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semiprofessionelle, junge Hobbyband - Wie geht sie mit Gagen & Co. um?

Stairwaydude
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Moin Moin liebe Foren-Kollegen!

ich habe jetzt schon einige Threads hier im Forum sowie Beiträge im Internet zur Thematik "Junge Band macht sich nach fleißigem Proben auf, endlich bezahlte Gigs zu spielen, Musik professionell aufzunehmen und zu veröffentlichen" gelesen - mir schlackern durch den schieren Umfang und die ganzen Einzelheiten allerdings die Ohren :redface: ich weiß, dass hier keine Rechts/Steuerberatung möglich ist. Die brauche ich auch (noch) nicht, aber ich würde mich freuen, wenn jemand erfahrenes etwas Klarheit schaffen kann und mir weiterhilft, das Thema besser zu verstehen :)

zwecks Datenschutz nutze ich jetzt mal die fiktive Band "ABC" und erkläre dann ihre (ziemlich konkrete) Beispielsituation, bevor ich zu den Fragen komme. :engel:

Die junge Band ABC hat sich vor ungefähr 3 Jahren entschlossen, Musik zu machen. Nach einiger Zeit von Soundfindung, Songwriting und Proben entschließt sie sich, den Schritt zu Richtung Bühne zu wagen. Großes Ziel der Band ist es, innerhalb der Stadt, in der sie leben, eine gewisse Bekanntheit zu erreichen und regelmäßig bezahlte Gigs zu haben. Die Mitglieder von ABC lieben die Musik und das Ausüben dieser - davon Leben zu können, wäre eine schöne Vorstellung. Dass das Musikbusiness hart ist, wissen sie allerdings und haben somit entschlossen, Zweigleisig zu fahren: Neben der Musik, die bisher eher Hobby ist, bauen sich alle Mitglieder die Grundlage für einen "sicheren" Job abseits der Musikwelt auf:

- Mitglied "A" hat eine handwerkliche Ausbildung beinahe abgeschlossen und ist in einem halben Jahr fertig.
- Mitglied "B" studiert und ist in vorraussichtlich 3 Jahren fertig. Zusätzlich hat "B" einen 450€-Minijob und bezieht BaFöG.
- Mitglied "C" hat gerade eine Ausbildung begonnen.

Ambitioniert, wie junge Musiker eben so sind, hat sich ABC 2019 die ersten Auftritte gekrallt. Das meiste davon unbezahlt, ein paar davon gegen Spende / auf Hut.
Nach langer Corona-Zwangspause will die Band versuchen, es etwas professioneller anzugehen: Es stehen ein paar Gigs in Aussicht, bei denen eine feste Gage & andere Bedingungen in einem Vertrag geregelt werden könnten. Zudem soll eine eigene Website mit Buchungs/Kontaktformular und im besten Fall einem Merch-Store entstehen.

Da ABC selbstverständlich ganz brave Kids sind und eigentlich nichts illegales tun wollen, tun sich zunächst diese Fragen auf:

- Im Falle, das ein Vertrag für ein Konzert unterschrieben wird - wer unterschreibt? Falls die Gage nicht Bar ausgezahlt wird, auf welchem Konto landet diese?
- Falls eine erste EP auf Spotify veröffentlicht werden soll: Wer repräsentiert denn dann die Band? Falls das ganze sogar Geld abwerfen sollte, wer kriegt die Einnahmen?
- Wer wird im Impressum der Website genannt?
- Wie sieht es mit der Steuerpflicht aus? Muss die Band welche zahlen, und wer zahlt sie? Muss die Band eine Steuerklärung (nur für die Band) abgeben?
- Muss die Band dem Finanzamt bescheid geben, dass sie existiert und fürs Musizieren auf der Bühne bezahlt wird?


