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Rechnung/Bezahlung an USt-befreite Vereine

ArtSoundz
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Hallo,

wenn ein USt-pflichtiger Musiker eine (kreative) Leistung für einen eingetragenen Verein erbringt, wie sieht dann die finanzielle Abwicklung aus?

Muss der Musiker eine Rechnung mit ausgewiesener USt schreiben?
Oder gibt es eine Möglichkeit, dass der Verein den Musiker per Quittung auszahlt?

Vereine sind ja oft umsatzsteuerbefreit und meist finanziell nicht so gut aufgestellt, dass sie "mal eben" die USt mitbezahlt, wovon sie selbst nichts hat.
Sonst hätte der steuerpflichtige Musiker weniger Netto-Ertrag von dem Honorar als der Kleinunternehmer...
 
Eigenschaft
 
Wenn der Musiker umsatzsteuerpflichtig ist, muss er jedem Kunden Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
 
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Richtige Antwort.

Von Musiker aus betrachtet, muss ein umsatzsteuerpflichtiger Musiker (oder generell Unternehmer) immer Rechnungen mit Umsatzsteuer erstellen, völlig unabhängig davon, an wen die Rechnung geht.

Vom umsatzsteuerbefreiten Verein aus gesehen, zahlt der den Bruttobetrag (also inklusive UMST), kann die UMST aber nicht geltend machen. Das können nur Umsatzsteuerpflichtige tun.
Ein Honorarvertrag zwischen einem umsatzsteuerbefreiten Verein und einem Dritten (z.B. einem Musiker) hat in der Regel die Klausel, dass mit dem Betrag X für die Leistung Y alle Steuern etc. abgeglichen sind, die der Dritte seinerseits zu zahlen hat.

Heißt: Der Dritte erhält den Honorarbetrag und nicht mehr. Das ist der Betrag, von dem der umsatzsteuerpflichtige Dritte noch seine UMST abzuführen hat. Die Rechnung des umsatzsteuerpflichtigen Musikers gegenüber dem umsatzsteuerbefreiten Verein lautet also: Nettobetrag plus UMST = im Honorarvertrag ausgemachte Summe.

Wenn der Musiker viele Privatkunden oder umsatzsteuerbefreite Kunden hat und er unter der Umsatzsumme liegt, die eine Umsatzsteuerbefreiung (Kleinstunternehmerregelung) möglich macht, ist die Überlegung durchaus sinnvoll, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Allerdings kann er dann auch die Umsatzsteuer eingekaufter Waren und Dienstleistungen nicht mehr geltend machen.

x-Riff
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Sonst hätte der steuerpflichtige Musiker weniger Netto-Ertrag von dem Honorar als der Kleinunternehmer...
Genau so ist es. Und das ist auch Sinn der Kleinstunternehmerregelung.
Der umsatzsteuerpflichtige Musiker (steuerpflichtig ist jeder ...) kann allerdings die Umsatzsteuer für bezogene Waren und Dienstleistungen absetzen (bzw. gegen die UMST seiner verkauften Waren und Dienstleistungen gegenrechnen).
 
Vielen Dank für die Antworten.

Im Falle einer Rechnung muss immer die USt ausgewiesen werden.

Was wenn es um eine Auszahlung per Quittung geht? Einige Vereine arbeiten mehr mit Quittungen (Auszahlung) als mit den Rechnungen von den Kreativen.
 
Die Quittung ist nur die Bestätigung des Zahlungsvorgangs in bar.
Auch wenn das einem Verein genügen mag - Du solltest eine Rechnung erstellen, die Du bei Deinen Unterlagen behälst.

Bei der Aufstellung der Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung ist das ein Beleg für Deine Leistung. Du könntest ja auch per Quittung Geld für etwas bekommen haben, was gar nicht der Umsatzsteuer unterliegt wie beispielsweise einem Mehraufwand oder ähnlichem.

So mache ich es jedenfalls - das ist übersichtlich, eindeutig zuordnenbar und klar.

x-Riff
 
Hallo ArtSoundz,

das Umsatzsteuergesetz ist da eindeutig:

§1: Der Umsatzsteuer unterliegen alle Umsätze des Unternehmers
§ 10: Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das Entgelt. Entgelt ist alles, was der Unternehmer von seinem Kunden erhält.

