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Aufwandsentschädigung statt Gage

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Hallo Musikerkollegen. Eine Band bekommt eine Anfrage für einen 2 Stunden Gig und der Veranstalter hätte gerne eine Rechnung. Dieses Thema ist hier im Forum schon mehrmals aufgetaucht. Nun denkt sich aber diese (Amateur) Band, man ist selbst noch zu jung in diesem Business und hat soweit nur unentgeltlich auf Geburtstagsfeiern musiziert. Jetzt müsste ja eigentlich diese Band sich beim Finanzamt anmelden und sich eine Steuernummer geben lassen. Soweit die allgemeine Vorgehensweise. Könnte diese Band (weil noch Amateur) sich den Amtsgang ersparen und statt eine Rechnung, einen Engagementvertrag aufsetzen und eine Aufwandsentschädigung (statt Gage) verlangen. Fragt man hierzu die Wiki, findet man unter dem Begriff "Aufwandsentschädigung" den so genannten Übungsleiterfreibetrag, welcher auch Künstler (Musiker) erlaubt, 2400 Euro steuerfrei einzunehmen. Somit den Engagementvertrag frei von Einkommensteuer und Umsatzsteuer gestaltet, jeden Begriff von Gage in Aufwandsentschädigung geändert und statt einer Rechnung für den Veranstalter, eine Quittung in den Vertrag integriert. Wäre diese Band damit gut beraten? ---MR DOUBLEB--
 
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Meines Wissens nach geht das, zur Sicherheit würde ich einen Steuerberater fragen oder mich in die Materie einlesen.
So schwierig ist das zum Glück nicht.
 
Laßt euch die "Gage" pro Mann als Fahrgeld und Spesen auszahlen und schreibt darüber jeweils eine Quittung an den Veranstalter.
 
Danke schon mal für die Antworten. Ich denke an alle Bands, die gerade in der Entwicklung stecken und nicht gleich zum Finanzamt oder Steuerberater rennen wollen. Da wäre doch so ein Übungsleiterfreibetrag eine sinnvolle Überbrückung, bis jene Band mehr Umsatz erzielt. Aber hier noch eine weitere Frage. Wenn oben genannte Band, auf dem Konzert einen kleinen Merchandising Stand betreibt und eine Handvoll T-Shirts, Buttons und bedruckte Taschen (keine Tonträger) verkauft. Könnte diese Band Ihre Einnahmen in diesen Übungsleiterfreibetrag einrechnen? --MR DOUBLEB--
 
So lange die Band keine Firma ist, muss alles über die Einkommensteuer der einzelnen Musiker versteuert werden bzw. fällt ggf. unter den Freibetrag (natürlich trotzdem in der Steuererklärung angeben).
Der Freibetrag gilt für Künstler. Es dürfte eventuell schwierig werden, dem Finanzamt zu begründen, dass der Verkauf von Gegenständen eine künstlerische Tätigkeit ist.
 
Es dürfte eventuell schwierig werden, dem Finanzamt zu begründen, dass der Verkauf von Gegenständen eine künstlerische Tätigkeit ist.
Das wird es bestimmt. Wie machen denn die anderen Bands das so? Wenn ich z.B. auf einem Konzert mir ein T-Shirt kaufe, dann drücke ich der netten Dame das passende Kleingeld in die Hand und bekomme mein T-Shirt. Eine Quittung/Kaufbeleg habe ich noch nie bekommen. Rechnen die Bands nach dem Konzert dann einfach ihren Kassenumsatz aus und schreiben sich dann selbst einen Beleg fürs Finanzamt? --MR DOUBLEB--
 
Ich bin zwar keine Band, sondern ein Musikverein, aber genauso läuft es. Wenn wir ein Fest haben, zählen wir die Einnahmen und geben die an.
Das kann in Grenzen auf Plausibilität geprüft werden. Wenn du den Einkauf von 1000 T-Shirts als Betriebsausgaben angeben willst aber nur Einnahmen für 400 hast, dann solltest du im Falle einer Betriebsprüfung die restlichen 600 irgendwo rumliegen haben.
 
