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GEMA bei Vereinsfest und Nachspielen aus Lehrbüchern relevant?

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radobo
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Hallo, kennt sich jemand von euch mit Gema-Fragen aus? Es geht um einen Auftritt auf dem Sommerfest eines Vereins, zu dem nur Vereinsmitglieder eingeladen werden und kein Eintritt genommen wird. Ich wurde angefragt, ob ich da etwas Hintergrundmusik auf dem Akkordeon spielen kann. Also kein Konzert im eigentlichen Sinne.

Ich würde u.a. Stücke aus den beiden Lehrbüchern von Peter M. Haas spielen, um nur mal einen Namen zu nennen, aus der Musette-Collection aus dem Purzelbaum-Verlag - also einfache Stücke, keine "große" Literatur. Hinweise bzgl. der Aufführungsrechte finde ich dort nicht, aber auch keine Freigabe, dass es abgabenfrei aufgeführt werden dürfte.

Ich habe gesehen, es gibt ein Forum Musikbusiness&Recht. Dort lese ich, dass es für Gratisauftritte einen Einheitssatz von 21,80€ gibt, allerdings ist der Post schon älter, auf der Gema-Seite finde ich spontan nichts dazu. Dieser geringe Betrag wäre wohl kein Problem. Aber vermutlich ist dann auch eine Playlist einzureichen, sonst erreicht das Geld ja die Urheber nicht. Reicht es, darin die Titel und deren Herkunft zu nennen oder muss es auch die Reihenfolge und Häufigkeit sein? Die weiß ich ja vorher selber nicht, sondern würde es spontan entscheiden. Ich bräuchte dann einen Buchhalter, der aufpasst und notiert, was ich im Laufe der zwei, drei Stunden so von mir gebe...

Viele Stücke habe ich selber adaptiert und weiter entwickelt (vgl. meinen Beitrag zum Desde el Alma) - da spiele ich meine Eigenkomposition, die aber auf einer Fremdkomposition beruht. Muss ich da den Namen meiner Quelle nennen? Problem, meist kombiniere ich drei, vier Varianten eines Stückes und ergänze sie mit eigenen Ideen.

Weiß jemand Rat, denke ich vielleicht zu kompliziert? Danke, Reinhard
 
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Ich habe gesehen, es gibt ein Forum Musikbusiness&Recht.
auf jeden Fall wäre deine Frage dort besser aufgehoben gewesen, das ist ja kein akkordeonspezifisches Problem. Oder direkt bei der GEMA anfragen - gerüchteweise sollen dort Menschen arbeiten, mit denen man reden kann ...

Nachtrag: wenn es eine geschlossene Veranstaltung ist, also nur eingeladene Personen, könnte es sein, dass überhaupt keine GEMA-Gebühren fällig werden. Sicher weiß ich das aber nicht.
 
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Soweit ich weiß, ist für die Gema Anmeldung der Veranstalter zuständig und nicht der Musiker.
 
Ergänzung zu meiner Frage: ich bin in dem Fall selbst Vereinsmitglied und würde ohne Honorar spielen.

Betreff Zuständigkeit: Egal wer zuständig ist - die Frage bliebe trotzdem relevant. Und eine Playlist kann der Veranstalter ohne Mitwirkung des Musikers kaum erstellen.

Ich hatte die Frage im Akkordeon-Forum gestellt, weil ich davon ausging, dass zahlreiche Akkordeonisten dieses Frühstadium öffentlicher Auftritte absolviert und sich entsprechend informiert hätten. Gilt natürlich auch für andere Instrumente, aber das Akkordeon ist als Soloinstrument für solcherlei Auftritte prädestinierte. Für Nicht-Akkordeonisten: ich spiele auf Schüler-Niveau, die genannten Notenbeispiele sind Lehrhefte und einfache Vortragsstücke.

Ich kann die Gema anschreiben, aber das wäre mir fast peinlich - das ist doch ein Thema, das erfahrenen Musikern vertraut sein dürfte. Ich fände es, nebenbei bemerkt, auch hilfreich, wenn dem in den Lehrbüchern eine Informationsseite gewidmet würde. Es geht dabei ja essentiell um die Einkünfte der Musikschaffenden, in dem Fall der Komponisten.
 
...geschlossene Veranstaltung...
ist leider seeeeehr eng definiert, im Prinzip bräuchte es eine schriftliche Einladung pro Person, eine Liste der verschickten Einladungen und eine persönliche Eingangskontrolle.
Wenn auch nur die theoretische Möglichkeit besteht, daß jemand "fremdes" sich Zutritt verschaffen könnte, isses keine geschlossene Veranstaltung mehr.



