Stairwaydude
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Moin Moin liebe Foren-Kollegen!
ich habe jetzt schon einige Threads hier im Forum sowie Beiträge im Internet zur Thematik "Junge Band macht sich nach fleißigem Proben auf, endlich bezahlte Gigs zu spielen, Musik professionell aufzunehmen und zu veröffentlichen" gelesen - mir schlackern durch den schieren Umfang und die ganzen Einzelheiten allerdings die Ohren ich weiß, dass hier keine Rechts/Steuerberatung möglich ist. Die brauche ich auch (noch) nicht, aber ich würde mich freuen, wenn jemand erfahrenes etwas Klarheit schaffen kann und mir weiterhilft, das Thema besser zu verstehen
zwecks Datenschutz nutze ich jetzt mal die fiktive Band "ABC" und erkläre dann ihre (ziemlich konkrete) Beispielsituation, bevor ich zu den Fragen komme.
Die junge Band ABC hat sich vor ungefähr 3 Jahren entschlossen, Musik zu machen. Nach einiger Zeit von Soundfindung, Songwriting und Proben entschließt sie sich, den Schritt zu Richtung Bühne zu wagen. Großes Ziel der Band ist es, innerhalb der Stadt, in der sie leben, eine gewisse Bekanntheit zu erreichen und regelmäßig bezahlte Gigs zu haben. Die Mitglieder von ABC lieben die Musik und das Ausüben dieser - davon Leben zu können, wäre eine schöne Vorstellung. Dass das Musikbusiness hart ist, wissen sie allerdings und haben somit entschlossen, Zweigleisig zu fahren: Neben der Musik, die bisher eher Hobby ist, bauen sich alle Mitglieder die Grundlage für einen "sicheren" Job abseits der Musikwelt auf:
- Mitglied "A" hat eine handwerkliche Ausbildung beinahe abgeschlossen und ist in einem halben Jahr fertig.
- Mitglied "B" studiert und ist in vorraussichtlich 3 Jahren fertig. Zusätzlich hat "B" einen 450€-Minijob und bezieht BaFöG.
- Mitglied "C" hat gerade eine Ausbildung begonnen.
Ambitioniert, wie junge Musiker eben so sind, hat sich ABC 2019 die ersten Auftritte gekrallt. Das meiste davon unbezahlt, ein paar davon gegen Spende / auf Hut.
Nach langer Corona-Zwangspause will die Band versuchen, es etwas professioneller anzugehen: Es stehen ein paar Gigs in Aussicht, bei denen eine feste Gage & andere Bedingungen in einem Vertrag geregelt werden könnten. Zudem soll eine eigene Website mit Buchungs/Kontaktformular und im besten Fall einem Merch-Store entstehen.
Da ABC selbstverständlich ganz brave Kids sind und eigentlich nichts illegales tun wollen, tun sich zunächst diese Fragen auf:
- Im Falle, das ein Vertrag für ein Konzert unterschrieben wird - wer unterschreibt? Falls die Gage nicht Bar ausgezahlt wird, auf welchem Konto landet diese?
- Falls eine erste EP auf Spotify veröffentlicht werden soll: Wer repräsentiert denn dann die Band? Falls das ganze sogar Geld abwerfen sollte, wer kriegt die Einnahmen?
- Wer wird im Impressum der Website genannt?
- Wie sieht es mit der Steuerpflicht aus? Muss die Band welche zahlen, und wer zahlt sie? Muss die Band eine Steuerklärung (nur für die Band) abgeben?
- Muss die Band dem Finanzamt bescheid geben, dass sie existiert und fürs Musizieren auf der Bühne bezahlt wird?
