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Album bzw. Demotape mit Coversongs veröffentlichen

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hi,

wir möchten gerne ca. 10 songs die wir covern auf einem "album" bzw. einem einfachen demotape veröffentlichen. welche probleme ergeben sich in so einem fall? welche recht braucht man, was kostet das? die bands die wir covern sind/waren allesamt bekannt, existieren aber nicht mehr. (70er jahre...)
das demotape soll in kostenloser form zb. auf unserer homepage runtergeladen werden können, d.h. kein kommerzielles interesse.

grüße
 
Eigenschaft
 
es ergibt sich möglicherweise das problem, dass die gema bei euch anklopft und ne menge geld haben möchte.
eure interessen interessieren erstmal nicht
 
Wenn eine Band so vorgegehen will, muss sie zunächst sicher sein, dass ihre Songs als normales "Cover" durchgehen und das Werk nicht so stark geändert wurde, dass es als "Bearbeitung" gilt - dann müsste man vor einer Veröffentlichung die Genehmigung der Urheber einholen!

Zum Online-Stellen von Covern muss die Website der GEMA vorher gemeldet werden.

Wenn man urheberrechtlich geschützte, GEMA-gemeldete Songs komplett online stellen will, wird es sehr teuer.

Bei maximal 2.000 Besuchern im Jahr muss man pro Song (!) 25 EUR jährlich abdrücken.

Es gibt "Sparmöglichkeiten", indem man sich auf eine bestimmte Anzahl Songs beschränkt und diese nur als Aussschnitt präsentiert. Der entsprechende Thread steht schon als Sticky ziemlich weit oben in diesem Forum.
 
@Beyme: Den Tarif, den Du genannt hast, gibt es so nicht. Vielmehr hast Du 2 hier nicht anzuwendende Tarife mit einander vermischt. Ich verweise ebenso wie Du auf den Sticky Thread, würde das aber dennoch auch an dieser Stelle kurz gerade rücken.

Es gibt die Beschränkung 2000 Zugriffe, allerdings bei privaten Websites, bei denen die Musik als Hintergrundmusik dient. Für 25 EUR jährlich, kann man hier bis zu 10 Minuten Musik gesamt verwenden.

Die 25 EUR pro Song gibt es auch, jedoch auf gewerblich genutzten Internetseiten mit Hintergrundmusik oder z.B. Firmen- oder Produktvideos, sofern mehr als 10 Minuten genutzt werden oder es mehr als 10.000 Zugriffe im Monat auf die Seite mit Musik gibt. Diese 25 EUR gelten dann allerdings pro Monat.

Der hier richtige Tarif ist der für Interpretenwebsites. Hier kann man für 100 EUR im Jahr entweder 5 komplette Songs bis zu je 5 Minuten oder 10 Snippets bis zu je 1:45 Minuten als Hörbeispiele online stellen. Kombinationen daraus sind auch möglich, 2 Snipptes der o.g. Länge zählen dann immer wie ein kompletter Song.

Nix für ungut ;)

Grüße
Marc
 
ok, vielen dank schon mal für die antworten!

streichen wir das mal mit dem "onlinestellen" der musik auf unserer homepage o.ä.
wie sieht es denn rechtlich mit dem reinen veröffentlichen von so einem demotape mit coversongs aus, d.h. wenn wir das eigenhändig aufnehmen, auf rohlinge brennen und unter die leute bringen?
 
Hallo 'RollingStones',

dazu kann ich direkt mal 'Beyme' zitieren.
Der fasste es, auch nach meinem Wissen, durchaus richtig zusammen:
Wenn eine Band so vorgegehen will, muss sie zunächst sicher sein, dass ihre Songs als normales "Cover" durchgehen und das Werk nicht so stark geändert wurde, dass es als "Bearbeitung" gilt - dann müsste man vor einer Veröffentlichung die Genehmigung der Urheber einholen!

Zudem kann ich dir meinen Post in folgendem Thread empfehlen:
Hier geht es zum Thread:
https://www.musiker-board.de/vb/musikbusiness-recht/315487-samples-aus-filmen-etc.html#post3620654

Dort gibt es auch einen Link zu Wikipedia. Spätestens dieser Link
(und unter dem Artikel genannte, weitere Webseiten zum Thema 'Coversongs')
werden dein Problem wahrscheinlich lösen.

