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Hat ein gekündigtes Bandmitglied ein Recht auf vorher gebuchte Termine?

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Sting Ray
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Hallo ins Forum,

Folgender Sachverhalt: Ich spiele in unterschiedlichen Formationen und als Vertretung, im Top 40 und Tanzmuckenbereich. Die Spieltermine sage ich nach Anfrage fest zu und blockiere sie für alle anderen Bands bzw. lehne Anfragen für die gebuchten Termine ab.

Nun hat es sich ergeben, dass man mich ohne Vorwarnung aus einer Band gekündigt hat, mit der ich, bzw. die mit mir 10 Termine vereinbart habe(n). Diese hatte ich schriftlich, per Mail in Tabellenform bekommen und soll diese nun nicht mehr spielen, da ich ja hinter meinem Rücken ausgetauscht wurde. Bei einem Teil der Termine habe ich anderen Bands abgesagt, die sich wiederum um anderen Ersatz gekümmert haben. Diese Termine sind nun logischerweise auch weg. Da es mitten in der Saison ist, ist es auch quasi unmöglich andere Jobs zu bekommen.

Nun meine Frage ins Forum: Kann ich bei der Band, die mir gekündigt hat einen Anspruch auf die entgangenen Gagen erheben, bzw. verlangen, dass ich die gebuchten Termine spiele? Hat einer der Kollegen vielleicht schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht?

Herzlichen Dank & Rock on
 
Eigenschaft
 
Besteht ein Vertrag mit der die gekündigte Person Anspruch erheben könnte, quasi so was in der Art Arbeitsvertrag?
 
Nein, lediglich mündliche Absprachen und eben die besagte Tabelle auf denen die Spieltermine eingetragen sind und die der Bandchef rum schickt. Wenn Ersatz benötigt wird bzw. ein anderer Musiker eingekauft wird, steht das ebenfalls drin.
 
Meiner Meinung nach besteht ein Anspruch, er ist evtl. schwer zu beweisen. Aber auch eine mündliche Vereinbarung plus eine Tabelle sind ein Vertrag (zwei übereinstimmende Willenserklärungen)
Hast Du schon mal mit dem Bandleader gesprochen? Ich würde versuchen, wenigstens die Hälfte der Gage als Entschädigung zu bekommen.
 
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Der Bandleader scheint zu keinem Gespräch bereit. Die Kündigung kam ebenfalls per Mail. Auf meine dann geschriebene Antwort mit der Forderung auf Ausgleich kam als Antwort, dass er k bzw. die Band keinerlei schriftliche Verträge eingegangen sei.
 
Hallo ins Forum,

Folgender Sachverhalt: Ich spiele in unterschiedlichen Formationen und als Vertretung, im Top 40 und Tanzmuckenbereich. Die Spieltermine sage ich nach Anfrage fest zu und blockiere sie für alle anderen Bands bzw. lehne Anfragen für die gebuchten Termine ab...
Wir können Dir hier keine Rechtsbeihilfe leisten, sondern nur unsere Einschätzung der Lage schildern.

Meiner Meinung nach besteht ein Anspruch, er ist evtl. schwer zu beweisen. Aber auch eine mündliche Vereinbarung plus eine Tabelle sind ein Vertrag (zwei übereinstimmende Willenserklärungen)
Sehr schwierig! Hier liegt kein Vertrag in dem Sinne, wie man ihn z.B. mit Veranstaltern macht vor. Auch ist der TE wahrscheinlich nicht Mitglied der Band-GBR. Sonst hätte er uns das schon mitgeteilt. Da hätten sicherlich solche Listen eine andere Bedeutung.
Hast Du schon mal mit dem Bandleader gesprochen? Ich würde versuchen, wenigstens die Hälfte der Gage als Entschädigung zu bekommen.
Das wäre z.B. eine vernünftige Lösung gewesen.

I.d.R. kenne ich das auch nicht anders. Sei es, dass ein Musiker seinem Sub nach einem gecanceltem Gig die volle Gage oder der Bandleader in einem ähnlichen Fall, der ganzen Band die Hälfte der Gage
ausgezahlt hat. Irgendwie waren immer solche Lösungen am Start. Verpflichtet ist dazu aber niemand, solange nicht ein Vertrag gemacht wurde. Letztendlich funktioniert es ja auch so, dass wenn man jemanden braucht, denjenigen kontaktet, fragt ob er/sie dann und dann Zeit hat. Das ist der Deal, an den sich alle normalerweise halten. Man will sich nicht den Job und die Kontakte ruinieren. Dann bleibt man auch in der Szene. Leute, die nicht zahlen oder unzuverlässig sind, bleiben auf der Strecke.