Howdy. Ich hätte da noch eine Frage. Ist der Begriff Engagementvertrag überhaupt für oben genannte Band die richtige Wortwahl? Soweit ich mich informiert habe, wäre zumindest der Begriff Gage falsch, wenn es um die erwähnt Aufwandsentschädigung geht. ---MR DOUBLEB--
 
Laßt euch die "Gage" pro Mann als Fahrgeld und Spesen auszahlen und schreibt darüber jeweils eine Quittung an den Veranstalter.
Hallo Nochmal. Eben verstehe ich die Antwort von WilliamBasie richtig. Diese (Amateur) Band soll scheinbar überhaupt keinen konkreten Vertrag aufsetzen, sondern lediglich eine Quittung am Ende der Veranstaltung austellen. Ist das wirklich so, dass man im Zusammenhang mit einer Aufwandsentschädigung, kein konkretes Angebot über die Spielzeit und festgelegte Höhe der Gage machen darf? Somit auch keinen schriftlichen Engagementvertrag mit dem Veranstalter aushandeln kann?
 
Gerhard Eichberger


rbur schrieb:
> Es dürfte eventuell schwierig werden, dem Finanzamt zu begründen, dass der Verkauf von Gegenständen eine künstlerische Tätigkeit ist.

Das wird es bestimmt. Wie machen denn die anderen Bands das so? Wenn ich z.B. auf einem Konzert mir ein T-Shirt kaufe, dann drücke ich der netten Dame das passende Kleingeld in die Hand und bekomme mein T-Shirt. Eine Quittung/Kaufbeleg habe ich noch nie bekommen. Rechnen die Bands nach dem Konzert dann einfach ihren Kassenumsatz aus und schreiben sich dann selbst einen Beleg fürs Finanzamt? --MR DOUBLEB--
Willkommen in der Welt der Steuerhin... ...ääh... Steuerersparnis!

Aus der Praxis weiß ich, daß so Manches im Veranstaltungsbereich, aber auch im Gaststättenbereich nicht so ganz mit recht(lich)en Dingen zugeht. Da werden gerne irgendwelche Konstellationen zur Steuerumgehung ausgenützt, oft auch irgendwelche Schlupflöcher.

So gab es in Tulln Anfang der 2000er-Jahre ungefähr 100 Veranstaltungsvereine, welche alle von Wirten (meistens eh den gleichen) gegründet wurden und die außer dem Vorstand überhaupt keine Mitglieder hatten und auch keine weiteren Mitglieder aufnahmen. Jeder Verein darf bei uns in Österreich einmal im Jahr eine steuerfreie Veranstaltung machen. Das wurde dann eben weidlich ausgenutzt. Zwar heißt es im Vereinsgesetz, daß ein Verein nicht auf Gewinn berechnet werden darf, aber das heißt ja nicht, daß er keinen Gewinn machen darf - es heißt nur, daß Gewinnerzielungsabsicht kein Vereinszweck in den Statuten sein darf.

Getrickst wird in der Praxis bei allem: So gibt es oft mehrere Eintrittskarten mit derselben Nummer. In einem Saal, der nur für 120 Gäste zugelassen ist, kriegen nur die ersten 120 Gäste eine Eintrittskarte, die restlichen nur einen Stempel auf die Hand - auf den Listen für die AKM und für die Berechnung der Lustbarkeitsabgabe stand dann eben, daß nur 120 Gäste da waren (mehr war ja nicht erlaubt); wieviele Gäste tatsächlich da waren, wußte außer dem Veranstalter kein Mensch...

Naja, und wie machen das die anderen Bands?
Viele, die ich kenne, machen da gar nichts. Die treten auf, bekommen die Gage (Anteil der Eintrittskarten abzüglich Auftrittspauschale) bar auf die Kralle und gehen, ohne etwas zu unterschreiben - es gab ja auch keinen schriftlichen Vertrag. Die T-Shirts lassen sie sich wo machen (ohne Rechnung bekommen sie es wesentlich billiger) und verkaufen sie (wie Du richtig schreibst) ohne Ausstellung einer Rechnung. Glaubst Du etwa im Ernst, daß die dem Finanzamt irgendeine Steuererklärung schicken?

Bitte, das soll jetzt keine generalisierende Darstellung sein. Sicher wird es auch Bands und Veranstalter geben, bei denen steuerlich alles in Ordnung ist. Es sind halt Erfahrungen, die ich als oftmaliger Besucher vieler Veranstaltungen und durch das Reden mit Leuten, die bei diversen Veranstaltungen mitgemacht haben, gemacht habe.

