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Die Kirche im Dorf lassen: Rechtliche Minimal-Anforderungen an eine Band mit eigener Platte?

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SubbrSchwob
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Liebe Musizierenden,

von der Musik zu leben, dürfte für die meisten von uns schwierig sein. Aber auch nebenberufliche Musiker sind irgendwann mit dem Thema Finanzamt und Rechtliches konfrontiert. Da hätte ich ein bisschen Stoff zur Diskussion. Man könnte natürlich eine Firma gründen, im einfachsten Fall eine GbR mit allen Bandmitgliedern. Insofern man auch ein gewisses Einkommen generiert, ist das ein rechtlich sauberer Weg. Nur: Ab wann lohnt sich wohl der Aufwand? Das gibt einen ziemlichen Overhead an Steuererklärungen und Verwaltung und bis man mal über den Freibetrag für die Umsatzsteuer kommt und all das "ernst" wird, stellt sich die Frage: Geht es nicht auch legal mit weniger Aufwand für alle Beteiligten?

Beteiligt ist auch das Finanzamt, das eigentlich auch keinen übertriebenen Aufwand machen möchte. In einem gewissen kleinen Rahmen kann eine Band ja auch als "Liebhaberei" laufen. Während viele Kleinunternehmer wohl eher Angst davor haben, zur Liebhaberei "gedgradiert" zu werden, ist es meiner Einschätzung nach für Musiker eher bedrohlich, ein "Upgrade" zu erfahren und auf einmal Steuern in geschätzter Höhe nachzahlen zu müssen.

Zwei Szenarien: Band 1 spielt regelmäßig eher im Kulturbereich mit ausschließlich eigenem Material, die Gagen sind eher mau. Es wird an einem Album gearbeitet, das dann möglichst breit angeboten werden soll; also bei Konzerten, in einem Online-Shop, zum bezahlten Download. Müsste man dafür eine Firma aufmachen? Oder wäre das noch im Rahmen freiberuflicher Tätigkeit handhabbar? Man könnte natürlich Vervielfältigung und Verkauf an Dienstleister abgeben, die dann das dann auch abrechnen, so dass man selbst keinen Handel betreibt. Gibt es dazu Erfahrungen?

Anderes Szenario: Band 2 spielt nur Covers – klar, da wird die GEMA fällig, aber das ist ein anderes Thema. Die Gagen sind schon eher respektabel, vor allem bei runden Geburtstagen, Hochzeiten und Firmenfeiern. Hier könnte man sicher getrost auf eine freiberufliche Tätigkeit setzen. Nun überlegt diese Band, ihr selbst nicht voll ausgenutztes Equipment an andere Leute auszuleihen, und das gegen Obulus. Müsste man dafür eine Firma aufmachen, oder wäre das noch anders sauber abzurechnen?

Ich bin gespannt auf Eure Gedanken.

Beste Grüße
Schwob
 
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Bei nebenberuflichen Musikern verhält es sich nicht anders als bei nebenberuflich Selbständigen aus anderen Sparten, hier bei akademie.de ist das Wichtigste zusammengefasst.

Interessant ist in diesem Zusammenhang sicher der Abschnitt "Gehversuche und Testballons", solange noch kaum Einkünfte aus der musikalischen Tätigkeit vorhanden sind.
In jedem Fall gilt: Alle Einnahmen und Ausgaben dokumentieren und sämtliche Belege aufheben, wenn noch nicht ganz klar ist, wie die Aussichten sind.

Ob Liebhaberei vorliegt oder nicht, das sagt einem das Finanzamt dann zu gegebener Zeit. Das kann aber durchaus ein paar Jahre dauern, denn die können ja nicht vorhersagen, ob jemand mit seiner künstlerischen Tätigkeit Gewinne erzielen wird oder nicht.
Bei der Liebhaberei geht es offenbar auch eher darum, dass Hobbymusiker die Musik als Steuersparmodell sehen und zwar jede Menge Equipment als Ausgabe geltend machen (was wiederum die Steuerlast aus dem Hauptjob schmälern kann), jedoch über Jahre kaum Einnahmen und somit Gewinn vorweisen können. Dem schiebt das Finanzamt dann irgendwann einen Riegel vor.

