Angebotsbilder von Gitarren in Online Shops - Hat man Anspruch auf das exakt abgebildete Modell ? Abweichungen möglich ?

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Eddie Kramer
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So, ich hoffe sehr, dass der Titel nicht zu sperrig geraten ist. Meine Frage geht in die Richtung ob es Versandhändlern grundsätzlich gestattet ist ggf. leicht abweichende Produktvariationen einer Gitarre an den Käufer zu liefern. Müsst man das grundsätzlich akzeptieren ? ( das übliche Umtauschrecht oder 30 Tage Money back mal außer Acht gelassen)
Über die Jahre stellt man doch fest, dass der ein oder andere Hersteller ein Modell mal überholt (zB. abweichender Headstock andre Dots / Inlays etc. ) ohne den Namen/ Bezeichnung grundsätzlich zu verändern bzw. der Shop übernimmt einfach neue Bilder und schickt dann aber ein älteres Modell raus. Zeitweise sind mir in kleineren Shops auch schon " Symbolfotos" untergekommen. Da bin ich persönlich raus und würde dort erst gar nicht ordern :unsure:
Ist das oder ähnliches bei euch schon mal vorgekommen ?
 
Shops werden bei allen Gitarren, ausgenommen Einzelstücke, sicherlich nur standardisierte Fotos verwenden, die die Produkteigenschaften hoffentlich möglichst genau darstellen. Bei Abweichungen wird die Frage sein, ob diese Fotos dann noch genau genug sind oder ob sie bei der Kaufentscheidung irreführend waren. Könnte dann ein interessantes Thema für Juristen sein, ab wann ein gelieferter Artikel zu sehr von den dargestellten Eigenschaften abweicht. In der Praxis spielt das vermutlich für den normalen Kunden eine untergeordnete Rolle, da er im Zweifelsfall ja sein Rückgaberecht ausüben kann.

Ähnliches Problem: Manche Läden wollen Gitarren aus der Ausstellung auch nicht verkaufen, sondern bieten einem normalerweise eine noch verpackte aus dem Lager an. Die kann auch von der vor Ort in der Ausstellung betrachteten Gitarre abweichen.
 
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Mal schnell in die AGB von Thomann geschaut:

Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur einen unverbindlichen Online-Katalog des Warensortiments dar.

So oder so ähnlich wird es vermutlich auch in anderen Shops in den AGB stehen und im Streitfall wird man sich letztendlich dann darauf berufen, dass man das Recht hat den Artikel bei Nichtgefallen zurückzusenden.
 
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Dafür wäre zu klären, was das „leicht" in „leicht abweichend" tatsächlich darstellt.

So ist der Begriff völlig undefiniert. Vom Ausmaß der „Leichtigkeit" hängt ab, ob man die Frage mit Ja, oder Nein beantworten kann.

Ist das oder ähnliches bei euch schon mal vorgekommen ?
Ja. Ich bestelle fast ausschließlich nirgendwo etwas, wenn ich keine aussagekräftigen Bilder habe.
 
Nur als weitere Beispiele:

Bei Fahrrädern wird bei den Herstellern zu bestimmten Zeiten (Modellwechsel) explizit darauf hingewiesen, dass die Bilder (derzeit noch) das alte Modell zeigen und es daher Abweichungen zum beschriebenen aktuellen Modell (Specs) kommen kann.

Bei Händlern für gebrauchte Kameras, Objektive etc. wird dagegen oft explizit erwähnt, dass das konkrete, angebotene Gerät fotografiert und in den Bildern zu sehen ist.

Also sollte man wohl so oder so vor Kauf in den AGB (und Bildunterschriften) nachlesen bzw. direkt (beim Verkäufer) nachfragen, was Sache ist. Besonders, wenn einem eine eingangs geschilderte Veränderung beim Headstock o. ä. wichtig ist.
 
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Als ich Anfang des Jahres nach einer Gibson modern Figured CB geschaut hatte, waren in ALLEN Shops, die ich durchsucht hatte, identische Bilder (vom Hersteller) mit identischer Decke (die hatte eine für mich nicht so schöne Maserung, und war daher für mich auch immer sofort zu erkennen)
Da ja nicht alle Shops diese Gitarre haben können.....genau!

