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Man verlangt Löschung von Fotos nach Ausstieg

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So, hier eine Frage, entsprechend der Sonderregeln umformuliert.
Der Leser muss jetzt eben ein bischen Phantasie haben...;)

Hallo Leute.
Man stelle sich vor, man wäre eine 12köpfige Kombo und hätte vor kurzem einen Musiker ersetzt.
Derjenige welcher wäre nicht aus freien Stücken gegangen... Aber er hätte mehrer Chancen gehabt sich anzupassen, diese aber nicht wahrgenommen.;)
Nun würde dieser Mensch verlangen, unter setzen einer kurzen Frist, alle Fotos im Internet auf einer Band-Homepage auf denen er abgebildet ist, zu löschen. Die Gruppe würde auch schnellstmöglich ein neues Promobild machen wollen , aber das würde eben nicht von heute auf morgen gehen...
Man stelle sich vor, der Webmaster hätte den Betreffenden Ex-Musiker auf den Fotos verpixelt und würde hoffe, daß diese Maßnahme ausreicht bis man ein neues Foto gemacht hätte.;)
Hätte die Gruppe von dieser Person was zu befüchten? Könnte dieser Mensch Fristen setzen? Man stelle sich nur vor, er hätte der Veröffnetlichung ja zugestimmt.;)
Die Gruppe wäre keine Firma, kein Verein oder sonstwas. Zwischen Gruppe und Musikern gäbe keine Verträge etc.
Die Gruppe wären einfach zwölf Leute die zusammen Musik machen.;)
Meiner Meinung nach, wäre das Verhlaten einfach ein Nachtreten, weil er raus wäre.
Würde so eine Person mit "massiver Kommunikation" drohen, was auch immer das sein soll...was könnte in so einem Fall der Gruppe passieren?
So was gibt es natürlich in Wirklichkeit nicht, Achtung: Ironiealarm!, aber mal angenommen es wäre so.

Vielleicht könnten ein paar von Euch so ein Szenario weiterspinnen....
Danke! ;)
 
Eigenschaft
 
Die Frage ist wo die Rechte für das Foto liegen und ob's was schriftliches gibt. Zu spekulieren bringt dir nicht viel. Am besten du konsultierst mal einen Anwalt. Ansonsten schärzt Ihn doch auf jedem Foto raus. Verpixeln wird eventuell nicht reichen. Ihr werdet eh neue Fotos machen wollen:)
 
yu - ärgerlich, anyway.

Rechte der fotos - das ist klar.
Ihr solltet auf jeden Fall schriftlich beifügen, dass ein aktuelles Foto noch nicht existiert und dass auf dem Foto das Mitglied, das mittlerweile die Band verlassen hat, auf eigenen Wunsch geschwärzt wurde. Würde auch schwärzen vorziehen, weil ich nicht weiß, ob man Pixeln nicht wieder rückgängig machen kann bzw. ob man nicht doch einige typische Merkmale erkennen kann.

Bei historischen Fotos - also Auftrittsaufnahmen beispielsweise, die in der Vergangenheit liegen, würde ich das nicht unbedingt machen. Denn er kann zwar verlangen, dass nicht so getan wird als wäre er noch jetzt in der Band, aber er war mal unstrittig in der Band.
Zumindest wäre das dann eine Verhandlungsbasis, wenn er mit "massiver Kommunikation" droht.

Ansonsten: guckt nach vorne und laßt Euch nicht nerven und tickt nicht Eurerseits aus.
Lohnt nicht und macht keinen guten Eindruck.

x-Riff
 
Ohne schriftliche Vereinbarungen, gilt hier das recht am eigenen Bild, die Forderung wäre also an sich berechtigt.
Ob hier ggf. öffentliches Interesse, oder andere Ausnahmen dazu eine Rolle spielen, müsste von Foto zu Foto entschieden werden.
Auch ob eine vorläufige unkenntlichmachung ausreicht ist im einzelfall zuentscheiden, üblicherweise sollte das aber so sein.
Solche Sachen sind enorm knifflig, die Rechtslage ist da euch nicht besonders Eindeutig.
Also ich würde da versuchen noch mal ganz friedlich mit der entsprechenden Person drüber zu reden. Falls das nicht klappt anwalt.