Der Bandleader scheint zu keinem Gespräch bereit. Die Kündigung kam ebenfalls per Mail. Auf meine dann geschriebene Antwort mit der Forderung auf Ausgleich kam als Antwort, dass er k bzw. die Band keinerlei schriftliche Verträge eingegangen sei.
Was auch immer die Band dazu veranlasst hat so zu handeln. Sie sitzt leider am längeren Hebel. Es bleibt unterm Strich ein fades Gefühl. Ich kenne einen ähnlichen Fall. Betreffender Musiker ging leer aus und es gab jede Menge böses Blut hinterher. Die Parteien sind sich heute immer noch nicht grün (um es mal vorsichtig auszudrücken) und das ging in der Szene ruckzuck rum.
 
Wir können Dir hier keine Rechtsbeihilfe leisten, sondern nur unsere Einschätzung der Lage schildern.
Selbstverständlich und für diese Einschätzungen bin ich auch sehr dankbar.

Sehr schwierig! Hier liegt kein Vertrag in dem Sinne, wie man ihn z.B. mit Veranstaltern macht vor. Auch ist der TE wahrscheinlich nicht Mitglied der Band-GBR. Sonst hätte er uns das schon mitgeteilt. Da hätten sicherlich solche Listen eine andere Bedeutung.

Rein rechtlich ist ein mündlicher Vertrag auch schon ein Vertrag.

Aber vielleicht liest das ja auch noch ein Forumsmitglied, der so eine Prozedur schon mal durchgezogen hat!? Ich werde auf jeden Fall auch mal einen bekannten Anwalt fragen, wie er das ganze einschätzt.
 
Vorab: hier wird keine Rechtsberatung geboten. Was du hier liest, kann also komplett falsch sein und wenn dem so ist, kann dafür niemand hier zur Verantwortung gezogen werden. ;)

Zum Anspruch auf Schadensersatz:

Prinzipiell sieht das BGB die Möglichkeit des Anspruchs auf Schadensersatz bei entgangenem Gewinn vor. Auf der Webseite einer Gruppe von Sachverständigen zum Schwerpunkt (u.a.) Wirtschaftsforensik habe ich einen Aufstaz dazu gefunden, in dem das gerade am Anfang einigermaßen verständlich erläutert wird, unter Punkt 3.1.2. geht es dann kurz um eine Unterart davon, die hier zutreffen könnte.

Die Grundlage dafür ist §252 BGB, den ich hier mal zitiere:
§252 Entgangener Gewinn

Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.

Als Laie werde ich hier nicht versuchen, das ausführlich zu subsumieren, damit würde ich mich auf dünnes Eis begeben. Aber prinzipiell lässt die Formulierung zumindest die Möglichkeit zu, dass der eingangs erwähnte Sachverhalt darunter fallen könnte.

Problem ist allerdings, dass man das auch beweisen muss. Und in der Hinsicht sieht die Situation in meinen Augen bisher ziemlich mau aus. Eine Forderung nach Schadensersatz ohne den Beweis eines entstandenen Schadens wird schnell im Sande verlaufen.

Hier ist schon mal das erste Problem: welcher Schaden überhaupt? Einerseits könnte man die Gagen für die Auftritte mit der Band, aus der die Person rausgeworfen wurde, als Schaden sehen. Andererseits aber auch die Gagen für die Auftritte, die zugunsten der Ex-Band abgesagt wurden. Abhängig davon gilt es, unterschiedliche Dinge zu beweisen.

Dann kommt hinzu, ob der Schaden bisher überhaupt entstanden ist. Wenn noch keiner der geplanten Gigs stattfand bzw. die Person noch keinen anderen Termin dafür abgesagt hat, wäre sie momentan in der selben Situation, in der sie auch wäre, wenn sie nicht rausgeschmissen worden wäre. Insofern wäre im Moment noch gar kein Schaden in Form eines entgangenen Gewinns entstanden, wenn es noch keinen Auftritt gab.
(Das wird nebenbei auch in Zukunft schwierig werden. Wenn die Person Ersatzauftritte findet, sinkt der erlittene Schaden. Wenn nicht, wird man ihr womöglich vorwerfen, in der Zeit gefaulenzt zu haben, weil sie sich erhoffte, dass der Schaden dadurch höher bleibt und sie dadurch mehr Geld einfordert. Ein Richter weiß nicht unbedingt um die Auftragslage von Berufsmusikern in deiner Branche, insofern könnte das problematisch werden.)
Zudem könnten die Auftritte - ohne Verschulden der Band - noch vom Veranstalter abgesagt werden, wodurch dann auch erst einmal kein Gewinn entstünde, egal ob die Person nun dabei wäre oder nicht. Das würde das Ganze aber noch mal eine Ecke komplizierter machen…

Das Verhältnis zwischen rausgeworfener Person und der Band wäre äußerst relevant. Wenn es einen Vertrag gab, wäre das schonmal ein deutlicher Pluspunkt. Idealerweise zumindest in Textform (Papiere, E-Mails, auch SMSen) und mit genauem Inhalt, wer beteiligt ist, welche Auftritte spielt und wie entlohnt wird. Nach den bisherigen Informationen wird das allerdings schwierig werden.

