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Coverband mit Hinweis auf Künster im Bandnamen

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diwimusi
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Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bzgl. Namensschutz. Wir gründen gerade eine Coverband, die im Bandnamen/Logo einen Hinweis auf den Künstler haben soll von dem Songs gecovert wurden.

Beispiel: Die Band heisst "Sunrise" und unter dem Schriftzug "Sunrise" gibt es den Hinweis "Das xxx Projekt". "xxx" steht in diesem Fall für den Künster/Bandnamen von dem Coversongs gespielt werden.

Darf dies ohne weitere Genehmigung vom Urheber geschehen? Wer kennt ähnliche Beispiele und kann mir einen Rat geben?

Ganz lieben Dank für die Unterstützung!
Kai
 
Eigenschaft
 
Kenne nur Tribute-Bands, da ist die Beziehung zwischen Band und cover-Vorbild klar. Allerdings auch der Anspruch, möglichst nahe ans Original heranzukommen.

Bei eurem Vorschlag könnte man vermuten, dass "Sunrise" ein Projekt des Künstlers "xxx" ist. Das trifft ja nicht zu und kann deshalb zu Verwirrung bzw. Unmut führen.

Wie wäre es mit "Sunrise" mit der Unterzeile "xxx"-covers?

x-Riff
 
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Insbesondere bei noch aktiven Bands finde ich es persönlich immer sehr vermessen, wenn durch Verwendung des Originalnamens mit einem Zusatz, der noch möglichst unauffällig angebracht wird, bewusst versucht wird, die Fans zu täuschen. Mir ist eine kreative Variation des Originalnamens oder eines bekannten Titels da viel lieber, da eindeutiger und Zeichen eigener kreativer Leistung. Die rechtliche Seite ist mir daher ziemlich egal…

Gruß,
glombi
 
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Im Tribute Sektor sind ja ähnlich klingende Namen ganz beliebt,
gerne auch humoristischer

Eine Freundin gründete mal
„AC/D She“

Nutellica“ hab ich auch mal gesehen

The Bob Stoned & le Rolling Beatles

„Sunrise“
-the Allan Parsons Projekt-

Geht wohl eher weniger klar

„Sunrise“
The „The Allan Parsons Project“ Cover Project
Könnte schon vielleicht gehen

Sunrise
Allan Parsons Project Cover Projekt
Könnte passen​
 
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Sunrise
- covering Alan Parsons -

Sowas in die Richtung finde ich passend.

x-Riff
 
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Rechtsberatung geht hier im Forum nicht!

Wegen Bandnamen gab es schon heftigste Rechtsstreits mit unterschiedlichsten Resultaten, aber auch im Detail ganz verschiedenen Sachverhalten (und allen möglichen nationalen Rechten - kann relevant sein, wenn mit Angabe des Bandnamens youtube Videos hochgeladen werden, die ja weltweit sichtbar sind). Allgemein kann man da gar nichts sagen. Es kommt absolut auf die konkrete Version an, und eine Entscheidung würde ich als Fachmann nicht wagen, sondern immer sagen, dass man es probieren kann und sehen muss, was passiert.

Am besten fährt man wohl mit einer beschreibenden Angabe, wie
Sunrise
with an evening of "xxx" music​
oder
mit einem Abend mit Musik von "xxx"​

oder vielleicht

Sunrise
eine Cover Band mit "xxx" Musik​

Von "Cover Projekt" würde ich abraten. Wichtig erscheint mir, ganz klar auszudrücken und herauszustellen, dass die Cover Band rechtlich nichts mit "xxx" zu tun hat und nur die Musik von "xxx" spielt.

Wie sich "xxx" verhält, lässt sich grundsätzlich auch nicht sagen. Manche Künstler/Bands sind froh, dass sie gecovert werden, andere beobachten das mit Argusaugen und haken bei der kleinsten Kleinigkeit ein. Insofern wäre doch eine entsprechende Anfrage beim Management von "xxx" nicht ungünstig ;)
 
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@x-Riff @soundmunich Ganz lieben Dank für die Antworten!
Ja - ich sehe es als Tribute-Band die den Anspruch hat nahe am Original zu sein, was natürlich nicht immer funktioniert. Die Frage ist halt, ob ich den Namen für die Beschreibung "The XXX-Project" quasi als Untertitel nutzen darf, oder ob dieser geschützt ist. Ich gehe davon aus, dass die Namen alle geschützt sind, aber in diesem Zusammenhang wäre es ja der Hinweis, dass es ein Projekt mit Songs vom entsprechenden Künstler ist.
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@glombi Danke :) ...und hat sich die Freundin abgesichert?
 
