
McCoy
HCA Jazz & Piano
Eine Combo spielt im Veranstaltungssaal eines privat betriebenen Kinos ein Konzert mit Eintritt. Die Mitglieder der Combo sind alle umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer, der Kinobetreiber muß aber (AFAIK) 7% Umsatzsteuer abführen. Vereinbart wurde der Doordeal 70/30.
Wie wird das umsatzsteuermäßig berechnet? Versteuert der Kinobesitzer die kompletten Einnahmen, zieht also von den gesamten Einnahmen 7% ab und gibt dann 70% an die Combo? Oder werden die Einnahmen zuerst geteilt und der Kinobetreiber führt nur von senem Anteil 7% Umsatzsteuer ab?
Beispiel:
Einnahmen: € 1000,-
1. Möglichkeit:
€ 700,- bekommt die Combo, der Kinobetreiber € 300,- und versteuert diese.
2. Möglichkeit:
Von € 1000,- werden 7% USt. abgeführt, übrig bleiben € 930,-. Davon erhält die Combo 70%, also € 651,-. Der Kinobetreiber erhält den Rest und zahlt € 70,- Steuern auf den Gesamtbetrag.
Weiß das zufällig jemand?
Viele Grüße,
McCoy
Wie wird das umsatzsteuermäßig berechnet? Versteuert der Kinobesitzer die kompletten Einnahmen, zieht also von den gesamten Einnahmen 7% ab und gibt dann 70% an die Combo? Oder werden die Einnahmen zuerst geteilt und der Kinobetreiber führt nur von senem Anteil 7% Umsatzsteuer ab?
Beispiel:
Einnahmen: € 1000,-
1. Möglichkeit:
€ 700,- bekommt die Combo, der Kinobetreiber € 300,- und versteuert diese.
2. Möglichkeit:
Von € 1000,- werden 7% USt. abgeführt, übrig bleiben € 930,-. Davon erhält die Combo 70%, also € 651,-. Der Kinobetreiber erhält den Rest und zahlt € 70,- Steuern auf den Gesamtbetrag.
Weiß das zufällig jemand?
Viele Grüße,
McCoy
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