas netto 100 € kostet, dann werden darauf 19% Umsatzsteuer aufgeschlagen, was brutto 119 € ergibt.

Auf das Beispiel angewendet heißt das, wenn die Einnahmen einschließlich Steuern 1000 € betragen, dann setzen sie sich so zusammen

1000 € = X € + X € x 19% = 1,19 x X €.

Umgestellt

X € = 1000 / 1,19 = 840 €

Immerhin ein Unterschied von 30 €.

Für die Peilung über den Daumen entsprechen 19% Umsatzsteuer etwa 16% vom Bruttobetrag.
 
Du zahlst also für die 700,00 € Bandanteil keine Ust.

Moment, der Veranstalter kann Umsatzsteuer nur dann gegeneinander verrechnen, wenn die Band auch umsatzsteuerpflichtig ist.

Die 1.000 Euro von der Abendkasse sind in voller Höhe umsatzsteuerpflichtige Einnahmen. Was dann später an die Band geht, sind ganz normale Ausgaben, bei denen es wie immer darauf an kommt, ob die Band ihm eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer stellen kann.

Edit: Aber wenn der Veranstalter Wert darauf legt, Vorsteuer zu ziehen, hätte er auch einen vernünftigen Vertrag gemacht, in dem brutto und netto Beträge klar genannt sind. ;-)
 
Leider nicht richtig, Gerry. Wie Beyme schon geschrieben hat: Wenn die Band als Kleinunternehmer mir keine Rechnung mit Mehrwertsteuer ausstellt, trage ich die 19% von den 700 komplett selber.
Man muss bei Steuern zwei Dinge grundsätzlich unterscheiden, die hier immer wieder durcheinander geworfen werden: 1. Umsatzsteuer und 2. zu versteuernder Gewinn
Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich am Jahresende vereinfacht gesagt aus der Differenz der Einnahmen und Ausnahmen, also was am Ende unter'm Strich überbleibt, und hat nichts zu tun mit der Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuer zahlt jeder Gewerbetreibende auf seine Einnahmen, in der Regel 19%, oder einen verminderten Steuersatz von 7% wie er auf bestimmte Waren angewendet wird (z.B. Zeitschriften) sowie künstlerische Tätigkeiten. Dafür kann er auf Ausgabenbelegen ausgewiesene Mehrwertsteuer wiederum gegenrechnen. Daher ist es auch in diesem Fall sehr interessant, ob eine Band auch Umsatzsteuerpflichtig ist, also Mehrwertsteuer ausweisen kann, oder nicht. Wer unter 17.500EUR Umsatz pro Jahr bleibt, kann sich von der Umsatzsteuerpflicht im Sinne der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) befreien lassen, was bei den meisten Amateurmusikern und -Bands sowie vielen SemiProfs zutrifft.
Die Umsatzsteuer ist eine Ausgabe für den Unternehmer, die er an das Finanzamt zahlt, unabhängig wieviel Gewinn er am Jahresende erwirtschaftet. Es kann sein, dass ich Umsatzsteuer zurückerstattet bekomme, obwohl ich Gewinn gemacht habe, genau wie ich Umsatzsteuer nachzahlen muss, obwohl ich Verlust gemacht habe.
 
Das bei einem Doordeal noch die Umsatzsteuer aufgeschlagen wird ist Unsinn. Ich jedenfalls habe in mehr als 40 Jahren Musikbusiness noch keinen Veranstalter gehabt, der das versucht hätte. Im Preis des Eintritts ist die Steuer bereits enthalten, denn der Kunde/Besucher zahlt die Steuer. (es heißt ja nicht: "Eintritt 10 Euro + Steuer")

Ob die Band Umsatzsteuerpflichtig ist oder ob sie überhaupt beim Finanzamt gemeldet ist, interessiert mich als Veranstalter überhaupt nicht - ich habe Einnahmen (Eintrittspreis mit Steuer) und ich habe Ausgaben (Gage an Band). Von den Ausgaben setze ich meine Umsatzsteuer ab und von den Einnahmen muss ich Umsatzsteuer zahlen (wird verrechnet). Das ich an Band X eine Gage bezahlt habe wird von dem für mich zuständigen Finanzamt an das Finanzamt der Band weitergemeldet (sollte jedenfalls) und wenn die Band nicht gemeldet ist oder die Steuer nicht abführt wird, werden die sich melden - aber bei der Band! Das funktioniert auch wenn die Band keine Rechnung stellt. Allerdings ist es für den Veranstalter besser sich zumindest die Auszahlung von der Band quittieren zu lassen sonst könnte es mit dem Nachweis gegenüber dem Finanzamt schwierig werden.

