
ArtSoundz
Registrierter Benutzer
Hallo,
Folgendes Szenario.
Ein Student verdient als Musiker mit Kleinunternehmerstatus nebenbei etwas Geld (z.B. ~ 400€ im Monat)
Nach seinem Studium (einfachheitshalber zeitgleich mit dem Erreichen des Alters von 25 Jahren) würde die Familienversicherung nicht mehr greifen. Der Student müsste sich also nach Studiums-Ende selbst versichern oder in die KSK.
Nun ist es ja so, dass man "Zwangsmitglied" bei der KSK ist, sobald man mind. ~ 350€ durchschnittlich im Monat aus selbstständiger kreativer Arbeit verdient (was der Student seit Studiumsbeginn nebenbei schon gemacht hat).
Müsste der Student also alle Beiträge seit Jahren nachzahlen oder greift die KSK nicht im Studium, weil er ja hauptberuflich Student ist?
In den Ausfüllhinweisen steht zu Punkt 20 nämlich:
"Macht die selbständige künstlerische bzw. publizistische Tätigkeit neben dem Studium nicht den überwiegenden Anteil aus, wird die KSK zu prü-
fen haben, ob eine berufsmäßige Ausübung einer selbständigen Tätigkeit im Sinne des KSVG vorliegt"
Allerdings steht in den FAQs:
"Die KSK hat im konkreten Einzelfall den Einfluss des Studiums auf die Versicherungspflicht als Künstler oder Publizist zu prüfen."
Sollte der Student, um einen nahtlosen Übergang in Sachen Versicherung zu gewährleisten, bereits im Studium gen Ende den Antrag ausfüllen oder am ersten Tag nach Studiumsende abschicken? Wann weiß die KSK wann das Studium beendet ist?
Vielleicht gibts ja jemanden, der Erfahrungen diesbezüglich gesammelt hat oder einen Vorschlag hätte?
Folgendes Szenario.
Ein Student verdient als Musiker mit Kleinunternehmerstatus nebenbei etwas Geld (z.B. ~ 400€ im Monat)
Nach seinem Studium (einfachheitshalber zeitgleich mit dem Erreichen des Alters von 25 Jahren) würde die Familienversicherung nicht mehr greifen. Der Student müsste sich also nach Studiums-Ende selbst versichern oder in die KSK.
Nun ist es ja so, dass man "Zwangsmitglied" bei der KSK ist, sobald man mind. ~ 350€ durchschnittlich im Monat aus selbstständiger kreativer Arbeit verdient (was der Student seit Studiumsbeginn nebenbei schon gemacht hat).
Müsste der Student also alle Beiträge seit Jahren nachzahlen oder greift die KSK nicht im Studium, weil er ja hauptberuflich Student ist?
In den Ausfüllhinweisen steht zu Punkt 20 nämlich:
"Macht die selbständige künstlerische bzw. publizistische Tätigkeit neben dem Studium nicht den überwiegenden Anteil aus, wird die KSK zu prü-
fen haben, ob eine berufsmäßige Ausübung einer selbständigen Tätigkeit im Sinne des KSVG vorliegt"
Allerdings steht in den FAQs:
"Die KSK hat im konkreten Einzelfall den Einfluss des Studiums auf die Versicherungspflicht als Künstler oder Publizist zu prüfen."
Sollte der Student, um einen nahtlosen Übergang in Sachen Versicherung zu gewährleisten, bereits im Studium gen Ende den Antrag ausfüllen oder am ersten Tag nach Studiumsende abschicken? Wann weiß die KSK wann das Studium beendet ist?
Vielleicht gibts ja jemanden, der Erfahrungen diesbezüglich gesammelt hat oder einen Vorschlag hätte?
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