Neue Rickenbacker unstimmbar - reparabel, ggfs. reklamierbar?

Dazu hätte ich nur noch ergänzt, mit nur soviel Saite auf dem Wirbel, wie für das sichere Klemmen der Saite und eventuelle Downtunings unbedingt nötig…

Das Ergebnis muss funktionieren, da dürfen sich selbsternannte und anerkannte Profis gerne über die „richtige“ Methode streiten, wie sie wollen…

Ach ja, Klemmmechaniken mögen „nicht nötig“ sein, vereinfachen einem das Leben aber ungemein, Gerade wenn man nicht regelmäßig Saiten wechselt. Und wenn‘s einfach geht, gönnt sich vielleicht auch der Unerfahrene öfter mal frische Saiten, was dem Klang und der Stimmstabilität auch nicht abträglich ist…

Gruß,
glombi
 
der Sattel macht mich fertig.
27A793F0-2520-417F-995A-C6BE0932E648.jpeg
imho ist der viel zu hoch (bzw. damit sind die Kerben viel zu tief).

Die Faustformel ist doch "halber Saitendurchmesser", also die Hälfte der Saite schaut oben raus.
so etwa wie her:
sattel-gitarre-intonation.jpg


...dass mir die dünne e-Saite zweimal in einer halben stunde gerissen ist, als ich einen (nicht zu krassen) bending-lick einspielen wollte,
an welcher Stelle ist die Saite denn gerissen?
 
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sie war am Steg gerissen

War jetzt beim Händler.
War anderthalb Stunden dort, zurücknehmen wollten sie sie nicht.
Sie hatten zufällig noch das gleiche Model dort, was sehr selten ist. Haben die im A B Vergleich gehört und es war eindeutig die neuere besser, in Sachen Stimmung halten und das Problem mit der b Saite offen/gegriffen.
Haben dann die Gitarren austauschen können, allerdings gegen einen Aufpreis.
Nicht wie ich es mir vorgestellt habe, aber bin jetzt glücklich damit, dass sie zumindest geil klingt und spass macht.
Er hat sich immer wieder auf Sätze wie "Ich gebe oft solche Gitarren raus" und "Rickenbacker sagt das sei jetzt in Ordnung" berufen und ist der Frage eher ausgewichen, ob ihm die neuere nicht auch deutlich besser gefällt (bzw. geht es ja nicht um Gefallen sondern wirklich um einen offensichtlichen Fehler in meinen Augen, was es auch immer war). Frage mich, ob der nächste die so annehmen würde.

Aber natürlich alles so schwer und zum grossen Teil meine Schuld, weil ich zu lange gewartet habe.
Jedenfalls habe ich jetzt eine im guten Zustand und danke euch allen für die Hilfe.
 
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War jetzt beim Händler.
War anderthalb Stunden dort, zurücknehmen wollten sie sie nicht.
Sie hatten zufällig noch das gleiche Model dort, was sehr selten ist. Haben die im A B Vergleich gehört und es war eindeutig die neuere besser, in Sachen Stimmung halten und das Problem mit der b Saite offen/gegriffen.
Haben dann die Gitarren austauschen können, allerdings gegen einen Aufpreis.
Nicht wie ich es mir vorgestellt habe, aber bin jetzt glücklich damit, dass sie zumindest geil klingt und spass macht.
Er hat sich immer wieder auf Sätze wie "Ich gebe oft solche Gitarren raus" und "Rickenbacker sagt das sei jetzt in Ordnung" berufen und ist der Frage eher ausgewichen, ob ihm die neuere nicht auch deutlich besser gefällt (bzw. geht es ja nicht um Gefallen sondern wirklich um einen offensichtlichen Fehler in meinen Augen, was es auch immer war). Frage mich, ob der nächste die so annehmen würde.

Kurzer Nachtrag, für dich damit du in Zukunft so etwas nicht mehr erlebst. Denn die Tatsache, dass du einen Aufpreis für die gleiche Gitarre zahlen musstest, ist schon recht frech. (Härte Worte will ich hier nicht treffen.)

Gemäß der gesetzlichen Gewährleistung hat das Händler zwar das Recht auf Nachbesserung. Schlägt diese wiederholt fehl (2 mal), hast du als Kunde umgekehrt Anspruch auf Kaufpreisminderung, oder Rückabwicklung des Kaufvertrags. Beides hat der Händler nicht erbracht / abgelehnt. Und das ist gesetzwidrig. Zumindest nach den gegebenen Informationen.