@glombi Sorry, die Antwort war nicht für dich bestimmt :) Habe mich verguckt.... Danke für Deinen Beitrag!
Beitrag automatisch zusammengefügt:

@Salty Danke für Deine Antwort; gute Idee. Hatte sich Deine Freundin mit "AC/D she" abgesichert? :)
 
Wie gesagt, hier KEINE Rechtsberatung! "The XXX-Project" könnte als Projekt von "XXX" verstanden (also "XXX" führt das Projekt durch; auf Dein Verständnis kommt es nicht an) und daher beanstandet werden, wenn es das nicht ist (Untertitel hin oder her ist egal).

Manchmal hängt man an irgend welchen Formulierungen. Am besten verabschiedet man sich davon und fängt ganz frisch neu mit Überlegungen an. Außerdem bleib ich bei dem Tipp:
Insofern wäre doch eine entsprechende Anfrage beim Management von "xxx" nicht ungünstig ;)
 
@soundmunich Nochmals vielen Dank für Deine Unterstützung und Deinen Rat; das hat mir geholfen!

Klar, Rechtsberatung ist hier nicht möglich, daher wollte ich nur nach Ratschlägen fragen und erfahren ob jemand so ein Problem schonmal gelöst hat, und wenn wie... Viele Grüße!
 
Hatte sich Deine Freundin mit "AC/D she" abgesichert? :)
Ne warum auch, war ne eigene Band die AC/D SheZeug spielten
Ebenso wie die im Süden recht bekannten
Agnes Jung&the Malcoms
Beide behaupten ja nicht das sie AC/DC sind.

Frag mal Nutellica an die sind eine recht renommierte „ Metallica“
( darf man das eigentlich schreiben oder kommt dann sofort Lars Ulrichs Anwalt aus dem Gebüsch) Tribute Band.
Metallica sind da ja schon pingelig und Nutellica gibts seit Mitte der 90er und die geben sich eher noch Mühe auch optisch wie Metallica zu werben
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Beitrag automatisch zusammengefügt:

Da könnte es sogar noch von Nutella auf die Mütze geben wenn da was verboten wäre
 
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Sunrise
- covering Alan Parsons -

Sowas in die Richtung finde ich passend.

x-Riff

Ne warum auch, war ne eigene Band die AC/D SheZeug spielten
Ebenso wie die im Süden recht bekannten
Agnes Jung&the Malcoms
Beide behaupten ja nicht das sie AC/DC sind.

Frag mal Nutellica an die sind eine recht renommierte „ Metallica“
( darf man das eigentlich schreiben oder kommt dann sofort Lars Ulrichs Anwalt aus dem Gebüsch) Tribute Band.
Metallica sind da ja schon pingelig und Nutellica gibts seit Mitte der 90er und die geben sich eher noch Mühe auch optisch wie Metallica zu werben
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Beitrag automatisch zusammengefügt:

Da könnte es sogar noch von Nutella auf die Mütze geben wenn da was verboten wäre
Ja - ich mussste zweimal lesen, von wegen NUTELLA. Das Zeug ist im Gegensatz zur Musik nur süß und hat ohne Ende Palmöl ;-))

DANKE für Deinen Hinweis, ich mache mich mal schlau.....
 
Schokoaufstrich und Metallica passt schon. Kann beides nicht leiden...:D

@diwimusi
Welche Künstlerin wollte ihr den konkret triputieten?
Vielleicht fällt uns ja ne Lösung ein.
 
btw Nutellica gibt es schon lange nicht mehr. Vor einer Weile wurde versucht, die Band wiederzubeleben. Unter anderem wurde auch hier in der Musikersuche inseriert. Keine Ahnung, ob daraus etwas geworden ist.

keep on coverin`
 

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