Fragen, auf welche die ABC nur unzureichende Antworten findet. Die "Gründung" einer GbR inkl. Bandvertrag und Meldung Beim Finanzamt wurde diskutiert. Da in den ersten Jahren höchstwahrscheinlich keine Gewinne zu erwarten sind und das ganze wahrscheinlich eher als Liebhaberei gelten würde, stellt sich die Frage, wie sinnvoll das ganze GbR-Ding so ganz am Anfang der Bandkarriere ist (Der Band ist bewusst, dass alleine durch das Vorhaben, Live zu spielen, eine GbR besteht). Wenn man allerdings ab und zu mal ein kleines Taschengeld fürs Giggen bekommt, und gleichzeitig nach und nach seine Fanbase erweitert, lohnt sich das "Projekt Band" aus persönlicher Sicht der Mitglieder trotzdem. Wer weiß, wohin es führt? Allerdings tut sich folgendes Problem auf:

Da Mitglied "B" BaFöG bezieht und 450€ im Monat verdient, darf es offziell nichts(!) dazuverdienen - anderenfalls würde das Bafög um genau diese Einnahmen gesenkt werden.
"B" möchte aber trotzdem gerne Musik machen und Live spielen. Daher kam folgender Vorschlag:

Mitglied "A" wird, was sämtliche finanziellen fragen angeht, alleiniger Verwalter und Empfänger von bandbetreffenden Geldern. Wenn also z.B. für einen Gig eine Gage von 600€ bezahlt wird, und Mitglied "A" dann Mitglied "B" einen Anteil von 200€ Bargeld "schenkt", kriegt dies das BaFöG-Amt ja eigentlich nicht mit, solange es auf keinem Konto von "A" auftaucht. Dass das nicht unbedingt im Sinne des BaFöG-Prinzips und damit Schwarzgeld ist, ist "B" klar, das soll aber in diesem Thread bitte nicht moralisch diskutiert werden... (ist ja schließlich auch ein fiktives Beispiel) :engel:


Nun meine Frage (abseits der oben genannten Fragen):

Macht dieser Denkansatz Sinn bzw. kann das Funktionieren? Ist es rechtlich und steuerlich möglich, wenn ein Bandmitglied alles finanzielle für die Band regelt und das studentische Mitglied offiziell nur "for fun" und ohne Gewinnbeteiligung mitmacht? Wie bewerkstelligt es die Band, dass trotz ambitioniertem Livespielen und eventuellem Merch-Verkauf im kleinen Stil das Mitglied "B" sein BaFöG behält?


beste Grüße und bleibt gesund,

Stairwaydude :hat:
 
Eigenschaft
 
Ich glaube, ihr macht es Euch zu kompliziert.
Da in den ersten Jahren höchstwahrscheinlich keine Gewinne zu erwarten sind und das ganze wahrscheinlich eher als Liebhaberei gelten würde,
Das ist meiner Meinung nach eine Fehlannahme. Wie Du es beschreibst, hat die Band klar eine Gewinnerzielungsabsicht und will ernsthaft am Wirtschaftsleben teilnehmen. Damit sehe ich die wichtigsten Kriterien erfüllt. Einige Jahre mit Verlust nimmt das Finanzamt in der Regel hin, gerade in der Anfangszeit einer Gesellschaft.

Und gerade WEIL Du die ersten Jahre mit keinen Gewinnen rechnest, könnte es jetzt interessant mit Bandmitglied B und Bafög werden. Soweit ich weiß (unbedingt checken), wird auch beim Bafög als Nebenverdienst aus Selbstständigkeit nur der Gewinn berücksichtigt, nicht der Umsatz. Wenn die GbR trotz der Gagen unterm Strich Verluste macht, kann er doch ganz legal auch die paar hundert Euro bekommen.

Alles andere finde ich viel zu kompliziert.
 
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Mir ist ein Bandmitglied bekannt, das während der Elternzeit auf alle Gagen verzichten wollte (tatsächlich und nicht nur fiktiv), weil die Einnahmen mit dem Bezug von Elterngeld kollidieren und so am Ende finanziell tatsächlich alle besser dastehen würden.
Sein Steuerberater sagte ihm, dass das nicht akzeptiert würde.
Ähnlich würde ich es mir dann auch mit Musiker B vorstellen, der als einziger nur zum Spaß dabei wäre. Das klingt für das Finanzamt nicht sonderlich glaubwürdig. Und deiner Beschreibung nach läge es mit der Skepsis ja auch richtig. Der Ansatz widerspricht ja auch
Da ABC selbstverständlich ganz brave Kids sind und eigentlich nichts illegales tun wollen
;-)

Einnahmen sind ja auch nicht gleich Gewinn. In den drei Jahren Studium und Bafög Bezug, sollten Proberaummiete, Fahrtkosten und Anschaffungen doch reichen, um mindestens den größten Teil der Einnahmen abzufangen.

