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GbR oder Einzelfirma, Finanzierung Equipment

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Liebe Kollegen,

ich weiß nicht ob das Thema hier schon mal vorkam, über die Suchfunktion wurde ich jedoch so nicht fündig, was meine ganzen Fragen beantworten soll.

Wir (2Bandmitglieder von 5) haben eine GbR gegründet, die restlichen 3 Musiker werden mit Auszahlquittung bezahlt, die wir auch dann mit allen Unterlagen beim Finanzamt einreichen.

Wir würden uns nun gerne einen großen Anhänger kaufen, Wert ca 4T€, kann eine GbR diesen finanzieren, bzw. kann der Kaufpreis komplett mit abgesetzt werden?

Unser Gewinn geht nicht über 10T€ im Jahr, somit sind wir ein Kleingewerbe - ist hier überhaupt eine GbR sinnvoll? Oder wäre es evtl. einfacher wenn wir 5 Einzelfirmen wären und einer von uns die Rechnung an den Veranstalter stellt und alle anderen Musiker eine Rechnung an den Kollegen der die Gesamterechnung gestellt hat.
Wie macht Ihr das?

Kann ich eigene Instrumente dann auch in meiner eigenen Steuerklärung angeben außerhalb der GbR?

Die Rechnungen die bei der GbR auflaufen, betreffen nur das komplett Equipment der Band.
Einzelinstrumente sollte jeder selber angeben können.


Bin über alles dankbar, bevor ich einen Steuerberater aufsuchen muss, weiß nicht was dort eine Beratungsstunde kostet.

Vielen lieben Dank.
 
Eigenschaft
 
sorry, hier könnten eine menge leute beraten. aber das ist musiker-board und nicht "frag mal umsonst den steuerberater". ich bin übrigens auch einer.
 
so war es auch nicht gemeint.
Ich will keine "Steuer"beratung", wollte nur wissen wie es evtl. andere Kollegen gestalten.
 
Tja.... die Sache ist komplex und @punkadiddle hat schon recht. Ich verdiene mit der Musik übrigens nicht mein Geld, da reicht mein Talent nicht dazu :D Steuerexperte bin ich auch nicht.

Meine 2C ganz allgemein dazu:
Jeder Veranstalter freut sich wenn er nur an eine Rechnungsstelle zahlen muss statt an fünf und nur einen Vertragspartner hat statt fünf.
Jeder dauerhaft gemeinsame Zweck führt, sobald Geld damit verdient wird zu einer GbR. Das lässt sich kaum vermeiden. Insofern ist es schonmal richtig, dass Ihr hier relativ klare Strukturen geschaffen habt.
Bei 10k Gewinn (nicht Umsatz?) im Jahr können natürlich auch Betriebsmittel steuerlich abgesetzt werden. Nicht nur der Anhänger, auch Gitarren, Saiten etc. wenn Sie dem Betriebszweck dienen. Problem ist, das Zeug (Anhänger, anderes für die GbR angeschaffte Material sofern es nicht Verbrauchsmaterial ist) aus dem rechtlichen Rahmen der GbR nach evtl. Auflösung wieder steuerlich korrekt rauszukriegen. Da fällt für die GbR dann wieder Einkommen an usw.
Eine Option wäre wenn einer sich den Anhänger etc. anschafft und diesen für die Gigs vermietet.

Das ist nur ganz allgemein gesprochen. Übrigens: Man kann bei Steuerberatern oder anderen Beratern auch nachfragen was eine Beratungsstunde kostet. Ich würde eine solche Beratung in Anspruch nehmen - auch diese Kosten sind, wenn die GbR beauftragt, steuerlich absetzbar ...
 
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Vielen Dank für deine Ausführung Andi.
 
Wir würden uns nun gerne einen großen Anhänger kaufen, Wert ca 4T€, kann eine GbR diesen finanzieren, bzw. kann der Kaufpreis komplett mit abgesetzt werden?

Absetzen ja, aber nicht auf einmal, sondern anteilig Jahr für Jahr je nach Nutzungsdauer - welche Nutzungsdauer ein Anhänger hat, ist in Tabellen festgelegt.

Kann ich eigene Instrumente dann auch in meiner eigenen Steuerklärung angeben außerhalb der GbR?

Außerhalb der GbR gibt es ja keinen beruflichen Anlass, eigene Instrumente abzurechnen. Der sauberste Weg ist die Abrechnung innerhalb der GbR. Wenn die Abschreibung dann nur von einzelnen Gesellschaftern gewinnmindernd in Anspruch genommen werden soll, ist das Stichwort "Sonderbetriebsvermögen" bzw. "Sonderbetriebsausgaben" -> google das mal, das erhellt vielleicht schon. Der hinweis von Andiu ist aber sehr wichtig, dass man bei Auflösung der GbR noch Scherereien haben kann und nachversteuern muss, wenn man also das Betriebsvermögen wieder "entnimmt".

Oder wäre es evtl. einfacher wenn wir 5 Einzelfirmen wären und einer von uns die Rechnung an den Veranstalter stellt und alle anderen Musiker eine Rechnung an den Kollegen der die Gesamterechnung gestellt hat.

Nein, dieses sogenannte "Big-Boss-Prinzip" ist sogar nachteilig. Da geht Gage verloren, denn der Kopf der Gruppe nimmt auf diese Weise regelmäßig Dienstleistungen von Kreativen in Anspruch - und damit entsteht die Pflicht, Künstersozialabgabe auf die Honorare zu entrichten.
 

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