Unter den Gesichtspunkten hättest du die neue Gitarre (gleiche Art der Ware, gleiche Güte), als kostenfreien Austausch angeboten bekommen sollen. Denn eigentlich wäre dir rechtlich sogar ein Rücktritt vom Kaufvertrag zugestanden.
Die ganze Geschichte ist ja binnen den ersten 6 Monaten abgelaufen, also ist die Beweislast hier klar beim Händler.

Ich bin selbst Händler (früher Thomann, heute im Vertriebswesen für PA Anlagen), und bei meiner aktuellen Arbeit ist die Gewährleistung ein riesiges Thema, da wir leider Hersteller haben, die keine Garantie anbieten / Kunden die nach 7 Monaten vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, weil der Poweramp für 150€ zickt.
Da muss ich auch mein 1x1 der Gewährleistung auspacken, und auf Nachbesserung bestehen, und meine Rechten und Pflichten kennen.

Kann dir nur den Tipp geben, das Geschäft in Zukunft zu meiden. Entweder, der Kollege hat keine Ahnung wie Gewährleistung aussieht (was in der Branche nicht selten ist, und durchaus wahrscheinlicher), oder er spekuliert bei seinen Kunden darauf, dass diese davon keine Ahnung haben, was das Verbraucherecht angeht.

Und die Aussage "Joa, Rickenbacker is halt so" ist keine Schuldbefreiung. Wenn er weiß, dass die Gitarren ab und an Mist sind, soll er diese nicht mehr vertreiben. Easy as that.
(Ein Schelm, wer böses denkt, dass er deine zurückgenommene Gitarre, trotz der bewussten Mängel, dann wiederverkauft..)

Ob du nun das Geschäft nochmal konfrontierst, und den Aufpreis zurückforderst, ist deine Sache. Da ich keine Rechtsberatung bin, und wir nur die Informationen bekommen haben, die du uns bereitstellst, will ich mich nicht darauf festnageln lassen.
 
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Hi, danke nochmal für diesen guten Nachtrag.
Ein Freund von mir hat in einem Rechtsstreit über eine 1.500€ Ukulele weitere Unkosten von 5.500€ schlussendlich gehabt neulich 😅 weshalb ich mich vor Ort gebeugt habe und den Horror beenden wollte.

Ich weiss nicht so recht, ob ich den Shop nennen soll, die Sache ist jetzt gegessen und der Horror beendet. Habe keine Lust auf mögliche Konsequenzen, auch wenn sie es meiner Meinung nach verdient hätten. Was meint ihr ? Jedoch kannst du sicher sein dass ich dort nichts mehr kaufen werde. Ist auch eh nicht meine erste Anlaufstelle.

Ja zwischendurch hatte ich geschrieben dass ich aus Kassel komme und der Shop ist auch in Deutschland. Reicht das nicht ?

Und ja, natürlich steht 1 Exemplar der Gitarre im Shop bereit, zum unveränderten, vollen Preis.
Der Aufpreis, den ich zahlen sollte, war ja damit begründet, nach so langer Zeit sie nicht zum gleichen Preis quasi auszutauschen. Jedoch hat sie durch mich weder technische, noch optische Beschädigungen erfahren.
Und wird jetzt an den nächsten verkauft.
 
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Ich weiss nicht so recht, ob ich den Shop nennen soll, die Sache ist jetzt gegessen und der Horror beendet. Habe keine Lust auf mögliche Konsequenzen, auch wenn sie es meiner Meinung nach verdient hätten. Was meint ihr ? Jedoch kannst du sicher sein dass ich dort nichts mehr kaufen werde. Ist auch eh nicht meine erste Anlaufstelle.

Das öffentliche Nennen kann für dich wirklich negative Konsequenzen haben. Hast du irgendwelche Behauptungen, die du nicht stichfest beweisen kannst, getroffen, geht das gerne böse ins Auge.

Ist blöd, aber gibt einige Branchen Händler/Hersteller die nur noch durch Abmahn-Anwälte einen positiven Ruf haben, da man negative Rezensionen und Berichterstattung vor Gericht zerrt, bis der Verfasser einknickt.

Ich würde das entsprechend nicht machen, kannst es halt im Per-Du und privaten Nachrichten ja entsprechend kommunizieren, warum du persönlich nicht mehr dort einkaufen würdest. Alles andere kann sich böse Rächen.
 
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