Wenn die Band von der Steuer befreit ist, dann ist dies ihr zusätzlicher Gewinn (sie hat die Einnahmen mit Steuer, braucht die Steuer aber nicht abführen) - aber es ist eben ihr (Band) Zusatzgewinn und nicht der Zusatzgewinn des Veranstalters, der glaubt er bräuche die Steuer nicht zu zahlen da die Band ja befreit ist.

Das mit der Befreiung von der Umsatzstuer ist aber für die Band auch ein "zweischneidiges Schwert" - wenn sie befreit ist zu zahlen, kann sie aber auch nicht verrechnen. Soll heißen: die Band kann keine Umsatzstuer für ihre Ausgaben beim Finanzamt absetzen. Da muss man schon mal genau rechnen wobei man sich besser stellt. Bei der Verrechnung bzw. Rückerstattung der Umsatzsteuer auf alle Ausgaben der Band kann schon einiges zusammen kommen. (Spritkosten, eventuell Proberaummiete, Anlagenkauf, Verbrauchmaterial wie Saiten etc., Bühnenoutfit, Poster druck etc. pp.)

Auf den Unterschied zwischen Umsatzsteuer und zu versteuernden Gewinn bin ich in meiner Antwort doch eingegangen.

Gruß
 
Also entweder hast Du das Prinzip mit den Steuern noch nicht ganz verstanden, oder wir reden aneinander vorbei. Natürlich wird die Umsatzsteuer nicht auf den Eintritt aufgeschlagen, denn sie ist darin schon enthalten. Deswegen heißt es auch nicht 10 EUR + Steuer (in USA ist das übrigens so, da werden Waren immer Netto ausgezeichnet und an der Kasse wird da drauf noch mal Steuer, VAT, aufgeschlagen), sondern der Betrag enthält x% Mehrwertsteuer.
Ob die Band Umsatzsteuerpflichtig ist, oder nicht, ist für einen Veranstalter schon interessant. Ob ich eine Quittung über 1000EUR erhalte oder eine, über 1000EUR in der 7% Mehrwertsteuer enthalten ist, sind immerhin 65,42 weniger Kosten für mich. Denn von Ausgaben kannst Du nur Umsatzsteuer absetzen (wobei absetzen der falsche Begriff ist), wenn auf dem Ausgabenbeleg auch Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Dass Du an eine Band Gage bezahlt hast, braucht das FA nicht an die Band weiterzumelden. Da die Band i.d.R. einen Beleg erstellt (mit oder ohne ausgewiesene Steuer), weiß sie das selbst, dass sie dies in irgendeiner Form versteuern muss.

Der Punkt...
Wenn die Band von der Steuer befreit ist, dann ist dies ihr zusätzlicher Gewinn (sie hat die Einnahmen mit Steuer, braucht die Steuer aber nicht abführen) - aber es ist eben ihr (Band) Zusatzgewinn und nicht der Zusatzgewinn des Veranstalters, der glaubt er bräuche die Steuer nicht zu zahlen da die Band ja befreit ist.
ist mir zu wirr, da gehe ich lieber gar nicht drauf ein.

Befreiung von der Umsatzsteuer laut §19 oder nicht - da hast Du völlig recht - muss man sich tatsächlich mal ausrechnen. Dadurch, dass eine Band nur 7% Steuer auf Einnahmen abführt, dafür aber 19% Mehrwertsteuer bei Ausgaben gegenrechnen kann, klingt im Prinzip gut. Man muss nur einige Punkte beachten: Spritkosten sind so nicht absetzbar, also keine Tankbelege, sondern lediglich 30Ct/km, wobei es egal ist, ob Du Umsatzsteuerbefreit bist oder nicht. Auch in Proberaummieten ist normalerweise keine Mehrwertsteuer enthalten. Natürlich bei Anschaffung von Equipment, Zubehör, Poster/Werbung etc. Bei Bühnenoutfit muss man aufpassen, da konnte man früher alles mögliche drunter absetzen. Heutzutage akzeptiert das FA da nicht mehr alles. Wichtig ist, alle Belege auf die Band ausgestellt werden. Die Befreiung von der Umsatzsteuer kann einen Band als GbR beantragen, und nur die ist dann vorsteuerabzugsberechtigt. Belege, die auf Deinen Namen ausgestellt werden, oder einfach nur Kassenbelege, werden nicht anerkannt. Du musst immer explizit nach einer Rechnung fragen. Ist also nicht ganz so einfach, und da fällt auch vieles runter, weil man den Aufwand für kleine Beträge nicht eingeht.
 
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