Zu deinen Fragen: Ein gemeinsames Bandkonto ist nicht nötig, aber sehr hilfreich, um den Überblick zu behalten und, wenn man es ordentlich macht, auch Geldbewegungen nachzuweisen.
Es ist auch immer eine gute Idee, alles, was mit Geld zu tun hat, nachvollziehbar zu halten. Auch wenn man jetzt beste Freunde mit besten Absichten ist. Es gibt viele Gründe und noch mehr reale Beispiele, warum es schnell auseinandergehen kann.

Und noch ein Hinweis: Keine Angst vor dem Finanzamt und der Steuererklärung. Das ist alles nicht so kompliziert, wie man denkt. Meiner Erfahrung nach helfen die Mitarbeiter auch sehr gerne.
 
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Und gerade WEIL Du die ersten Jahre mit keinen Gewinnen rechnest, könnte es jetzt interessant mit Bandmitglied B und Bafög werden. Soweit ich weiß (unbedingt checken), wird auch beim Bafög als Nebenverdienst aus Selbstständigkeit nur der Gewinn berücksichtigt, nicht der Umsatz. Wenn die GbR trotz der Gagen unterm Strich Verluste macht, kann er doch ganz legal auch die paar hundert Euro bekommen.

Das verstehe ich nicht ganz :redface:

entscheidend für die volle Höhe des Fördebetrags vom Bafög ist ja, dass 5400€ einkommen im Jahr nicht überschritten werden. Liegt man auch nur um 500€ darüber, kriegt das Bafög-Amt dies unter Umständen mit und senkt dementsprechend den Förderungsbetrag.

Ob mit den Einnahmen, die im Falle von Musiker "B" aus der Band entstehen, am Ende kein Gewinn rumkommt ist doch was die Einkommensobergrenze des Bafög betrifft unerheblich?
 
Das "Einkommen" von Musiker B sind aber in diesem Falle "Einkünfte aus Beteiligungen", als Teilhaber der GbR. Auch wenn nach Gigs die Gage bar verteilt wird, lassen sich dabei natürlich Miete für Proberaum und Transporter, Abschreibungen für Instrumente usw. gegenrechnen.

Du hast doch gesagt, die fiktive Band macht die ersten Jahre sowieso Verlust.
Für die Steuer wird der Verlust der Band als ganzes ausgerechnet und auf alle GbR Mitglieder verteilt. Die haben dann negatives Einkommen. Dürfte also keine Gefahr für das Bafög sein. Sicher bin ich mir nicht, dass das dann genauso funktioniert, aber anders lässt sich das Einkommen von Selbständigen doch nicht seriös berechnen.
 
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Ja, am Ende dürfte für die Berechnung des Bafögs nur der tatsächliche Gewinn relevant sein.
Wäre ich B, würde ich aber einfach mal beim Finanz- und Bafög-Amt anrufen.
 
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Mal zu den Begriffen:
Umsatz minus Kosten ist gleich Gewinn
Gewinn ist gleich (anzurechnendes / zu versteuerndes) Einkommen.
Das (zu versteuernde) individuelle Jahreseinkommen setzt sich aus der Summe der unterschiedlichen Einnommensquellen zusammen. Das wären hier zunächst das Einkommen aus unselbständigiger Arbeit (Arbeitslohn) und selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit (Gewinn aus dieser Tätigkeit). Als was das Bafög da fungiert und wie es angerechnet wird - das wäre herauszufinden.

Nach dem, was hier stand, müsste für das Bafög nur der Gewinn aus selbständiger Arbeit relevant sein. Hier aber auch noch mal konkret nachfragen. Beispielsweise wird das Honorar über die Übungsleiterpauschale erst ab einer Grenze über 3.000 Euro angerechnet.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Okay, danke erstmal für eure Antworten!

