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GEMA: Wie erkennt man, ob ein Titel / eine CD GEMA-pflichtig ist oder nicht ?

  • Ersteller Unschuldsengel
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Unschuldsengel
Unschuldsengel
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Guten Morgen.

Der Titel sagt alles:
Wie erkennt man, ob ein Titel / eine CD GEMA-pflichtig ist oder nicht ?

Folgende Überlegung:
Es soll ein Konzert mit Nachwuchsbands veranstaltet werden, die ausschließlich eigenes Material spielen. In den Gastspielverträgen habe alle Bands unterschrieben, dass sie kein GEMA-pflichtiges Material spielen. In den Umbaupausen bzw. vor und nach Konzertbeginn soll allerdings auch Musik laufen. Das wird bei der GEMA-Anmeldung mit angegeben, allerdings wird darauf hingewiesen, dass auch in den Pausen ausschließlich Nicht-GEMA-pflichtiges Material gespielt wird. Die GEMA-Rechnung sollte also bei Null liegen.

Ziel ist es, in den Pausen die CDs von regionalen Nachwuchsbands abzuspielen, von denen auszugehen ist, das diese nicht bei der GEMA gemeldet sind. Aber wie kann man sich sicher sein?

Ich habe spaßeshalber ein paar mir vorliegende Titel und CDs in der GEMA-Online-Datenbank gesucht, aber nichts gefunden. Wenn ich keinen Titel finde (z.B. auch von einer CD, die über ein Label veröffentlicht wurde!), dann kann ich doch davon ausgehen, dass da auch nix bei der GEMA gemeldet ist, oder?

Ergo: man könnte diese CDs als Pausenmusik abspielen, und kriegt zumindest keine Probleme mit der GEMA. Korrekt? Dass die Bands/Musiker privat was dagegen haben könnten und die öffentliche Vorführung untersagen könnten sthet ja auf einem anderen Blatt und hat mit der GEMA-Meldung nix zu tun...
 
Eigenschaft
 
Du kannst davon ausgehen, dass wenn die CDs keinen Strichcode haben, ergo auch nicht von einem Vertrieb vertrieben werden (geiler Satz :D) dass sie dann auch nicht bei der GEMA gemeldet sind, ist kein totsicheres Argument aber meistens ein Hinweis.
Wichtig wäre dann nur, dass die Bands auch keine Coversongs spielen, die bei der GEMA gemeldet sind, wenn dann nämlich zufällig einer von den GEMA-Jungs bei euch rumhängt und das spitzkriegt, zahlt ihr die normale Gebühr+ 100% Strafe und ich glaube der Beitrag liegt dann auch höher für die nächste VA.
Ich erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit, das ist alles Halbwissen, dass ich mir aus dem bisherigen Kontakt mit GEMA und Veranstaltern (Arbeite in nem Jugendzentrum, in dem regelmäßig Konzerte sind) angeeignet habe.
Gruß, Jan
€dit: Sichergehen solltest du über die GEMA Datenbank, wenn ein Titel da nicht drinsteht, solltest du dich drauf berufen können.
 
Danke, h4x0r.

Wir sehen das dann wohl ähnlich, sehr schön. :)
Dass keine Coversongs drauf sein dürfen, is klar.
Ich bin eigentlich nur bisschen verwirrt, dass ich auch die CD einer Band, die auf einem Label erschienen ist, nicht in der GEMA-Datenbank finde. Okay, die CD kam erst vor ca 1 Monat raus. Vielleicht wird deren Datenbank einfach nicht so schnell aktualisiert? Weiss das jemand? Aber eigentlich müsste die GEMA die Daten ja lange vor Erscheinen haben, spätestens wenn`s in Presswerk geht....
 
Ich seh den Widerspruch nicht, Label-Vertrag muss nicht zwangsläufig was mit GEMA-Mitgliedschaft der Urheber zu tun haben. Vor allem nicht bei dem, was sich heutzutage alles als Label bezeichnet.

