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AGB für Musiker - sinnvoll und hilfreich?

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UranusEXP
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Edit: Ursprünglich ging es um folgende Fragestellung:

Absage - kann man einen Teil der Gage fordern?
Hallo,

wenn man als Band gebucht wird zu einem bestimmten Termin, die Zusage per Telefon und emailkontakt erfolgt und der Veranstalter 2 Monate vorher abspringt, kann man dann Schadenersatz fordern?
Wir gehen davon aus, dass keine Vertragsklausel in dem Emailkontakt stattfindet, sondern nur eine schriftliche Zusage, über Zeit und Gagenhöhe ect.
Musiker, die sich über ein halbes Jahr freigehalten haben, andere Auftritte absagen, sollten doch Anspruch auf Ersatz haben, oder geht das nur bei einer Vertragsklausel?

Freue mich über ernstgemeinte Antworten.
lg Antoinette


Ich möchte mal einen weiterführenden Punkt ansprechen, der sicher auch für die TE interessant sein dürfte:

Genau solche Email-Geschäfte, ohne großen, individuell gestalteten Vertrag, sind oftmals ein Problem und leider nur im Lehrbuch vermeidbar. Inwiefern ist es eine Option für die Bands, sich AGB zu zulegen, wo solche Dinge eindeutig und zum Vorteil der Künstler geregelt sind? Ich gehe davon aus, dass die meisten Verwerter Unternehmen sind und entsprechend "harte" AGB möglich sind und zudem, dass diese auch im Emailverkehr wirksam eingebunden werden können.
 
Eigenschaft
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein vorformulierter Gastspielvertrag, den die Band erstellt hat, um ihn immer wieder zu benutzen, ist AGB:

§ 305 BGB
Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind. (...)

Was viele Bands verkennen: Wenn sie in diesen Vertrag überraschende und / oder einseiteig benachteiligende Klauseln aufnehmen, unterliegt das (zum Schutz der Gegenseite) auch der AGB - Kontrolle mit der Folge, dass solche Klauseln nichtig sein könnten. Das gilt nämlich nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch (wenn auch eingeschränkt) gegenüber Unternehmern.

In meinen vorformulierten Gastspielverträgen halte ich mich bei Leistungsstörungen im Wesentlichen an die gesetzlichen Vorgaben, weil dadurch die Band (und übrigens auch der Veranstalter) hinreichend geschützt ist (s.o.). Lediglich der (zum Vertrag gehörende) Rider und der Bühnenplan weisen Besonderheiten auf, die aber auch alle der AGB - Kontrolle standhalten dürften.

Ein anderes Problem sind E-Mails als solche. Diese haben nämlich lediglich Textform, nicht aber Schriftform. Eine dem Gericht vorgelegte ausgedruckte Mail ist keine Urkunde und hat dementsprechend nur eine sehr eingeschränkte Beweiskraft. Der Absender könnte theoretisch bestreiten, dass die E-Mail von ihm stammt. Aber - insofern ein wenig Entwarnung - ich habe noch nie erlebt, dass ein Absender sich das getraut hätte. Im Zivilprozess gilt die Wahrheitspflicht; wer die Unwahrheit sagt, dem drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen eines (versuchten) Prozessbetrugs.

Hat hier im Board eigentlich schon jemand ein gescheites Formular für einen Gastspielvertrag eingestellt?
 
Nein, wir warten auf Deinen (natürlich fiktiven) Vorschlag. ;)
 
Köttel;5274278 schrieb:
Ein vorformulierter Gastspielvertrag, den die Band erstellt hat, um ihn immer wieder zu benutzen, ist AGB:

Ja, das stimmt natürlich. Meine Frage zielt darauf ab, wie man solche AGB rechtlich wirksam und geschäftlich - hm, ich sag mal - möglichst elegant oder geschickt einbindet, wenn, was in der Praxis leider oft genug der Fall ist, kein Raum für ausführliche Verhandlungen oder auch nur schriftliche Vertragsabschlüsse ist.