Auch technische Abweichungen müss(t)en vom Hersteller durchgereicht werden. Deshalb sind 2x 20+ D-Norm-Buchsen dieses Jahr zurück gegangen, da die Bilder und die Texte NICHT zusammenpassten. Sogar der Hersteller (in dem Fall Importeur) hatte die Artikel auf der eigenen HP falsch deklariert (und forderte mich dann auf deren Arbeit zu machen und eine Fehlermeldung mit Details zu erstellen und zu versenden)

Bei Session hatte ich dann tatsächlich einmal genau die abgebildete Gitarre bekommen (SN) - bei Bigfoot gehört das zum Geschäftsmodell.
Gruß Dirk
 
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Es ist meines Erachtens logisch und selbstverständlich, dass ein Bild im Online-Shop ein bestimmtes Exemplar z.B. einer Gitarre zeigt, also ein Muster. Dass andere Gitarren desselben Modells, falls nicht deckend lackiert, voraussichtlich eine andere Holzmaserung oder eine leicht abweichende Farbe haben, ist ebenfalls zu erwarten - Holz ist ein Naturstoff, jedes Brett ist anders (und darin liegt ja oft gerade der Reiz).
Natürlich muss das gelieferte Teil technisch dem Muster entsprechen (Holz, Kopfplatte, PUs, Wimmerhaken / Hardtail usw.), aber mehr kann man imho nicht erwarten.
 
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Die Frage ist müßig.
Einzelstück -> man kann Bilder genau dieses Einzelstücks erwarten, alles andere ist Täuschungsversuch.
Serienware -> Typisches Bild eines Exemplars aus der Serie mit der Modellnummer. (Ah, Details siehe mein Vorposter, dem ist nichts hinzuzufügen)

Was gibt es da noch zu fragen?
Oder ist hier Winterloch?

Wenn du ein bestimmtes Instrument haben willst, dann gehe/fahre zum Verkäufer, spiele es an und kaufe es da.
Hab 2x ein Instrument per Versand bestellt. Eines musste ich spielbar machen, das andere ging wegen gravierender Mängel zurück.
 
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Wenn der Hinweis gegeben ist, dass die Bilder nur Muster sind, ist der Fall ja klar. Und wie oben bereits geschrieben, hat der Käufer ja eh ein Rückgaberecht beim Online-Kauf.

Wie sollen das große Shops auch machen, von jeder Gitarre im Lager Fotos zu machen?

a) riesen Aufwand => zusätzliche Arbeitskraft => zusätzliche Kosten
b) weiteren Overhead im Verwaltungssystem: Zuordnung der Fotos zu jeder Gitarre

Ich gehe mal davon aus, dass die Gitarren vorher geprüft und eingestellt werden, bevor sie rausgehen. Kann aber auch gut sein, dass auch da gespart wird. Im Zweifelsfall schickt der Kunde die Gitarre eben zurück. 🤷‍♂️


Bei gebrauchten Gitarren oder Einzelstücken ist's was anderes. Da würde ich persönlich keine Gitarre kaufen, bei denen ich nur "Musterbilder" sehe.
 
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Bei (neuer) Serienware musst Du als Standard davon ausgehen, dass die Bilder nicht die jeweiligen Exemplare abbilden, es sei denn, dies ist explizit erwähnt. Bei mehreren Gitarren eines Modells am Lager müssten dann ja auch sofort entspr. viele Bilder bzw. Artikel im Shop auftauchen.
Einige Shops (z.B. Sweetwater) handhaben es aber tatsächlich so, dass bei Gitarren, bei denen durch Holz, Decke, Maserungen, Relicarbeiten :ugly: usw. jedes Exemplar ein Unikat ist (und ein gewisses Preisniveau vorliegt), jedes Instrument individuell abgebildet und gezielt kaufbar ist.
Bei Gebrauchtware dagegen, die ja durch den Grad der Nutzung durchaus sehr unterschiedliche Gebrauchsspuren aufweisen kann, erwarte ich aber durchaus immer Bilder des jeweiligen Exemplars.
Im Fall der Fälle einfach die Kommunikation mit dem Verkäufer aufnehmen? ;)

P.S. Gerade nochmals geschaut: Sweetwater macht das z.B. auch für Strats etc. mit Gewichtsangabe und Bildern aus diversen Winkeln. Verrückt :)
1731055853665.png
 
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Ich gehe mal davon aus, dass die Gitarren vorher geprüft und eingestellt werden, bevor sie rausgehen. Kann aber auch gut sein, dass auch da gespart wird.

Ich kann mir auch vorstellen, dass viele Kunden misstrauisch reagieren, ob sie wirklich ein neues. originalverpacktes Gerät erhalten, denn zum "prüfen und einstellen" muss man halt den Karton öffnen. Als "Standard" würde ich das eher nicht erwarten, da das, wie du ja auch schreibst, ein großer Aufwand wäre.
 