Fragen, auf welche die ABC nur unzureichende Antworten findet. Die "Gründung" einer GbR inkl. Bandvertrag und Meldung Beim Finanzamt wurde diskutiert. Da in den ersten Jahren höchstwahrscheinlich keine Gewinne zu erwarten sind und das ganze wahrscheinlich eher als Liebhaberei gelten würde, stellt sich die Frage, wie sinnvoll das ganze GbR-Ding so ganz am Anfang der Bandkarriere ist (Der Band ist bewusst, dass alleine durch das Vorhaben, Live zu spielen, eine GbR besteht). Wenn man allerdings ab und zu mal ein kleines Taschengeld fürs Giggen bekommt, und gleichzeitig nach und nach seine Fanbase erweitert, lohnt sich das "Projekt Band" aus persönlicher Sicht der Mitglieder trotzdem. Wer weiß, wohin es führt? Allerdings tut sich folgendes Problem auf:
Da Mitglied "B" BaFöG bezieht und 450€ im Monat verdient, darf es offziell nichts(!) dazuverdienen - anderenfalls würde das Bafög um genau diese Einnahmen gesenkt werden.
"B" möchte aber trotzdem gerne Musik machen und Live spielen. Daher kam folgender Vorschlag:
Mitglied "A" wird, was sämtliche finanziellen fragen angeht, alleiniger Verwalter und Empfänger von bandbetreffenden Geldern. Wenn also z.B. für einen Gig eine Gage von 600€ bezahlt wird, und Mitglied "A" dann Mitglied "B" einen Anteil von 200€ Bargeld "schenkt", kriegt dies das BaFöG-Amt ja eigentlich nicht mit, solange es auf keinem Konto von "A" auftaucht. Dass das nicht unbedingt im Sinne des BaFöG-Prinzips und damit Schwarzgeld ist, ist "B" klar, das soll aber in diesem Thread bitte nicht moralisch diskutiert werden... (ist ja schließlich auch ein fiktives Beispiel)
Nun meine Frage (abseits der oben genannten Fragen):
Macht dieser Denkansatz Sinn bzw. kann das Funktionieren? Ist es rechtlich und steuerlich möglich, wenn ein Bandmitglied alles finanzielle für die Band regelt und das studentische Mitglied offiziell nur "for fun" und ohne Gewinnbeteiligung mitmacht? Wie bewerkstelligt es die Band, dass trotz ambitioniertem Livespielen und eventuellem Merch-Verkauf im kleinen Stil das Mitglied "B" sein BaFöG behält?
beste Grüße und bleibt gesund,
Stairwaydude
ich habe jetzt schon einige Threads hier im Forum sowie Beiträge im Internet zur Thematik "Junge Band macht sich nach fleißigem Proben auf, endlich bezahlte Gigs zu spielen, Musik professionell aufzunehmen und zu veröffentlichen" gelesen - mir schlackern durch den schieren Umfang und die ganzen Einzelheiten allerdings die Ohren ich weiß, dass hier keine Rechts/Steuerberatung möglich ist. Die brauche ich auch (noch) nicht, aber ich würde mich freuen, wenn jemand erfahrenes etwas Klarheit schaffen kann und mir weiterhilft, das Thema besser zu verstehen
zwecks Datenschutz nutze ich jetzt mal die fiktive Band "ABC" und erkläre dann ihre (ziemlich konkrete) Beispielsituation, bevor ich zu den Fragen komme.
Die junge Band ABC hat sich vor ungefähr 3 Jahren entschlossen, Musik zu machen. Nach einiger Zeit von Soundfindung, Songwriting und Proben entschließt sie sich, den Schritt zu Richtung Bühne zu wagen. Großes Ziel der Band ist es, innerhalb der Stadt, in der sie leben, eine gewisse Bekanntheit zu erreichen und regelmäßig bezahlte Gigs zu haben. Die Mitglieder von ABC lieben die Musik und das Ausüben dieser - davon Leben zu können, wäre eine schöne Vorstellung. Dass das Musikbusiness hart ist, wissen sie allerdings und haben somit entschlossen, Zweigleisig zu fahren: Neben der Musik, die bisher eher Hobby ist, bauen sich alle Mitglieder die Grundlage für einen "sicheren" Job abseits der Musikwelt auf:
- Mitglied "A" hat eine handwerkliche Ausbildung beinahe abgeschlossen und ist in einem halben Jahr fertig.
- Mitglied "B" studiert und ist in vorraussichtlich 3 Jahren fertig. Zusätzlich hat "B" einen 450€-Minijob und bezieht BaFöG.