Aber auch eine mündliche Vereinbarung plus eine Tabelle sind ein Vertrag (zwei übereinstimmende Willenserklärungen)
An sich richtig. Zu prüfen wäre eventuell noch der oft vergessene Rechtsbindungswille, also ob sich die Personen auch rechtlich verpflichten wollten, ihren Vertrag zu halten oder ob es eine Gefälligkeit war. Bei Bands kann das schon mal fraglich sein, auch wenn das bei besseren Cover-Bands mit vielen bezahlten Auftritten und einem Interesse, dass die einzelnen Mitglieder auch unbedingt erscheinen, durchaus gegeben sein könnte. Da wir aber nicht viel mehr über die Band wissen, würde ich das durchaus mit einem Fragezeichen versehen.

Problematisch sehe ich hier aber auch die Beweise der Willenserklärung. Wenn die Person einfach eine Tabelle mit den Auftritten bekommen hat, aber alles andere mündlich vereinbart wurde, dann kann das zwar an sich ein gültiger Vertrag sein, aber das auch zu beweisen wird schwierig. Irgendetwas in Textform, das bestätigt, dass die Person an diesen Auftritten auch mitspielen soll und eine Gage in Höhe X bekommt, wäre da deutlich aussagekräftiger. Im schlechtesten Fall steht es Aussage gegen Aussage. Und dann bekommt nicht unbedingt der recht, der eigentlich auch recht hat.

Daher sollte die Person in dem Szenario am Besten noch mal alle E-Mails, sonstigen Dateien und SMSen zu dem Thema durchgehen und schauen, ob sich das auch beweisen lässt. Wenn sich da etwas finden lässt, das auch einen unbefangenen Dritten zweifelsfrei davon überzeugt, dass die Person in der Band war, mit ihr Auftritte vereinbart waren und sie dafür eine Gage bekommen hätte, wäre das ein deutlicher Pluspunkt.

Nützlich wäre auch, wenn den Bandmitgliedern gegenüber erwähnt wurde, dass dafür andere Aufträge abgesagt wurden. Wenn die nicht wussten, dass die Person ansonsten ihr Geld anders verdient hätte, könnte das ebenfalls zum Nachteil werden. Wenn sie es hingegen wussten, sehe ich die Chancen deutlich besser. Aber auch das muss man beweisen.
Beweise von Absagen für die anderen Auftritte mit der expliziten Begründung, dass da ein anderer Auftritt mit der Ex-Band geplant ist, könnten in der Hinsicht auch nützlich sein. Wenn sich da also Textmaterial finden lässt, der den Sachverhalt dokumentiert, wäre das vielleicht noch nicht ausreichend, aber zumindest hilfreich.


In einem Satz zusammengefasst: vielleicht hat die Person Ansprüche auf entgangenen Gewinn, aber dafür müsste sie das erst einmal aussagekräftig beweisen. Mit den bisherigen Informationen stünde so ein Anspruch noch auf relativ wackeligem Boden.
 
Grund: Tippfehler korrigiert, Lesefluss verbessert
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Wow egoldstein, meinen aufrichtigen Dank für diese sehr umfassende Ausführung. Dafür hast Du Dir mit Sicherheit sehr viel Zeit genommen, das finde ich sehr edel.
 
Ich halte es für unerheblich, ob für die geblockten Termine anderen Bands Absagen erteilt wurden oder nicht. Offensichtliche Tatsache ist, dass hier Gigs gebucht sind, für die man engagiert wurde. Jetzt geht es darum, festzulegen wie viel Gage geflossen wäre. Ich weiß, dass das bei Tanzmucken eher relativ ist, weil abhängig davon, wie lange gespielt wurde, was man oftmals vorab nicht sagen kann. aber es gibt i.d.R. immer eine Mindestgage. Von Subs kenne ich es auch, dass sie selbst oft eine Mindestgage fordern, die möglicherweise über dem Anteil der anderen Musiker liegt.
In den Verträgen mit dem Veranstalter ist es üblich, Konventionalstrafen festzulegen, die meistens gestaffelt sind, also z.B. keine Konventionalstrafe bei Absagen bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin, 25% für 6-8 Wochen vorher, usw. Auch hier kann man sich vergleichsweise orientieren, was nur rechtens wäre. Denn wären die Gigs vom Veranstalter abgesagt worden, hätte die Band eine Konventionalstrafe bekommen, die dann an die Musiker anstelle der Gage ausgeschüttet würde.
 
Abhängig davon, was zwischen der Band und dir geschrieben und gesagt wurde, würde ich mir einen Anwalt nehmen und was böses schreiben lassen. Lecker Drohkulisse aufbauen und generös einem Vergleich zustimmen.

Aber wie gesagt: abhängig davon was geschrieben/gesagt wurde.

Wenn du im voraus weißt, dass die sich darüber kaputtlachen und wenig Chancen auf Erfolg bestehen natürlich nicht.
 

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