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Band als GbR - Finanzamt - Hobbyband

https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/gewerbe/gbr/

Zitat aus obiger Quelle: "Natürlich muss auch eine GbR ihre Einkünfte versteuern. Anders als bei anderen Rechtsformen werden diese allerdings direkt auf die Gesellschafter umgelegt.
Das Unternehmen gibt also keine entsprechende Erklärung als eigenständige juristische Person ab. Die Gesellschafter vermerken diese in ihrer privaten Einkommensteuererklärung."

Oder hier mehr Infos finden: https://www.hk24.de/produktmarken/b...xistenzgruender/gbr-gruendung-steuern/1157134

Geh bitte nicht direkt zum Finanzamt, geht bitte erst zum Steuerberater Deines/Eures Vertrauens.



Sofern in Eurer Band welche mitmachen, die keinem sozialversicherungspflichtigen Haupt-Beruf nachgehen (z. B. Hausmann/Hausfrau), müssen sich diese u. U. auch krankenversichern.

Nie vergessen: Finanzämter und Krankenkassen können auch aus den Vorjahren noch Forderungen geltend machen! Wenn da was schief läuft, kann das für einen oder mehrere von Euch u. U. extrem teuer werden oder im schlimmsten Fall an die Existenz gehen.
 
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Meine Aussagen basieren auch in erster Linie auf persönlicher Erfahrung, und ich will nicht bestreiten, dass in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird, wobei ich mir das eigentlich nicht vorstellen kann. Ich betreue unsere Band als Gewerbe immerhin seit über 30 Jahren, hab auch von verschiedenen Steuerberatern, die uns in der Zeit vertreten haben, auch unterschiedliche Ansichten erzählt bekommen, und jeder von ihnen hat bestimmte Dinge anders ausgelegt. Hier ist wohl auch einiges an Spielraum.

@Cr_Meikel Die genannten Grenzen gelten nicht pro Person sondern pro Gewerbe. Wenn also eure Band mehr als 17.500EUR Einnahmen erzielt, möchte das Finanzamt, dass Ihr Umsatzsteuer abführt. Ob und wann sie auf Euch zukommen würden, wenn sie dahinter kommen, ist eine andere Sache. Ich bin sicher, dass viele Bands indirekt als GbR auftreten (weil sie es ja automatisch sind), einer im Namen aller eine Rechnung oder Quittung unterschreiben (hoffentlich ohne Mehrwertsueuer auszuweisen!!!) und dann - wenn sie es wenigstens ordentlich machen - jeder seinen Anteil in einer persönlichen Steuererklärung als Einnahme aus nebenberuflicher Tätigkeit versteuert.
Blöd wird's halt, wenn ein Auftraggeber, dem man einen Beleg unterschrieben hat, eine Steuerprüfung bekommt, und das FA dann die Korrektheit dieses Belegs überprüft, wobei der Auftraggeber dann auf die Band verweist, bzw. auf den, der sie namentlich vertreten hat. Und dann kommt der Stein möglicherweise in's Rollen. Welche Einnahmen hatte diese Band noch? Welche Personen gehören dazu, die diese Einnahmen wie versteuert haben usw...
Und wenn Du an einen griffigen Finanzbeamten gerätst, dann nimmt der Dich nach Strich und Faden auseinander, dann wird rückwirkend geschaut, und wenn Du keine Belege vorweisen kannst, wirst Du geschätzt. Alles schon erlebt im Bekanntenkreis.

Es gibt tatsächlich Leute, die so blond sind (sorry für die Ausdrucksweise), das sie tatsächlich einen Beleg ausstellen, wo drauf steht: In dem Betrag sind 19% Mehrwertsteuer enthalten, obwohl sie nicht einmal beim FA gemeldet sind. Sieht cool und professionell aus. Heißt aber auch, dass ich als Aussteller dieses Belegs ja gerade unterschreibe, dass ich diese 19% auch an das FA abführe :eek: :engel: :weird:


Und nochmal zu dem Thema Gewerbeanmeldung: Ein Gewerbe melde ich in der Regel erst dann an, wenn ich vorhabe regelmäßige Gewinne zu erzielen, mit denen ich möglicherweise meinen Lebensunterhalt bestreiten will (s. Existenzgründung). Bei einer Nebentätigkeit ist dies nicht zwingend der Fall. Aber: Es tut nicht weh, man bekommt nicht gleich tausend Auflagen oder Mehrkosten dadurch, es hat eher Vorteile (z.B. Zutritt zu Messen, Berechtigung für Einkauf beim Großhandel etc.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das eine ist die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer des Musikers steht aber auf einem ganz anderen Blatt.

