
Tone Poet
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The Battle of the Markuses...
DIN EN 60335-2-69, Anhang AA - und ich bin von Berufs wegen sachkundig.
Der maximale Durchlassgrad bei Maschinen (nicht Filtern!) für die Staubklasse M beträgt <0,1%, für die Staubklasse L sind es <1%
Es ist ein Irrtum, hier nur auf die einzusetzenden Filter abzuheben, denn die können je nach Bauart des Saugers durchaus unterschiedlich sein. Wenn Festool auch im L-Sauger den besseren Filter einsetzt, bedeutet das im Umklehrschluss aber NICHT, dass die Maschine als Ganzes den strengeren Durchlassgrad erfüllt.
Für die Zulassung zu den jeweiligen Einsatzzwecken werden die Maschinen in Gänze überprüft. Aus diesem Grund gibt es auch oberhalb der "H-Sauger" noch einmal besondere Anforderungen für den Einsatz bei der Asbestsanierung, die mit dem Filter nichts zu tun hat.
Und dies noch zur Klarstellung: Die Verwendung eines Staubsaugers zur Absaugung oder Luftreinigung ist ein Sonderfall - nicht der Regelbetrieb. Staubsauger sind ausdrücklich nicht dazu gedacht, als Luftreiniger eingesetzt zu werden. Schon aus diesem Grund ist der Einwand des Nutzerschutzes nicht zutreffend. Der Sauger ersetzt NICHT die persönliche Schutzausrüstung beim Arbeiten in staubbelasteten Bereichen.
Der eine oder andere Hersteller oder Händler mag das als Argument sehen, dass der Nutzer nicht im Staub stehen soll. Die Intention der Technischen Regeln ist aber eine andere.
Und Filterleistung ist nicht gleich Saugerleistung.
Beste Grüße
Markus

DIN EN 60335-2-69, Anhang AA - und ich bin von Berufs wegen sachkundig.
Der maximale Durchlassgrad bei Maschinen (nicht Filtern!) für die Staubklasse M beträgt <0,1%, für die Staubklasse L sind es <1%
Es ist ein Irrtum, hier nur auf die einzusetzenden Filter abzuheben, denn die können je nach Bauart des Saugers durchaus unterschiedlich sein. Wenn Festool auch im L-Sauger den besseren Filter einsetzt, bedeutet das im Umklehrschluss aber NICHT, dass die Maschine als Ganzes den strengeren Durchlassgrad erfüllt.
Für die Zulassung zu den jeweiligen Einsatzzwecken werden die Maschinen in Gänze überprüft. Aus diesem Grund gibt es auch oberhalb der "H-Sauger" noch einmal besondere Anforderungen für den Einsatz bei der Asbestsanierung, die mit dem Filter nichts zu tun hat.
Und dies noch zur Klarstellung: Die Verwendung eines Staubsaugers zur Absaugung oder Luftreinigung ist ein Sonderfall - nicht der Regelbetrieb. Staubsauger sind ausdrücklich nicht dazu gedacht, als Luftreiniger eingesetzt zu werden. Schon aus diesem Grund ist der Einwand des Nutzerschutzes nicht zutreffend. Der Sauger ersetzt NICHT die persönliche Schutzausrüstung beim Arbeiten in staubbelasteten Bereichen.
Der eine oder andere Hersteller oder Händler mag das als Argument sehen, dass der Nutzer nicht im Staub stehen soll. Die Intention der Technischen Regeln ist aber eine andere.
Und Filterleistung ist nicht gleich Saugerleistung.
Beste Grüße
Markus