L&F
Psycho
 
Soweit ich mich erinnere, hat das Exmitglied durchaus das Recht sämtliche Fotos auf denen er abgebildet und deutlich zu erkennen ist löschen zu lassen. Egal ob altes oder neues Foto. Stichwort Recht am eigenen Bild. Ob Schwärzen reicht, weiß ich nicht, aber wenn doch, dann muss man bestimmt das ganze Gesicht und andere Merkmale mit dem man die Person identifizieren kann schwärzen. Ich glaube kaum, dass ein Augenbalken reicht.Und da ich mal davon ausgehe, dass euer Exmitglied keine absolute oder relative Person der Zeitgeschichte ist :D wird auch diese Ausnahme nicht greifen. Wie das bei bereits verkaufen CDs mit Bandfoto aussieht, hab ich keine Ahnung.
Sollte das Szenario wirklich eintreffen, würde ich auch keine großen Geschütze a la zum Anwalt rennen auspacken, sondern so schnell wie möglich ein neues Bandfoto schießen und von den alten Auftritten nur die Bilder zeigen auf denen das Exmitglied nicht drauf ist. Evtl. rausschneiden, wenn die Person am Fotorand steht oder irgendwie rausretuschieren wie Box davor stellen, mehr Nebel, starker Verwacklungseffekt oder so. Und sollte dann nicht Ruhe im Karton sein, kann man sich überlegen einen Anwalt zur Seite zu holen.
 
Ich hatte eigentlich was dazu geschrieben aber wurde ja gelöscht... :( (könnte man da eigentlich nicht die Beiträge übernehmen?)

Aber ich denke du hasts eh schon gelesen und hast jetzt ja bessere Antworten ;)
 
Wo liegt eigentlich das Problem dabei, mit Menschen zu musizieren, die man versteht, denen man vertraut und die man notfalls bei Differenzen auch aus der Band rausnimmt, ohne dass sie verückt spielen? Für Profimusiker nicht immer machbar, aber im allgmeinen kommen Klagen wegen irgendwelchen 'Rechtsstreitigkeiten' von Hobbybands, wo Gitarrist A dem Trommler B nicht die Butter auf dem Brot gönnt und umgekehrt.
 
Soweit ich mich erinnere, hat das Exmitglied durchaus das Recht sämtliche Fotos auf denen er abgebildet und deutlich zu erkennen ist löschen zu lassen. Egal ob altes oder neues Foto. Stichwort Recht am eigenen Bild. Ob Schwärzen reicht, weiß ich nicht, aber wenn doch, dann muss man bestimmt das ganze Gesicht und andere Merkmale mit dem man die Person identifizieren kann schwärzen. Ich glaube kaum, dass ein Augenbalken reicht.Und da ich mal davon ausgehe, dass euer Exmitglied keine absolute oder relative Person der Zeitgeschichte ist :D wird auch diese Ausnahme nicht greifen. Wie das bei bereits verkaufen CDs mit Bandfoto aussieht, hab ich keine Ahnung.
Sollte das Szenario wirklich eintreffen, würde ich auch keine großen Geschütze a la zum Anwalt rennen auspacken, sondern so schnell wie möglich ein neues Bandfoto schießen und von den alten Auftritten nur die Bilder zeigen auf denen das Exmitglied nicht drauf ist. Evtl. rausschneiden, wenn die Person am Fotorand steht oder irgendwie rausretuschieren wie Box davor stellen, mehr Nebel, starker Verwacklungseffekt oder so. Und sollte dann nicht Ruhe im Karton sein, kann man sich überlegen einen Anwalt zur Seite zu holen.


Ich kann dem was Vali dazu geschrieben hat nur zustimmen.


Wie das bei bereits verkaufen CDs mit Bandfoto aussieht, hab ich keine Ahnung.


Es gab in der Vergangenheit einen ähnlichen Fall und da musste der komplette Vertrieb eines Albums sogar gestoppt werden. Wenn Fotos der Person(en) bei einer CD nach dem Ausstieg, ohne deren Erlaunis verwertet werden, ist dies sogar strafbar. Deshalb sollte man das schriftlich abklären, denn es kann enorm teuer werden :eek:
 
Und da ich mal davon ausgehe, dass euer Exmitglied keine absolute oder relative Person der Zeitgeschichte ist :D wird auch diese Ausnahme nicht greifen. ...

Aber Moment mal, wer einer Band beitrtitt gründet und sich für diverse Konzerte in der Region auf eine Bühne stellt, der wird doch dadurch eine relative Person der Zeitgeschichte, und muss meiner Meinung nach auch dulden, dass er im Rahmen der Berichterstattung über diese Konzerte auch auf einigen Bildern mit zu sehen ist, solange die Veranstaltung im Vordergrund steht und er nicht besonders hervorgehoben wird.

