• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Masterrecht-Verletzung was kann ich tun?

  • Ersteller BenHaviour
  • Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
B
BenHaviour
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
22.10.22
Registriert
21.10.22
Beiträge
3
Kekse
0
Hallo alle,

Ich habe eine Frage zum Masterrecht. Bevor ich mich an einen Anwalt wende, will ich mal versuchen, ob es hier nicht auch Support zu dem Thema gibt oder sich jemand vielleicht auskennt.

Die Geschichte war so:
Ich habe für einen Rapper eine EP produziert (Recording, Mixing, Mastering und teils Beat Produktion und Lyric Co-Writing). Wir haben uns mit Handschlag darauf geeinigt, dass ich für ihn kostenlos arbeite, wenn die EP im Anschluss an Labels geschickt und veröffentlicht wird. Als diese von mir fertig gemastert war, entschied er sich plötzlich um und wollte sie nicht mehr veröffentlichen.

Ein Jahr später erfahre ich, dass er im Zuge seines Volontariats bei einem Radiosender, die Stücke einfach in einer Sendung spielt. Soweit ich das Masterrecht kenne, hätte er für eine öffentliche Wiedergabe meine Zustimmung einfordern müssen.

Kann ich jetzt eine Unterlassungsklage einreichen oder was würdet ihr empfehlen?
Alles im allen eine miese Nummer, da er sich somit meine Arbeit erschlichen hat.
 
Nix schriftlich festgehalten, kein nennenswerter "Schaden", Sache hat sich erledigt.
 
Naja wenn die Sache weiter geht und er die Songs versucht zu veröffentlichen und ich bekomme es zu spät mit, dann entsteht ja schon ein Schaden. Dem gilt es ja vorzubeugen. Mich würde interessieren ob jemand vergleichbare Erfahrungen gemacht hat und wie ihr damit umgegangen seid.
 
Wenn ich das nicht falsch verstehe, haben die beiden vereinbart, dass BenHaviour kostenlos arbeitet, wenn die EP veröffentlicht wird (wobei ich den Sinn darin nicht erkennen kann). Die Frage wäre also eher, ob der Rapper nicht vertragsbrüchig wurde, als er beschloss, die Aufnahme NICHT zu veröffentlichen.
 
Nochmal: Nichts Schriftliches vorhanden. A sagt dies, B sagt jenes. Kein Gericht wird da irgendwas regeln. Ein schlechter Anwalt wird sich für ein sinnloses Unterfangen die Kohle gerne einstecken, ein guter wird dazu raten, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Klar kann man hier im Forum jetzt noch rumphilosophieren was hätte, würde, sollte, könnte, müsste... Ändert aber nichts an der realen Situation.


dass ich für ihn kostenlos arbeite, wenn die EP im Anschluss an Labels geschickt und veröffentlicht wird.

er die Songs versucht zu veröffentlichen und ich bekomme es zu spät mit, dann entsteht ja schon ein Schaden.

Im Endeffekt bekommst Du, was Du wolltest.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Beschreibe bitte einmal genau, was dein Ziel ist.

Weiteres AirPlay im Radio verhindern?
Nachträglich Geld bekommen für die Arbeit?
Willst du, dass er die Sachen möglichst schnell wie damals besprochen bei einem Label veröffentlicht?
Oder aus Enttäuschung ein bisschen rechtlichen Ärger machen?
 
Frage zum Masterrecht
Was soll "Masterrecht" sein? Es gibt Urheberrecht und Dienstleistungs- und Werkverträge.

Kann ich jetzt eine Unterlassungsklage einreichen oder was würdet ihr empfehlen?
Das zu beantworten wäre bereits Rechtsberatung, die es hier im Board nicht gibt, d.h. sie ist ausgeschlossen/verboten. Empfehlen kann ich daher nur, dass Du Dir eine qualifizierte, weil von einem dazu berechtigten Juristen erbrachte Rechtsberatung holst.

Schau Dir Deine Schilderung vorher nochmal an, weil ich sie für - gelinde gesagt - verwirrend halte.

Ansonsten schließe ich mich @Schnabelrock sinngemäß an, dass alle hier losgetretenen Mutmaßungen nicht geeignet sind, qualifiziert Klarheit zu schaffen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Danke für eure Impulse.
Wenn ich das nicht falsch verstehe, haben die beiden vereinbart, dass BenHaviour kostenlos arbeitet, wenn die EP veröffentlicht wird (wobei ich den Sinn darin nicht erkennen kann). Die Frage wäre also eher, ob der Rapper nicht vertragsbrüchig wurde, als er beschloss, die Aufnahme NICHT zu veröffentlichen.
Genau. Auch wenn nicht schriftlich festgehalten, gilt sobald zwei Personen zusammen arbeiten das schon als GbR. Das konnte ich schon in Erfahrung bringen.
Eigentlich war das schon der Bruch. Aber ich dachte damals, ok das hab ich jetzt davon... hätte nichts ohne vertragliche Regelung eingehen sollen. Und hätte es auch dabei belassen wenn jetzt nicht die Airplays gewesen wären.

Was soll "Masterrecht" sein? Es gibt Urheberrecht und Dienstleistungs- und Werkverträge.


Das zu beantworten wäre bereits Rechtsberatung, die es hier im Board nicht gibt, d.h. sie ist ausgeschlossen/verboten. Empfehlen kann ich daher nur, dass Du Dir eine qualifizierte, weil von einem dazu berechtigten Juristen erbrachte Rechtsberatung holst.

Schau Dir Deine Schilderung vorher nochmal an, weil ich sie für - gelinde gesagt - verwirrend halte.

