1 Jahr Garantie bei Notebooks rechtlich ok?

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hallöchen zusammen
da mein notebook wohl in nächster zeit mehr oder minder ableben wird (reperaturen übersteigen den zeitwert) habe ich mich dazu entschlossen für kleines geld (max 600 euro, ich will damit nicht zocken usw.) ein neues zu kaufen

ABER:
wie ich feststellen musste, haben diverse von mir für gut befundene geräte nur 1 jahr garantie. zB acer oder HP.

Das geht mir ehrlich gesagt nicht ganz in denkKopf. ich dachte immer, dass elektronische neugeräte mal mindestens 2 jahre garantie haben müssen, gab es da nicht eine EU verordnung?
lustigerweise kann man sich für teuer geld mehr garantie dazukaufen, eine unverschämtheit, wie ich finde.

wie seht ihr das? ist eine einjährige garantie für notebooks rechtens?

grüße
 
Eigenschaft
 
ich dachte immer, dass elektronische neugeräte mal mindestens 2 jahre garantie haben müssen, gab es da nicht eine EU verordnung?

Dachte ich auch vor kurzem. Bis mir MediaMarkt den Ersatz für einen Sony MP3 Player verweigert hat, Sony würde nur ein Jahr Garantie bieten. habe das ganze aber nicht weiter verfolgt, da das Gerät aus mysteriösen Gründen wieder läuft. Wäre aber zu weiteren Informationen auch dankbar!
 
Die Garantie kann der Hersteller so lang oder kurz gestalten wie er möchte. Die Gewährleistung allerdings beträgt 2 Jahre!!!

Diese kann nur bei einem zweiseitigen Handelskauf (Gewerbetreibender an Gewerbetreibenden) oder bei Gebrauchtwaren eingeschränkt werden.

Unter Garantie verstehen die Anbieter vermutlich ihren Full-Service (z.Bsp Sofortaustausch, Abholung der Geräte zur Reparatur u.s.w). Die Leistungen im Rahmen der Gewährleistung sind nicht unbedingt ganz so umfangreich und schnell.

Natürlich unterstelle ich auch mal dass die Hersteller den Verbraucher auf den Gedanken bringen wollen: "mist, jetzt ist ein Jahr Garantie rum und ich kann mit meinem kaputten Gerät nirgends mehr hin" und somit ihr Recht auf Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen.

Also, 2 Jahre Gewährleistung sind (bis auf die genannten Sonderfälle) gesetzlich vorgeschrieben. Da kann alles mögliche in den AGBs und sonstwo stehen, gilt aber nicht. Die Gesetze machen nicht die Hersteller!

Ach ja, wenn der Verkäufer (Media Markt) sich darauf beruft, dass der Hersteller den Gewährleistungsansprüchen trotzdem nicht nachkommt - Pech für ihn. Der Verkäufer haftet. Muss er sich halt einen anderen Lieferanten suchen wenn er mit denen nicht klarkommt.

Mit bestimmten Auftreten und diesen Fakten habe ich bisher alles umgetauscht bekommen.
 
gut zu wissen, denn etwas verwirrt hat mich das jetzt schon, zumal zb acer ab den höherklassigen serien 24 monate gibt, bei den günstigen nur 12 ... zumindest bei notebooksbilliger.de so vermerkt und teilweise auch bei alternate, wo ich eigentlich kaufen wollte (ist in der nachbarstadt, kann also persönlich vorbeigehen)

ich danke für die auskunft
 

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