- Mitglied "C" hat gerade eine Ausbildung begonnen.
Ambitioniert, wie junge Musiker eben so sind, hat sich ABC 2019 die ersten Auftritte gekrallt. Das meiste davon unbezahlt, ein paar davon gegen Spende / auf Hut.
Nach langer Corona-Zwangspause will die Band versuchen, es etwas professioneller anzugehen: Es stehen ein paar Gigs in Aussicht, bei denen eine feste Gage & andere Bedingungen in einem Vertrag geregelt werden könnten. Zudem soll eine eigene Website mit Buchungs/Kontaktformular und im besten Fall einem Merch-Store entstehen.
Da ABC selbstverständlich ganz brave Kids sind und eigentlich nichts illegales tun wollen, tun sich zunächst diese Fragen auf:
- Im Falle, das ein Vertrag für ein Konzert unterschrieben wird - wer unterschreibt? Falls die Gage nicht Bar ausgezahlt wird, auf welchem Konto landet diese?
- Falls eine erste EP auf Spotify veröffentlicht werden soll: Wer repräsentiert denn dann die Band? Falls das ganze sogar Geld abwerfen sollte, wer kriegt die Einnahmen?
- Wer wird im Impressum der Website genannt?
- Wie sieht es mit der Steuerpflicht aus? Muss die Band welche zahlen, und wer zahlt sie? Muss die Band eine Steuerklärung (nur für die Band) abgeben?
- Muss die Band dem Finanzamt bescheid geben, dass sie existiert und fürs Musizieren auf der Bühne bezahlt wird?
Fragen, auf welche die ABC nur unzureichende Antworten findet. Die "Gründung" einer GbR inkl. Bandvertrag und Meldung Beim Finanzamt wurde diskutiert. Da in den ersten Jahren höchstwahrscheinlich keine Gewinne zu erwarten sind und das ganze wahrscheinlich eher als Liebhaberei gelten würde, stellt sich die Frage, wie sinnvoll das ganze GbR-Ding so ganz am Anfang der Bandkarriere ist (Der Band ist bewusst, dass alleine durch das Vorhaben, Live zu spielen, eine GbR besteht). Wenn man allerdings ab und zu mal ein kleines Taschengeld fürs Giggen bekommt, und gleichzeitig nach und nach seine Fanbase erweitert, lohnt sich das "Projekt Band" aus persönlicher Sicht der Mitglieder trotzdem. Wer weiß, wohin es führt? Allerdings tut sich folgendes Problem auf:
Da Mitglied "B" BaFöG bezieht und 450€ im Monat verdient, darf es offziell nichts(!) dazuverdienen - anderenfalls würde das Bafög um genau diese Einnahmen gesenkt werden.
"B" möchte aber trotzdem gerne Musik machen und Live spielen. Daher kam folgender Vorschlag:
Mitglied "A" wird, was sämtliche finanziellen fragen angeht, alleiniger Verwalter und Empfänger von bandbetreffenden Geldern. Wenn also z.B. für einen Gig eine Gage von 600€ bezahlt wird, und Mitglied "A" dann Mitglied "B" einen Anteil von 200€ Bargeld "schenkt", kriegt dies das BaFöG-Amt ja eigentlich nicht mit, solange es auf keinem Konto von "A" auftaucht. Dass das nicht unbedingt im Sinne des BaFöG-Prinzips und damit Schwarzgeld ist, ist "B" klar, das soll aber in diesem Thread bitte nicht moralisch diskutiert werden... (ist ja schließlich auch ein fiktives Beispiel)
Nun meine Frage (abseits der oben genannten Fragen):
Macht dieser Denkansatz Sinn bzw. kann das Funktionieren? Ist es rechtlich und steuerlich möglich, wenn ein Bandmitglied alles finanzielle für die Band regelt und das studentische Mitglied offiziell nur "for fun" und ohne Gewinnbeteiligung mitmacht? Wie bewerkstelligt es die Band, dass trotz ambitioniertem Livespielen und eventuellem Merch-Verkauf im kleinen Stil das Mitglied "B" sein BaFöG behält?
beste Grüße und bleibt gesund,
Stairwaydude
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