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jamakasi
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hallo.
Meine Frage bezieht sich, wie von im Betreff erwähnt, rund um die KSK.
Leider fand ich im Internet kein reines KSK-Forum, welches auch eine gewisse Forumsaktivität hat. www.kskforum.de ist leider sehr spärlich in Sachen Forum "frequentiert" und eher mehr (dafür aber ja 1A) für Hintergrundwissen als für bestimmt Problemfragen ausgelegt.
Da ich ja weiss, dass es in diesem Forum keine Rechtsberatung gibt, halte ich meine Frage allgemein.
Folgende "fiktive"
Situation:
Man ist arbeitslos & startet eine Selbsständigkeit als freiberuflicher Musiker (mit Unterstützung des Arbeitsamtes). Sprich, die Sozialabgaben werden vom Arbeitsamt übernommen. <- dies ist soweit möglich und normale Praxis, bekannt aus eigener Erfahrung.
Diese Selbsständigkeit startet man fiktiv im Juli 2007 & bis zum heutigen Tage werden die Krankenkassen-, Pflege- und Rentenbeiträge vom Arbeisamt übernommen.
Man stellte fiktiv z.b. im Juli 2007 den Aufnahmeantrag bei der KSK und gibt an, dass man arbeitslos gemeldet ist und die Beiträge vom Amt bezahlt werden.
Anfang April erhält man fiktiv die Bestätigung, dass man in die KSK aufgenomen wurde. Jedoch gleich mit der Angabe, dass man für den Zeitraum am Juli 2007 bis zum heutigen Tag die Versicherungsbeiträge nachzahlen muss bzw. über diesen Betrag gleichmal bei der KSK Schulden hat.
Sehe ich das richtig, dass der KSK-Versicherte bei diesem (fiktiven) Beispiel nur nachweisen sollte, dass er für die angegebene Zeit arbeitslos gemeldet war und die Beiträge ja schon vom Arbeitsamt bezahlt wurden ?
Vielen Dank schon einmal für jede Antwort.
Gruß
Manu
Meine Frage bezieht sich, wie von im Betreff erwähnt, rund um die KSK.
Leider fand ich im Internet kein reines KSK-Forum, welches auch eine gewisse Forumsaktivität hat. www.kskforum.de ist leider sehr spärlich in Sachen Forum "frequentiert" und eher mehr (dafür aber ja 1A) für Hintergrundwissen als für bestimmt Problemfragen ausgelegt.
Da ich ja weiss, dass es in diesem Forum keine Rechtsberatung gibt, halte ich meine Frage allgemein.
Folgende "fiktive"
Man ist arbeitslos & startet eine Selbsständigkeit als freiberuflicher Musiker (mit Unterstützung des Arbeitsamtes). Sprich, die Sozialabgaben werden vom Arbeitsamt übernommen. <- dies ist soweit möglich und normale Praxis, bekannt aus eigener Erfahrung.
Diese Selbsständigkeit startet man fiktiv im Juli 2007 & bis zum heutigen Tage werden die Krankenkassen-, Pflege- und Rentenbeiträge vom Arbeisamt übernommen.
Man stellte fiktiv z.b. im Juli 2007 den Aufnahmeantrag bei der KSK und gibt an, dass man arbeitslos gemeldet ist und die Beiträge vom Amt bezahlt werden.
Anfang April erhält man fiktiv die Bestätigung, dass man in die KSK aufgenomen wurde. Jedoch gleich mit der Angabe, dass man für den Zeitraum am Juli 2007 bis zum heutigen Tag die Versicherungsbeiträge nachzahlen muss bzw. über diesen Betrag gleichmal bei der KSK Schulden hat.
Sehe ich das richtig, dass der KSK-Versicherte bei diesem (fiktiven) Beispiel nur nachweisen sollte, dass er für die angegebene Zeit arbeitslos gemeldet war und die Beiträge ja schon vom Arbeitsamt bezahlt wurden ?
Vielen Dank schon einmal für jede Antwort.
Gruß
Manu
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