Wohin willst du gehen - Deutschrock

Kilo81
Kilo81
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So, ich packe nochmal ein altes Lied in ein neues Gewand.
Grober Mix, eingesungen unter extremen Zeitdruck-Bedingungen :D
Egal... es ist ja eine Hörprobe!
Unterstützt wurde ich im Refrain vom Kim Isaak, kurz KI nennt sie sich. Tolle Frau. Nie gesehen, kann aber fast alles.

Schlagzeug und Streicher sind synthetisch, der Rest ist echt eingespielt. Ok, die Drums habe ich auch gespielt und NICHT per Midi Editor angelegt. Will das nur mal erwähnen. Quantisiert wird bei meinen Rocksongs auch nicht wirklich.

 
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Danke Vester!
Ja habe diesmal auf dich gehört und den Gesang nach vorne gebracht 😉
 
Empfehlenswert ist bei der Auswahl von Songtiteln heutzutage zumindest mal google zu bemühen. Dann findet man den identischen Titel von Purple Schulz (und damit vor Benutzungen durch andere für andere Songs auch auf einer Plattform, wie dieser hier, geschützt):

WOHIN WILLST DU GEHEN?

Über's Menü dort erfährt man alles über Band und Termine ;)

Ich würde zumindest mal Leute respektieren, die schon lange öffentlich unterwegs und bekannt sind und ihr geistiges Eigentum vermarkten und sicher auch schützen.
 
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Ist das jetzt dein Ernst?
Sind Musiktitel wie "Wohin willst du gehen" für dich geisteiges Eigentum?
Musiktitel fallen in D nicht unter das Urheberrecht. Markenrecht schon eher...
Wenn es dich beruhigt, und mit Respekt für Purple Schulz, nenne ich ihn um in "Wohin willst du (gehen)"
 
Dann findet man den identischen Titel von Purple Schulz (und damit vor Benutzungen durch andere für andere Songs auch auf einer Plattform, wie dieser hier, geschützt):
Das sehe ich anders!
Ich habe mal in Spotify "I Love You" eingegeben und auf Anhieb mind.10 verschiedene Songs dazu gefunden. Ich denke, wenn der Songtext nicht geklaut ist, spielt der Titel keine Rolle.
LG Jörg
 
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Als zugelassener Patentanwalt kann ich die Thematik Titelschutz sicherlich besser beurteilen ;) . Man kann 1. nicht von einem beliebigen anderen Fall auf jede Formulierung schließen und man weiß 2. die Umstände, unter denen es mehrere identische (andere) Titel gibt, wie Duldung, Gewährung, Lizenz, ..., nicht. Und, natürlich muss ein Rechteinhaber nicht gegen jüngere Nachahmungen vorgehen, aber er kann es halt und dann hat der "Jüngere" das Nachsehen. Auch nützt es einem konkreten Fall nichts, wenn er in Anspruch genommen wird, dass das anderen nicht passierte.

Ich denke, dass mein Beitrag ein hilfreicher und fundierter Hinweis von mir als in meinem Beruf für meine Beurteilung haftender Fachmann ist, während eine Laienmeinung Betroffenen nichts hilft, wenn sie zur Kasse gebeten werden.

Ist das jetzt dein Ernst?
Sind Musiktitel wie "Wohin willst du gehen" für dich geisteiges Eigentum?
Musiktitel fallen in D nicht unter das Urheberrecht. Markenrecht schon eher...
Wenn es dich beruhigt, und mit Respekt für Purple Schulz, nenne ich ihn um in "Wohin willst du (gehen)"
Ehrlich ist mir das egal, was Du machst und wie Deine Kenntnisse und Dein Verständnis sind.

Schon dass Du nicht weißt, dass es gesonderten Titelschutz gibt, zeigt, dass Deine Sichtweise halt laienhaft ist. Auch dass Du beurteilst "Markenrecht schon eher" ist absolut falsch, da ein Markenschutz für Deutschland nur durch aktiv beantragte (und bezahlte) Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum oder bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) erlangt werden kann.

Ich wollte nur höflich helfen und habe es nicht nötig, mich anpflaumen zu lassen!

Anmerkung: Die Klammern helfen gar nichts.
 
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