GbR Band-Anmeldung beim Finanzamt ist ebenfalls nicht unbedingt notwendig, es kann auch, wie im vom Klangwerk Schwelms verlinkten PDF, der Bandleader die Gesamtrechnung stellen, die anderen Bandmitglieder stellen ihre Gage dem Bandleader in Rechnung (bei diesem Modell muss der Bandleader bei regelmäßiger Buchung von Künstlern allerdings Künstlersozialabgabe zahlen.) Oder alle Bandmitglieder stellen ihre Gage direkt dem Veranstalter in Rechnung.

bis man mal über den Freibetrag für die Umsatzsteuer kommt und all das "ernst" wird, stellt sich die Frage: Geht es nicht auch legal mit weniger Aufwand für alle Beteiligten?

"Ernst" wird es schon lange vorher. Erst ab einem Umsatz von 17500 Euro jährlich wird man umsatzsteuerpflichtig, aber wenn man nicht viele Ausgaben gegenrechnen kann, dann zahlt man auch vor diesem Zeitpunkt als Kleinunternehmer schon einiges an Einkommensteuer.

Beim Thema CD-Verkauf (Szenario 1) und Verleih von Equipment (Szenario 2) geht es eher um die Frage, ob die Tätigkeit als gewerblich oder freiberuflich einzustufen ist.
Szenario 1 = kommt auf den Umfang des CD/ Merchandise Erlöses im Vergleich zu den Einnahmen aus der künstlerischen Tätigkeit an (Steuerberater konsultieren)
Szenario 2 = Equipmentverleih würde ich persönlich als gewerblich einstufen, aber auch in diesem Fall im Zweifelsfall Steuerberater konsultieren UND vor allem: wer haftet, wenn die befreundete Band die Box runterschmeißt oder aus Versehen Bier über dem Mischpult verschüttet?
 
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...Bei der Liebhaberei geht es offenbar auch eher darum, dass Hobbymusiker die Musik als Steuersparmodell sehen und zwar jede Menge Equipment als Ausgabe geltend machen (was wiederum die Steuerlast aus dem Hauptjob schmälern kann), jedoch über Jahre kaum Einnahmen und somit Gewinn vorweisen können. Dem schiebt das Finanzamt dann irgendwann einen Riegel vor...
davor sei ausdrücklich gewarnt !!
Das FA kassiert bei Aberkennung wegen Hobby alle alten Steuerbescheide und rechnet neu, d.h. die früheren Steuerersparnisse werden dann auf einen Schlag als Nachzahlung fällig - da kann über die Jahre einiges auflaufen !
 
davor sei ausdrücklich gewarnt !!
Das FA kassiert bei Aberkennung wegen Hobby alle alten Steuerbescheide und rechnet neu, d.h. die früheren Steuerersparnisse werden dann auf einen Schlag als Nachzahlung fällig - da kann über die Jahre einiges auflaufen !

Ja, wie erwähnt, Band 2 ist der Fall, dass es in die andere Richtung geht. Bisher wurde von der Band viel Geld in hochwertiges Equipment geschoben. Also in Richtung einige tausend Euronen. Nun ist das Equipment aber da und zugleich werden die Gagen eher in Profi-Nähe gehoben, was auch immer besser funktioniert. Das heißt, wo vorher ±0 rauskam, steht mittlerweile ein tatsächlicher Gewinn. Daher haben gibt es die Befürchtung, den bisher mit dem Finanzamt ausgemachten Liebhaberei-Status nicht mehr rechtens halten zu können.

Mit den CD-Verkäufen von Band 1 gibt es noch einen alternativen Gedanken, nämlich: Wenn die CDs nicht selbst verkauft werden, sondern durch einen CD-On-Demand-Dienstleister oder über ein Label, dann reicht das Freiberufler-Modell auf jeden Fall aus dafür. Allerdings muss das recherchiert werden, denn da bleibt natürlich weniger hängen für die Band. Dafür ist es auch weniger Arbeit und Arbeit hat man ja leider immer eher zu viel drumherum um das, worum es eigentlich geht: Auf der Bühne stehen und sich und andere Menschen glücklich machen. Das steht ja quasi schon im Titel des Threads: Keinen Aufwand machen, der nicht unbedingt nötig ist.


Beste Grüße
Schwob
 

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