
Doomson
Registrierter Benutzer
Hallo allerseits,
hier eine Frage zu Coversongs. Es kommt ja relativ häufig vor, dass Bands/Musiker eine oder mehrere Coverversionen auf einem Album veröffentlichen, das ansonsten aus Eigenkompositionen besteht. Wie ist denn hier die urheberrechtliche Lage? An wen kann man sich wenden, um die Berechtigung zum Veröffentlichen und Vervielfältigen einer solchen Coverversion zu erhalten? Sich einfach an den Original-Interpreten und/oder dessen Label zu wenden, scheint nicht der Weisheit letzter Schluss zu sein. Die Rechtslage sollte ja geklärt sein, bevor ein solches Albumprojekt gemastert, geschweige denn veröffentlicht wird, denn sollte sich nach dem Mastering herausstellen, dass man die Coverversion doch nicht veröffentlichen darf oder dies nur dürfte, wenn man Gebühren entrichtet, die man sich nicht leisten kann, dann wäre das Mastering ja effektiv für die Katz gewesen und man müsste ein neues Master ohne den Coversong anfertigen lassen. Inwieweit ist das Label des covernden Interpreten da vielleicht auch in der Pflicht, sich um die Rechte zu kümmern?
Vielen Dank fürs Lesen!
hier eine Frage zu Coversongs. Es kommt ja relativ häufig vor, dass Bands/Musiker eine oder mehrere Coverversionen auf einem Album veröffentlichen, das ansonsten aus Eigenkompositionen besteht. Wie ist denn hier die urheberrechtliche Lage? An wen kann man sich wenden, um die Berechtigung zum Veröffentlichen und Vervielfältigen einer solchen Coverversion zu erhalten? Sich einfach an den Original-Interpreten und/oder dessen Label zu wenden, scheint nicht der Weisheit letzter Schluss zu sein. Die Rechtslage sollte ja geklärt sein, bevor ein solches Albumprojekt gemastert, geschweige denn veröffentlicht wird, denn sollte sich nach dem Mastering herausstellen, dass man die Coverversion doch nicht veröffentlichen darf oder dies nur dürfte, wenn man Gebühren entrichtet, die man sich nicht leisten kann, dann wäre das Mastering ja effektiv für die Katz gewesen und man müsste ein neues Master ohne den Coversong anfertigen lassen. Inwieweit ist das Label des covernden Interpreten da vielleicht auch in der Pflicht, sich um die Rechte zu kümmern?
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