Bei Deiner Bemerkung, die GEMA müsste spätestens die Daten vorliegen haben, wenn es ins Presswerk geht, vermute ich jetzt auch ein Missverständnis bei Dir: Bei der sogenannten GEMA-Freistellung prüft die GEMA nur, ob und welche Titel lizenzpflichtig sind und in Rechnung gestellt werden. Nur dafür ist dieses Formular da. Wenn die Komponisten nicht in der GEMA sind, nimmt sie auch die eingereichten Titel nicht in ihre Datenbank auf.
 
Beyme hat vollkommen recht.

Wie immer: Ich kann, will und darf keine Rechtsberatung machen und kann so zu dem konkreten Fall nichts sagen.



Allgemein gilt die harte Wahrheit:

In der Praxis kann man nie 100%ig sicher sein, ob Material GEMA-frei ist. Man kann allenfalls das Risiko auf Dritte "abwälzen", d.h. sich etwa von einem Urheber zusichern lassen, dass er kein GEMA-Mitglied ist. Gegenüber der GEMA ist immer der direkte Nutzer in der BEWEISPFLICHT (sog. GEMA-Vermutung), dass das Material GEMA-frei ist und er ist auch immer derjenige der erstmal an die GEMA zahlen muss. Sollte also das Material trotz Zusicherung durch den Urheber nicht GEMA-frei sein, muss der Nutzer zunächst an die GEMA zahlen und kann dann - zumindest theoretisch - Ansprüche gegen den entsprechenden Urheber geltend machen.

Bevor jetzt wieder das GEMA-Bashing losgeht:

Die Idee hinter der GEMA ist genau die, DASS eben alltägliche Nutzungsvorgänge, wie sie jeden Tag 100.000fach stattfinden, einfach und rechtskonform abgewickelt werden können. Der Nutzer hat einen zentralen "Shop", wo er fast jede Lizenz für praktische jede Musik einkaufen kann, ohne bei jedem noch so kleinen Vorgang immer mit Urhebern und Verlagen aus aller Welt verhandeln zu müssen. DASS jeder Nutzer für praktisch jede Nutzung die Einwilligung des Urhebers braucht und auch bezahlen muss, sagt das UrhG - in Übereinstimmung mit dem gesunden Menschenverstand und dem moralischen Empfinden der Mehrheit - und nicht die GEMA. Das gilt für GEMA-freie Musik daher übrigens genauso. Bei der GEMA hat der Nutzer übrigens noch den riesigen Vorteil, dass sie ihm die Lizenz verkaufen muss. Im Gegensatz zu einem "GEMA-freien" Urheber: Der kann sagen, mir gefällt deine Nase nicht, Du darfst meine Musik nicht nutzen.

Wenn jetzt - was übrigens ein relativ neuer Trend ist, der mit der Amateurisierung der Musik und der Demokratisierung der Musikproduktionsmittel zusammenhängt - immer mehr Urheber ihre Musik nicht in diesen "zentralen Shop" einstellen wollen und immer mehr Verwerter möglichst gar nichts für Musiknutzung bezahlen wollen, ist daran weder die GEMA schuld, noch schmälert das die Sinnhaftigkeit der ihr zugrundeliegenden Idee oder tut den gesetzlich vorgeschriebenen Vergütungspflichten Abbruch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um das ganze noch einmal zusamenzufassen:
Jeder Song, der in der GEMA Datenbank gefunden werden kann, ist GEMA-pflichtig, ausgenommen sind Werke, bei denen "DP" als Komponist bzw Texter angegeben ist. Das steht für "domaine publique" und kennzeichnet gemeinfreie Lieder, von denen Bearbeitungen gemeldet sind. Solange hier nicht genau die gemeldete Bearbeitung vervielfältigt/wiedergegeben wird, ist solch ein Titel gemeinfrei.

Sobald ein Titel einmal nicht aufscheint, würde ich im Falle des Falles eine Anfrage mit dem genauen Werktitel bzw dem Urheber an die GEMA stellen, dank der Auskunftspflicht ist diese gratis und man kann so wirklich sicher gehen.
 
