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Man verlangt Löschung von Fotos nach Ausstieg

  • Ersteller pixelmaster
  • Erstellt am
Ein mündliches Ok wird vor Gericht nicht ausreichen, schon garnicht wenn man Fristen nicht eingehalten hat oder will.
doch und das nennt sich mündlicher Vertrag ;)
ok, der Jenige kann da nun ein Einverständnis bestreiten, aber dann kommen ne Menge unangenehme Fragen, wie zbs:
"warum haben Sie nicht schon vor dem Rausschmiss dagegen argumentiert, zbs vor der veröffentlichung der Platte, oder der homepage" oder "wenn Sie sich für ein Plattencover und Homepagebilder fotografieren lassen wussten Sie doch was damit geschieht und haben sich offensichtlich damit einverstanden erklärt" usw... Zumal dann sowiso Aussage gegen Aussage steht und wenn die anderen 11 Leute sagen das er einverstanden war, wirds übel enden...

Dazu kommt das die Absicht hinter der Löschung der Bilder, etc, und der Vorwurf wird schwer zu entkräften sein, einzig und allein ist Schaden jeglicher Art zuzufügen, also zbs Finanzieller Schaden (neue professionelle Bilder gibs nicht für Umme, n Artwork für ne Platte umzugestalten ist auch nicht eben billig, usw), oder der "schaden" das man ne Menge Arbeit hineinstecken muss um das alles abzuändern und den "Wünschen" des Ex-Bandmitglieds nachzukommen... Da muss der Mensch aber schon n paar gute Argumente haben um zu begründen warum es für ihn so unerträglich ist auf der Homepage, oder dem Plattencover dargestellt zu werden, das das Ganze innerhalb einer gewissen Frist auf Kosten der Band abgeändert werden muss, und er so quasi damit im Nachhinein die eigene Entscheidung auf diesen Bildern abgebildet zu werden zu lasten der restlichen Band revidiert.

Wenn man sich entschieden hat sich für und mit ner Band ablichten und auf Covern und Homepages darstellen zu lassen, dann muss man damit klarkommen, wenn man sich das später, warum auch immer, wieder anders überlegt, denn das Recht am eigenem Bild hat man dann ja quasi freiwillig aufgegeben, bzw an die Band abgetreten und sich damit einverstanden erklärt. (naja außer das Plattencover schaut so aus das da ein Bild des Betreffenden drauf ist das "geschossen" wurde als er aufm Klo saß oder so :D)

Gruß Robi
 
"warum haben Sie nicht schon vor dem Rausschmiss dagegen argumentiert, zbs vor der veröffentlichung der Platte, oder der homepage" oder "wenn Sie sich für ein Plattencover und Homepagebilder fotografieren lassen wussten Sie doch was damit geschieht und haben sich offensichtlich damit einverstanden erklärt"


Was ist, wenn das alles nach dem Austritt oder Rauschmiss passiert? Wie will man das vorher wissen als Betroffener? Fotos machen, heisst noch lange nicht, dass sie für diese Zwecke von der betroffenen Person auch dafür freigegeben wurden. Selbst bei einer "Wiederveröffentlichung" muss nach dem Austritt usw. dies mit dieser Person schriftlich abgeklärt werden. Nur weil einmal etwas Veröffentlicht worden ist bedeutet dies nicht, dass das beim zweiten mal wieder so sein muss.
 
Das ist ja alles hypothetisch, die Frage ist ja, warum sollte ne Band dafür aufkommen wenn jemand nach seinem Ausstieg (wie auch immer der ausgesehen hat) entschieden hat seine Vergangenheit in der Band zu verleugnen und alle Hinweise darauf zu entfernen ?? Deiner Theorie nach muss die Band dann auch das BandTatto entfernen das sich der Jenige ggf. machen lassen hat ??

Ist doch quatsch alles, wenn man raus ist sucht man sich halt ne neue Band und verschwendet nicht seine Zeit damit solche stupiden und vor allem kindischen Rachepläne auszuhecken, bringt doch keinem was, weder dem der seine Bilder nun entfernt sieht, noch der Band und dafür sollte man sich und auch die Ex-Bandmates einem zu schade für sein, die Band ist und bleibt ein Teil der eigenen Vergangenheit und ist (außer mit viel viel Alkohol :D) unauslöschbar, Punkt.