(zusammengefasst und in verständliches Deutsch übersetzt)

Von einer Rechnung als Voraussetzung für die Steuerpflicht steht da nichts. Verständlich, sonst würde kein Mensch mehr eine Rechnung schreiben, sondern nur noch Quittungen...

Wenn die Vereine aber, um 19% zu sparen, den Kreativen vorgaukeln, sie müssten die Einnahmen aus Quittungen nicht versteuern, dann ist das - höflich ausgedrückt - eine Sauerei.
So ein Verein wird ja auch mal vom Finanzamt geprüft, und weißt du, was der Prüfer als erstes macht? Er schreibt Namen und Anschriften der Quittungsaussteller auf und schickt Mitteilungen an deren Finanzämter, damit geprüft wird, ob die brav alles versteuert haben. Der Verein wäscht seine Hände dann natürlich in Unschuld, den Ärger hat allein der Kreative.

Dass bei dir weniger hängenbleibt als bei denen, die Kleinunternehmer sind oder sich einfach keine Gedanken machen ist ärgerlich, ohne Zweifel. Ich hoffe, dass du beruflich so gut aufgestellt bist, dass du deine Preisvorstellung durchsetzen kannst.
 
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nur noch eine Anmerkung:
für uns Musiker/Künstler gibt es die Möglichkeit der reduzierten Umsatzsteuer. Dies sind dann keine 19% sondern der ermäßigte Steuersatz von 7%. Voraussetzung ist, das man als selbstständiger Künsteler beim FA gemeldet ist und es sollte mit denen geklärt sein.
 
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Dies sind dann keine 19% sondern der ermäßigte Steuersatz von 7%
Auch wenn man 7% ausweisen muss (was mit "Kreativer" gemeint war)... gibt Vereine, die sich da ein wenig anstellen ;)

Du könntest ja auch per Quittung Geld für etwas bekommen haben, was gar nicht der Umsatzsteuer unterliegt wie beispielsweise einem Mehraufwand oder ähnlichem.
Du meinst Aufwandsentschädigung, oder? Mehraufwand kenn ich nur im Zusammenhang mit Verpflegung
 
Auch wenn man 7% ausweisen muss (was mit "Kreativer" gemeint war)... gibt Vereine, die sich da ein wenig anstellen ;)
Sorry denen würde ich nichts unterschreiben.
In den meisten Fällen, die ich kenne, ist das eine Frage der Darstellung.
Den Verein interessiert, ob eine bestimmte Leistung für einen bestimmten Preis (Honorar) als Endpreis erbracht wird. Das ist auch völlig okay, weil ein Verein eine bestimmte Leistung erbracht haben möchte und sich vor möglichen Ansprüchen von Personen oder Finanzämtern frei halten will. Ich finde das völlig verständlich.

Man sagt die Leistung zu dem Endpreis zu. Dann ist nur noch die Qualität der Leistung, das Vertrauen oder sonstwas entscheidend.
Der Verein zahlt für die gleiche Leistung den gleichen Endpreis, ob für den Künster X, der umsatzsteuerbefreit ist, oder für den Künstler Y, der umsatzsteuer abführen muss.

Ob auf der Rechnung an den Verein in dem einen Fall keine Umsatzsteuer und in dem anderen Fall Umsatzsteuer auftaucht, ist völlig belanglos.

Letztlich kommst Du als umsatzsteuerpflichtiger Künstler bei gleichem Endpreis und gleicher Leistung auf einen etwas geringeren Stundenlohn (nämlich um 19% oder um 7% geringer). Dafür kannst Du aber auch die Umsatzsteuern auf Waren und Dienstleistungen, die Du einkaufst, absetzen.

Wenn der Verein den Eindruck bekommt, dass der umsatzsteuerpflichtige Künstler die Umsatzsteuer "obendrauf" verlangt und für das gleiche Geld weniger leistet, hat man in der Kommunikation etwas falsch gemacht.

