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Copyright

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Kimmel
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Hallo Community,

nehmen wir an, jemand hat ein Lied arrangiert und möchte das Copyright richtig angeben.
Sagen wir weiterhin, das Lied wird in der GEMA-Datenbank folgendermaßen geführt:

ENOCH, JACQUES CHARLES 00009334893 Komponist
KOSMA, JOSEPH 00016611119 Komponist
PREVERT, JACQUES ANDRE MARIE 00024900704 Textdichter
MERCER, JOHN H 00020520152 Sub-Textdichter
ENOCH AND CIE 00009334991 Originalverleger
MORLEY-MUSIC CO INC 00021538902 Originalverleger
MARBOT GMBH EDITION 00019452193Sub-Verleger



Komponist und Textdichter ist klar, aber was/wer ist der Originalverleger? Ist das vllt. der Label? Und wie gibt man diese richtig an? Muss man auch den Sub-Verleger mitangeben?
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich frage mich, ob der Hintergrund der Frage die fälschliche Annahme ist, man könne ein Werk einfach so "umarrangieren", wenn man nur die "Copyright-Daten" richtig nennt? Das stimmt nämlich so keinesfalls und das Erstellen eines "Arrangements" ist meist (hängt vom Einzelfall ab) eine Bearbeitung, deren Nutzung vom Urheber zu genehmigen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich, ob der Hintergrund der Frage die fälschliche Annahme ist, man könne ein Werk einfach so "umarrangieren", wenn man nur die "Copyright-Daten" richtig nennt? Das stimmt nämlich so keinesfalls richtig und das Erstellen eines "Arrangements" ist meist (hängt vom Einzelfall ab) eine Bearbeitung, deren Nutzung vom Urheber zu genehmigen ist.

Veröffentlichen darf man es nicht, ja, aber für den Privatgebrauch darf man es doch tun? Außerdem möchte man auch die Daten (für den Privatgebrauch) richtig angeben.
 
Ja, aber für den tatsächlichen (!!) Privatgebrauch, also im stillen Kämmerchen, ohne Publikum und ohne Tonträgerproduktion, braucht man auch keine Daten angeben ... ?!
 
Ja, aber für den tatsächlichen (!!) Privatgebrauch, also im stillen Kämmerchen, ohne Publikum und ohne Tonträgerproduktion, braucht man auch keine Daten angeben ... ?!

Ganz alleine ist man bei einem Chorsatz + Klavierbegleitung natürlich nicht. Da braucht man schon 5 Personen.
Jedoch möchte ich aber diese Daten aus Vollständigkeitsgründen angeben.
 
Na dann kann man natürlich auch seine eigenen Standards anlegen, was "Vollständigkeit" betrifft. Im privaten Bereich gibt es natürlich kein "korrekt" oder "inkorrekt". Sorry, aber das kommt mir jetzt schon etwas unsinnig vor.
 
Na dann kann man natürlich auch seine eigenen Standards anlegen, was "Vollständigkeit" betrifft. Im privaten Bereich gibt es natürlich kein "korrekt" oder "inkorrekt". Sorry, aber das kommt mir jetzt schon etwas unsinnig vor.

Wieso unsinnig? Wenn man ein Lied arrangiert, dann gehört das richtige Copyright dazu, auch wenn man das Lied nicht veröffentlicht, sondern nur privat nutzt.
 
Gut, wollen wir korrekt sein. Dann geht's schon mal so los: In Deutschland gibt es kein Copyright. Es gibt nur das Urheberrecht, dessen rechtliche Grundlage das Urhebeberrechtsgesetz (UrhG) ist. § 13 hilft uns bei unserem "Problem" weiter:

§ 13
Anerkennung der Urheberschaft

Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Um also korrekt zu handeln, musst Du den bzw. die Urheber fragen.
 
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Gut, wollen wir korrekt sein. Dann geht's schon mal so los: In Deutschland gibt es kein Copyright. Es gibt nur das Urheberrecht, dessen rechtliche Grundlage das Urhebeberrechtsgesetz (UrhG) ist. § 13 hilft uns bei unserem "Problem" weiter:

Um also korrekt zu handeln, musst Du den bzw. die Urheber fragen.

Okay.
Wie's aussieht, ist die Sache dann erledigt.
Man dankt!
 
Der Vollständigkeit halber noch einmal die einzelnen Begriffe:

Urheber und Textdichter sollten ja klar sein
Der Originalverleger ist wie der Name schon sagt der Original-Musikverlag bei dem das Stück das erste mal verlegt wurde. Die großen Labels haben oft angeschlossene Musikverlage. Viele, vor allem große Urheber. haben aber "eigene" Musikverlage, da der Musikverlag auch einen nicht unbeträchtlichen Teil der GEMA Einnahmen erhält und für alle bearbeiteten Anfragen, die nicht von der GEMA bearbeitet werden, natürlich einen gewissen Prozentsatz der Erlöse einbehält (die genauen Bedingungen werden immer im sogenannten Verlagsvertrag festgelegt), dadurch sichern sich die Urheber auch diesen Anteil. Dadurch kann es aber auch passieren, dass ein Titel bei mehreren Originalverlagen angemeldet ist. In so einem Fall braucht man natürlich immer Die Erlaubnis von allen Originalverlagen.
Der Subverlag ist sozusagen die Vertretung des Originalverlages in Deutschland. Dies kann entweder ein lokales Büro des großen Originalverlages sein, es gibt aber auch Musikverlage, die sich auf dieses Subverlagswesen spezialisiert haben, und verschiedene Originalverlage in Deutschland oder anderen Ländern vertreten.

Wenn man jetzt also ein Lied bearbeiten, oder Noten davon veröffentlichen will, wendet man sich am besten (falls angegeben) an den Subverlag, ansonsten an den Originalverlag. Von diesen bekommt man dann einen Vertrag zugeschickt, in welchem normalerweise auch vermerkt ist, wie die Copyrightklauseln auszusehen haben.
Bei Musiknoten sieht das meist so aus, dass neben dem Titel Komponist und Texter (und eventuell der Bearbeiter) angegeben werden. Die Fußzeile hängt dann meistens vom Verlag ab, meist steht da aber sowas wie:
(C) 2000 by ABC Musikverlag GmbH
Abdruck mit freundlicher Genehmigumg durch XYZ Verlag
Einige Verlage verlangen da halbe Aufsätze unter den Noten, wieder andere sind mit einer kurzen Nennung zufrieden.

Wenn du es also proformahalber auf deinen privaten Arrangements richtig machen willst, kommen Komponist, Texter und du als Bearbeiter ins Eck neben dem Titel, der Original- und Subverlag in die Fußzeile. Sollte aber auch nur irgendeine winzigkleine Möglichkeit bestehen, dass jemand die Noten kopiert (was bei Chören oder Musikvereinen ja nicht so unwahrscheinlich ist), würde ich aber tunlichst darauf verzichten.
 
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@wuiii -- schön ausführliche Darstellung, prima Beitrag. Eine Kleinigkeit nur...

> Urheber und Textdichter sollten ja klar sein

Du hast wohl "Komponist und Textdichter sollten ja klar sein" gemeint, Urheber ist ja der Oberbegriff.
 

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