
Gast 2738
Gesperrter Benutzer
Heyho,
folgendes völlig frei erfundenes Gedankenszenario hat sich letztens in meinem Kopf zusammengebraut
Angenommen, ein gönnerhafter Anhänger einer aufstrebenden Band möchte diese finanziell unterstützen und beabsichtigt, 250 in Form einer Spende in die Kasse zu spülen. Allerdings möchte er dafür eine Spendenbescheinigung ausgestellt haben, damit er diese steuerlich absetzen kann.
Die große Preisfrage ist nun, ob eine stillschweigende GbR, die eine Band nunmal ist, eine rechtsgültige Spendenbescheinigung ausstellen kann bzw. Spenden überhaupt annehmen darf.
Eine weitere Möglichkeit, habe ich mir überlegt, wäre für die Band ja, unter Umständen einen nicht eingetragenen Verein zu gründen. Sofern dem Finanzamt die Gemeinnützigkeit plausibel gemacht werden kann, müsste die Erlaubnis für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung doch erteilt werden, wenn ich richtig recherchiert habe?
Wie wäre es mit der dritten Möglichkeit, den Betrag auf 200 zu reduzieren? Somit wäre dann ja schon der Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug des Empfängers die Spendenbescheinigung, oder irre ich?
Auf welches Konto "dürfte" der Spender überhaupt einzahlen? Müsste die Band ein Vereinskonto anlegen oder könnte der Spender auch auf das Bandkassenkonto überweisen, das, sagen wir, von einem Bandmitglied verwaltet und somit auch auf seinen Namen angemeldet ist?
"Dürfte" die Band andersherum bei Bar"einzahlung" einfach so eine Quittung ausstellen die als Bescheinigung fungieren würde?
Gibt es eine weitere von mir nicht bedachte Möglichkeit, wie die Band zu ihrer Finanzspritze und der Spender zur Bescheinigung darüber gelangen könnte?
Fragen über Fragen, ich freue mich über Anstöße, Antworten und Richtigstellungen
folgendes völlig frei erfundenes Gedankenszenario hat sich letztens in meinem Kopf zusammengebraut
Angenommen, ein gönnerhafter Anhänger einer aufstrebenden Band möchte diese finanziell unterstützen und beabsichtigt, 250 in Form einer Spende in die Kasse zu spülen. Allerdings möchte er dafür eine Spendenbescheinigung ausgestellt haben, damit er diese steuerlich absetzen kann.
Die große Preisfrage ist nun, ob eine stillschweigende GbR, die eine Band nunmal ist, eine rechtsgültige Spendenbescheinigung ausstellen kann bzw. Spenden überhaupt annehmen darf.
Eine weitere Möglichkeit, habe ich mir überlegt, wäre für die Band ja, unter Umständen einen nicht eingetragenen Verein zu gründen. Sofern dem Finanzamt die Gemeinnützigkeit plausibel gemacht werden kann, müsste die Erlaubnis für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung doch erteilt werden, wenn ich richtig recherchiert habe?
Wie wäre es mit der dritten Möglichkeit, den Betrag auf 200 zu reduzieren? Somit wäre dann ja schon der Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug des Empfängers die Spendenbescheinigung, oder irre ich?
Auf welches Konto "dürfte" der Spender überhaupt einzahlen? Müsste die Band ein Vereinskonto anlegen oder könnte der Spender auch auf das Bandkassenkonto überweisen, das, sagen wir, von einem Bandmitglied verwaltet und somit auch auf seinen Namen angemeldet ist?
"Dürfte" die Band andersherum bei Bar"einzahlung" einfach so eine Quittung ausstellen die als Bescheinigung fungieren würde?
Gibt es eine weitere von mir nicht bedachte Möglichkeit, wie die Band zu ihrer Finanzspritze und der Spender zur Bescheinigung darüber gelangen könnte?
Fragen über Fragen, ich freue mich über Anstöße, Antworten und Richtigstellungen
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