Um das ganze noch einmal zusamenzufassen:
Jeder Song, der in der GEMA Datenbank gefunden werden kann, ist GEMA-pflichtig, ausgenommen sind Werke, bei denen "DP" als Komponist bzw Texter angegeben ist. Das steht für "domaine publique" und kennzeichnet gemeinfreie Lieder, von denen Bearbeitungen gemeldet sind. Solange hier nicht genau die gemeldete Bearbeitung vervielfältigt/wiedergegeben wird, ist solch ein Titel gemeinfrei.

Sobald ein Titel einmal nicht aufscheint, würde ich im Falle des Falles eine Anfrage mit dem genauen Werktitel bzw dem Urheber an die GEMA stellen, dank der Auskunftspflicht ist diese gratis und man kann so wirklich sicher gehen.

Das stimmt theoretisch, ja.

In der Praxis ist man aber darauf angewiesen und trägt die Verantwortung, dass man die richtigen Daten hat, um überhaupt eine sinnvolle Anfrage stellen zu können. Ich kenne viele Veröffentlichungen - professionelle, wie auch "amateurhafte" - da sind entweder keine oder nur unvollständige Angaben zu den Urhebern drauf oder es sind Pseudonyme im Spiel. Wenn sich GEMA-Mitglied "Markus Hanslmeyer" auf seinen VÖs "Tom Butcher" nennt, sind u.U. die Ergebnisse meiner Datenbank-Recherche oder GEMA-Anfrage zu "Tom Butcher" einfach "falsch" bzw. irrelevant.

Das Problem ist einfach die Beweislastumkehr in Form der "GEMA-Vermutung". Man kann der GEMA nicht etwa mit dem Argument kommen: "Ich habe aber doch nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt..."

Noch ein Problem, das noch gar nicht besprochen wurde:

Bei der öffentlichen Wiedergabe von CDs sind nicht nur Ansprüche der GEMA im Spiel, sondern auch der GVL. Die GEMA kontrolliert aber für die GVL mit und macht auch das Inkasso für sie. GVL-Gebühren sind in den GEMA-Gebühren mit drin, deshalb kriegt das der Nutzer gar nicht mit.
Also selbst WENN zweifelsfrei feststeht, dass das gespielte Material "GEMA-frei" ist, kann es sein, dass die GEMA trotzdem kassiert. Ob Ansprüche von der GVL bestehen, lässt sich noch schwieriger sagen, da gibt es nicht mal eine öffentliche Datenbank. Ein fehlender LC ist auch kein Kriterium, das heisst nur das kein Label im Spiel ist, aber noch lange nicht, dass keine Musiker mit GVL-Mitgliedschaft involviert sind.

Wir haben das hier mal ausführlicher diskutiert:

https://www.musiker-board.de/musikb...rage-zur-gema-gesetzesluecke.html#post4677943

Teilweise ist es auch echt witzig, welchen Aufwand die Leute treiben, um teilweise vernachlässigbare GEMA-Gebühren zu umgehen. Das ist wie mit dem "Steuernsparen": Der Deutsche zahlt gerne 200 EUR an einen Steuerberater, wenn er dadurch 100 EUR Steuern sparen kann. :D

100 EUR Steuern sind gefühlte 1000 EUR Ausgaben. Gleiches gilt wohl für Abgaben an die Urheber...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das stimmt theoretisch, ja.