Schau dir mal die ganzen "Stars" und "Sternchen" an die in ihrer Jugend Nacktbilder oder Softpornos gedreht haben, manches davon sind Privataufnahmen (und da gibs nur sehr selten Verträge vor dem Dreh :D) und kaum eine(r) schafft es die vom Markt zu bekommen, außer mit richtig großen Abfindungen, usw...
Und hier isses ja noch verständlich weil durch weitere Publikation dieser "Meisterwerke" heute ein reeller finanzieller Schaden entstehen kann (Geschäftsschädigend), aber wie will der Ex-Bandmember das begründen, bzw argumentieren ?? Mit "aus Prinzip" oder so brauch er gar net ankommen, denn "aus Prinzip" hat er einfach mal Pech gehabt und ist nach wie vor auf das Handeln seiner Ex-Bandkollegen angewiesen, daher sollte man auch nicht so dumm sein und frech "Verlangen" und ggf. unverschämte "Fristen" setzen, denn die Sache mit "wie man in den Wald rein ruft..." hat zwei Seiten und gewöhnlich ist es so: Aktion erzeugt Re-Aktion, also sollte man vorsichtig sein wenn man als Ex-Bandmember seine Wünsche, wie in dem Fall die Löschung von Bildern, wirklich durchsetzen will...

Bleibt natürlich immer noch die unbeantwortete Frage "WARUM" der Jenige die Löschung der Bilder verlangt, die er ja offensichtlich wissendich zum Zweck der Darstellung auf Covern und Homepages gemacht hat... Fällt hier jemandem was anderes ein als pure Rache ?? nen Schaden hat der jenige nun sicher nicht zu befürchten...
(ok, ich kenne jetz das Cover und die Homepagebilder nicht hehe, aber ich gehe mal davon aus das des normale Bilder sind)

Klar, des will ich nicht bestreiten, die Bilder sind in dem Fall mindestens eindeutig Zweckbestimmt, sprich man kann als Band nun nicht die Bilder für andere Dinge verwenden ohne seine Einverständnisserklärung, aber solange die Bilder genau da sind wofür sie bestimmt waren hat das Ex-Bandmitglied schlechte Karten... zumal in dem (wirklich fiktivem) Bsp ja eindeutig auch die Absicht der Band besteht das die Bilder entfernt werden, nur halt nicht in der (wahrscheinlich) recht kurzen Frist, die der Jenige angesetzt hat.

Da muss natürlich auch immer ne gewisse Verhältnismäßigkeit gegeben sein bei sowas und darum gets halt auch Hauptsächlich, denn wenn es nicht darum ginge, könnte er ja ein halbes Jahr nach der Löschung wieder zum Anwalt rennen und nun darauf bestehen das die Band die Kosten dafür zu tragen hat das seine Bilder wieder auf der Page und dem Cover erscheinen und das wäre ja überspitzt gesagt so das der Jenige quasi Endlos der Band, enorme Finanzielle Schäden zu fügen könnte ;)


Gruß Robi
 
Ganz interessant finde ich rechtlich übrigens das Schikaneverbot im Gesetz. :D
Hab das praktisch nur zufällig gefunden und bin mir daher über Wirksamkeit und Grenzen nicht ganz im Klaren, insbesondere, ob es in solchen Fällen zur Anwendung kommen könnte.
 
Hi Leute.
Nur zur Info, weil es ja manche interessiert:
der imaginäre Musiker hätte sich in so einem Fall nicht mehr gerührt...
Entweder ist Advocard jetzt Anwalts Liebling, oder er ist geplatzt! BUMM!:D

Jedenfalls ist die "Frist" seit 8 Tagen vorbei und nix ist passiert...

Wenn es in der Geschichte was Neues gäbe, würde ich es hier wieder schreiben...

L.G. Pixelmaster
 
super - manchmal sind die wogen dann doch nicht so hoch wie die schaukronen, die vorausgeschickt wurden ...
 
Hallo (bitte ignorieren, ist nur fiktiv),

ich weiß nicht, was ich tun würde, denn der Fall ist ja fiktiv. Im Übrigen ist die Sachverhaltsdarstellung lückenhaft und lässt viele Fragen offen. Bei solch einer Lage würde ich auf Nummer Sicher gehen: entweder der fiktiven Bitte folgen oder ganz fiktiv einen fragen, der davon Ahnung hat und dem dann aber auch die komplette Geschichte erzählen nebst Vorlage der Urkunden und Nennung der einschlägigen Adressen.
So kann jeder lustig vor sich hin spekulieren.

Wenn es keine vernünftigen Verträge gibt, kann es tatsächlich sein, dass ein Ex kräftig quer schießen kann. Wenn der es dann auch noch ernst meint und eine gefüllte Kriegskasse hat, dann kann man sich durchaus auch im Sommer warm anziehen, denn dann wird es heiß.