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Die Themenfragen lassen sich allesamt mit "Das kommt darauf an" beantworten. Der Anbieter hat mehrere Möglichkeiten, hier Klärung zu betreiben, nämlich entweder beim konkreten Angebot oder in den AGBs. Wenn nirgendwo etwas bestimmt sein sollte, geht es um das konkret abgebildete Exemplar, außer es wird eine Stückzahl von mehr als "1" angeboten, weil dann klar ist, dass nicht das Identische Instrument mehr als einmal existieren kann.

Eine Überprüfung und Einstellung eines Instruments durch den Einzelhandel ist nicht vorgeschrieben, wäre aber ggf. keine Ingebrauchnahme. Man muss hier auch ein Auspacken eines herstellerseits z.B. eingeschweißten Artikels und eines einfach nur verpackten Artikels unterscheiden. Während eine z.B. Einschweißung beim Öffnen schon eine Veränderung bedeutet, ist das Entfernen einer Transportverpackung, wie bei einer Gitarre der Karton, aber auch bei einem Auto, keine Einflussnahme auf den Artikel selbst. Es will ja auch niemand einen Neuwagen mit noch den Transportschutzfolien und sonstigen Schutzschichten drauf.

Statt aber uns zu fragen (Rechtsberatung gibt es im Board eh nicht), wäre es doch ein Leichtes, den Anbieter direkt anzuschreiben oder anzurufen und mit ihm die Sachverhalte zu klären ;) Das würde definitiv Klarheit schaffen und Missverständnisse vermeiden.
 
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@Eddie Kramer, Wildwood Guitars in Colorado macht sich die Mühe jede Gitarre im Shop auch im Webshop abzubilden.
 
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Sweetwater ist ziieemlich groß, die können's ;)
Und die machen das echt für jede Epiphone Les Paul Std zB?

Ok, wenn sie jede Gitarre öffnen und einstellen, dann sehe ich das ein. Dann macht man die Gitarren ja eh auf, kann sie auch gleich auf Fehler überprüfen usw. Ist für den Kunden natürlich auch ggf. besser, wenn beim Versand auch alles gut läuft. ;-)

Aber bei einer Harley Benton für knapp 200€ finde ich den Aufwand schon grenzwertig.

Eventuell gibt es bei Sweetwater ja einen Hobby-Fotografen, der die Bilder für lau macht oder es ist ein Praktikatenjob. :nix:
 
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Nur am Rande (ich darf berufsbedingt Rechtsberatung^^):

Bei jedem Kauf eines standardisierten Produkts "nach dem Katalog", also etwa einem Auto, handelt es sich um eine Gattungsschuld, d.h. der Verkäufer erfüllt seine Pflicht, wenn er ein so typisiertes Modell mit den beschriebenen Eigenschaften liefert.
Anders wäre es bei einer Stückschuld, nur da ist von vornherein das ganz konkrete Einzelstück geschuldet. Etwa typisch beim Gebrauchtkauf (wie bereits benannt Bigfoot usw.).

Ich denke, die Musikhäuser schreiben es nur deshalb in ihre AGB, um sich lange Diskussionen zu ersparen, die Leute lesen das auf entsprechenden Hinweis und geben Ruhe.

Etwas anderes wäre es, wenn es um ein Produkt geht, bei dem offensichtlich eine besondere abgebildete Eigenschaft wesentlich ist. Nehmen wir mal an, dass ein Musikhaus eine Gitarre abbildet, die eine ganz außergewöhnlich schöne Deckenmaserung zeigt und dann eine optisch recht banale versendet. Da könnte man tatsächlich auf den Gedanken kommen (die Juristen nennen das auslegen), ob diese Zeichnung ausnahmsweise eine besondere vereinbarte Eigenschaft darstellt oder vielleicht sogar tatsächlich ausnahmsweise das abgebildete Einzelstück geschuldet ist. In diesen Fällen sind dann die AGB für das Musikhaus hilfreich, jdf., wenn die dort alles richtig machen, AGB unterliegen einer recht strengen Kontrolle nach dem BGB.
 
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Danke für die Rückmeldungen, insbesondere für die letzte Antwort. Natürlich waren mir einige "logische" Aspekte im Vorfeld klar. Dass man etwa beim Privatverkauf seine abgerockte und verschandelte No-Name Gitarre nicht mit einem Stockfoto verkauft, die dort in einem neuwertigen Zustand und unter perfektem Licht abgebildet wird, sollte schon aus Gründen der Seriosität und Fairness klar sein.
Interessant sind da imo tatsächlich die Kipppunkte, wie die oben beschriebene " too good to be true " Maserung.
 
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