Um es für mein Laienhaftes Verständnisse etwas klarer zu machen, lassen wir den Faktor Bafög (bis es geklärt ist) mal außen vor:

Die Band ist ja so oder so schon eine GbR. Empfehlenswert & zur Prävention bei Streitigkeiten wäre zusätzlich ein Vertrag, der das Ziel der Band, Umsatzbeteiligungen, Rechte und Pflichten etc. regelt. (Das war auch geplant)

Wenn das erfolgt ist, was wäre dann der nächste Schritt? "Anmeldung" beim FA? Wie läuft das ab?
Wenn diese Frage geklärt ist und ein Jahr Bandgeschehen vorüber ist:
Vorrausgesetzt, die Band hat akribisch jeden einzelnen Beleg für Ausgaben für die GbR gesammelt, erstellt man dann einfach ein Word-Dokument mit einer Ausgaben-Einnahmen Gegenüberstellung? Was dann?
Erstellt die GbR als Einheit eine Steuererklärung? Oder jedes Bandmitglied einzeln?
Muss man grundsätzlich Steuern zahlen? Es ist ja nicht unbedingt abzusehen, wieviel man in einem Jahr verdient (Vielleicht kommt spontan der extrem gut bezahlte Gig)
 
Die GbR selbst zahlt keine Steuern.
Man reicht für die Band GbR eine Einnahmenüberschussrechnung ein und bekommt daraufhin einen Feststellungsbescheid, in dem drin steht, wie sich der Gewinn oder der Verlust auf die Gesellschafter verteilt.

Den Betrag schreibt dann jedes Bandmitglied in seine eigene Steuererklärung in den Abschnitt Einkommen aus Beteiligungen.
 
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Klärt in Eurem Vertrag auch, wie das mit gemeinsamen Anschaffungen aussieht.

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist tatsächlich eine Tabelle, die je nach Bedarf einfacher oder komplizierter ist.
Zu den komplizierteren Dingen würden dann Anschaffungen größerer Art ( PA, Tourbus) und dementsprechende Abschrribungen, Mitarbeitende (von Aushilfsrowdies bis zu Angestellten), Touren (Verpflegungspauschalen, Übernachtungen, Transport und sonstige Kosten) zählen.

Das ist alles kein Hexenwerk, aber wenn man es das erste mal macht, ist es halt umständlich und man muss einige Dinge beachten.

Aber in den ersten Jahren ist das überschaubar und man wächst rein.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
ah, okay. Ist es denn notwendig, nach erstellen eines Vertrags sich beim Finanzamt "anzumelden"? denn wenn man am Ende jeden Jahres eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben muss, sollte das FA ja wissen, dass man existiert, oder?
 
Vllt. grad noch ein Lesetipp: "Die neue Praxis im Musikbusiness" aus dem PPV Medien-Verlag. Das gibt's mittlerweile in der 13. Auflage und hat auch 'ne Menge Musterverträge etc. am Start. Das könnte für die beschriebene Situation eine gute Lektüre sein. Ich habe mir mal die 12. Auflage zugelegt, und abgesehen davon, dass die Ergänzungen zur 11. Auflage einfach nur reingeschludert wurden (Schriftart, kein Blocksatz mehr, Rechtschreib- und Trennungsfehler, ...), fand ich das Teil ganz interessant, auch wenn für mich als reinen Hobby-Mukker nicht sooo viel unmittelbar Verwertbares drinstand. Sieht für den SemiPro-Bereich natürlich wieder ganz anders aus.
 
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Exakt.
Das würde so laufen, dass sich jede/r von Euch an sein Finanzamt wendet und sagt, dass er/sie Teil einer neu gegründeten GbR ist, sie das mitteilen würden und das ab jetzt entsprechend in ihren Jahreseinkommensnachweis angeben würden.

Das FA wird dann den Vertrag sehen wollen (was ja kein Problem ist) und vermutlich darauf hinweisen, dass wenn mehrere Jahre nur Verluste gemacht werden, sie das (auch nachträglich) als Hobby einstuft und mögliche Rückforderungen auf Euch zukommen können.

Das braucht Euch nicht zu erschrecken, da Ihr Euch vermutlich eh unterhalb der steuerpflichtigen Grenze bewegt.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Danke (auch für den Buchtipp)!

was genau ist unter Rückforderungen gemeint?
Steuern? Das würde ja bedeuten, dass man ab sofort für Gagen & Co. Steuern zahlen müsste, die man dann vom FA erstattet haben will?