Ich erzähle mal aus der Praxis von meiner Coverband: meiner Band machen wir eine Einnahmen-/Überschuss-Rechnung für die ganze Band. Man zählt die Gagen zusammen und zieht die Ausgaben ab. Dann hat man einen Gewinn für die gesamte GbR. Wir teilem dem Finanzamt mit, nach welchem Schlüssel wir den Gewinn auf die Bandmitglieder aufteilen. Je nachdem, was das Finanzamt anerkennt, schickt es uns die "gesonderte und einheitliche Feststellung" zurück und bestätigt die Gewinn-Beträge für die einzelnen Mitglieder. Jeder muss das dann in seiner eigenen Einkommensteuererklärung eintragen in Anlage S in der Zeile "Einkünfte aus Beteiligungen". Die Höhe der Besteuerung hängt dann von den individuellen Umständen ab. Falls ein Bandmitglied sowieso unter dem Existenzmininum lebt, zahlt es letztendlich auf seinen Gewinn gar keine Steuer, falls ein Bandmitglied nebenbei DAX-Vorstand ist, versteuert er seine Gage zum Spitzensteuersatz.
 
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@dr_rollo, wenn Du selbst seit 30 Jahren eure Band als Gewerbe betreust, verstehe ich erst recht nicht, warum du geschrieben hast, eine Gewerbeanmeldung sei nicht notwendig.

Wenn ich nichts überlesen habe, ist der entsprechende Text zur Gewerbeanmeldung in Celle mit dem in NRW, auf den ich bereits verlinkt hatte, im Grunde identisch: http://www.dienstleisterportal.nied...RCHTEXT=&AREASEARCHTEXT=&formSearch=+Finden+#

Aus dem ersten Beitrag von Meikel (#12) geht hervor, dass die Band 15-20 K Einnahmen pro Jahr über einen Zeitraum von mittlerweile 4 Jahren erzielt hat, an Kosten hat er die 5 K für die PA genannt (AfA über 9 Jahre??? siehe: https://www.lexoffice.de/service/abschreibungstabelle/beschallungsanlagen/), ich unterstelle zusätzlich noch Kosten für Fahrten, Proberaum plus Nebenkosten, Versicherungen, Equipment (volle Afa bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, sonst anteilige AfA) und Klein-/Ersatzteile/Verbrauchsmaterial sowie Marketing (Webseite, Flyer, Plakate, etc.) und - falls vorhanden und fürs Finanzamt darstellbar - Bürokosten.

Da ist eine "Gewinnerzielungsabsicht" bei Einnahmen in der genannten Höhe von meiner Seite aus einfach mal so ins Blaue vermutet worden.

Ob es tatsächlich zu steuerpflichtigen Gewinnen gekommen ist, hängt natürlich von den real nachweisbaren Kosten und in gewissen Grenzen der Kreativität des Steuerberaters ab und was der noch so alles an zusätzlichen Kosten auftun kann, die man auch noch vier Jahre später glaubwürdig und legal in die Bücher zaubert (die wahrscheinlich eh noch erstellt werden müssen, das ist zumindest schon mal ganz gut in der Situation).

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass im gleichen Zeitraum tatsächlich nachweisbare Kosten in Höhe von 60 - 80 K entstanden sind. Es sei denn, da steht seit 4 Jahren ein geleaster Nightliner vor der Türe. Man weiß ja nie.

Im Übrigen ist eine "Auslegung" durch den Steuerberater nur solange "wasserdicht", bis das Finanzamt etwas bei einer Betriebsprüfung völlig anders auslegt und man dann vor dem Finanzgericht unterliegt.
 
Bringt nicht Umsatzsteuerpflicht und Gewerbesteuer durcheinander!...

Also ich bringe da nix durcheinander.
Ich habe von dieser Webseite zitiert:

https://www.steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/gewerbesteuer
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Ein Gewerbe anmelden muss ich also erst, wenn ich gewerbesteuerpflichtig werde.
Das ist falsch herum aufgezäumt.