Und auf keinen Fall soll das eine Aufforderung zur rechtswidrigen Steuerersparnis sein!

Übrigens gab es vor einiger Zeit eine Aktion scharf in unserer Gegend seitens Gewerbebehörde und Finanzamt (normalerweise arbeiten die ja nicht miteinander zusammen), worüber in den Zeitungen berichtet wurde und etliche Beanstandungen stattfanden. Hier steht auch etwas zu einem Rechtsproblem bei einem Clubbing in Tulln:
http://www.noen.at/lokales/noe-uebe...zpolizei-dem-FC-auf-den-Fersen;art2433,458687

Wen's interessiert: Schon ab ca. 2002 habe ich im Usenet über derartige Probleme (damals beim Minoritenkeller) geschrieben. Später wurde der Minoritenkeller aufgrund der dauernden Überfüllungen für Clubbings im Jahr 2006 gesperrt (es soll sie dennoch weiterhin geben) und die Clubbings fanden im weniger beliebten Stadtsaal (der mittlerweile abgerissen wurde) statt. Damals schon haben sich ein paar Wirten über die Clubbing-Veranstalter aufgeregt. Hier gibt's einen älteren Zeitungsbericht darüber:
http://www.noen.at/lokales/noe-uebe...e-kritisieren-Clubbing-Regelung;art2433,16851

Die Behörden konnten aber laut Zeitungsbericht (siehe dort) nichts unternehmen, weil die Ankläger anonym bleiben wollten. Zitat aus dem Zeitungsbericht:
"Nach bereits geführten klärenden Gesprächen mit einigen Clubbingveranstaltern ist uns nahegelegt worden, weitere Schritte zu unterlassen…"

Naja...


Gerhard
 
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Gerhard, Deine Schilderung hilft bei der Frage nicht weiter. "Der Veranstalter hätte gern eine Rechnung." Das hat irgendwie mit Eintrittskarten und T-Shirts so gar nichts zu tun.
 
Gerhard Eichberger


Gerhard, Deine Schilderung hilft bei der Frage nicht weiter. "Der Veranstalter hätte gern eine Rechnung." Das hat irgendwie mit Eintrittskarten und T-Shirts so gar nichts zu tun.
Das war eine Antwort auf Posting Nr. 6, wo der Themenersteller gefragt hat, wie das denn die anderen Bands so machen.

Nochmal: Ich will nichts generalisieren, habe aber festgestellt, daß in der Praxis so Sachen wie Anmeldung beim Finanzamt oder auch bei der AKM (entspricht der deutschen GEMA) oft auch von Veranstaltern nicht so genau genommen werden - genausowenig wie Sicherheitsvorschriften (Saalüberfüllung, keine Securities, zugesperrte Notausgänge). Was natürlich ein Verstoß gegen bestimmte Gesetze und Verordnungen ist. Vor allem bei uns in Österreich hält man es mit "wird schon nix passieren" und mit "wo kein Kläger, da kein Richter". Und wenn's doch mal eine Strafe gibt - na gut, die Mehreinnahmen aus den unzulässig verkauften Eintrittskarten sind immer noch höher als jegliche Strafen. So hält das hier zumindest so mancher Veranstalter. (Klar, nicht alle!)


