Story um Wolfgang Flür (Ex-Kraftwerk) und Daft Punk (oder auch nicht)

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Ich bin letztens über diese Geschichte gestolpert, die ich recht traurig finde, auch wenn der eine oder andere sich auf die Schenkel klopfen mag:

Kurzfassung: Ex-Kraftwerk-Mitglied Wolfgang Flür wurde vor einigen Jahren von einem "Thomas Vangarde" angeschrieben, der mehr oder weniger subtil den Eindruck erweckte, er sei in Wirklichkeit Thomas Bangalter, eine Hälfte des legendären Duos Daft Punk. Nach einigen Komplimenten hin und her bat Wolfgang diesen Thomas, mit ihm auf seinem nächsten Album zusammenzuarbeiten, was dieser auch zusagte. Ohne sich persönlich zu treffen, wurde Musik ausgetauscht, und letztendlich landeten zwei Songs unter der Mitwirkung dieses "Thomas Vangarde" auf dem im März 2025 veröffentlichten Album "Times". Für Wolfgang Flür war die Daft-Punk-Verbindung eine Riesensache, die er auch in mehreren Interviews zum Album erwähnte.

Kaum war das Album draußen, meldete sich das Management des echten Thomas Bangalter mit der Klarstellung, dass dieser nie in Kontakt mit Wolfgang gestanden hatte, und auch keinen Beitrag zum Album geleistet hat. Verdachtsmomente waren wohl im Vorfeld aufgekommen, aber zu keinem der beiden durchgedrungen. Jetzt steht Wolfgang Flür da mit einem Album, das er nicht mehr zurückziehen kann, und auf dem letztendlich irgend ein anonymer Dödel mitspielt, und hat noch das Image eines betrogenen Naivlings dazu.
 
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Dieser anonyme Dödel hat aber das Problem, dass er sich nicht zu erkennen geben darf ohne wegen Betrugs vor Gericht zu landen.
Also wenn ich Wolfgang Flür wäre, würde ich mich herzlichst für die Hilfe bedanken und mich über die Einnahmen durch Verkauf des Albums freuen.
 
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Ich denke, die persönliche Enttäuschung, auf so eine Art musikalischen Enkeltrick hereingefallen zu sein, überwiegt hier alles andere.
 
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Ja, bei mir auch. Als Geschichte in einem Buch wäre das lustig. So hat er ihm leider im echten Leben ziemlich was versaut. Keine Ahnung, was der Vogel damit zeigen wollte, wahrscheinlich feiert er sich nur selber für diesen Scheiß ab. Da hilft es dann auch nichts, dass der Track so gut sein muss, dass Flür das gut genug für seine Platte fand.
 
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Ich denke, die persönliche Enttäuschung, auf so eine Art musikalischen Enkeltrick hereingefallen zu sein, überwiegt hier alles andere.
Naja, nicht wirklich, oder? Klar hat er eine falsche Identität angegeben, aber der schien doch eher ein signiertes Vinyl abstauben zu wollen und hat sich wohl gedacht, dass das einfacher ist, wenn er sich selbst als bekannter Musiker ausgibt.
Er wurde danach erst von Flür wegen der Kollaboration gefragt. Wie soll man sowas planen? Zumindest lese ich nichts anderes im Artikel, aber vielleicht gibt es ja woanders mehr Infos.

So hat er ihm leider im echten Leben ziemlich was versaut.
Was denn? Ist bestimmt nicht angenehm für ihn weil es halt eine echt dumme Geschichte ist.
Aber der ist alt, sein musikalisches Werk unbestritten einflussreiche Pionierarbeit und hat ihn nebenbei auch noch zu einem Millionär gemacht. Wenn ich mir mein echtes Leben auch mal so versaut hätte... 🙃