Wenn Du eine gewerbliche Tätigkeit (z.B. PA-Verleih, Handwerk etc.) ausübst, mußt Du (eigentlich) ein Gewerbe anmelden.
Auch wenn Du das Gewerbe "als Hobby" betreibst, sprich wenn Du unterm Strich nix verdienst oder gar Geld drauflegst.

Gewerbesteuerpflichtig bist Du dann grundsätzlich auch immer.
Aber wegen des Freibetrags mußt Du halt erst ab einem bestimmten Betrag Gewerbesteuer zahlen ..


Beispiel:
Deine Frau strickt gerne und viele Socken.Sie verkauft die als NEU auf Ebay.
Dann muß sie (eigentlich) ein Gewerbe anmelden. Punkt.

( In der Realität macht das aber kaum einer, siehe Ebay ... )
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
@nicknickEine gewerbliche freiberufliche Tätigkeit (also quasi beides) gibt es meines Wissens nicht, das wäre ja paradox.
Es ist nicht paradox. Musiker ist (und bleibt) eine freiberufliche Tätigkeit.

"Die gemischte Tätigkeit – freier Beruf und Gewerbe:
Die Rechtsprechung ermöglicht dem Freiberufler neben seiner freiberuflichen Tätigkeit auch gewerblich tätig zu werden. Demnach können Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG als auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG erzielt werden.
...
Gemischte und untrennbar gemischte Tätigkeiten werden grundsätzlich von zwei Theorien bestimmt:
....
1. Geprägetheorie (für Einzelunternehmer)
...
2. Abfärbetheorie (für Personengesellschaften)
Die Abfärbetheorie besagt, dass die Tätigkeit einer Personengesellschaft insgesamt als gewerblich angesehen wird, wenn sie neben der freiberuflichen Tätigkeit auch eine (wenn auch nur geringfügige) gewerbliche Tätigkeit ausübt.
..."

=> http://ifb.uni-erlangen.de/faq/
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
@dr_rollo, wenn Du selbst seit 30 Jahren eure Band als Gewerbe betreust, verstehe ich erst recht nicht, warum du geschrieben hast, eine Gewerbeanmeldung sei nicht notwendig.

Man muß immer unterscheiden die "einfache" umgangssprachliche Sicht "Gewerbe"
und die fiskalische und juristische Sicht im Detail = "Freiberuflicher Musiker" ggf. mit gewerblichen Elementen (z.B. hin und wieder PA-Verleih der eigenen Anlage ..).

Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich wenn die Musik im Mittelpunkt steht.

=> Sollte die Band ganz ganz viel Geld verdienen, wird Euch der Steuerberater schon darauf hinweisen
daß Band und gewerbliche Elemente in zwei getrennte Firmen gepackt werden sollten.
Weil sonst auf sämtliche Gewinne, also auch die als Musiker (Freiberufler) erzielten, Gewerbesteuer zu zahlen ist.
Und für diese zweite Firma, die rein gewerblich tätig ist (PA-Verleih, CD-Verkauf, Merchandising-Artikel-Verkauf), ist tatsächlich eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für die Ausübung eines freien Berufs muss ich kein Gewerbe anmelden. Laut §18 Abs.1 EStG gehören wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten zu den freien Berufen, während es im Gegensatz gewerbepflichtige Berufe gibt.
Aber wir müssen hier auch nicht lange weiter herum spekulieren. Offensichtlich hat hier jeder seine Erfahrungen gemacht, anscheinend gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.
Mir persönlich gefällt die von @Beyme am besten, was natürlich nur für Bands funktioniert, die unter der Kleinunternehmer-Grenze bleiben.

Also ab zum freundlichen Berater beim Finanzamt und erzählen, was man macht, und wie man's am sinnvollsten handhaben soll.
 
Aber wir müssen hier auch nicht lange weiter herum spekulieren. Offensichtlich hat hier jeder seine Erfahrungen gemacht, anscheinend gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.

Ich habe bereits mit drei verschiedenen Finanzämtern "Berührung" gehabt.
Die verschiedenen Finanzamt-Mitarbeiter haben meinen persönlichen Sachverhalt
durchaus unterschiedlich bewertet und eingestuft.
Das ist leider so.

Deshalb auch von mir: Geht bitte nicht direkt zum Finanzamt, geht bitte erst zum Steuerberater Deines/Eures Vertrauens.
(.. der das örtliche Finanzamt kennt ..)
 

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