Gerhard
 
Für mich ist der Unterschied Gage vs. Aufwandsentschädigung hier nicht klar.
Es geht hier doch darum, dass der VA für die Gage, die er an die Band auszahlt, einen Beleg bekommt, damit er das wiederum als Ausgabe deklarieren kann. Natürlich hätte er gerne eine Rechnung, wo eine MwSt ausgewiesen ist, sprich die Band von diesem Betrag Steuern an's FA abführt, was sein Ausgabe mindert, da Steuern ein durchlaufender Posten sind. Wenn er z.B. 1000EUR Gage zahlt, die Band davon 7 bzw. 19% Steuer abführt, hat er effektiv nur 935 bzw. 840EUR Kosten gehabt. Wenn eine Band nun mal nicht beim FA gemeldet ist, kann sie auch keine solche Rechnung ausstellen. Dann unterschreibt sie halt eine Quittung über 1000EUR ohne Steuer und gut. Und es ist völlig wumpe, ob da Gage, Aufwandsentschädigung, musikalische Darbietung, Dienstleistung oder was auch immer als Vermerk auf dem Beleg steht. Übungsleiter-Etschädigung, oder was auch immer Du da schreiben würdest, wäre eher sogar falsch, oder irreführend, wenn nicht sogar als Betrug zu deuten. Aber wie auch immer: Keines davon beinhaltet automatisch, dass Steuern abgeführt werden. Auch eine Rechnung muss nicht zwingend Steuern enthalten.
Dass die Band bzw. jeder einzelne Musiker der Band diese "Gage" oder wie auch immer Du das nennen möchtest, am Jahresende dem FA als Einnahme melden und versteuern muss, ist dann wieder eine andere Sache.
Wir sind als GbR beim FA gemeldet, weisen 7% Steuern auf unseren Quittungen für die Veranstalter aus, ganz egal, ob sie selbst auch Vorsteuerabzugsberechtigt sind oder nicht. Für einzelne Gigs buchen wir eine Sängering dazu, die nicht über uns versteuert wird. Sie unterschreibt uns eine Quittung für die Gage, die wir ihr für den Gig auszahlen, was bei uns dann als Ausgabe verbucht wird. Da sie nicht beim FA gemeldet ist, weist sie natürlich auf diesen Quittungen keine MwSt aus. Am Jahresende muss sie dann diese Einnahmen versteuern. Wie und ob sie das tut, ist ihre Sache und uns im Prinzip egal. So ist das von unserem Steuerberater abgesegnet, und wenn ich mich recht erinnere, hat er erwähnt, dass sie solche Nebeneinkünfte erst ab einem bestimmten Betrag (400EUR?/Jahr), angeben muss, wo sie alleine durch unsere Gigs immer schon drüber liegen würde, und es daher auf jeden Fall angeben sollte, weil wir auf den von ihr unterschriebenen Quittungen ihren Namen haben.
Ob ausgewiesene Steuer oder nicht spielt doch erst einmal überhaupt keine Rolle. Wenn ich mir Equipment zulege, kaufe ich möglichst neu oder zumindest von Gewerblichen, die mir Steuern ausweisen. Aber genauso kann ich mir auch eine Gitarre von einem Privatmann kaufen, von dem ich dann einen Beleg als Ausgabe einreiche, wo keine Steuer ausgewiesen ist.

Eine ganz andere Geschichte ist das nun mit dem Merchandising. Das halte ich für grenzwertig, wenn ihr T-Shirts, Buttons, Taschen oder was auch immer verkauft. Bei Merchandising wird in der Regel eine Gewinnabsicht unterstellt. Und die Absicht, Gewinn zu erzielen, und das ruft Vater Staat auf den Plan, dass er hier seinen Obulus abhaben möchte. Selbst wenn nur die Idee dahinter steckt, dass man durch einen gewissen Gewinn seine sonstigen Kosten (Spritgeld, Proberaummiete, Equipment etc.) kompensieren will, fängt man am besten tatsächlich an, Einnahmen und Ausgaben penibel zu erfassen, gegenüber zustellen quasi wie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Möglicherweise ist das unproblematisch, wenn ihr solche Sachen zum reinen Selbstkostenpreis verkauft. Aber da würde ich auf jeden Fall Buch führen, wo die Kosten und die Einnahmen gegenübergestellt werden. Wir haben mal T-Shirts drucken lassen, die wir mehr oder weniger zum Selbskostenpreis verkauft haben. Die Einnahmen haben wir natürlich versteuert, und wenn wir welche verschenkt haben, habe ich dies vorsichtshalber als Blankobeleg zu den Belegen geheftet.
 
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Hallo Nochmal. Eben verstehe ich die Antwort von WilliamBasie richtig. Diese (Amateur) Band soll scheinbar überhaupt keinen konkreten Vertrag aufsetzen, sondern lediglich eine Quittung am Ende der Veranstaltung austellen. Ist das wirklich so, dass man im Zusammenhang mit einer Aufwandsentschädigung, kein konkretes Angebot über die Spielzeit und festgelegte Höhe der Gage machen darf? Somit auch keinen schriftlichen Engagementvertrag mit dem Veranstalter aushandeln kann?
Auch wenn der Vergleich hinkt denke ich, dass die Logik übertragbar ist:

