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Bearbeitungsrechte - Welcher Verleger ist zuständig?

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Wolle69
Wolle69
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Nachdem hier:
https://www.musiker-board.de/vb/mus...gen-f-r-covern-fremder-werke.html#post3343957

keine Antwort kommt, dachte ich, ich frag lieber nochmal in einem nicht-sticky-Thema nach, da dort die Hemmungen wohl zu groß sind, um zu antworten. Ich dachte, es würde dahin passen.

Folgender Sachverhalt: Ein Stück soll gecovert werden. Allerdings mit durchweg anderem Text, womit es schon eindeutig eine Bearbeitung ist (Melodien, Harmonien, Akkorde, Basslinie werden beibehalten, Stil weitestgehend auch, Aussage... da lässt sich streiten). Das Lied soll auch aufgenommen und publiziert werden. Man muss sich da ja demnach um die Bearbeitungsrechte bemühen und soll sich gemäß der vorherrschenden Meinung dazu an den Musikverlag wenden. Die GEMA-Recherche ergab bei Suche nach dem Titel mehrere Treffer (verschiedene Werk-Nummern!), von denen wiederum zwei dem Textdichter zugeordnet sind. Diese 2 sind dann wohl auch das Stück, um was es geht, sie unterscheiden sich deutlich in der Spielzeit (2:30 vs. 3:30 oder so).

Code:
BEVERLEYS RECORDS LTD  	 133.63.98.70  	 Originalverleger
UNIVERSAL MUSIC PUBLISHING GMBH 	283.11.85.69 	Sub-Verleger
UNIVERSAL MUSIC PUBLISHING INTERNATIONAL LTD 	282.43.15.73 	Sub-Verleger
UNIVERSAL POLYGRAM INTERNATIONAL PUBLISHING I 	343.89.27.36 	Sub-Verleger

und

LESLIE KONG MUSIC  	  	 Originalverleger
BLUE MOUNTAIN MUSIC LTD 	003.42.95.18 	Sub-Verleger

1. Frage: Warum 2 Werke und welches ist das, was mich interessiert bzw. wie kriege ich das raus? Wenn es eh ne Bearbeitung wird (wo evtl. ne Strophe dazukommt oder wegfällt) - interessiert mich dann die Spielzeit überhaupt? Ich gehe davon aus, dass der Künstler bei den Versionen das Grundthema, die Harmonien, Akkorde, Melodien etc. beibehalten hat...

2. Frage: An wen von den immerhin 6 "Verlegern" wende ich mich denn nun mit meiner Anfrage?

Ciao
Wolle
 
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wenn du zu einer komposition einen anderen text machen willst brauchst du bearbeitungsrechte sowohl vom komponist als auch vom texter. es sei denn der text wurde erst nachträglich hinzugefügt oder solche geschichten, da muss man dann genauer nachfragen und sich informieren wer jetzt eigentlich was entscheiden darf (federführung bla). das sollte vertraglich zwischen den urhebern und verlägen ausgemacht sein.

wie du gesagt hast ist die spielzeit eigentlich wurst, auch wenn du am arrangement veränderungen machst geht das normalerweise als cover durch, bearbeitungen sind krassere eingriffe.

wenden tust du dich am besten an den letzten subverleger der eingetragen wurde. entweder er hat die rechte, gibt dir auskunft wer noch mit drinhängt oder leitet deine anfrage weiter.
 

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