Fiktive Grüße
Jürgen (Name rein fiktiv)
 
Hallo Zusammen,

kurze aber wichtige Frage zu den Bilderrechten auf der Hoempage:

Man stelle sich vor, ein Mitglied verlässt nach sieben Jahren die Band. Sieben Jahre waren Bilder von Gigs und anderen gemeinsamen Aktivitäten auf der Homepage zur Schau gestellt. Man stelle sich nun weiter vor, dass das Ex-Mitglied verlangt, dass a: alle Bilder, auf denen er erkennbar ist, gelöscht werden und b: dass alle Bilder, die seine Freundin gemacht hat, ebenfalls gelöscht werden.
Grundsätzlich sollte man der Aufforderung natürlich nachkommen. Meine Frage ist aber nun dahingehend gerichtet, dass man vermeiden möchte über 1000Bilder durchzuschauen, ob dieses Ex-Mitgleid auch nur irgendwie zu erkennen ist, bzw. ob erkennbar ist, wer dieses Bild gemacht hat, was eh nicht mehr nachvollziehbar sein könnte. Oder kann man verlangen, dass dieses Ex-Mitglied genauestens sagt, welche Bilder man löschen soll. ( z.B. Bild 3 in der Fotogalerie vom Gig in Düsseldorf am 12.12.2009 )

Vielen Dank
Marcus
 
Ich sehe eigentlich zwei Fälle: Im Amateurbereich ist in solchen Fällen doch immer irgendwie Emotion im Spiel, im Semi-Pro-Bereich geht es ganz klar erst um die Kohle, dann ums Ego (vgl. Beispiel hier im Text zu der "falsch" beworbenen Coverband im Radio). Lustigerweise scheint das im richtigen Profi-Bereich dann alles irgendwie kein Thema sein. Mir wäre nicht bekannt, dass ein Jason Newsted nach seinem Verlassen der Provinzband Metallica verlangt hätte, bitte sämtliche Aufnahmen und Videos mit ihm zu verbannen.

Das liegt natürlich einerseits an der gewissen professionellen Einstellung (hey, ich war dabei, wir haben geile Mucke gemacht, das ist ein Teil meines Musiker-Lebenslaufs, wieso will ich den streichen?), aber eben auch daran, dass die Jungs eben auch professionelle Verträge und Vereinbarungen schließen.

Im Falle eines Falles würde ich immer empfehlen, das Gespräch zu suchen, dabei sachlich zu bleiben und versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Ich finde die Analogei zum Lebenslauf nicht schlecht: Auch, wenn man sich im Streit von seinem Arbeitgeber getrennt hat oder gekündigt wurde - im Lebenslauf für die nächste Bewerbung schreibt man den Job - gerade wenn er eine gewisse Zeit gedauert hat - doch lieber rein, oder? Drei Jahre Lücke im Lebenslauf machen sich deutlich schlechter als drei Jahre Scheißjob (von dem ja "extern" keiner weiß, dass es ein Scheißjob war). Vielleicht kriegt man die Leute darüber "geködert"? Möglicherweise nach einer gewissen Zeit, bis die emotionalen Wogen etwas geglättet sind? Aber witzigerweise reden viele Musiker, wenn sie in einer Band spielen, trotzdem nicht wirklich miteinander...

Dies bringt mich zu meiner zweiten Standard-Empfehlung: Setzt sowas wie einen "Bandvertrag" auf, also eine Regelung für die GbR, die Ihr in den meisten Fällen eh schon seid. Das muss kein notariell abgesicherter Vertrag sein, es reicht manchmal wirklich, wenn man die wesentlichen Vereinbarungen mal gemeinsam hinschreibt und dann alle unterschreiben lässt. Das ist dann alles natürlich vor Gericht wieder bestreitbar - aber man tut sich leichter, wenn's irgendwo steht UND wenn jedem vorher klar ist, welche Regelungen gelten.

Wenn man als (auch junge) Band, die "sich gefunden" hat, mal eine Labersession im Proberaum einlegt und Dinge wie Rechte am Bandnamen, Reche an Songs/Lyrics, Geld (Anschaffungen, Einnahmen, Proberaumfinanzierung), Regeln für Eintritte und Austritte, Rechte an Bildern, etc. bespricht und in Stichpunkten festhält - dann hat man , wenn's mal kriselt, eine ziemlich gute Ausgangsbasis. Wenn man was im Guten regelt, muss man im Schlechten nicht in die Schlammschlacht. Vergleicht es mit dem Ehevertrag bei der Hochzeit...