Ich leitete als Schiedsrichter spiele, bekam dafür Spesen, Fahrtgeld und eine Aufwandsentschädigung. Je nach (auf der Quittung anzugebenen) Zeit eine Abwesenheitspauschale, je nach Spielklasse unterschiedliche Entschädigungen und als Fahrtgeld 32ct pro Kilometer. Diese Sätze/Pauschalen waren fest. Durch die zeitvariante Abwesenheitspauschale musste ich auch feste Zeiten angeben.
Ich glaube also, dass man durch Ausstellen einer Quittung über erhaltenen Betrag und Zeit inkl. Datum und Unterschrift sehr wohl im Vorfeld feste Gagen machen darf.
Im übrigen stand auf der Quittung nur, dass ich für Richtigkeit Garantiere. Dass ich weiß, dass diese Einnahmen EInkommenssteuer pflichtig sind, wurde impliziert (das wurde uns aber auch in jedem Infobrief zu Beginn der Saison mitgeteilt und mit Annahme der Ansetzungen als zur Kentniss genommen angenommen).
 
Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich denke, dass meine oben erfundene Band keinen groben Fehler machen würde, wenn diese für den Veranstalter statt einer Rechnung (mit Steuernummer), eine Aufwandsentschädigung (ohne Steuernummer) ausstellt. Natürlich sollte diese Band alle Belege für einen späteren Nachweis sammeln. Der Vorteil gegenüber einer herkömmlichen Quittung wäre, dass eine Aufwandsentschädigung ähnlich wie eine Rechnung geschrieben wird und man alle Angaben zur Kleinunternehmerregelung direkt zu Papier bringen kann. Das Thema Merchandising lässt diese Band dann erst mal sein. --MR DOUBLEB--
 
Gerhard Eichberger


Für mich ist der Unterschied Gage vs. Aufwandsentschädigung hier nicht klar.
In Österreich wird da schon ein Unterschied gemacht: Eine Gage ist als Werklohn einkommenssteuerpflichtig (wenn man mal von ein paar Ausnahmen absieht), eine Aufwandsentschädigung hingegen nicht. Es geht den Musikern nämlich häufig nicht um die Umsatzsteuer, sondern um die Einkommenssteuer - daher ist es so manchem Musiker lieber, wenn er statt einer Gage eine Aufwandsentschädigung bekommt. (Noch lieber ist es ihnen natürlich, wenn es das Geld bar auf die Kralle gibt - wo kein Zettel, da keine offizielle Einnahme.)

Es geht hier doch darum, dass der VA für die Gage, die er an die Band auszahlt, einen Beleg bekommt, damit er das wiederum als Ausgabe deklarieren kann. Natürlich hätte er gerne eine Rechnung, wo eine MwSt ausgewiesen ist, sprich die Band von diesem Betrag Steuern an's FA abführt, was sein Ausgabe mindert, da Steuern ein durchlaufender Posten sind. Wenn er z.B. 1000EUR Gage zahlt, die Band davon 7 bzw. 19% Steuer abführt, hat er effektiv nur 935 bzw. 840EUR Kosten gehabt.
Mir hat ein Berufsmusiker mal gesagt, daß Gagen immer Nettogagen sind. Wenn also die Gage 1.000 Euro ausmacht, und der Veranstalter will eine Rechnung, so kommen noch 10 % Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) dazu, das heißt, die Rechnung lautet dann auf brutto 1.100 Euro.


Wenn eine Band nun mal nicht beim FA gemeldet ist, kann sie auch keine solche Rechnung ausstellen. Dann unterschreibt sie halt eine Quittung über 1000EUR ohne Steuer und gut.
Das hat jetzt aber nichts mit der Frage zu tun, ob die Band eine Steuernummer hat oder nicht. Es liegt in der Verantwortung der Band, eingehobene Umsatzsteuer auch tatsächlich abzuführen. Und wenn man eine Rechnung ausgestellt hat, auf der Umsatzsteuer ausgewiesen ist, dann empfiehlt sich dringend, das auch zu tun. Denn wenn der Veranstalter die Vorsteuer abzieht und das Finanzamt dem keinen entsprechenden Umsatzsteuer-Gegenbeleg zuordnen kann, ... ja, dann kommt's drauf an, ob sich der Finanzbeamte eine Arbeit machen will oder nicht.