An Threadstarter, wie erwähnt, bei der GEMA anrufen und konkret fragen! Anrufen geht schneller und präziser (wegen direketer Nachfragemöglichkeit).
Aber das ist Sache des Veranstalters, nicht des Musikers!
Musikfolgelisten kannst Du auf der GEMA-HP runterladen.


Nachtrag:
Frag doch vorab beim Haas, ob er seine Etüden überhaupt bei der GEMA angemeldet hat - hätte den Vorteil, bei Nichtanmeldung wird keine GEMA fällig (aber die Veranstaltung MUSS dort trotzdem VOHER angemeldet werden), aber den nachteil, daß Haas eventuell selber einen Opulus möchte...
 
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Vereinsfeste sind m.W. öffentlich (privat meint nur: im Familien- oder Freundeskreis).

Die Mindestlizenz beträgt 23,55 plus MWSt (bis 150 Besucher, bei 300 sind es 47,10 usw.)

Die Veranstaltung muss vorher angemeldet werden. Abgerechnet wird nachträglich.

Wird keine lizenzpflichtige Musik (nicht ein einziger Song!) gespielt, fallen auch keine Kosten an. Das wird anhand der Setlist überprüft. Sonst siehe oben.

Angabe von Titel und Autoren (Komponist, ggf. Texter) reichen, mit Werknummer (GEMA-Datenbank!) geht die Bearbeitung schneller.

Aber wahrscheinlich war das Fest auch schon...
 
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Danke! Nein, das Fest ist erst im August. Ich habe auch bei der Gema angefragt, aber per Mail, noch keine Antwort erhalten.
Unklar bleibt mir momentan noch, wer der Komponist ist, ob der Bearbeiter auch als Komponist zählt. Das ist ja bei Akkordeonliteratur sehr häufig der Fall, dass Bearbeitungen bzw. Adaptionen gespielt werden. Ganz knifflig ist die Frage nach dem Texter: was ist, wenn ein Stück ursprünglich für Orchester mit Gesang geschrieben wurde, ich aber, auch das fast die Regel, eine Bearbeitung für Akkordeon Solo ohne Text bzw. Gesang spiele? Da müsste ich bei manchen Stücken erst recherchieren, welchen Ursprung sie haben.
 
Die Sache mit der Bearbeitung würde ich an Deiner Stelle unter den Tisch fallen lassen, denn Du selbst scheinst ja nicht in der GEMA (AKM, ASCAP, oder sonstwo) organisiert zu sein. D.h., Du bekämst soundso keine Tantiemen. Vor allem aber braucht man für (die Registrierung von) Bearbeitungen die Zustimmung der Urheber. Lieber so tun als seien es reine "Covers" - die Originalurheber und/oder Verlage bekommen ihre vollen Tantiemen und keinen kümmert es, ob da was verändert wurde ;-)
 
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Die Sache mit der Bearbeitung würde ich an Deiner Stelle unter den Tisch fallen lassen, denn Du selbst scheinst ja nicht in der GEMA (AKM, ASCAP, oder sonstwo) organisiert zu sein. D.h., Du bekämst soundso keine Tantiemen. Vor allem aber braucht man für (die Registrierung von) Bearbeitungen die Zustimmung der Urheber. Lieber so tun als seien es reine "Covers" - die Originalurheber und/oder Verlage bekommen ihre vollen Tantiemen und keinen kümmert es, ob da was verändert wurde ;-)
das hast Du in den falschen Hals bekommen... - der Threadstarter will Stücke aus den Lehrbüchern von Haas spielen.
Haas hat eben diese Stücke, die teilweise gema-relevant sind, für seine Lehrwerke umgearbeitet und für Akkordeon passend gemacht - demnach wäre Haas der Bearbeiter (oder dritte, die er damit beauftragt hat).
 