Keine Ahnung, was der Vogel damit zeigen wollte, wahrscheinlich feiert er sich nur selber für diesen Scheiß ab.
Ich denke ja nicht dass der das geplant hat. Aber als er gefragt wurde, ob er das machen möchte, hat er das dann durchgezogen und ist jetzt mit Flür und wer weiß noch wem alles, auf dem Album verewigt.
Ja, echt Scheiße für Flür, aber ich finde das eigentlich ziemlich witzig und das darf man auch ruhig. Sieht jedenfalls nicht so aus, als hätte er jemanden um Geld betrogen oder verletzt und am Ende kommt es doch auf die Musik an. Und das, was der geliefert hat, war anscheinend nicht nur gut genug um veröffentlicht zu werden, sondern auch noch so gut, dass Flür (oder jemand anderes) keinen Verdacht geschöpft hat. Hut ab!
 
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Ich finde es gibt schlimmeres, als nun als etwas gutgläubig bis naiv dazustehen. Meine Achtung vor der Person Flür leider jedenfalls nicht darunter, er hat sich ja nun nicht selbst etwas zu Schulden kommen lassen.

Und wirtschaftlich sehe ich auch eher keinen schaden, die Story ist eher noch als Promo geeignet.

Die Aktion des gegenüber ist nicht OK, offenbar hat er aber ja was musikalisch verwertbares zu den Stücken beigetragen. Nur halt nicht einen tasächlichen eigenen Bekanntheitsgrad.
 
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Das Internet ist für uns alle Neuland😉
Mir ist in Prä-Facebook-Zeiten mal was ähnliches passiert.

Wenn man mal mitbekommen hat, dass die virtuelle Welt nicht der realen entsprechen muss, ist man schon ein ganzes Stück weiter.

Das gilt übrigens auch für dieses Forum.

Sowas lernen Kinder heute hoffentlich allerspätestens in der Schule.

Und das, was der geliefert hat, war anscheinend nicht nur gut genug um veröffentlicht zu werden, sondern auch noch so gut, dass Flür (oder jemand anderes) keinen Verdacht geschöpft hat.

So isses.
 
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Jetzt steht Wolfgang Flür da mit einem Album, das er nicht mehr zurückziehen kann, und auf dem letztendlich irgend ein anonymer Dödel mitspielt, und hat noch das Image eines betrogenen Naivlings dazu.
Es gilt immer noch: "Es gibt keine schlechte PR". Kein Schwanz hat über den Mann in den letzten Jahren berichtet. Ich hatte seinen Namen noch nichtmal gehört. Nicht meine Musikrichtung. So wie mir, wird es vielen anderen auch gehen.
 
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Ihm selbst. Reicht doch.
 
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Nur was nützt der Ruhm, wenn man ihn mit niemandem teilen darf ?

Er kann ihn durchaus mit seinen Freunden teilen...
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Dieser anonyme Dödel hat aber das Problem, dass er sich nicht zu erkennen geben darf ohne wegen Betrugs vor Gericht zu landen.

Wenn dann ja nur für die signierte Platte. Und da dürfte der Vermögensschaden für Wolfgang Flür nur in dem Wert der Platte an sich bestehen, die Unterschrift ist für ihn ja beliebig und kostenlos reproduzierbar. Dürfte kaum eine Strafverfolgung wert sein.

Für das Mitwirken am Album dürfte es wohl an einem Vermögensvorteil mangeln. Strafrechtlich alles eher weniger interessant.

Zivilrechtlich sehe ich auch eher wenig Potential, ich sehe jedenfalls Schwierigkeiten, wie man hier einen kausalen Schaden beziffern will. Mit Sicherheit kann man irgendeinen Image-Schaden versuchen zu begründen, aus den genannten Gründen wäre ich da aber skeptisch.

Nicht alles, was unehrlich und amoralisch ist, ist ein Fall für das Gericht.

Wenn ich Herrn Flür beraten würde... ich würde ihm dringend anraten das Ganze nach Außen mit Humor zu nehmen, den musikalischen Beitrag zu loben und den Typen mit einem Schulterklopfen und mal auf die Bühne zu holen. Der entschuldigt sich brav, huldigt Herrn Flür und sagt, dass er einfach nicht widerstehen konnte, mit einem seiner musikalischen Helden zusammenzuarbeiten.