Und es ist völlig wumpe, ob da Gage, Aufwandsentschädigung, musikalische Darbietung, Dienstleistung oder was auch immer als Vermerk auf dem Beleg steht.
Zu unterscheiden sind auch Honorarnoten, Rechnungen und Zahlungsbestätigungen. Eine eventuelle Umsatzsteuerbefreiung sollte aber darauf angegeben sein, am besten mit Nennung des entsprechenden Paragraphen. In Österreich lautet so ein Text beispielsweise folgendemaßen:

USt-befreit nach § 6, Abs. 1, Ziffer 27 UStG 1994. Im Betrag ist keine abzugsfähige Vorsteuer enthalten.

Dazu siehe hier:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004873

Für einzelne Gigs buchen wir eine Sängering dazu, die nicht über uns versteuert wird. Sie unterschreibt uns eine Quittung für die Gage, die wir ihr für den Gig auszahlen, was bei uns dann als Ausgabe verbucht wird. Da sie nicht beim FA gemeldet ist, weist sie natürlich auf diesen Quittungen keine MwSt aus. Am Jahresende muss sie dann diese Einnahmen versteuern. Wie und ob sie das tut, ist ihre Sache und uns im Prinzip egal. So ist das von unserem Steuerberater abgesegnet, und wenn ich mich recht erinnere, hat er erwähnt, dass sie solche Nebeneinkünfte erst ab einem bestimmten Betrag (400EUR?/Jahr), angeben muss, wo sie alleine durch unsere Gigs immer schon drüber liegen würde, und es daher auf jeden Fall angeben sollte, weil wir auf den von ihr unterschriebenen Quittungen ihren Namen haben.
Ist das in Deutschland immer noch so ein niedriger Betrag?

Bei uns in Österreich wurde vor Jahren der diesbezügliche Maximalumsatz für Kleinunternehmer auf 30.000 Euro im Jahr hinaufgesetzt. Siehe § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 in meinem obigen Link. In § 21 Abs. 6 steht, daß Kleinunternehmer keine Steuererklärung abzugeben brauchen.

Leider wissen viele Leute von dieser Kleinunternehmerregelung zuwenig Bescheid und führen dann zuviele Steuern ab. Würde mich wundern, wenn das bei Euch anders wäre.

Auch das steuerfreie Einkommen wurde in Österreich vor einigen Jahren von 1.000 auf 2.000 Euro hinaufgesetzt. (Das ist aber kein Freibetrag. Wenn das Einkommen darüber liegt, wird der Einkommenssteuersatz für den Gesamtbetrag fällig und nicht nur für den 2.000 Euro übersteigenden Betrag. Bezüge, von denen Lohnsteuer abgezogen wurde, werden aber in diesen Betrag NICHT hineingerechnet.)

Ob ausgewiesene Steuer oder nicht spielt doch erst einmal überhaupt keine Rolle. Wenn ich mir Equipment zulege, kaufe ich möglichst neu oder zumindest von Gewerblichen, die mir Steuern ausweisen. Aber genauso kann ich mir auch eine Gitarre von einem Privatmann kaufen, von dem ich dann einen Beleg als Ausgabe einreiche, wo keine Steuer ausgewiesen ist.
Blöderweise ist es beim Kauf von Privat zu Privat weniger üblich, Rechnungen oder Zahlungsbestätigungen auszustellen - viele Verkäufer weigern sich da.

Eine ganz andere Geschichte ist das nun mit dem Merchandising. Das halte ich für grenzwertig, wenn ihr T-Shirts, Buttons, Taschen oder was auch immer verkauft. Bei Merchandising wird in der Regel eine Gewinnabsicht unterstellt. Und die Absicht, Gewinn zu erzielen, und das ruft Vater Staat auf den Plan, dass er hier seinen Obulus abhaben möchte. Selbst wenn nur die Idee dahinter steckt, dass man durch einen gewissen Gewinn seine sonstigen Kosten (Spritgeld, Proberaummiete, Equipment etc.) kompensieren will, fängt man am besten tatsächlich an, Einnahmen und Ausgaben penibel zu erfassen, gegenüber zustellen quasi wie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Ist nicht notwendig, wenn man Kleinunternehmer ist.