Der einzige - und gewollte Effekt - meiner Umsatzsteuerbefreiung war, dass ich am Ende mehr raus habe für die Leistung, weil ich von meinem Endpreis nicht noch Umsatzsteuer abführen muss.
Kein einziger Verein hat das aber jemals gejuckt. Die haben immer der Endpreis bezahlt für eine Leistung, die vorher ausgemacht war - das war das einzige, was die interessiert hat - ob auf der Rechnung Umsatzsteuer aufgetaucht ist oder nicht, hat die nie interessiert.

x-Riff
 
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Letztlich kommst Du als umsatzsteuerpflichtiger Künstler bei gleichem Endpreis und gleicher Leistung auf einen etwas geringeren Stundenlohn (nämlich um 19% oder um 7% geringer). Dafür kannst Du aber auch die Umsatzsteuern auf Waren und Dienstleistungen, die Du einkaufst, absetzen.
Eigentlich ist es andersrum: man darf die Vorsteuer bei Ausgaben abziehen, weil man seine Einnahmen versteuern muss, nicht weil man einen geringeren Stundenlohn bekommt ;)

Sowohl bei Privatkunden als auch bei Vereinen informiere ich immer sowohl über Netto- als auch Bruttopreis(Endpreis). Sorgt für Transparenz und Vertrauen.
 
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Letztlich kommst Du als umsatzsteuerpflichtiger Künstler bei gleichem Endpreis und gleicher Leistung auf einen etwas geringeren Stundenlohn (nämlich um 19% oder um 7% geringer).
Fast richtig - es sind rund 16% bzw. 6,5% - der verrechnete Bruttopreis ist ja 119% bzw. 107% vom Netto. Aber als Selbständiger der Umsatzsteuerpflichtig ist, musst du die Umsatzsteuer verrechnen und abführen, egal ob dein Vertragspartner umsatzsteuerbefreit ist oder nicht. Sind nicht nur Vereine sondern möglicherweise auch (ex-)staatliche Stellen. In Österreich zb Unis, Schulen oder Post.
 
Ob auf der Rechnung an den Verein in dem einen Fall keine Umsatzsteuer und in dem anderen Fall Umsatzsteuer auftaucht, ist völlig belanglos.

Letztlich kommst Du als umsatzsteuerpflichtiger Künstler bei gleichem Endpreis und gleicher Leistung auf einen etwas geringeren Stundenlohn (nämlich um 19% oder um 7% geringer). Dafür kannst Du aber auch die Umsatzsteuern auf Waren und Dienstleistungen, die Du einkaufst, absetzen.
genau, wenn Du als Musiker umsatzsteuerpflichtig, weil Dein jährliches ca. € 17.500 übersteigt, dann führst Du die Umsatzsteuer ab und kannst dann dafür die Vorsteuer geltend machen.

Wenn der Verein den Eindruck bekommt, dass der umsatzsteuerpflichtige Künstler die Umsatzsteuer "obendrauf" verlangt und für das gleiche Geld weniger leistet, hat man in der Kommunikation etwas falsch gemacht.
genau, da lief etwas falsch in der Kommunikation, denn meine musikalsiche Leistung hat einen bestimmten Wert und die Umsatzsteuer verlangt das staatliche Steuersystem, hat also mit mir als Musiker nur indirekt zu tun. Das sollte man den Veranstaltern auch so kommunizieren.
Der einzige - und gewollte Effekt - meiner Umsatzsteuerbefreiung war, dass ich am Ende mehr raus habe für die Leistung, weil ich von meinem Endpreis nicht noch Umsatzsteuer abführen muss.
das kann man sich aber nur solange aussuchen, solange man unter den € 17.500 Umsatz im Jahr ist. Ich bin in der Richtung ein gebranntes Kind, wir haben einmal DM 40.000 nachzahlen dürfen, weil bei Steuerprüfungen diverser Vereine diverse Quittungen aufgetaucht waren und wir danach selber eine Steuerprüfung hatten.
Kein einziger Verein hat das aber jemals gejuckt. Die haben immer der Endpreis bezahlt für eine Leistung, die vorher ausgemacht war - das war das einzige, was die interessiert hat - ob auf der Rechnung Umsatzsteuer aufgetaucht ist oder nicht, hat die nie interessiert.
Das will ich nicht bestreiten, nur sei von mir angemerkt, dass die Macher dieser Vereine vielleicht etwas naiv in Bezug auf unser Steuersystem sind, oder ebenfalls unterhalb der Umsatzsteuerpflicht agieren, dann ist es allerdings egal.
 
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