@Sticks:

Mann, Du bist aber blass heute! :D
 
Ja, das stimmt natürlich. Meine Frage zielt darauf ab, wie man solche AGB rechtlich wirksam und geschäftlich - hm, ich sag mal - möglichst elegant oder geschickt einbindet, wenn, was in der Praxis leider oft genug der Fall ist, kein Raum für ausführliche Verhandlungen oder auch nur schriftliche Vertragsabschlüsse ist.
Wenn ich dafür ein Patentrezept hätte, säße ich jetzt auf meiner eigenen Insel, mit Blick von meiner Villa auf meine Yacht und würde mich vermutlich darüber ärgern, dass eine Möwe auf meinen frischpolierten Maybach gek**** hat.

Im Ernst: AGB haben u.a. den Zweck, auf Messers Schneide der Gesetzgebung und Rechtsprechung den Vertragspartner so weit wie möglich zu benachteiligen. Das wird ja auch goutiert, soweit es nicht unangemessen stattfindet, unklar formuliert wird etc. Bei einer bloßen Leistungsbeschreibung gibt es i.d.R. keine AGB-Probleme.

@Sticks: Mann, Du bist aber blass heute! :D
Das liegt an der aktuellen FrühjahrsMODe. :D
 
:rofl:

Im Ernst: AGB haben u.a. den Zweck, auf Messers Schneide der Gesetzgebung und Rechtsprechung den Vertragspartner so weit wie möglich zu benachteiligen. Das wird ja auch goutiert, soweit es nicht unangemessen stattfindet, unklar formuliert wird etc. Bei einer bloßen Leistungsbeschreibung gibt es keine AGB-Probleme.
So hart wollte ich es jetzt nicht ausdrücken, aber im Grunde...:D Der kleine Künstler und Urheber muss sich ja gegen die bösen Jungs verteidigen, für die sind ja solche Mittel gang und gäbe.

Den letzten Satz verstehe ich aber nicht. Ich spreche ja von AGB mit möglichen Konventionalstrafen, etc.

Reicht es im Normalfall - immer davon ausgehend, dass das Gegenüber kein "Verbraucher" ist - nicht, in der Email ausdrücklich auf die AGB hinzuweisen? Oder man richtet sich einen Unterbereich auf der Website ein, wo Auftraggeber, nach Bestätigung der AGB, den "Auftrag" bestätigen müssen. So machen doch das auch alle Internetanbieter.
 
Reicht es im Normalfall - immer davon ausgehend, dass das Gegenüber kein "Verbraucher" ist - nicht, in der Email ausdrücklich auf die AGB hinzuweisen?

Hui, jetzt wirds aber langsam OT: :redface:

Mir ist ein Fall erinnerlich, da wurden AGB ein normativer Charakter zugesprochen. Ich denke dabei an die Einbeziehung der ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) in den Verkehrsvertrag via schweigender Unterwerfung. Das hat 70 Jahre lang funktioniert. Allerdings hat der BGH 1998 dem Verkehrsgewerbe insoweit einen Strich durch die Rechnung gemacht, als die Einschränkungen der Haftung ggü. dem Gesetz nur wirksam vereinbart werden können, als darauf in drucktechnisch hervorgehobener Art besonders hingewiesen wurde.

Ich weiß nicht wie das mit den AGB der Versorger (Strom, Wasser etc.) aussieht. Da könnte ich mir z.B. schon eine Unterwerfung (in die Haftungseinschränkungen) vorstellen, ohne dass es die AGB-Gesetzgebung oder die AGB-Rechtsprechung tangierte.

Oder man richtet sich einen Unterbereich auf der Website ein, wo Auftraggeber, nach Bestätigung der AGB, den "Auftrag" bestätigen müssen. So machen doch das auch alle Internetanbieter.
Ja, aber damit ist nicht gewährleistet dass die AGB einer inhaltlichen Kontrolle standhalten. Das ist aber das ...
Ja, das stimmt natürlich. Meine Frage zielt darauf ab, wie man solche AGB rechtlich wirksam und geschäftlich - hm, ich sag mal - möglichst elegant oder geschickt einbindet (...).
... worauf Du eingangs hinaus wolltest.
 
Meine Frage zielt darauf ab, wie man solche AGB rechtlich wirksam und geschäftlich - hm, ich sag mal - möglichst elegant oder geschickt einbindet, wenn, was in der Praxis leider oft genug der Fall ist, kein Raum für ausführliche Verhandlungen oder auch nur schriftliche Vertragsabschlüsse ist.