Bei der Promotion mit dem offiziellen Bandfoto bin ich wie viele der Meinung, dass hier ganz strenge Maßstäbe gelten müssen und ein ehemaliges Bandmitglied einen Anspruch darauf hat, dass überspitzt gesagt mit seinem Gesicht nicht mehr geworben wird. Aber hier muss man eine klare Trennung ziehen zur Dokumentation der gespielten Konzerte. Man müsste mal prüfen, ob nicht die Musiker auf der Bühne eine Art "Versammlung/Aufzug" sind, bei der das Recht am eigenen Bild nach §23 KunstUrHG nur eingeschränkt gilt.

Es gab in der Vergangenheit einen ähnlichen Fall und da musste der komplette Vertrieb eines Albums sogar gestoppt werden. Wenn Fotos der Person(en) bei einer CD nach dem Ausstieg, ohne deren Erlaunis verwertet werden, ist dies sogar strafbar. Deshalb sollte man das schriftlich abklären, denn es kann enorm teuer werden :eek:

Ich hab auch darüber noch etwas nachgedacht und verstehe das nicht richtig.

Es gibt doch auch mündliche Verträge. Wenn einer damals als Bandmitglied zustimmt, dass im Booklet der gemeinsamen CD ein Bandfoto drin ist, kann er doch nicht später einfach abhauen und sagen ätschbätsch, ich bin weg, die Booklets müsst Ihr jetzt einstampfen.
Klar ist das "ohne Erlaubnis" strafbar, aber die Erlaubnis muss doch irgendwann einmal vorgelegen haben und darauf muss man sich als "Restband" berufen können und nach Treu und Glauben davon ausgehen dürfen, dass man das Album weitervertreiben kann (wenn das Foto nicht grade das Cover ist) - in der Theorie zumindest, Knackpunkt dürfte die Nachweisbarkeit sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich kenn mich da nicht so genau aus, aber ich möchte doch sehr sehr stark bezweifeln dass bereits gepresste cds eingestampft werden müssen nur weil da ein foto von ihm drauf ist. die songs und aufnahmen, an denen er rechte besitzt dürfen schließlich auch weiterverkauft werden, und diese rechte wiegen meiner auffassung nach deutlich schwerer als rechte am eigenen bild.
 
Klar ist das "ohne Erlaubnis" strafbar, aber die Erlaubnis muss doch irgendwann einmal vorgelegen haben und darauf muss man sich als "Restband" berufen können und nach Treu und Glauben davon ausgehen dürfen, dass man das Album weitervertreiben kann (wenn das Foto nicht grade das Cover ist) - in der Theorie zumindest, Knackpunkt dürfte die Nachweisbarkeit sein.


In diesem besagten Fall ging es nicht um die Musik, sondern um das Bild auf dem Album Cover. Es lag bei einer "Neuauflage" keine schriftliche Genehmigung des ehemaligen Mitglieds vor und der Vertrieb wurde aus diesem Grund sofort gestoppt. Die Alben mussten danach alle mit einem neuen Artwork versehen werden. Die Kosten des ganzen hatte die Band selbstverständlich selbst zu tragen. Bilder sind in diesem Sinne, keine gemeinsam geschaffene Werke und können getrennt Verwertet werden
 
Ja gut, Foto direkt vorne auf dem Cover und vor allem Neuauflage, obwohl derjenige längst ausgestiegen ist, das ist dann doch etwas anders gelagert! Das kann ich nachvollziehen.
 
richtig, dann ist dieser schritt nachvollziehbar. ich dachte es geht um den abverkauf der restlichen zum ausstieg des musikers bereits hergestellte und bezahlte exemplare.
 
Ganz ehrlich: Ich würde in diesem rein fiktiven Fall als Band überhaupt nichts unternehmen. Ausser sämtliche Online Passwörter und Zugangsdaten zum Server zu ändern ;)

Jetzt mal im Ernst und mit Vernunft, selbst wenn der ausgetretene Musiker zetert und schreit, kaum je wird jemand aus dem Amateurbereich wegen so etwas ernsthaft eine Klage durchziehen. Die Kosten für so etwas sind doch in keinem Verhältnis, bloss um den ehemaligen Kollegen eins auszuwischen. Das ist doch Kinderkram und interessiert die Welt nicht. Es sei denn, man spricht hier vom Profibereich, wo tatsächlich Geld und namhafte Verkaufszahlen im Spiel sind, dann ist das ne völlig andere Geschichte. Aber davon geh ich jetzt mal nicht aus.