Möglicherweise ist das unproblematisch, wenn ihr solche Sachen zum reinen Selbstkostenpreis verkauft. Aber da würde ich auf jeden Fall Buch führen, wo die Kosten und die Einnahmen gegenübergestellt werden. Wir haben mal T-Shirts drucken lassen, die wir mehr oder weniger zum Selbskostenpreis verkauft haben. Die Einnahmen haben wir natürlich versteuert, und wenn wir welche verschenkt haben, habe ich dies vorsichtshalber als Blankobeleg zu den Belegen geheftet.
Prüf' doch mal nach, ob Ihr nicht ebenfalls unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Aber wie gesagt, meine Angaben beziehen sich auf Österreich. Kann sein, daß es geringfügige Unterschiede in Deutschland gibt. Wäre nämlich blöd, wenn Ihr da Umsatzsteuer abführt und umständlich Buch führt, wenn Ihr das gar nicht müßt.

Aber aufpassen:
Zumindest in Österreich dürfen die Finanzbeamten die Parteien nicht darauf aufmerksam machen, daß es Steuerbefreiungen gibt. Dazu dürfen sie nur dann Auskunft geben, wenn sie konkret danach gefragt werden.

Es düfte sich für Viele lohnen, das Umsatzsteuergesetz mal genau durchzulesen...


Gerhard
 
Ach Gerhard, da ist so viel halbwahres und falsches dabei. :-/

Vor allem sollte man nicht Umsatzsteuer als Unternehmer durcheinanderkriegen und die persönliche Einkommensteuer.

Und Vereinfachungen für Kleinunternehmer hin oder her, für viele Amateur-Bands ist es auf keinen Fall anzuraten, als Kleinunternehmer aufzutreten. Weil sie einfach keine Unternehmer sind, sondern ein Hobby betreiben.
 
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Ich dachte auch immer, dass Gerhard irgendwie beim Finanzamt arbeiten würde, sich daher auskennen sollte. Aber er bringt hier - wie Beyme schon angemerkt hat - einiges durcheinander, dass ich keinen Bock habe, dazu nochmal Stellung zu nehmen. Außerdem interessiert es weder mich, noch den TE, wie das in Österreich aussieht. Wir wissen mittlerweile alle, dass in Österreich, vor allem Tulln, die Welt sich anders dreht.
 
Kleinunternehmerregelung: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung
Die Umsatzsteuer wird von Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebende Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Vorsteuerabzug ausschließende, steuerfreie Umsätze und Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind nicht in den maßgebenden Umsatz einzubeziehen. (§ 19 Abs.1 S.1 u. 2 UStG)
Aufwandsentschädigung: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufwandsentschädigung
Bis zu 2400 Euro jährlich (bis 2012 2100 Euro) sind steuerfrei (Beträge, die nach § 3 Nr. 26b EStG gezahlt werden, werden in die Gesamtsumme eingerechnet; rechtliche Grundlage: § 3 Nr. 26 EStG)
 
Hallo DoubleB,

deine Fragen möchte ich wiefolgt beantworten:

Laut dem Umsatzsteuergesetz §2 UStG ist ein Unternehmer:
- wer eine gewerbliche/berufliche Tätigkeit selbständig ausübt , [...] und damit Einnahmen erziehlt.

Allein die Tatsache, dass man Einnahmen erziehlt reicht also aus, um i.S.d. Umsatzsteuergesetzes als Unternehmer zu gelten.

Die Idee der Aufwandsentschädigung ist ein guter Ansatz. Leider muss ich hier jedoch enttäuschen. Aufwandsentschädigungen - und somit steuerliche Begünstigungen - sind steuerbegünstigten Organisationen (z.B. eingetragenen Vereinen) vorbehalten.

Sollte es bei einer Veranstaltung (also allgemein wenig) bleiben würde ich einfach eine "Privatrechnung" (auch wenn es diesen Begriff nach dem Gesetz nicht gibt) ausstellen. Wichtig ist natürlich, dass die Einnahme wirklich von jedem in der Einkommensteuererklärung erklärt wird. Hier könnte ein Problem liegen, denn du sagst ja selbst, dass es sich vorallem um jüngere Personen handelt. In der Regel sind diese ja nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet und ich könnte mir vorstellen, dass das dann auch vergessen wird.

Für die Zukunft rate ich euch, eine Gemeinschaft des bürgerlichen Rechts zu gründen und ein Kleinunternehmen nach §19 UStG anzustreben. Gern können wir uns mal in einem privaten Gespräch unterhalten.

Mit nächtlichen Grüßen
StFA
 

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