dBs - Vermeiden von Ruhestörung durch Bandprobe!!!

Azor
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Hatten letztens Besuch von den Grünen..:eek: Und, mal abgesehen von der Publicity, ist das ganz und gar nicht erfreulich!

Proben in einer Tiefgarage Punkrock, Deck D (ganz unten). In den Räumlichkeiten wird angeblich seit 4 Jahren geprobt, niemand habe sich jemals beschwert. Sie werden zudem als "Proberäume" vermietet. Es handelt sich um eine atomsichere Tiefgarage; also meterdicker Beton und gewaltige Türvorrichtungen, lediglich die Lüftungsschlitze machen Ärger! Sie gehen von unserem Raum frei bis nach oben zur Straße (Wohngebiet) durch: Eben genau wie auch unser (geiler) Sound auch! Da es nun fraglich ist, wie erfolgreich sich geplante Schalldämmungsmaßnahmen auswirken werden, kam mir die Idee, deren Effizienz mit dem dB-Meßgerät eines Freundes zu überprüfen.

Nun meine folgenden Fragen an euch:

i) Wie sehen die Richtlinien, Paragraphen §§, etc. aus, nach denen man sich richten
darf, bezüglich wieviele dBs, in welcher Distanz, zu welcher Uhrzeit gesetzlich
erlaubt sind? Man beachte den Unterschied zwischen auf freier Straße und im Ohr
desjenigen, der das Recht hat, sich gestört zu fühlen!


ii) Welches Material eignet sich wohl erfahrungsgemäß am besten, um eine
quadratische Schachtoffnung, die ca. 40x50cm groß ist und die mit einem groben
Metallgitter (ähnlich der Abdeckungen für Kellerfensterschächte) verschlossen ist,
möglichst effektiv gegen Schall zu dämmen? Zudem sollte die Schalldämmung so
flexibel angebracht sein, daß sie leicht vor und nach jeder Probe (auch im
Vollsuff!) angebracht, bzw. wieder entfernt werden kann (wegen Frischluftzufuhr
während Absenz)!

Für euren Rat und euer Wissen bedankt sich schonmal im Voraus
Azor
:cool:
 
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