
Fastel
Helpful & Friendly User
Hallo,
muss ich bei einer (welcher?) Behörde meiner Stadt ein öffentliches Konzert
a) anzeigen
b) genehmigen
... lassen? Oder nicht?
Ein bekannter hat ein Konzert veranstaltet und musste ein Dokument "Anzeige einer Konzertveranstaltung" beim Ordnungsamt einreichen + Veranstaltungshaftpflicht Nachweis.
Ruft man zu einer öffentlichen Versammlung auf, muss man dies anzeigen. Genehmigungspflichtig ist nur eine Beeinträchtigung der Sicherheit, oder Straßenverkehrssicherheit.
Versammlungen sind aber keine Musikveranstaltungen, da letztere nicht der Meinungskundgebung dienen.
In meiner Stadt gibt es auch mit hartnäckigster Googelung kein entsprechendes Formular. Anrufe im Rathaus und final beim Ordnungsamt wurden mit "Häää?" oder mit "Ich leite sie mal weiter" (4 mal bei einem Anruf weitergeleitet - Rekord!) beantwortet.
Bin ich blöd zu fragen, ob ich dem Ordnungsamt eine öffentliche Konzertveranstaltung anzeigen muss? Dass der Eigentümer der Location, Schankgenehigung und die GEMA andere Sachen sind ist klar. Eigentümer der Location ist Privat, also kein öffentlicher Raum. Der VA ist aber öffentlich.
Ist das von Stadt zu Stadt unterschiedlich und wenn ich kein Formular finde und auch bei Anrufen nur Unverständnis zurück kommt... dann hab ich damit meine Antwort auf die Frage im Titel?
muss ich bei einer (welcher?) Behörde meiner Stadt ein öffentliches Konzert
a) anzeigen
b) genehmigen
... lassen? Oder nicht?
Ein bekannter hat ein Konzert veranstaltet und musste ein Dokument "Anzeige einer Konzertveranstaltung" beim Ordnungsamt einreichen + Veranstaltungshaftpflicht Nachweis.
Ruft man zu einer öffentlichen Versammlung auf, muss man dies anzeigen. Genehmigungspflichtig ist nur eine Beeinträchtigung der Sicherheit, oder Straßenverkehrssicherheit.
Versammlungen sind aber keine Musikveranstaltungen, da letztere nicht der Meinungskundgebung dienen.
In meiner Stadt gibt es auch mit hartnäckigster Googelung kein entsprechendes Formular. Anrufe im Rathaus und final beim Ordnungsamt wurden mit "Häää?" oder mit "Ich leite sie mal weiter" (4 mal bei einem Anruf weitergeleitet - Rekord!) beantwortet.
Bin ich blöd zu fragen, ob ich dem Ordnungsamt eine öffentliche Konzertveranstaltung anzeigen muss? Dass der Eigentümer der Location, Schankgenehigung und die GEMA andere Sachen sind ist klar. Eigentümer der Location ist Privat, also kein öffentlicher Raum. Der VA ist aber öffentlich.
Ist das von Stadt zu Stadt unterschiedlich und wenn ich kein Formular finde und auch bei Anrufen nur Unverständnis zurück kommt... dann hab ich damit meine Antwort auf die Frage im Titel?
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