Das BGB sagt hierzu erst einmal:

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

Zu fernmündlichen Verträgen schreibt der Palandt, dass unproblematisch nur die Fälle sind, in denen spätestens während der telefonischen Verhandlung (also vor Vertragsschluss) die AGB dem Vertragspartner übermittelt worden sind. Bezugnahme auf übersandte AGB aus einem früheren Vertrag geht auch. Schau mal hierzu in den Palandt § 305 Rn. 37! Es bleibt natürlich immer das Beweisproblem bei (fern)mündlichen Verträgen.

Da ist Kreativität gefragt. Eine Möglichkeit wäre, die AGB zeitgleich per Mail zu übersenden... Steht der Vertragspartner gegenüber, dann kann man ihm die AGB (möglichst vor Zeugen) in die Hand drücken.

Bands haben ja normalerweise leider kein Ladenlokal, wo die ABG gut sichtbar aufgehängt werden können... ;)

Schwebt Dir ein bestimmtes Vorgehen vor?
 
Ergänzend könnte ein Blick in die bereits angesprochene einschlägige Kommentierung zu § 130 BGB nicht schaden. Uranus EXP liegt ja (auch) die Frage nach dem Beweis des Zugangs am Herzen.
 
Nein, wir warten auf Deinen (natürlich fiktiven) Vorschlag. ;)

Mal sehen... Eigentlich steht der Aktenstapel auf meinem Schreibtisch mit meinem Engagement hier im Forum ohnehin schon in Diskrepanz. Aber wenn ich Zeit finde und da wirklich Bedarf bestünde, könnte ich darüber nachdenken. :)
 
Ja, mir geht es in der Tat primär um den "Beweis des Zugangs". (Frag' mich auch seit langem wie online bereitgestellte AGB überhaupt funktionieren sollen. Kann der Kunde dann nicht immer behaupten, dass er eine anderen Version der AGB gesehen hat? Schliesslich kann der der Anbieter die Inhalte ja jederzeit abändern...)

Die Frage nach zulässigen Inhalten ist eine ganz andere, da müsste natürlich ein Fachmann 'ran, um die halbwegs sicher zu gestalten.

Meine Erfahrung ist leider, dass ein fehlender individueller Vertrag de facto meist zu Lasten des kleinen Urhebers oder Künstlers geht. Es gibt oft nur schnell-schnell mündliche oder Email-Zusagen, die oft bewusst unkonkret gehalten werden. Da wären eben AGB ganz praktisch, auf die man dann "zurückgreifen" kann, wenn einem mal der Kragen platzt oder platzen muss.

Aber soll jetzt nicht zu OT werden...

Köttel;5274469 schrieb:
Aber wenn ich Zeit finde und da wirklich Bedarf bestünde, könnte ich darüber nachdenken. :)

Das wär' was. :great:
 
Ja, mir geht es in der Tat primär um den "Beweis des Zugangs". (Frag' mich auch seit langem wie online bereitgestellte AGB überhaupt funktionieren sollen. Kann der Kunde dann nicht immer behaupten, dass er eine anderen Version der AGB gesehen hat? Schliesslich kann der der Anbieter die Inhalte ja jederzeit abändern...)
Eben! Das Problem ist aber bereits ausgekaspert, die AGB muss dem Gegenüber mindestens in Textform vorliegen. Darum mein Vorschlag der Übersendung per Mail. Genau deshalb, weil sie dann nicht mehr abänderbar ist.
Die Frage nach zulässigen Inhalten ist eine ganz andere, da müsste natürlich ein Fachmann 'ran, um die halbwegs sicher zu gestalten.
Der Fachmannn wird dir antworten, dass, je weniger ungewöhnliche Dinge Du forderst, umso weniger das Risiko besteht, dass ein Gericht die Klausel kassiert. Eine Garantie gibt es kaum. Andererseits ist das Risiko überschaubar: Dann gilt die Klausel halt nicht und die gesetzlichen Regelungen gelten.
 
Gut, gehen wir mal davon aus, dass das Senden via Email ausreicht. Dann wär's doch für unsere Band künftig am klügsten künftig auf Anfragen etwa so zu reagieren:

"Wir unterbreiten ihnen folgendes Angebot...blabla...Bitte berücksichtigen unsere AGB (siehe unten)."

Als AGB ist der normale Gastspielvertrag eingefügt.