Angenommen, man hätte nicht vor, gekauftes Equipment o.ä. von der Steuer abzusetzen - kann es trotzdem sein, dass das FA etwas zurück haben will?
 
was genau ist unter Rückforderungen gemeint?
Steuern? Das würde ja bedeuten, dass man ab sofort für Gagen & Co. Steuern zahlen müsste, die man dann vom FA erstattet haben will?
Damit ist folgendes gemeint - erinnere Dich nochmal an das:
Für die Steuer wird der Verlust der Band als ganzes ausgerechnet und auf alle GbR Mitglieder verteilt. Die haben dann negatives Einkommen.
Negatives Einkommen aus der Bandbeteiligung kann bei den GbR-Mitglieder die Steuerlast aus dem eigentlichen Hauptjob drücken. Weil es ja streng genommen immer um das zu versteuernde Einkommen insgesamt geht, egal aus welcher Tätigkeit. Sie zahlen also weniger Steuern wegen der Verluste der GbR und haben an dieser Stelle was gespart.

Das funktioniert einige Jahre ganz gut, bloß für den Fall, dass das Finanzamt die fiktive Beispielband tatsächlich irgendwann als Liebhaberei einstuft, macht das Finanzamt die alten Steuerbescheide nochmal auf und streicht die GbR-Verluste, so dass die ersparten Steuern dann nachgezahlt werden müssten.
Aber ich hab das hier an anderer Stelle schon mal gesagt. So, wie Du die Beispielband beschreibst mit ihren Vorhaben, wird es das Finanzamt meiner Privatmeinung nach nicht zu streng sehen. Solange da Umsätze reinkommen und sich vielleicht sogar über die Jahre immer ein wenig steigern, ist auch ein Minus unterm Strich erstmal nicht so schlimm, und es reicht, um eine langfristige Gewinnerzielungsabsicht plausibel zu machen. Gerade wenn man sich vergrößert, kommen ja wieder neue Investitionen hinzu.

Kein fiktives Beispiel, sondern Praxis: Als meine eigene Showband sich allmählich totgelaufen hat, hat sich das Finanzamt erst gemeldet, nachdem wir schon einige Jahre null Euro Umsatz hatten und nur noch mit Kontoführungsgebühr und Abschreibungen aufs Equipment Verluste verbucht haben. Die wollten dann aber auch nichts zurück haben, sondern waren zufrieden, dass wir unsere GbR einfach zu gemacht haben.
 
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Genau so wie @Beyme es ausgeführt hat.

Beispiel aus der Praxis: jemand macht aus seinem Hobby (Klavier spielen) eine selbstständige Tätigkeit, informiert darüber das Finanzamt und hat in fünf Jahren zwei (kaum) bezahlte Auftritte.

Geltend gemacht wurden in dieser Zeit die Kosten für der Kauf eines Flügels, die Benutzung eines Übungszimmers und Klavierunterricht. Diese Kosten wurden steuermindernd ( es gab während der ganzen Zeit einen Hauptjob) geltend gemacht.

Nach diesen 5 Jahren hat das FA angezweifelt, dass irgendwann wirklich Gewinne erzielt werden, hat das Ganze als Hobby eingestuft, wodurch die Kosten nicht mehr steuermindernd waren und (zum Teil) die zu wenig gezahlten Steuern zurück gefordert.

Man muss sich vorstellen, was passieren würde, wenn generell alle Hobbys steuermindernd wären: alle, die Fotos machen, einen Sport betreiben, Musik machen, ein Aquarium haben oder reiten oder sonst einer Liebhaberei nachgehen könnten alle Ausgaben dafür von ihrer Steuer absetzen.
Das wäre nicht nur uferlos, sondern auch ungerecht.

Deshalb ist diese Unterscheidung zwischen Hobby und Beruf/Nebenerwerb auch wichtig und, wie ich finde, okay.
Das Problem ist halt, dass niemand weiß, ob seine oder ihre Idee, aus dem Hobby einen (Zweit-) Beruf zu machen, auch klappt.

Deswegen können so Situationen wie oben beschrieben auftauchen - auch beim besten Willen aller Beteiligten.

Bei Euch wird es aber so sein, dass Ihr eh keine oder kaum Steuern zahlt, weshalb die Steuerminderung weder ein Motiv ist noch eine Höhe erreicht, die großartig von Relevanz sein wird. Zumal ihr ja auch gar keine großen Investitionen plant.

So lange sich alles Schritt für Schritt entwickelt, ist alles im Ausgleich und im Takt. Und wenn Ihr irgendwann richtig Kohle scheffelt, wird das auch nicht Euer Problem sein oder werden.