Klar, das hilft denjenigen nicht, die akut das Problem haben, denn für die ist das zu spät... hier gilt für mich im Amateurbereich immer noch das Thema "es menschelt - auf der Schiene kommt man weiter", im Profibereich sollte man so abgeklärt sein, dass man schon eine professionelle Lösung (eben notfalls mit Löschung der Bilder usw.) findet. Auch "warten wir mal bis der sich beruhigt hat" kann man entspannt tun - wenn man auf der anderen Seite einen Plan B mit Anwalt und den Kosten dafür in der Tasche hat...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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...dass das Ex-Mitglied verlangt, dass a: alle Bilder, auf denen er erkennbar ist, gelöscht werden

und b: dass alle Bilder, die seine Freundin gemacht hat, ebenfalls gelöscht werden.
Oder kann man verlangen, dass dieses Ex-Mitglied genauestens sagt, welche Bilder man löschen soll. ( z.B. Bild 3 in der Fotogalerie vom Gig in Düsseldorf am 12.12.2009 )

Hi

eigendlich isses ja ganz einfach, der jenige wusste ja wofür die Bilder gemacht und benutzt werden, hat das Recht am eigenem Bild dafür also abgetreten sozusagen (also für diese Bilder),
die bilder "gehören" zwar nun nicht der Band, aber die Band hat das Recht diese zu benutzen für die vorhergesehenen Zwecke. Der Ex-Member kann natürlich um die Löschung bitten, dem wird man in der Regel auch nachkommen,
aber "verlangen" kann er nix, denn er hat von den Bildern gewusst, er hat um den Zweck der Bilder gewusst und war jeweils damit einverstanden, man kann ihn ja auch schlecht aus evtl vorhandenen Videos rausretuschieren, oder aus den Erinnerungen des Publikums... ;)

!!! Wer in einer Band spielt, macht sich zu einer öffentlichen Person !!! Da kann er nicht hinterher, vor allem nach 7 Jahren ankommen und behaupten er hätte von nix gewusst oder so
("hö ?? wer sind die ganzen Leute da unten ?? die beobachten mich doch ?? warum hüpfen die so blöde herum wenn ich spiele ?? hey, also wenn ichs nicht besser wüsste würde ich sagen ich spiel in ner Band und das hier ist n Gig ?? ahhh das kann ja nicht sein, das wüsste ich doch, wobei.... hab mich schon gewundert warum dieser Schachklub gar nicht Schachklub heist und warum ich dafür ne gitarre brauch... sehr merkwürdig...)

So lange dem jenigen durch die Bilder keinen Schaden zugefügt werden (zbs Bilder wie er sich aufm Klo n Schuß setzt, oder andere illegale/unschöne Dinge tut) gibts keinen Grund
die Bilder von homepage, etc zu löschen.

zu B:
Die "Künstlerin" muss da schon selbst ankommen und die löschung der Bilder verlangen, das kann das Ex-Bandmitglied nicht verbindlich tun nur weils seine Freundin ist...
(was ist wenn sie nen Liebhaber hat der euch dann wieder genehmigt die Bilder zu nutzen ?? oder sie in zukunft weitere Bandfotos schießen will ??)

zum Rest:
NATÜRLICH müssen beide, "die Fotografin" und der Ex-Member, die Bilder um dessen löschung sie bitten, genau benennen können,
gibt keinen Grund das ihr Euch da nun die Arbeit macht, oder machen müsst, die Sachen nach deren gutdünken herauszupicken.
Können oder wollen sie das nicht, dann haben halt beide Pech gehabt.

Lasst euch nicht fertig machen von so etwas, ihr seid nicht Google oder irgendwelche Spanner die ungefragt Fotos von Fremden machen und veröffentlichen,
sondern jeder wusste von den Bildern und den Einsatzzweck und war ausdrücklich einverstanden (mündl. Vertrag, der Rest der Band weiß ja bescheid),
also haben alle das Recht am eigenem Bild nach wie vor, aber die Band darf sie benutzen (stichwort Handlungssicherheit)

Ich würde der Bitte <--- also nicht "verlangen" ;) einer Löschung natürlich nachkommen, ABER nur wenn die Bittenden auch GENAU benennen können welche Bilder
nun von der Webseite genommen werden solln... Nicht weil ichs muss, sondern weil ich Stress vermeiden möchte.


Gruß Robi
 
Zuletzt bearbeitet:
Abgesehen von allem anderen: Wenn ich mit jemand einen großen Gig gemacht habe, will ich von dem Gig auch Bilder ins Web setzen. Das ist für mich reine Werbung und das lasse ich mir nicht verbieten ;-), egal ob der mit drauf ist oder nicht. Da höätte er früher protestieren sollen ....

Meine persönliche Meinung, ich bin keine Jurist, fragen Sie Ihren Rechtsanwalt für genaueres....

Viele Grüße
landmesser
 

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