Damit hätte unsere Band erreicht, dass der Veranstalter aktiv widersprechen bzw. verhandeln muss. ER ist also im "Zugzwang". Die Band muss nicht extra 'rumverhandeln und auf eine Unterschrift warten. Die üblichen "Great Lies of Rock'n'Roll ("Wir brauchen doch keinen schriftlichen Vertrag", "Klar, ist das eine feste Zusage", "Natürlich unterschreib' ich euch das, bin nur leider bis zu dem Gig im Ausland") kann die Band dann relativ gelassen mit einem Lächeln entgegennehmen.
 
Hallo,

warum macht man sich dann nicht die Mühe, einen Vertrag auf Papier (für die jüngeren hier: analoger Datenträger auf Cellulosebasis) zuzusenden. Wenn sich durch E-Mailverkehr/Telefonat eine Zusage ergibt, sagt man dem Veranstalter,
daß der Vertrag/die AGB umgehend mit der Post rausgeht. Und erst wenn er unterschrieben zurück kommt sind beide Parteien daran gebunden. Damit umgeht man doch die rechtlichen Unsicherheiten von per Mail getroffenen Vereinbarungen.
Alle weitere Kommunikation kann dan ja wieder per E-Mail vonstatten gehen.
Oder hat das was mit Faulheit zu tun???

Gruss Schnirk
 
Mündlich oder fernmündlich abgeschlossene Verträge sind kein Phänomen der modernen Zeit, sondern haben eine lange Tradition. Und in 99 % der Fälle funktioniert das ja auch. Im Geschäftsverkehr geht es häufig nicht anders. Mitunter fehlt einfach die Zeit für einen schriftlichen Vertrag. Mit Faulheit hat das gar nichts zu tun.Und ganz ehrllich: Bei einem Lieferanten von Waren oder Dienstleistungen, der sich hier allzu pingelig anstellt, bestelle ich nicht noch einmal.
Ein Beispiel: Du bestellst (natürlich im Shop des Boardbetreibers) einigen Kram, den Du zeitnah benötigst. Ist doch angenehm, dass Du da einfach mal anrufen kannst und am nächsten Tag die Sachen hast, oder?. Mit einem schriftlichen Vertrag müsstest Du Dich schon etwas mehr gedulden. Und dass das Pizzataxi zu Dir ohne schriftlichen Auftrag kommt, hängt wohl auch damit zusammen, dass der allergrößte Teil der Besteller zu ihrem Wort steht.

Wenn sehr viel daran hängt, kann man ja immer noch eine Auftragsbestätigung hinterherschicken, was unter Kaufleuten üblich und sogar rechtliche Wirkung entfaltet, sofern der andere nicht widerspricht. Das geht bei den meisten von uns als Nichtkaufleute aber leider nicht. Was aber keinesfalls geht, ist nach Vertragsschluss AGB hinterherzuschicken; sie werden dann nicht mehr einbezogen.

@ UranusEXP: Üblich sind solche Sätze wie "unter Zugrundelegung unserer angehängten ABG biete ich Ihnen ... an". Wenn die andere Seite dann "ja" sagt, heißt da, dass er diese als Vertragsbestandteil akzeptiert. "Bitte beachten Sie unsere AGB" wird wohl auch ausreichend sein, ist aber nicht so klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
b347f8ef2c484eb38cb70aced233424d
Und erst wenn er unterschrieben zurück kommt sind beide Parteien daran gebunden.
Ja, WENN. Und da geht's schon los. Zu den "Great Lies of Rock & Roll" gehört auch der Satz: "Vertrag? Ja, den hab' ich schon abgeschickt!" :D

Spass beiseite, in der Praxis läuft es selten nach Lehrbuch. Köttel trifft da schon den Punkt:

Im Geschäftsverkehr geht es häufig nicht anders. Mitunter fehlt einfach die Zeit für einen schriftlichen Vertrag. Mit Faulheit hat das gar nichts zu tun.Und ganz ehrllich: Bei einem Lieferanten von Waren oder Dienstleistungen, der sich hier allzu pingelig anstellt, bestelle ich nicht noch einmal.
Es gibt leider oder zum Glück immer auch die menschlich-geschäftliche Seite. Wenn Du Deinen Veranstalter wegen einem 500-EUR-Gig mit einem 10-Seiten-Vertrag kommst und 3 mal nachhakst, wo nun endlich der unterschriebene Vertrag bleibt, dann wird Dir das selten als professionelles Verhalten ausgelegt, sondern bringt Dir eher einen Ruf als Nervtöter und Wichtigtuer. Wie gesagt, auch wenn das Lehrbuch vielleicht sagt, dass seriöse Geschäftsleute des Musikbusiness natürlich immer gerne und sofort schriftliche Verträge machen und alles andere unseriös ist und man dann eh' gleich die Finger davon lassen soll. Das ist schlicht Unfug. Da steckt nicht immer der böse Musik-Biz-Hai dahinter. Wenn man nur mit solchen Lehrbuchgeschäftspartnern arbeiten will, wird man nicht weit kommen.