Ich würde als fiktive Band in Ruhe ein neues Bandfoto machen und das ehemalige Mitglied informieren, dass jetzt neue Aufnahmen gemacht und dass die alten Bilder per xxx mit den neuen Aufnahmen ersetzt werden.
Ich bin mir jetzt ziemlich sicher, dass selbst ein Richter nach gesundem Menschenverstand urteilen würde, und die Band nichts zu befürchten hätte wenn innert angemessener Frist neue Fotos gemacht und die alten ersetzt werden. Ist doch nur logisch und mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar, dass man eine angemessene Zeit braucht, um die Anpassungen zu machen.

Und was die "massive Kommunikation" betrifft, würde ich erst recht nichts unternehmen. Jemand der andere Personen öffentlich durch den Dreck zieht, macht sich nur selber lächerlich. In diesem Fall ist bloss angesagt, unbedingt auf gar keinen Fall irgend eine Reaktion zu zeigen, sondern die "massive Kommunikation" unbeantwortet verhallen zu lassen. Denn sobald man sich da drauf einlässt, würde sich die fiktive Band wieder selber lächerlich machen.

Ruhe bewahren - sich nicht provozieren lassen - das Problem innert angemessener Frist angehen und beheben. Das ehemalige Mitglied sachlich und höflich über das Vorgehen informieren.
Gesunder Menschenverstand hat sich noch immer bewährt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann Bruellwuerfel nur zustimmen. Ich würde in dieser Situation auch nicht reagieren da wirkliche Konsequenzen ziemlich unwahrscheinlich sind.
 
Da es sich hier bei diesem fiktiven Fall bei den 12 Musikern um eine GbR handelt, kann man als erstes nicht einfach so jemanden aus der GbR ausschliessen. Sowas führt in der Regel schnell zu umfangreichen finanziellen Ansprüchen des Ausgeschlossenen, die gerichtlich sehr schnell durchgesetzt werden können. Hier sollte ganz schnell eine einvernehmliche Regelung gefunden werden.

Ich würde dem Ansinnen auf Löschen bzw. Ersetzten der Bilder schnell Folge leisten, sofern eine angemessene Frist dahinter steht. Bis dahin halte ich eine "Verpixelung" für eine gute Übergangslösung.

Ich selbst kenne einen Fall sehr gut, in der ein Radio Sender für ein Konzert einer Coverband Werbung mit einem Songausschnitt gemacht der ehemaligen Leadsängerin hat, wo nur die ausgestiegende Leadsängerin (6 Wochen nach dem Austritt) im Radio zu hören war. Das ging Ratz Fatz mit einer einstweiligen Verfügung und war am Ende sehr teuer für die Cover Band. Auch musste die Band einiges an Unterlassungserklärungen unterschreiben, da eben aktuelle Fotos und Songs mit der Leadsängerin immer noch als aktuell auf der homepage dargestellt wurden.
Hätte es einen Bandvertrag und eine einvernehmliche Lösung über den Ausstieg gegeben, wäre es anders verlaufen.

Und dazu noch mal der Thread von Willi:
https://www.musiker-board.de/musikbusiness-recht/110484-warum-einen-bandvertrag.html

Topo :cool:
 
Also Leute, danke für Eure Meinungen.
Ich habe Stunden investiert, Paragraphen zitiert, einen professionellen Ton an den Tag gelegt und mich unheimlich aufgeblasen...
Dann hab es nicht verschickt, sondern alles wieder gelöscht!!!
Ein alter Musikerfreund hatte mir die perfekte Antwort geliefert. Denn die Person hätte bestimmt aus lauter Langeweile, da sie ja keine Band mehr hat, angefangen die ganze Rechtskacke gegen zu prüfen etc...
Und man hätte ihm symbolisiert, das man sich mit seiner gequirlten Hühnerkacke ernsthaft auseinandersetzt...
Ich möchte euch nur kurz Mitteilen, was die fiktive Band geschrieben haben könnte, wenn sie real wäre:
Wir haben dich auf den von dir erwähnten Fotos unkenntlich gemacht.
Vielen Dank, dass du dein Zeit geopfert hast.
Wir wünschen dir weiterhin ein entspanntes Leben.


Mal gespannt was zurückkommen könnte, gäbe es diese Geschichte wirklich...
Wenn's jemand interessiert, könnte man das Ergebnis auch wieder in eine Geschichte verpacken.
 
Wir wünschen dir weiterhin ein entspanntes Leben.

So eine Formulierung kann emotional provozieren und trägt nicht zu einer einvernehmlichen Lösung bei.
Warum sollte man fiktiv nachtreten?

Interessant wären jetzt auch die "lessons learned".


