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KSK "Abgabepflicht für Bandleader"

  • Ersteller antipasti
  • Erstellt am
Jetzt hätte ich mal eine Frage, da ich die gesamte KSK Thematik, insbesondere diese Doppelzahlungen noch nicht umrissen habe. Hab schon dreimal den Thread hier durchgelesen sowie den Wikipedia Artikel zur KSK und auf der Homepage war ich auch.

Gegeben sei folgende (fiktive) Situation: Eine Band besteht aus Bassist, Gitarrist, Schlagzeuger, Keyboarder und Sänger. Schlagzeuger, Keyboarder und Gitarrist haben eine GbR gegründet und "kaufen" sich den Bassisten und den Sänger für ihre Auftritte dazu. Der Bassist macht Musik als Nebenjob und ist deshalb auch nicht in der KSK. Der Sänger ist allerdings Berufsmusiker und auch Mitglied in der KSK.

Jetzt hat die Band einen Auftritt und die GbR schreibt an den Veranstalter eine Rechnung über 5.000 Euro Gage + 350 Euro Umsatzsteuer. Der Bassist und der Sänger wiederum schreiben Rechnungen an die GbR, jeweils über 500 Euro. Der Bassist ist Kleinunternehmer, seine Rechnung wird also ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Beim Sänger ist das anders, bei ihm kommen noch 7% (= 35 Euro) obendrauf.

Wer muss jetzt KSK Abgaben zahlen? Ich würde jetzt mal sagen, alles was den Bassisten betrifft ist außen vor, weil er nicht in der KSK ist. Die GbR ist jetzt allerdings Leistungsempfänger des Sängers und muss KSK Abgaben in Höhe von (aktuellem KSK Satz) * (Rechnungsbetrag netto). Bitte korrigiert mich, wenn ich hier schon falsch liege.

Jetzt die eigentlich entscheidende Frage: Der Veranstalter ist ja indirekt auch Leistungsempfänger des Sängers. Muss der Veranstalter jetzt auch KSK Abgaben zahlen?
 
Ob der beauftragte Künstler in der KSK Mitglied ist oder nicht, spielt keine Rolle.

Die KSA wird immer fällig, wenn Leistungen von Kreativen verwertet werden.

In Deinem Beispiel muss der Veranstalter für die Band KSA abführen auf der Grundlage von 5.000 Euro. Die Band-GbR muss KSA für den Sänger und den Bassisten abführen, Berechnungsgrundlage sind die jeweils gezahlten 500 Euro (also insgesamt 1.000 EUR).
 
@ Beyme: Danke für deine schnelle Antwort.

Es gibt wirklich so viele Möglichkeiten hier nicht in eine "Doppel-Abgabenpflicht" als Band hineinzukommen.

Ein Bier, selbst mit einem Jurastudenten/in älteren Semesters, der/die sich etwas im Gesellschaftsrecht und Schuldrecht auskennt, kann viele Wege aufzeigen, gegen die die KSK nichts machen kann.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass nach dem Ansinnen der KSK ein Brief an die KSK genügt, um hier eine Doppelabgabe komplett und für immer zu verhindern.

Topo :cool:

Würde mich auch interessieren, was in so einem Brief drinstehen müsste.
 
Hallo,

meiner Meinung wird die KSK Problematik immer wieder falsch dargestellt. Wenn eine Band brüderlich zusammen arbeitet, einer quittiert die Gage und zahlt an die anderen aus, ist er keinesfalls Unternehmer oder Bandleader!

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Anfrage des deutschen Jounalistenverbandes an die KSK. Hier gibt es das gleiche Problem: Ein Texter und ein Fotograf ziehen für eine Reportage los, der eine erhält die Gesamtgage und zahlt den anderen aus.

Ich zitiere:

"Die Künstlersozialkasse hat dem DJV jetzt auf Anfrage mitgeteilt, dass im Falle einer “faktischen GbR” die Zahlung des Journalisten A an den Journalisten B nicht abgabepflichtig ist. Dazu ist allerdings erforderlich, dass im Falle einer Prüfung die Existenz einer solchen de-facto-GbR nachgewiesen werden kann. Beispiel: Fotografen A und B arbeiten seit Jahren als “Fotobüro Nord”. Gleichwohl stellt A die Rechnungen gegenüber den Kunden, B stellt seinerseits dem A eine Rechnung. De facto ist die Rechnungstellung aber abhängig von einer internen Gewinnabsprache, d.h. A und B sind de facto GbR-Gesellschafter. Die KSK sieht hier eine Parallele zu Musikbands, die ebenfalls unter Umständne nicht abgabepflichtig sind für Honorare, die der Bandleader den Mitgliedern auszahlt, selbst wenn er nach Außen und steuerrechtlich als einziger Zahlungsadressat von Kunden auftritt" (siehe: http://frei.djv-online.de/abgabe/)

Also cool bleiben und weitergrooven!

Gruß Klaus M
 
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