Einnahmen werden für nen guten Zweck gespendet und alle gehen lachend nach Hause. So macht man meines Erachtens aus einer etwas unschönen Sache ne runde Story und im besten Fall sogar ne lustige Erinnerung für alle Beteiligten. Setzt natürlich voraus, dass man auch ein wenig über sich selber lachen kann.

Jetzt steht Wolfgang Flür da mit einem Album, das er nicht mehr zurückziehen kann, und auf dem letztendlich irgend ein anonymer Dödel mitspielt,

Na und? Auf fast allen Alben spielen auch ein par der Öffentlichkeit unbekannte Dödel mit.

und hat noch das Image eines betrogenen Naivlings dazu.

Ein wenig mag das stimmen, aber als Person der Öffentlichkeit muss man eben auch das Narrativ ein wenig an sich reißen. Selbstkritisch aber humorvoll damit umgehen, kurze Entschuldigung an den echten Thoman Bangalter für die Verwechslung... und dann ist doch gut.
 
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Wenn dann ja nur für die signierte Platte. Und da dürfte der Vermögensschaden für Wolfgang Flür nur in dem Wert der Platte an sich bestehen, die Unterschrift ist für ihn ja beliebig und kostenlos reproduzierbar.
Porto nicht vergessen! :LOL:

Für das Mitwirken am Album dürfte es wohl an einem Vermögensvorteil mangeln. Strafrechtlich alles eher weniger interessant.
Weiß ich nicht, ob das so einfach ist. Immerhin hat der eine falsche Identität angeben und es kam, juristisch gesprochen, irgendeine Form von Arbeitsvertrag zustande - auch wenn das nur mündlich mit zwei Sätzen passiert ist. Und dann wurden ja evtl. auch die Rechte vom echten Bangalter verletzt.

Trotzdem finde ich es witzig und würde dem keine kriminelle Energie unterstellen sondern das eher Opportunismus und würde das eher als Trollaktion werten. Ich sehe das auch so, dass es das Beste wäre, das einfach mit Humor zu nehmen und vielleicht sogar zur Promo zu verwenden. Immerhin hätte ich selbst, ohne diese Geschichte, wahrscheinlich nie von dem Album erfahren.

Aber ich glaube, an diesem Denken mangelt es Kraftwerk etwas. Die vertreten z.B. auch ihre Namensrechte recht aggressiv und gehen da dann auch juristsisch dabei vor. Die haben z.B. mal eine deutsche Firma verklagt, die eine Power Bank entwickelt hat, die man mit Feuerzeugbenzin füllen konnte und die dann daraus Strom produziert hat. Eigentlich eine coole Idee, die haben das Teil aber Kraftwerk genannt - was es ja eigentlich auch ist.

Was ich außerdem erstaunlich finde, die ganze Geschichte hört sich ja so an, als hätte man einfach mal über Facebook gesagt, "lass uns mal was machen" und dann hat man sich ein paar Songs und Spuren rumgeschickt. Nichts überprüft, keine Seitenlangen Verträge, die von irgendwelchen Managern ausgehandelt werden und dann trifft man sich nicht erstmal in New York um sich zwei Wochen im Studio einzuschließen.
Anscheinend ist das bei so großen Bands gar nicht so anders wie bei uns kleineren Künstlern. Ich kann mich jedenfalls noch an das Gesicht vom Sänger einer bekannteren Band erinnern, als ich ihm gesagt habe, dass ich auf einer seiner Veröffentlichungen Bass spiele. :)
 
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Weiß ich nicht, ob das so einfach ist. Immerhin hat der eine falsche Identität angeben und es kam, juristisch gesprochen, irgendeine Form von Arbeitsvertrag zustande - auch wenn das nur mündlich mit zwei Sätzen passiert ist.

Also von einer Vergütung für die Zusammenarbeit lese ich da nichts.