Ansonsten schließe ich mich @Schnabelrock sinngemäß an, dass alle hier losgetretenen Mutmaßungen nicht geeignet sind, qualifiziert Klarheit zu schaffen.
Masterrecht ist quasi das Vervielfältigungs- und Kopier-Recht für Tonaufnahmen. Wer schon mal einen Bandübernahme-Vertrag bei einem Label unterschrieben hat kennt es.
Viele Musiker*innen - vor allem im Produzentenbereich - wissen glaub ich gar nicht was ihnen zusteht.
https://www.feiyr.com/de/faq/32/,Was-sind-Masterrechte.html

Wenn ich das nicht falsch verstehe, haben die beiden vereinbart, dass BenHaviour kostenlos arbeitet, wenn die EP veröffentlicht wird (wobei ich den Sinn darin nicht erkennen kann). Die Frage wäre also eher, ob der Rapper nicht vertragsbrüchig wurde, als er beschloss, die Aufnahme NICHT zu veröffentlichen.
Der Sinn der Zusammenarbeit wäre quasi ein gegenseitig support gewesen. Mein edles Gemüt hat mich dazu gebracht, mit dem Ziel der Veröffentlichung vor Augen, pro Bono zu arbeiten.
Wir hätten ja beide was von dem Release gehabt.

Beschreibe bitte einmal genau, was dein Ziel ist.

Weiteres AirPlay im Radio verhindern?
Nachträglich Geld bekommen für die Arbeit?
Willst du, dass er die Sachen möglichst schnell wie damals besprochen bei einem Label veröffentlicht?
Oder aus Enttäuschung ein bisschen rechtlichen Ärger machen?
Ich könnte mir drei Szenarien vorstellen:
A - wir finden eine Einigung doch noch ein Release mit allen Rights und Namensnennungen zu machen
B - Er zahlt mich aus und ich vergesse das Dilemma
C - Ich klage auf Unterlassung und er muss meine Masters und Mixes löschen

Ich schreibe hier ins Forum, weil ich lieber erstmal unter Kollegen, um Rat suche, bevor ich zum Anwalt gehe und die Sache gerichtlich geklärt werden muss.
 
Masterrecht ist quasi das Vervielfältigungs- und Kopier-Recht für Tonaufnahmen. Wer schon mal einen Bandübernahme-Vertrag bei einem Label unterschrieben hat kennt es.
(..)
https://www.feiyr.com/de/faq/32/,Was-sind-Masterrechte.html
Dann musst Du bloß noch die Erklärung unter dem von Dir angegebenen Link richtig verstehen ;) Da geht es um DIE Masterrechte, die auf dem von mir genannten Urheberrecht basieren, während Du aber von DEM Masterrecht sprichst, das es nicht gibt :opa: Glaub mir, hier lesen mit und sind beteiligt wenigstens zwei Juristen und die haben Dir brauchbaren Input gegeben.

Viele Musiker*innen - vor allem im Produzentenbereich - wissen glaub ich gar nicht was ihnen zusteht.
Ich glaube eher, dass viele über Sachverhalte und Rechte sprechen, ohne wirklich etwas davon zu wissen oder zu verstehen, aber das Halb- oder eher Unwissen immer weiter austreten und verwässern, statt sich einfach qualifizierte Beratung zu holen. Das ist nicht nur unprofessionell, sondern auch extrem gefährlich.

Ich könnte mir drei Szenarien vorstellen:
Alleine die Vorstellungen entbehren bei Deiner bisherigen Sachverhaltsschilderung irgendwelchen Grundlagen.
Ich schreibe hier ins Forum, weil ich lieber erstmal unter Kollegen, um Rat suche, bevor ich zum Anwalt gehe und die Sache gerichtlich geklärt werden muss.
Du wirfst hier - in Verknüpfung mit unvollständigen und verwirrenden Sachverhaltsangaben - Rechtsfragen auf. Nichtjuristen dürfen sich wegen dem Rechtsberatungsgesetzt nicht dazu äußern und Juristen sind hier im Board gehalten, keine Rechtsberatung durchzuführen - schon gar nicht als öffentliche Diskussion - ich schrieb das bereits, was aber wie auch andere rechtliche Sachverhalte offensichtlich nicht verstanden wird.

Ich nehme an "Musiker"-Kollegen sind gemeint. Die können Dir keinen sachkundigen Rat geben. Dazu müssen die Sachverhalte erst mal geklärt werden, was Deine Schilderungen schon mal gar nicht hergeben. Musiker sind deshalb Musiker, weil sie von Musik und dem Musizieren Ahnung haben (sollten). Die, die Ahnung von Juristerei haben nennt man Juristen.

Die Annahme, dass "zum Anwalt" gehen automatisch eine gerichtliche Klärung bedeutet ist falsch. Vielmehr wird der Anwalt versuchen, erst einmal eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
 
  • Gefällt mir
  • Interessant
Reaktionen: 5 Benutzer
Nix schriftlich festgehalten, kein nennenswerter "Schaden", Sache hat sich erledigt.
Jo, hatte das so ähnlich vor knapp 20 Jahren. Nur bei mir wurds veroeffentlicht und war 8 Wochen auf Platz 1. NIcht schriftlich vereinbart, null Beteiligung. Einfach ein Handschlag Deal damals gemacht, wenn es je was wird kriegen wir 50% ab. Als es denn soweit war und ich mit dem Produzenzen telefoniert hatte wegen den 50% kam nur die Antwort " habt ihr was schriftlich, nee? dann tschüss". Dabei bliebs dann auch, anwaltlich hätte sich nichts beweisen lassen.
 
Und jetzt SCHLUSS hier, im MB gibt es keine Rechtsberatung! Das haben alle hier bei der Anmeldung akzeptiert, daher ZU.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben