Das Herrenberg-Urteil und seine Folgen für die Musikschullandschaft (Das Ende der Honorarkräfte?)

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Dieser Beitrag richtet sich speziell an Musiklehrer:innen, die derzeit freischaffend bzw. auf Honorarbasis tätig sind, sowie Leitungen von Musikschulen (städtisch wie privat), sofern hier welche mitlesen.

Es gab 2022 ein Urteil, das vermutlich wegweisend für die Zukunft der deutschen Musikschullandschaft sein dürfte. Hier gab ein Gericht einer klagenden Lehrerin Recht, die sich als Honorarkraft in einem abhängigen Arbeitsverhältnis gesehen hatte.
Dieses Urteil dürfte nun als Präzenzfall für viele Einzelfallentscheidungen herangezogen werden und auch die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Merkmale, die für ein Angestelltenverhältnis sprechen, daraufhin noch mal präzisiert - in den meisten Fällen dürfte das also nun dazu führen, dass eine Honorartätigkeit als Lehrkraft an einer Musikschule rechtlich ungültig ist.


Es dürfte also nun darauf hinauslaufen, dass die Musikschulen schnellstmöglich sämtliche Lehrkräfte festanstellen müssen (und darüber hinaus mit jahrelangen Nachzahlungen der Sozialversicherungsabgaben rechnen müssen).
Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie das finanziell hinhauen soll, ohne dass viele Musikschulen schließen und Lehrkräfte ihren Job verlieren. Wenngleich ich es grundsätzlich richtig finde, dass die oft schlechten Arbeitsbedingungen der Musiklehrkräfte endlich angegangen werden.

Allerdings sehe ich hier ein großes Problem darin, dass die Folgen dieses Urteils sehr undifferenziert auch die treffen, die bisher eigentlich gut mit einer Honorartätigkeit leben konnten; z.B. wenn sie bei mehreren Auftraggebern tätig waren oder von sich aus nicht mehr als 1-2 Tage unterrichten möchten, bzw. flexibel sein müssen weil sie z.B. hauptsächlich touren und kurzfristig anderweitig unterwegs sind.

Daher meine Frage an alle, die das hier betrifft: Habt ihr das Urteil auf dem Schirm? Wie geht ihr als Arbeitnehmer bzw. -geber damit um?
Gibt es unter euch Leitungen kleiner, privater Musikschulen, die sich nicht leisten können, von jetzt auf gleich sämtliche Lehrkräfte nach TvöD o.Ä. zu bezahlen? Hab ihr Lösungen hierzu erarbeitet?

Euch ein schönes Wochenende.
 
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Oh. An Hochschulen sind ja auch viele Honorarlehrkräfte beschäftigt mit sehr ähnlichen Bedingungen - gibt es da auch schon Bewegung?
Wo findet man denn Erläuterungen zu den genaueren Abgrenzungskriterien?
 
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was ist der Unterschied zur Scheinselbständigkeit?

Es ist doch schon seit Jahrzehnten so, daß ein Selbständiger nicht mehr als 70% des Jahresumsatzes bei einem Auftraggeber erzielen darf - weil er ansonsten als abhängiger Angestellter betrachtet wurde.
 
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Schwieriges Thema. Auch wenn uns die Branche natürlich am Herzen liegt, geltendes Recht muss für alle gelten. Und die Kriterien und Merkmale für freiberufliche vs. sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind seit sicher 30 Jahren (oder mehr?) ziemlich eindeutig. Letztendlich wird jedes Unternehmen, dessen Gewinne sich durch "großzügiger Auslegung" der gesetzlichen Vorschriften maximieren ließen, auf wirtschaftliche Notwendigkeiten berufen.

Bin auch gespannt, wie sich dadurch die Landschaft verändert. Sehe aber bestenfalls für Einrichtungen der öffentlichen Hand Argumente, dass die Politik ggf. Ausnahmeregelungen schafft. Bei jeder privat geführten Musikschule steht in meinen Augen das gewerbliche Interesse im Vordergrund, und damit sollten private Musikschulen behandelt werden wie jedes Wirtschaftsunternehmen.
 
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Ein neues Urteil zum weiten Themenfeld "Scheinselbständigkeit".

Wäre interessant, das ganze Urteil mal zu lesen, die nmz zitiert es leider nicht.

Wenn sie sagen, das Gericht hätte festgestellt, dass mangels unternehmerischer Freiheit eine echte Selbständigkeit an einer Musikschule kaum herzustellen sei, dann können damit eigentlich nur die Honorarkräfte gemeint gewesen sein, die quasi Vollzeit arbeiten, ohne freie Zeiteinteilung und ohne Einflussmöglichkeit auf ihre Beschäftigung.

Wer nur einen Tag in der Woche als Honorarkraft unterrichtet, und der ansonsten auf anderem Wege sein Geld verdient, den kann das eigentlich nicht betreffen.
 
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Ich arbeite auch zwei Nachmittage mit Honorarvertrag an einer privaten Musikschule. Die Bedingungen sind gut. Der Musikschulinhaber ist immer bestens informiert und kennt das Problem. Die Musikschule ist Mitglied im bdfm, da gibt es AFAIK auch ein Forum, in dem Musikschulinhaber solche Fragen besprechen.

Er hat mir mal vorgerechnet, was sich für mich einkommensmäßig verändern würde, wenn er die Sozialversicherung übernehmen muß. Das hörte sich für mich nicht gut an.

Ich hatte in meinem Leben außer im Zivildienst noch nie einen Chef und habe immer auf eigene Rechnung gearbeitet. Der Musikschulinhaber kann mir in meinen Unterricht nicht reinreden. Wäre ich angestellt, könnte er als Chef z.B. sagen: "Du mußt ab jetzt jeden Dienstag von 16-18h Gruppen-Keyboardunterricht an der Grundschule xy im Rahmen er Kooperation zur Ganztagsschule geben." Er weiß, daß ich das hasse, und als Honorarkraft fragt er mich nicht.

Sollte sich das flächendeckend durchsetzen, stelle ich komplett auf Privatunterricht um.

Viele Grüße,
McCoy
 
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Ich habe das Urteil gefunden, falls es jemand lesen will möchte.


Das Problem war hier nicht der zeitliche Umfang der Tätigkeit, sondern der Umfang der Eingliederung in den Betrieb der Musikschule.
Einzelfallentscheidung halt.

Wobei ich mich schon frage, wie ein Klavierlehrer, der einmal die Woche in einer Musikschule unterrichtet zB sein Instrument mitbringen soll, um die Nutzung der Schulinstrumente (war ein Aspekt) zu vermeiden. :ROFLMAO:
 
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Also ich fürchte dass es mit diesem Urteil und den damit verbundenen angepassten Bedingungen seitens der Deutschen Rentenversicherung in Bezug auf Honorartätigkeit ist tatsächlich enger als es hier einige sehen.

Der springende Punkt liegt nämlich nicht ausschlaggebend in der reinen Arbeitszeit und der Tatsache, dass man mehrere Auftraggeber hat.

Bedeutend ist wohl leider auch, inwieweit man weisungsgebunden ist, und dazu zählt wohl sogar auch, wenn man in den Räumlichkeiten der Musikschule und auf deren Instrumenten unterrichtet, da man hierdurch ortsgebunden ist.

Darüber hinaus zählt eben das eigene unternehmerische Risiko und die Möglichkeit, das Honorar selber zu gestalten. Beides ist an einer Musikschule in der Regel nicht gegeben.

Ich habe zum Jahresbeginn eine kleine Schlagzeugschule gegründet weil ich selber in Verbindung mit meiner Band zu oft abends weg war, also wollte ich meinen Unterricht reduzieren und ein paar Kollegen dazuholen, die eben je 1-2 Tage übernehmen.

Hier geht es um drei Leute, die aktuell alle je einen Tag unterrichten, ihren Unterricht selber gestalten, Zeiten festlegen etc.
Die wollen auch gar nicht mehr als einen Tag schaffen oder festangestellt arbeiten. Wir sind da eigentlich auf einem Nenner.

Ich habe, auch um mich selber anzusichern, einen Antrag auf Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Der Sachbearbeiter war eigentlich sehr optimistisch, in einem Schreiben meldete man sich aber kürzlich zurück und meldete an, dennoch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu erkennen.

All die Punkte, von denen ich davon ausgegangen war, dass sie eben auf eine größere Musikschule zutreffen, auf uns (privat, rein Schlagzeug, 30-40 Schüler:innen) aber nicht, wurden hier trotzdem aufgeführt. Und auch wenn beide Parteien eine Honorartätigkeit beabsichtigen, entscheidet am Ende natürlich die eigentliche Tätigkeit über die Beurteilung.

Ich werde Montag noch mal mit dem Sachbearbeiter sprechen, aber wenn’s blöd läuft, kann ich grade wieder zu machen oder zumindest mal ein paar Leute gehen lassen.

Und nach diesen Maßstäben wird es allen Honorarkräften genauso ergehen, ganz egal wie „eigenständig“ sie arbeiten. Erst recht, wenn sie an einer größeren Musikschule tätig sind.

Ich habe schon Rücksprache mit einigen Musikschulen hier in Hessen gehalten. Sie alle werden vermutlich auf Festanstellungen umsteigen und rechnen mit hohen Nachzahlungen, was aber eben auch enorme Mehrkosten zur Folge hat. Diese werden mit Sicherheit teils auf die Schüler:innen übertragen werden. Außerdem kommt vermutlich auf viele Lehrkräfte, die eben nur wenig unterrichten, eine Kündigung zu weil sich eine Festanstellung hier nicht lohnt.
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass viele Gemeinden mit wenig Geld von jetzt auf gleich ein Vielfaches der bestehenden Kosten für die Erhaltung ihrer Musikschule pumpen können.

Ehrlich gesagt sind wir hier alle, vor allem die privaten und freien Musikschulen, gerade etwas ratlos. Denn wenngleich ich es natürlich absolut sinnvoll finde, die Arbweiterechte von Musiklehrkräften zu stärken und damit auch unseren Job aufzuwerten, geht so ein Urteil ein stückweit an der Lebensrealität von vielen vorbei und stellt leider auch viele unfreiwillig vor die Wahl, wie es weitergehen soll.
 
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musikschule-intern.de schrieb:
Am 28. Februar veranstaltet die musikschule intern den ersten msiTALK im neuen Jahr zu dem Thema „Zukunftssichere Beschäftigungsverhältnisse von Musiklehrer:innen an Musikschulen“. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Christian Kuntze (KMB und Partner, München) sprechen wir über mögliche Konsequenzen der oben genannten Beurteilungsmaßstäbe.

msiTALK am 28. Februar 2024, 10 Uhr​

Wir laden Sie herzlich zu unserer Online-Gesprächsrunde ein.
Anmeldung: Formlos per Mail an talk@musikschule-intern.de
Quelle: msi https://www.musikschule-intern.de/kriterien-fuer-die-scheinselbststaendigkeit/

@der dührssen Vielleicht kannst Du da teilnehmen?

Viele Grüße,
McCoy
 
Quelle: msi https://www.musikschule-intern.de/kriterien-fuer-die-scheinselbststaendigkeit/

@der dührssen Vielleicht kannst Du da teilnehmen?

Viele Grüße,
McCoy
Schon angemeldet :)
Bin gespannt wie es da aussieht und ob da noch mal ein paar neue Aspekte genannt werden.

Heute Morgen hab ich in ein Seminar von Ver.di Musik geschaut, das auf YouTube gestreamt wurde. Da wurde ein kompletter Umstieg auf Festanstellungen - gut, aus deren Sicht wenig überraschend - quasi als alternativlos dargestellt.

Du kannst ja mal in Austausch mit deinem Chef bleiben, vielleicht weiß er ja noch mehr.
 
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Denn wenngleich ich es natürlich absolut sinnvoll finde, die Arbeiterrechte von Musiklehrkräften zu stärken und damit auch unseren Job aufzuwerten, geht so ein Urteil ein stückweit an der Lebensrealität von vielen vorbei und stellt leider auch viele unfreiwillig vor die Wahl, wie es weitergehen soll.
Mir sind in der Vergangenheit Honorarvertrags-"Angebote" von Privatmusikschulen begegnet, die waren so niedrig, dabei ohne jede zusätzliche Vergütung wie z.B. Fahrtkosten, sowieso als Honorarvertrag ohne Krankenkasse/Sozialversicherung, Bezahlung nur der gegebenen Stunden ohne Ausgleich für Krankheit und Ferien - das ging für die Lehrkräfte an der Lebensrealität vorbei. Leben konnten sie jedenfalls davon nicht, mit Familie dreimal nicht.
So etwas habe ich immer als "moderne Tagelöhnerei" und als skandalös bezeichnet!

Wenn es reine Privatmusikschulen in reiner privater Trägerschaft waren, sind die vielleicht finanziell nicht potent genug, ihre Honorarkräften ordentlich genug zu zahlen - obwohl nicht wenige der Leiter solcher Privatmusikschulen sich an diesen Niedriglöhnen selber ganz gut ´gesund gestoßen´ haben.
Wenn eine Musikschule in städtischer oder sonstwie kommunaler Trägerschaft so etwas macht, habe ich nicht das geringste Verständnis dafür!
Eine Kommune hat ihre Angestellten gefälligst nach Tarif zu bezahlen, öffentliche Musikschulen sind nun mal Zuschussbetriebe, aber das sind Straßenverkehrsämter, Gesundheitsämter, und sowieso alle Schulen und anderen kommunalen Kultureinrichtungen auch. Oder hat schon mal jemand von Honorarkräften in Einwohnermeldeämtern gehört?

Ausgerechnet die Kultur und die kulturelle Bildung soll immer das 5. Rad am Wagen sein, und dann noch möglichst ohne Luft. Das ist einem "Land der Dichter und Denker" (leider allzuoft kaum mehr als eine hohle Phrase) absolut unwürdig!
 
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Ich werde Montag noch mal mit dem Sachbearbeiter sprechen, aber wenn’s blöd läuft, kann ich grade wieder zu machen oder zumindest mal ein paar Leute gehen lassen.

Tut mir wirklich leid, dass Du solche Schwierigkeiten hast.
Ich denke, dass nach dem Urteil, das ja eigentlich immer noch eine Einzelfallentscheidung ist- eine gewisse Angst ausgebrochen ist, man will auf alle Fälle die mögliche Belastung durch Nachzahlungen zur Sozialversicherung vermeiden, und davon sind jetzt viele Lehrkräfte betroffen, bei denen eine Tätigkeit auf Honorarbasis nach dem gesunden Menschenverstand völlig legitim erscheint.

Dass man im Statusfeststellungsverfahren auch Widerspruch und Rechtsmittel einlegen kann, ist Dir ja sicher bekannt, da würde ich mich beraten lassen.
Es wird sicher nicht lange dauern, bis es auch da die ersten Urteile gibt.

Bis dahin müssen leider erst einmal alle die Konsequenzen dafür tragen, dass die rechtliche SItuation es bisher ermöglicht hat, dass man Menschen in so prekäre Arbeitsbedingungen wie eine Vollzeit- Honorartätigkeit drängen konnte, was ich überhaupt nicht in Ordnung finde.

Das alles wird sicher dazu führen, dass gerade bei den seltener unterrichteten Instrumenten das Angebot bei den Musikschulen erst einmal deutlich ausgedünnt werden wird, die kann man dann wahrscheinlich nur noch privat lernen, was wiederum den Zugang erschwert. Und teurer wird es auch werden.
Aber, wie heißt es so schön, "alles fließt", es wird schon bald jemandem auffallen, dass die Umsetzung des Urteils ind er Breite nicht überall sinnvoll ist.
 
mögliche Belastung durch Nachzahlungen zur Sozialversicherung vermeiden
Da ist so ein Punkt, den ich gar nicht verstehe: Die Honorarkräfte haben jahrelang in die KSK eingezahlt, Beitragshöhe berechnet aufgrund der Einkommenshöhe des Vor-vorjahres. Wenn jetzt die Musikschule rückwirkend beitragspflichtig gewesen ist, dann will man das alles zurückrechnen? Werden dann die zuviel gezahlten KSK-Beiträge zurückbezahlt? Wie soll das denn gehen, bei zig-tausenden von freischaffenden Musiklehrern? Ich sehe mich schon dasitzen und 10 Jahre rückwirkend Musikschuleinnahmen ausrechnen ... :govampire:
Mir sind in der Vergangenheit Honorarvertrags-"Angebote" von Privatmusikschulen begegnet, die waren so niedrig, dabei ohne jede zusätzliche Vergütung wie z.B. Fahrtkosten, sowieso als Honorarvertrag ohne Krankenkasse/Sozialversicherung, Bezahlung nur der gegebenen Stunden ohne Ausgleich für Krankheit und Ferien - das ging für die Lehrkräfte an der Lebensrealität vorbei. Leben konnten sie jedenfalls davon nicht, mit Familie dreimal nicht.
Das ist bei mir zum Glück definitv anders.

Viele Grüße,
McCoy
 
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Wenn jetzt die Musikschule rückwirkend beitragspflichtig gewesen ist, dann will man das alles zurückrechnen? Werden dann die zuviel gezahlten KSK-Beiträge zurückbezahlt? Wie soll das denn gehen, bei zig-tausenden von freischaffenden Musiklehrern? Ich sehe mich schon dasitzen und 10 Jahre rückwirkend Musikschuleinnahmen ausrechnen ...
Der Bürokratie ist leider so manches zuzutrauen. Zuerst würde die KSK aber wahrscheinlich bei denen, die nachträglich als Arbeitgeber eingestuft werden die nicht gezahlten Beiträge eintreiben wollen, und dann sollte sie von sich aus zuviel bezahlte Beiträge an die Einzahler wie dich zurück zahlen. Dir die Last einer Rückrechnung aufzubürden wäre in meinen Augen unverhältnismäßig, zumal dir bzw. den Einzahlern keinerlei Fehlverhalten zur Last gelegt werden kann.

Das ist bei mir zum Glück definitv anders.
Sei froh!
 
Grund: Typo
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Bin noch ganz neu in diesem Forum und beim Thema "Herrenberg Urteil". Ich war über 10 Jahre Honorarlehrkraft an 2-3 Musikschulen, dann bin ich für einige Jahre von 2 Musikschulen mit je 1/2 Stelle als TVöD Lehrkraft eingestellt worden. Seit letztem Jahr bin ich in "Regelaltersrente" und wieder als Honorarlehrkraft tätig. Was bedeutet das Urteil in diesem Fall... ein "Aus" für meinen Zuverdienst zur kargen Rente? Eine (Wieder-) Festanstellung für einen Regelaltersrentnerist ja eher unwahrscheinlich...
 
Von mir auch ein Willkommen im Forum!

Als Regelaltersrentnerist solltest du mit großer Wahrscheinlichkeit nicht betroffen sein.
Erstens bist du sozusagen "hauptamtlich" Rentner, der Job als Honorarkraft ist also definitiv "nebenamtlich", und zweitens bist du was die Sozialabgaben betrifft auch mindestens nicht mehr Rentenversicherungpflichtig. :)

Was die Krankenversicherung betrifft, müsste sich das eigentlich auch mit deiner "hauptamtlichen Tätigkeit" als Rentner hinsichtlich des Honorarvertrags erledigt haben.
 
Als Regelaltersrentnerist solltest du mit großer Wahrscheinlichkeit nicht betroffen sein.
Erstens bist du sozusagen "hauptamtlich" Rentner, der Job als Honorarkraft ist also definitiv "nebenamtlich", und zweitens bist du was die Sozialabgaben betrifft auch mindestens nicht mehr Rentenversicherungpflichtig. :)

Was die Krankenversicherung betrifft, müsste sich das eigentlich auch mit deiner "hauptamtlichen Tätigkeit" als Rentner hinsichtlich des Honorarvertrags erledigt haben.
Eben nicht. Genau das ist ja der springende Punkt. In der ganzen Geschichte hier geht es überhaupt nicht um eine Haupt- oder Nebenrätigleit. Wieviel eine Honoarkraft arbeitet oder anderweitig beschäftigt ist, ist zu diesem Zeitpunkt noch völlig unerheblich.

Es geht im Kern hauptsächlich darum, unter welchen Umständen die Honorartätigkeit ausgeführt wird. Da ist dann erstmal egal ob sie ein Rentner, ein Student oder ein aktiver Musiklehrer ausübt. Entscheidend sind u.a die Punkte weiter oben im verlinkten Artikel.
Erst wenn die nun neu definierten Rahmenbedingungen erfüllt sind, muss man natürlich auch auf die Arbeitszeit achten. Das ist aber eben das kleinste Problem aktuell.

Was ich mir vorstellen kann ist bei Leuten mit geringen Arbeitszeiten z.B. eine Umstellung auf Minijob. Auch da kommen Mehrkosten auf den AG zu und die werden umgelegt werden müssen. Aber so könnte man einige Stellen zumindest halten.
Auch Modelle mit einer Vermietung der Räume könnte denkbar sein.
Hier fallen dann aber wieder Steuern an.

Wie man es dreht, nach meinem jetzigen Kenntnisstand wird es teurer werden.

Ich hoffe wirklich, dass die Politik hier schnell reagiert und für eine gesicherte Finanzierung sorgt. Auch wenn es mir unrealistisch erscheint.
 
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Eben nicht. Genau das ist ja der springende Punkt. In der ganzen Geschichte hier geht es überhaupt nicht um eine Haupt- oder Nebentätigkeit. Wieviel eine Honoarkraft arbeitet oder anderweitig beschäftigt ist, ist zu diesem Zeitpunkt noch völlig unerheblich.
In der Tat waren meine Einschätzungen nicht ganz korrekt. Ich hätte vorher etwas genauer recherchieren sollen, das Thema ist tatsächlich komplexer als ich dachte (wie sollte es auch anders sein bei solchen Zusammenhängen): AOK-Rentner Versicherungspflicht
Für den Arbeitgeber fallen - bei grundsätzlich versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen - tatsächlich seine hälftigen Anteile an den Sozialversicherungen an. Selber rentenversicherungsfrei ist man als Rentner aber auf jeden Fall, ebenso entfällt der eigene Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Kranken- und Pflegeversicherung können je nach Umfang der Tätigkeit aber auch für den Rentner anfallen.
 
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