Alles Gute und beste Grüße
Nils

P.S.: Ansonsten muss ich hiermit wohl auch erstmals in den 'Chor' einstimmen, derer,
die auf die Foren-Regeln hier hinweisen: es handelt sich um "private Meinungen";
nicht um eine Rechtsberatung. ... Daher müsstest du den Rest ... der wahrscheinlich
zu einem sehr eindeutigen und einfachen Ergebnis führt ... selbst herausfinden.

... Aber du 'hast' es ja eigentlich jetzt schon! :) Siehe Aussage von 'Beyme' und
mein entsprechender Post. (Siehe oben).
 
, auf rohlinge brennen und unter die leute bringen?

Ach so: zum Thema "unter die Leute bringen".
Falls du damit mehr meinst, als euren privaten, überschaubaren Freundeskreis,
kommt schon wieder das Thema 'GEMA' in's Spiel!

Im folgenden Thread findest du eine kurze, knappe Zusammenfassung der
Funktion der GEMA. In diesem Fall müsstest du beachten: Wenn ihr das Material
anderer Urheber benutzt, seit ihr in diesem Moment Musik-Verwerter.
Ihr müsstet also bei der Herstellung der Tonträger GEMA-Gebühren abführen.
Ob die CDs gebrannt sind, oder im Presswerk hergestellt, dürfte dabei keine
Rolle spielen. Wahrscheinlich spielt nur die Höhe der Auflage eine Rolle.
Und natürlich der Verkaufspreis.
Details zu eurem konkreten Fall, bitte direkt bei der GEMA erfragen.
Oder einfach selbst recherchieren: www.gema.de

Hier geht es zum Thread und direkt zu meinem Post:
https://www.musiker-board.de/vb/mus...erkauf-wie-beachten-die-x-te.html#post3620590

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
@Nils_k:
vielen dank für die links und die weiteren infos, werde da weiter recherchieren.

gruß
RS
 
Ich bin mit meiner Band gerade daran eine Cd herauszugeben. Darauf ist nur ein geringer Anteil Eigenkompositionen, der grösste Teil sind Eigeninterpretationen von Fremdkompositionen. Darunter auch Jazzstandarts aus dem American Songbook, wovon ich dachte, dass sie mittlerweile "Allgemeingut" seien. Die Gebühren für die Presserlaubnis waren einiges höher als ich erwartet hatte.

Es wird der "Fremdanteil" der aufgenommenen Musik (Zeit) ausgerechnet, in unserem Beispiel betrug dieser rund 90 Prozent. Anhand dieses Anteils wird ein Lizenzsatz ausgerechnet, der dann mit dem Verkaufspreis der CD und der Auflage verrechnet wird. Für 500 geplante CD müssten wir eine Gebühr von 900 Franken ( rund 600 Euro,~1.20 Euro pro Cd bei einem angegebenen Verkaufspreis von 20 Franken/ 13.50 Euro.) bezahlen. Bei einer geringeren Auflage wird die Gebühr entsprechend kleiner.

ABER, auch wenn du die CDs gratis verteilen willst, wird eine Gebühr fällig. Bei der SUISA liegt sie (ich weiss nicht ob in unserem Beispiel oder generell) bei 80 Rappen/55 Cent pro CD.

Ich nehme an die Bedingungen der GEMA sind ähnlich. Ich weiss nicht, wie dass ist wenn du die CD selbst vervielfältigst. Verschenken dürfte kein Problem sein, sobald du aber Geld dafür verlangst wäre ich vorsichtig;)





So nebenbei: Gibt es eine Möglichkeit, Coversongs verschieden zu deklarieren um diese Gebühren zumindest etwas zu minimieren? Macht es z.B. einen Unterschied ob man angibt, dass man das Lied selbst arrangiert hat? Ich meine damit mit Schweizer Begriffen "Hinterziehung", nicht etwa Betrug. ;) Grüsse gehen an den guten alten Herr Steinbrück
 

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