Im Event-Bereich hat man wenigstens meistens einen gewissen zeitlichen Vorlauf. In der Musikproduktion kommt noch das Problem hinzu, dass es oft sehr schnell gehen musst. Da bleibt oft keine Zeit für irgendwelche Verhandlungen, da geht es häufig buchstäblich um Dinge von "heute auf morgen" und manchmal gibt es komplexe Hierarchien von Beteiligten, da weiß man teilweise gar nicht, wer denn nun eigentlich der Auftraggeber ist und ob man einen bezahlten Auftrag hat oder einen Pitch. Das ist ab und an echt völliger Irrsinn.

Wenn man da mitspielen will oder muss, muss man in der Zeit, die sich der Lehrbuchleser lässt um sich nun die Sache erstmal durch den Kopf gehen zu lassen und er seine ersten Rückfragen zu formuliert, eine fast fertige Produktion abgeben. ;) Da kriegst Du am Abend eine Email und am nächsten Morgen wollen die nicht etwa eine Mail mit "Coole Sache, lasst uns mal nächste Woche treffen und ein wenig die Rahmenbedingungen diskutieren", sondern 3 Minuten praktisch fertige Musik.

Wie gesagt, das muss man teilweise über sich ergehen lassen. Mit manchen Kunden funktionieren mündliche Vereinbarungen absolut problemlos, mit anderen schluckt man immer wieder irgendwelche Kröten, weil die Vorteile überwiegen und wieder andere...ja...genau für die bräuchte man eben solche AGB, wo man dann sagen kann: So Leute schön und gut, wenn ihr nun meint ihr kriegt 10 Demos umsonst und könnt dann plötzlich doch keinen Auftrag vergeben, schaut mal bitte in die AGB. Wenn Ihr meint, Ihr müsst mich mit dreisten, absichtlichen Fehlinformationen dazu bringen, an einem Projekt auf eigenes Risiko mitzuarbeiten, schaut mal bitte in die AGB.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo UranusEXP, wir denken in sehr verschiedenen Dimensionen. Du scheinst professionell unterwegs zu sein, während ich nur in sehr lokalen Bands unterwegs bin. Da sind Gigs die weiter als 20 km entfernt sind, von hier aus eine halbe Weltreise.
Und auf einer Insel herrscht ein ganz anderer Microkosmos. Wenn Du hier einem Veranstalter sagst, "morgen haben Sie den Vertrag," dann unterschreibt der den schon aus Respekt, weil das für Sylter Bands schon ungewöhnlich ist. Die meisten hier lassen sich um überhupt spielen zu dürfen alles gefallen, spielen dann für einen warmen Händedruck und eine Aufwandsentschädigung. Wenn man dann kommt und die "Managerin" (in wirklichkeit die Freundin des Gitarristen), mit den
"Haaren auf den Zähnen" knallhart die Bedingungen diktiert, dann sind viele so beeindruckt, daß sie gerne unterschreiben...
Und beim nächsten Mal die "Managerin" anrufen, ob wir wieder dort spielen können...(man muss also nur professionell auftreten, um die Veranstalter zu überzeugen.)
Dabei sind wir blutige Amateure. (geschäftlich, nicht musikalisch):D
Deshalb habe ich gar keinen Plan, wie das so in Grosstädten abläuft, und habe unsere Erfahrungen verallgemeinert.
Im übrigen können es sich die Veranstalter auf einer Insel auch nicht leisten, die Leute abzuzocken, das machen die zwei Mal, und dann geht da keiner mehr hin. Das spricht sich in dieser kleinen Szene herum, viele hier sind auch im Verein Sylter Bands aktiv, und da kennen sich die Musiker fast alle. Von daher mische ich mich jetzt mal nicht weiter ein...

Gruss vom teuersten Sandhaufen der Republik

Schnirk
 
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