Offenbar hat doch der "Unbekannte" vielmehr kostenlos eine musikalisch verwertbare Leistung für das Album des Herrn Führ erbracht. Einen Vermögensvorteil, den der "Unbekannten" da beabsichtigt hat, wird man wohl schwer begründen können.
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Porto nicht vergessen! :LOL:

Stimmt :)

Dürfte trotzdem noch unter der geringwertigkeitsgrenze aus § 248a StGB sein.:p

Ich bleibe dabei: Für mich ist das kein Fall für den Gerichtssaal, sondern für die Promo-Abteilung. Strafverfolgung zu forcieren oder zivilrechtlich vorzugehen hätte für mich eher den Eindruck von Humorlosigkeit.
 
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Anscheinend ist das bei so großen Bands gar nicht so anders wie bei uns kleineren Künstlern.
So eine große Nummer ist WF nicht, er ist bei Kraftwerk bereits 1986 ausgestiegen und hat seitdem, wie ich irgendwo gelesen habe, auch wieder in seinem erlernten Beruf als Innenarchitekt gearbeitet.
Und um andererseits deine These zu Kraftwerks Hang zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zu bestätigen: es gab beiderseits diverse Rechtsstreitigkeiten zu Patenten und einem "Enthüllungsbuch" von WF :)

Und ja, es hat auch eine witzige Komponente. Aber ich hätte es bei z.B. Dieter Bohlen lustiger gefunden.
 
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Also von einer Vergütung für die Zusammenarbeit lese ich da nichts.
Ja, aber von einer Vergütung habe ich auch nichts geschrieben. Dass es keine Bezahlung gab, ist dann Bestandteil des Vertrages.
Der Vertrag kann sogar stillschweigend durch "konkludentes Handeln" entstehen. Man muss also noch nicht einmal ausdrücklich darüber sprechen, am Ende ist es aber dennoch ein Vertrag.

Trotzdem wiederspreche ich dir ja im Grunde nicht. Wie gesagt, auch ich würde da nicht juristisch vorgehen wollen, das mit Humor nehmen und die Geschichte eher nutzen.
Ich wollte nur anmerken, dass es dann so einfach auch wieder nicht ist und durchaus eine juristische Auseinandersetzung möglich wäre.

@Blazer81 - ja, das wäre wirklich lustiger, aber ich glaube Bohlen wäre eher so ein Typ, der sich dabei nicht an die eigene Nase fassen würde. :)
 
Ja, aber von einer Vergütung habe ich auch nichts geschrieben. Dass es keine Bezahlung gab, ist dann Bestandteil des Vertrages.
Der Vertrag kann sogar stillschweigend durch "konkludentes Handeln" entstehen. Man muss also noch nicht einmal ausdrücklich darüber sprechen, am Ende ist es aber dennoch ein Vertrag.

Wir reden vielleicht ein wenig aneinander vorbei.

Was für ein Vertrag zu Stande gekommen ist - oder gar ob -, war überhaupt nicht mein Thema. Das mag man als GbR-Vertrag oder schlicht als einseitige Einräumung von Verwertungsrechten einordnen... hat aber mit meinem Punkt nichts zu tun.

Mir ging es allein um eine mögliche Strafbarkeit, die hier angesprochen wurde. In Betracht dürfte vorrangig ein Betrug kommen, der aber eine Bereicherungsabsicht voraussetzt.

Ich wollte hier aber auch nicht in juristische Details abdriften... sondern nur dezent darauf hinweisen, dass nicht jede "Lüge" auch gleich strafrechtlich relevant sein muss.
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und durchaus eine juristische Auseinandersetzung möglich wäre.

Möglich ist das immer. Grundsätzlich kann man ja zivilrechtlich jeden für alles verklagen. Die spannende Frage ist, ob es dann erfolgreich ist

Und hier einen Imageschaden oder einen Schaden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung kann man ja mit Sicherheit darstellen... man muss dann aber eben ein Gericht davon überzeugen.
 
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