Topo :cool:
 
hm, ich sehe das anders, jetz mal unabhängig von der tatsächlich gültigen Rechtslage...
(die ja immer noch Auslegungssache und kein Fixes eindeutiges Gebilde ist)

Wenn jemand in eine Band einsteigt, Platten aufnimmt, Auftritte absolviert und sich bereit erklärt sich auf ein
Plattencover oder der homepage zu zeigen, hat er nach nem Ausstieg KEINE Ansprüche auf Schwärzung/Löschung der Bilder aus Covern, Videos, Bildern etc, AUSSER er wurde unwissentlich Fotografiert und ohne Einverständnis aufs Cover gepackt, was aber unwahrscheinlich sein dürfte, da er sicher auch ne CD davon haben dürfte...
Sein Einverständnis erklärt er ja schon damit das er zur "Besprechung" des Artworks kein Veto eingelegt hat (stillschweigende Vereinbarung), genauso betrifft das die Homepage, und alles andere.

Nun kann er sicher verlangen das er nach dem Ausstieg aus aktuell dargestellten Bandfotos entfernt wird, aber man kann ihn immer noch als "ehemaliges" Mitglied, zbs auf der Homepage führen, sollte man wirklich darauf Wert legen, denn zu dem Zeitpunkt als die Bilder gemacht wurden lag ja ein Einverständnis vor. Wenn nicht hätte er ja als er noch in der Band war, genügend Zeit gehabt (und um die Wahrung von Fristen sogar verpflichtet gewesen) die Löschung/Änderung der Bilder zu verlangen.

Ich spiele hier auch auf den Punkt Rechtssicherheit/Handlungssicherheit an, denn man kann nicht erst sein Einverständnis geben und hinterher es sich dann doch anders überlegen, vor allem nicht dann wenn das mit erheblichen Kosten verbunden ist (die er dann wohl selbst zu einem Großteil tragen müsste) und das "Handlungsmotiv" mehr als offensichtlich ist. (Richter sind ja nicht doof und sind für die Rechtssprechung da und keine Rachenegel.

Auch als Musiker/Künstler/Bandmitglied ist man für sein Handeln verantwortlich und wer weiß das er n Problem damit hat sich auf Fotos zu zeigen, oder öffentlich gemacht zu werden, der soll halt nicht in Bands spielen die darauf wert legt. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.

Ich bin mir sicher das das Recht am eigenem Bild auch an gewissen Bedingungen geknüpft ist und nicht willkürlich immer, zu jeder Zeit und überall durchgesetzt werden kann. (zumindest solange kein persönlicher Schaden dadurch entsteht, oder entstanden ist, zbs bei Nacktaufnahmen unter Einfluss von Alkohol oder anderer Substanzen, etc) Und es dürfte für den Betreffenden ungleich schwer fallen zu beweisen das er von den Aufnahmen, bzw der Darstellung auf Cover und Homepage nichts gewusst hat, bzw er dies nicht gewollt hätte (denn in dem Fall währen ja entsprechende Handlungen innerhalb eines gewissen Zeitraums dockumentiert). Andersherum dürfte es der Band sehr leicht fallen zu beweisen das der Betreffende die Bilder wissentlich gemacht hat und er gewusst hat was mit den Bilder passiert, was diese Form von mündlichen Vertrag, bzw stillschweigender Vereinbarung nur schwer anfechtbar macht.

Wer sich freiwillig in gewisse Sittuationen bringt muss auch selbst dafür aufkommen, wenn er das später revidieren möchte, wäre ja auch noch schöner wenn man andere für sein Handeln verantwortlich und ggf sogar haftbar machen könnte.

Gruß Robi
 
Wir wünschen dir weiterhin ein entspanntes Leben.

Provokation wird kaum zu einer Lösung führen und bewirkt nur das Gegenteil. Es kommt auf den Umgangston und auf das Verhalten an. Aus lauter Langeweile, wird dies kaum jemand machen und solche Reaktionen & Schritte haben sehr oft, eine Vorgeschichte.

Z.B. Bandklima, Fairness & Gleichberechtigung usw.

Vielleicht ist das in dieser Geschichte nicht der Fall. Es muss aber etwas gegeben haben, dass zu dieser Reaktion geführt hat. Man kann nachträglich alles Regeln auch mit einem Vertrag wie weiterhin diese Sachen gehandled werden können. Stellt man sich da Quer, wird es teuer und weil es keine Verträge gibt wird diese Sache schon teuer genug. Leider nur für den, der diesen Verstoss begangen hat und dafür ist derjenige, dann auch selbst verantwortlich. Ein mündliches Ok wird vor Gericht nicht ausreichen, schon garnicht wenn man Fristen nicht eingehalten hat oder will.
 

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