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Fremde Beats/Instrumental verwenden für Mix-/Demotape

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JTHERAPPER
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Die Frage:

Wenn man rappt und ein Demotape/Mixtape kostenlos veröffentlichen will (z.B. youtube, myspace, facebook etc.), dass heisst das man das Album nicht verkaufen wird,
darf man fremde Beats/Instrumental von Künstler verweden, wie z.B. von Dr.Dre oder Eminem? Darf man die Instrumental auch editieren bzw. zurecht scheiden?
Gibt dass da eine zuverlässige Quelle, die sich auch auf die Schweiz bezieht? Idealerweise im Internet.
Gibt es sonst noch was das man beachten muss?

---------- Post hinzugefügt um 14:00:09 ---------- Letzter Beitrag war um 13:38:40 ----------

stimmt dass das man für ein Mixtape theoretisch jeden Künstler dafür fragen muss? wenn man etwas legales ins Netz stellen möchte?o_O
 
Eigenschaft
 
Wenn man rappt und ein Demotape/Mixtape kostenlos veröffentlichen will (z.B. youtube, myspace, facebook etc.), dass heisst das man das Album nicht verkaufen wird,
darf man fremde Beats/Instrumental von Künstler verweden, wie z.B. von Dr.Dre oder Eminem?
wenn man sich die erforderlichen rechte einholt und dafür bezahlt.

Darf man die Instrumental auch editieren bzw. zurecht scheiden?
dafür benötigt man zusätzlich bearbeitungsrechte.

Gibt dass da eine zuverlässige Quelle, die sich auch auf die Schweiz bezieht? Idealerweise im Internet.
www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/index.html

Gibt es sonst noch was das man beachten muss?
bei einer veröffentlichung muss man natürlich auch erforderlichen lizenzen bei den zuständigen verwertungsgesellschaften erwerben. (in der schweiz SUISA)

stimmt dass das man für ein Mixtape theoretisch jeden Künstler dafür fragen muss? wenn man etwas legales ins Netz stellen möchte?
siehe antwort 1+2
 
Naja, wenn du die "Instrumente", die du samplest ordentlich nachbearbeitest (Filter, Ringmodulator und Distortion drauf?) ist die Wahrscheinlichkeit wohl auch sehr gering, dass dich irgendjemand des Samplings schuldig spricht. [nachzulesen in einem alten, großkotzigen, Interview mit den Fantastischen Vier]

Aber rein juristisch gesehen musst du schon fragen und/oder dafür [be-]zahlen.
 

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