In der Praxis ist man aber darauf angewiesen und trägt die Verantwortung, dass man die richtigen Daten hat, um überhaupt eine sinnvolle Anfrage stellen zu können. Ich kenne viele Veröffentlichungen - professionelle, wie auch "amateurhafte" - da sind entweder keine oder nur unvollständige Angaben zu den Urhebern drauf oder es sind Pseudonyme im Spiel. Wenn sich GEMA-Mitglied "Markus Hanslmeyer" auf seinen VÖs "Tom Butcher" nennt, sind u.U. die Ergebnisse meiner Datenbank-Recherche oder GEMA-Anfrage zu "Tom Butcher" einfach "falsch" bzw. irrelevant.
Naja, aber wenn ich jetzt keinen Tom Butcher in der Datenbank finde und auch die GEMA auf Anfrage hin keinen Tom Butcher kennt, dürfte ich doch auch kein Problem haben, wenn ich dann einen Tom Butcher Titel an die GEMA melde oder?
In der Regel werden Pseudonyme ja an die GEMA gemeldet, daher liegt es meiner Meinung nach im Verantwortungsbereich des Urhebers, dass man ihn in der GEMA Datenbank findet, ansonsten ist er selber schuld, wenn ihm aufgrund eines verwendeten Pseudonyms Tantiemen entgehen.

Beim letzten Punkt muss ich dir allerdings zustimmen, manche Veranstalter betreiben für die GEMA-Freiheit wirklich viel zu viel Aufwand. Vor allem bei kleinen Konzerten mit geringem Eintritt, was bei den meisten Newcomerkonzerten der Fall sein dürfte, ist die GEMA Gebührvermeidung den Aufwand wirklich nicht wert.
 
Also doch lieber GEMA-Gebühren zahlen, obwohl man eigentlich nicht müsste, weil der Aufwand, korrekt behandelt zu werden, zu groß ist? Ein Schelm wer denkt, das hätte System...
 
. . . und was passiert dann eigentlich mit dem Geld, das die GEMA bekommt, wenn die gespielten Songs gar nicht GEMA-pflichtig gewesen wären, der Veranstalter das aber nicht gewußt hat oder sich unsicher war? Bekommt der Veranstalter das dann "automatisch" zurück? Oder geht das in irgend sowas wie nen Jackpot . . . ?? :gruebel:
 
Naja, aber wenn ich jetzt keinen Tom Butcher in der Datenbank finde und auch die GEMA auf Anfrage hin keinen Tom Butcher kennt, dürfte ich doch auch kein Problem haben, wenn ich dann einen Tom Butcher Titel an die GEMA melde oder?

Schon, aber für CDs die öffentlich wiedergeben werden, reicht man ja keine Musikfolgen o.ä. ein.

In der Regel werden Pseudonyme ja an die GEMA gemeldet, daher liegt es meiner Meinung nach im Verantwortungsbereich des Urhebers, dass man ihn in der GEMA Datenbank findet, ansonsten ist er selber schuld, wenn ihm aufgrund eines verwendeten Pseudonyms Tantiemen entgehen.

Da man bei der GEMA nur ein Pseudonym kostenlos melden kann, sind viele Pseudonyme wohl nicht gemeldet. Ja es mag im Verantwortungsbereich des Urhebers liegen, dass er seine Tantiemen bekommt. Worauf ich aber hinaus will, ist, dass der Nutzer wiederum die Verantwortung und Beweislast trägt, welches Material er nutzt und dass es gar nicht so einfach ist, bei "GEMA-frei" auf Nummer sicher zu gehen, in Einzelfällen sogar unmöglich. Die Beweislastumkehr in Form der GEMA-Vermutung, ist das, was viele nicht auf dem Schirm haben und dann zu bösen Überraschungen und großer Empörung führt. Viele "schnappen" sich halt das erstbeste Indiz für GEMA-Freiheit ("...nicht in der Datenbank gefunden...") und glauben, sich dann im Ernstfall drauf berufen zu können oder meinen die GEMA müsse ihnen erstmal ihre Ansprüche nachweisen.


Also doch lieber GEMA-Gebühren zahlen, obwohl man eigentlich nicht müsste, weil der Aufwand, korrekt behandelt zu werden, zu groß ist? Ein Schelm wer denkt, das hätte System...