Man sollte darum wissen, aber auch nicht zu hoch hängen und mit Augenmaß betrachten.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Ein Freund von mir ist kurz vor Corona in eine gut gebuchte, semi-professionelle Party-Cover-Band eingestiegen. Gut, das "gut gebucht" hatte sich damit erstmal erledigt; sie haben aber schon seit ca. einem Jahr einen unterschriftsreifen Booking-Vertrag vorliegen, der aktiviert werden soll, sobald wieder was machbar ist. In so einem Fall sollte die Gewinnerzielungsabsicht recht eindeutig sein.
 
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Beispiel aus der Praxis: jemand macht aus seinem Hobby (Klavier spielen) eine selbstständige Tätigkeit, informiert darüber das Finanzamt und hat in fünf Jahren zwei (kaum) bezahlte Auftritte.

Geltend gemacht wurden in dieser Zeit die Kosten für der Kauf eines Flügels, die Benutzung eines Übungszimmers und Klavierunterricht. Diese Kosten wurden steuermindernd ( es gab während der ganzen Zeit einen Hauptjob) geltend gemacht.

Nach diesen 5 Jahren hat das FA angezweifelt, dass irgendwann wirklich Gewinne erzielt werden, hat das Ganze als Hobby eingestuft, wodurch die Kosten nicht mehr steuermindernd waren und (zum Teil) die zu wenig gezahlten Steuern zurück gefordert.



x-Riff

Puh, das ist alles echt nicht so einfach. Ich glaube, ich mache mal einen Termin beim FA und lasse mich beraten.

Weil das ganze Steuerthema für mich noch ziemlich verwirrend ist:

Als geringfügig beschäftigter (Minijob) Student ist Musiker B ja nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Ändert sich das, wenn er dann Teil einer GBR ist? Die anderen zwei Mitglieder sind ja in Vollzeit beschäftigt, wie läuft das dann bei denen?


Das klingt für mich irgendwie ziemlich bedrohlich - gibt es denn einen Weg, sich davor zu "schützen", dass das Finanzamt im Falle von Rückwirkender Einstufung als Liebhaberei Geld/Steuern zurück haben will?
 
Sich - und das meint jeden aus der Band - an das FA zu wenden und beraten zu lassen ist auf jeden Fall eine gute Idee, da die Situation für jeden anders ist.

Da sollten dann auch alle das Gleiche erzählen und das heißt, dass Ihr kurz zusammenfasst, was die Situation der Band jetzt ist (Jetzt-Stand) was ihr vorhabt (Ziele) und was sich daraus ergeben kann (Perspektive, vielleicht in 3 oder 5 Jahren, wenn es gut läuft).

Zugleich macht Ihr mal eine Aufstellung der Kosten (jetzt) und künftig ( wenn es gut läuft). Entscheidend ist der Punkt, wo ihr wirklich Gewinne macht (Umsatz/Einnahmen minus Kosten) und die werden dann durch die Anzahl der Bandmitglieder geteilt und ergibt die Summe des individuellen zusätzlichen Einkommens, das zu versteuern ist.

Ich denke, bei der Rechnung dürfte herauskommen, dass Ihr die nächste Zeit gar keine zusätzlichen Einnahmen haben werdet.

Mir fällt mindestens eine Möglichkeit ein, zu umgehen, dass euch eine Rückforderung des FA, falls die wirklich kommen sollte, vor Probleme stellt: ihr gebt diese (mögliche) Steuerersparnis nicht aus, sondern tut sie auf ein Konto oder in die Spardose.
Wenn der Fall eintritt, dass ihr keinen Erfolg habt und deshalb anders eingeschätzt werdet und Rückforderungen kommen, habt Ihr das Geld, um sie zu begleichen.

Wären jetzt meine Überlegungen diesbezüglich.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Das klingt für mich irgendwie ziemlich bedrohlich - gibt es denn einen Weg, sich davor zu "schützen", dass das Finanzamt im Falle von Rückwirkender Einstufung als Liebhaberei Geld/Steuern zurück haben will?
Vielleicht muss man das einfach aus einer anderen Perspektive betrachten, dann wirkt es weniger bedrohlich: Im schlimmsten Fall verlangt das FA nur das zurück, was es dir vorher fälschlicherweise ausgezahlt (oder nicht eingezogen) hat. Du stehst am Ende also keinesfalls schlechter da als du es ohne angemeldetete Band getan hättest.
 
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