...und Stücke aus sonstigen Sammelbänden für Akkordeon, Tango, Musette etc. - Originalliteratur gibt es nur wenig. Meine eigenen Bearbeitungen sind in der Tat irrelevant. Allenfalls aus dem Aspekt heraus, dass ich vorhandene Bearbeitungen weiterentwickelt habe. Wo dann ggf. der ursprüngliche Komponist und der/die Bearbeiter meiner Vorlagen zu nennen wären. Es ist halt fraglich, ob die Adaption eines Stückes auch Gema-würdig ist. Vielleicht geht die Gema in ihrer Antwort auf diesen Aspekt ein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
a. für die Anmeldung bei der GEMA ist der Veranstalter zuständig, genau wie er auch alle anfallenden Gebühren entrichtet. Anmeldung sollte unbedingt vorher geschehen. Die GEMA hat in jedem kleinen Dorf Leute, die so etwas überwachen, und auch zur Überprüfung vorbeischauen. Gerne auch mit Messgerät, um die Größe des Saals zu ermitteln.
b. natürlich kann der Veranstalter ohne Mithilfe des Musikers keine Liste einreichen, was immer erst (auch klar) im Anschluss an die Veranstaltung stattfindet. Ich habe häufig schon solche Listen zum Ausfüllen bekommen, kann die aber oftmals gar nicht ausfüllen, weil ich viele Detailinformationen gar nicht habe. HAlt typisch Tanzmusik: ich hör was im Radio, spiel das nach und gut. Keine Noten und auch keine aufwendige Recherche im Internet, weil's mich einfach nicht interessiert. Ich drucke normalerweise im Anschluss an die Veranstaltung die Liste der gespielten Songs mit Angabe von Titel des Songs und Interpret - das war's.

Was anderes wäre es, wenn ich gezielt will, dass jemand Tantiemen auch erhält und das möglichst zeitnah. Dann würde ich mir schon die Mühe machen, udn die nötigen Details, die die GEMA für ihre Ausschüttung benötigt, zu liefern - welche auch immer das genau sind.
 
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...Wo dann ggf. der ursprüngliche Komponist und der/die Bearbeiter meiner Vorlagen zu nennen wären. Es ist halt fraglich, ob die Adaption eines Stückes auch Gema-würdig ist...
wenn die Bearbeitung angemeldet ist, wäre das für den Bearbeiter sogar ziemlich relevant, da er sonst bei der GEMA-Ausschüttung leer ausgeht und nur der erste Urheber bedacht wird.
 
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Ok, vielen Dank, jetzt bin ich ein Stück schlauer. Also anmelden (lassen) und danach alle Informationen, die man parat hat, einreichen. Was damit im Einzelfall anzufangen ist, ist Sache der Gema.
Bin gespannt. Es wäre nützlich, wenn in den Notenheften stehen würde, ob es Gema-relevant ist oder nicht. Ich singe in einem Chor und habe grad Notenmaterial, wo genau das der Fall ist. So verursache ich jetzt der Gema unter Umständen unnötige Arbeit. Aber das soll und kann nicht mein Problem sein.
Nochmal Danke! Wenn ich die Auskunft der Gema habe, poste ich das hier vollständigkeitshalber.
 
Kurzer Update: das Fest, auf dem ich spielen sollte, ist leider abgesagt worden. Von der Gema habe ich keine Antwort auf meine Anfrage bekommen. Ich hatte soweit alles so vorbereitet, wie ich der Gema-Website entnahm: Anmeldung der Veranstaltung gemäß Tarif U-V, den auf der Website angebotenen "Fragebogen Veranstaltungen" hätte ich als Anmeldung genutzt, unterschrieben vom Vereinsvorsitzenden. Nach der Veranstaltung wäre dann die Musikfolgenliste einzureichen gewesen. Dafür hatte ich mein Notenmaterial schon entsprechend der dort auszufüllenden Tabelle erfasst. Bei meinen eigenen Bearbeitungen habe ich den Bearbeiter eingetragen, dessen Ausgabe mir als Vorlage diente.
 
Bei meinen eigenen Bearbeitungen habe ich den Bearbeiter eingetragen, dessen Ausgabe mir als Vorlage diente.

Kleiner Tipp für die Zukunft, wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du Dich selbst als Bearbeiter benannt?!) Wenn Du Bearbeiter und kein GEMA Mitglied bist, verzichte bestenfalls darauf, Dich als solcher in die Musikfolge einzutragen. Das ist jetzt zwar sehr theoretisch, aber denkbar. Nämlich, dass aufgrund der entsprechenden GEMA-Meldung der Autor des Originalwerkes auf Dich zukommt und Dich in Regress nimmt. Der Autor geschützter Werke muss nämlich explizit die Bearbeitung genehmigen. Tut er das nicht, ist die öffentliche Nutzung von Bearbeitungen urheberrechtlich geschützter Werke untersagt, da sie dem Urheberpersönlichkeitsrecht unterliegt, und im schlimmsten Fall schadenersatzpflichtig.

Grüße
Marc
 

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