Das wäre auch übertrieben. Meistens ist es ja aber so, dass man eigentlich schon gerne einfach GEMA-Material nutzen würde (z.B. CDs in den Pausen) und nur um keine Gebühren zahlen zu müssen mit aller Gewalt nach Möglichkeiten sucht, es zu vermeiden. Ich sage lediglich, dass der Versuch um jeden Preis GEMA umgehen zu wollen, erstens gar nicht so einfach ist, zweitens der Aufwand, den viele dafür treiben in keinem Verhältnis steht. Oft herrschen einfach auch Informationsdefizite: So ist bei Konzerten die Musik in den Umbaupausen oft sowieso schon über den normalen Tarif für Hintergrundmusik des Clubs lizenziert und bezahlt. Dann kann man eh' ohne zusätzliche Kosten GEMA-Material verwenden...

. . . und was passiert dann eigentlich mit dem Geld, das die GEMA bekommt, wenn die gespielten Songs gar nicht GEMA-pflichtig gewesen wären, der Veranstalter das aber nicht gewußt hat oder sich unsicher war? Bekommt der Veranstalter das dann "automatisch" zurück? Oder geht das in irgend sowas wie nen Jackpot . . . ?? :gruebel:

Gute Frage...;)
 
Hallo zusammen.

Mensch, Danke für die lebhafte Diskussion - großartig!


Ich seh den Widerspruch nicht, Label-Vertrag muss nicht zwangsläufig was mit GEMA-Mitgliedschaft der Urheber zu tun haben. Vor allem nicht bei dem, was sich heutzutage alles als Label bezeichnet.

Bei Deiner Bemerkung, die GEMA müsste spätestens die Daten vorliegen haben, wenn es ins Presswerk geht, vermute ich jetzt auch ein Missverständnis bei Dir: Bei der sogenannten GEMA-Freistellung prüft die GEMA nur, ob und welche Titel lizenzpflichtig sind und in Rechnung gestellt werden. Nur dafür ist dieses Formular da. Wenn die Komponisten nicht in der GEMA sind, nimmt sie auch die eingereichten Titel nicht in ihre Datenbank auf.

Ja, du hast Recht. Irgendwie hatte ich da einen Denkfehler und bin fälschlicherweise davon ausgegangen, dass man automatisch bei der GEMA ist, wenn man bei einem Label unter Vertrag ist.


Nochmal zur GEMA-Datenbank:
Man wird dort wohl definitiv nicht alles finden können, was bei der GEMA gemeldet ist. Beim Start der Suche kommt auch folgende Meldung - wie ich auch erst jetzt gesehen habe:

"Die angezeigten Daten stellen nur einen Auszug aus der zentralen Datenbank dar und sagen daher nichts über den Schutz des angezeigten Werkes oder den Status der angezeigten Beteiligten aus.
Die GEMA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und keinerlei Haftung für Schäden, die beim Nutzer entweder direkt oder indirekt aus Informationen resultieren, die durch die Nutzung des Online-Zugriffs erlangt wurden.
"

Man kann sich als Veranstalter bzw. Nutzer also nie darauf berufen, dass man bestimmte Titel nicht in der Datenbank gefunden hat und darum davon ausging, das sie GEMA-frei wären. Es funktioniert also wohl nur die Nachfrage direkt bei der GEMA.


Schon, aber für CDs die öffentlich wiedergeben werden, reicht man ja keine Musikfolgen o.ä. ein.

Und genau weil das eben so ist, stellt sich für mich dann die Frage, wie ich der GEMA beweisen kann oder muss, das ich eben nur GEMA-freie Musik gespielt habe?! Vorausgesetzt ich habe die Einwiligung der Urheber, also z.B. regionale Bands, deren Songs ich in den Umbaupausen spielen lassen möchte. Dann melde ich die Veranstaltung bei der GEMA an und gebe an, dass zwar in den Pausen Musik von CD, aber ausschließlich GEMA-frei abgespielt wird. Nehmen wir mal an, die GEMA schickt dann dennoch eine Rechnung dafür, hab ich rein praktisch überhaupt eine Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen? Es hat ja bei der Veranstaltung keiner alle Titel aufgeschrieben oder sowas. Der Mischer hat einfach ne handvoll CD´s bekommen und die nach Lust und Laune gespielt, und gut ist.

Hat jemand Erfahrung mit sowas?
 

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