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Lärmpegel bei Nachtruhe

Ysuran
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Hiho ^^

Folgendes Problem...

Ich wohn in einem Einfamilienhaus und bin begeisterter Gitarrist. Nun hab ich mir eine Western Gitarre zugelegt, damit ich auch mal abends oder allgemein zu Haus spielen kann, ohne viel Lärm, aber trotzdem einen schönen Klang genießen zu können.

Folgendes ist soeben passiert.

es ist 24 Uhr. Das Fenster steht offen. Ich klampfe auf meiner Gitarre herum. Zimmerlautstärke. Plötzlich fliegen Gegenstände an mein Fenster. Die Vermutung, es könnte der Nachbar sein (dessen Fenster genau vor meinem quasi ist) lag nahe.

Gut, also das Fenster geschlossen und weiter gespielt. Doch das ging weiter. Ich hab nichtmal voll in die Saiten gehauen. Der Nachbar kam dann auch noch hinunter und schrie vor meinem Fenster ich solle doch gefälligst leise sein. (Die typische "noch 1mal" Drohung blieb natürlich nicht aus ^^)

Gut, soviel dazu. Die Fenster sind perfekt abgedichtet, es sollte eigentlich gar nichts nach außen dringen. Nun hab ich den Test gemacht, und Musik vom PC angeschmissen, auch auf Zimmerlautstärkenniveau. Dabei handelte es sich um eine Live DVD von den Chili Peppers, die nur mal nebenbei erwähnt dabei sehr hohe und "nervende" (für den Nachbarn jedenfalls) Töne enthält. Was passiert? Nichts. Der Nachbar hat nix mehr dagegen, obwohl ich mit der Akustikgitarre deutlich leiser spiel.

Die Frage die ich jetzt hab: Nachtruhe ab 22 Uhr (oder wann auch immer) schön und gut, aber wie leise muss man nun wirklich sein? Ich war nun echt nicht darauf aus jemanden zu wecken, ich will einfach nur bissle spielen, und das sogar bei geschlossenem Fenster und Jalousien...

Gibt es einen Richtwert in Db oder ein Beispiel, was als Maximum anerkannt wird? Danke schonmal... Das hier ist keine Anfrage bei der ich mich rechtlich drauf berufen will. Ich möcht einfach nur wissen, ob das irgendwo steht, vielleicht weiß ja wer weiter.
 
Eigenschaft
 
Ich zietiere mich mal selber:

§ 117 OWiG
Unzulässiger Lärm

Dritter Teil (Einzelne Ordnungswidrigkeiten (§§ 111-131))
Zweiter Abschnitt (Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (§§ 116-123))

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


Siehe dazu :
http://www.ra-kotz.de/nachbarlaerm.htm


Das sagt eigentlich doch ganz viel............oder?


Topo :cool:
 
Hallo,

Habt ihr nicht auch so eine Lärmrichtlinie?
Hier in Wien gibts so Tabellen, wo die maximale Belastung in db laeq angegeben ist. Je nach Flächenwidmung (Erholungsgebiet, Wohngebiet, Büros, Industrie etc). Bei mir waeren das 45db in der Nacht. 0,5m vor dem nächsten Anrainerfenster. Das ginge sich bei geoeffnetem Fenster grad so aus mit einer akustischen Gitarre.
Wenn da nicht die Hausordnung waere!!
Die untersagt ab 22.00 jeden vermeidbaren Lärm. Da zaehle ich Gitarrespielen mal dazu.

Im eigenen Heim ist das wohl anders. Da kann man sich denke ich, auf die Lärmschutzrichtlinien berufen?
Gerade bei geschlossenem Fenster kanns da keine Beschwerden geben. Sonst koennten alle Fernseh und Radiosender ab 22.00 das Programm beenden. Es schaut sich ja keiner einen Film mit Kopfhoerer an. und Zimerlautstaerke ist beim fernsehen auch schon recht "gehoben", wenn plötzlich die Werbung kommt :)

cu
martin
 
Nur kurz zum Thema Westerngitarre: Die ballert durch! Durch Beton, Glas, egal. Unser Nachbar kann gar nicht so leise spielen, dass wir es ein Stockwerk drüber nicht hören. Liegt wohl an der perkussiven Charakteristik der Akustikgitarre. Bei Musik ist das was ganz anderes. Solange man die nicht auf übertriebener Lautstärke hat, hört man davon nebenab gar nichts, jedenfalls bei uns. Live-Musik war eben schon immer "lauter" als Musik aus der Dose. Soviel nur mal kurz, um das Verhalten deines Nachbarn zu erklären. :)
 
Dann nimm doch deine E-Gitarre, entsprechendes (Effekt-)Gerät dran und du kannst z.b. übern Kopfhörer spielen.
 
Also, wir proben immer Freitags ab 18:00 Uhr, so ungefähr bis 22:00 Uhr. Unser Proberaum ist bei mir im Keller, aber ohne Lärmhemendes Schallschutzzeugs an der Wand.
Wir spielen, wie man sich ja vorstellen kann sehr viel lauter als nur Zimmerlautstärke.
In unseren Haus wohnen nur ich, meine Familie und Großeltern, also denen macht der Lärm nicht, aber bei unseren Nachbarn bin ich mir nicht so sicher. Wir wohnen zwar auf dem Dorf aber trotzdem.
Kann ich dann bis 22:00 Uhr proben oder muss ich irgendwas noch beachten?
 
Wenn er keinen Schaden davon trägt kannst du bis 22 uhr Musik machen... ^^

Danke übrigens für die andere Hilfe. ^^
 
Kann ich dann bis 22:00 Uhr proben oder muss ich irgendwas noch beachten?

Das Gesetz ist in topos Zitat eindeutig beschrieben. Der Rest ist Auslegungssache. Hängt also nicht zuletzt von der tatsächlichen Lautstärke ab, die beim Nachbarn ankommt und wie hoch dessens Leidensfähigkeit ist. Vielleicht einfach mal fragen und Abmachungen treffen. Sowas hilft immer viel.
 
Also ist es auch schon Ruheströrung, wenn ich Nachmittags um 3 Laut probe oder Musik höre?
 

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