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Radio Fritz Unsigned: Übertragung von Rechten

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C.Shellfish
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Moin,
bei genannter Sendung heisst es beim Upload eigener Songs unter
"Übertragung von Nutzungsrechten/Urheberrechtsbestimmungen:
Die Nutzerin/Der Nutzer gestattet dem rbb, die hochgeladenen Inhalte ... zu verbreiten, zu vervielfältigen ... sowie sämtliche Rechte an Dritte zu übertragen."
das finde ich so zwar etwas schwammig formuliert aber das bedeutet nun nicht dass alles durch Dritte vermarktet werden darf?

Gruss - Daniel
 
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Hört sich so an, als dürften sie es nutzen wie sie wollen, wenn ich das so lesen...

Sie dürfen es spielen und weiterverarbeiten, an Dritte abgeben und die dürfen das auch verwursten. Ob die es verkaufen dürfen, im Sinne z.B. eines Downloads weiß ich nicht, aber die erlauben sich es für z.B. Werbung zu nutzen. So würde ich das Ganze interpretieren.

Wenn man dann noch nicht mal bei der GEMA ist bekommt man wohl auch keinen müden Cent. Falls die den Song überhaupt spielen und dann auch noch anderweitig verwenden wollen.

Ist allerdings alles nur meine Interpretation.
 
Ist allerdings alles nur meine Interpretation.
wenn der rbb es anders interpretiert haben will dann sollte der rbb das auch anders und eindeutiger schreiben.
@C.Shellfish : schreib doch den rbb mal an und bitte sie um eine stellungnahme, beziehungsweise um eine erläuterung.
 
Ich habe mir das jetzt im Volltext angeschaut hier: http://bands.fritz.de/site_policy.html

Und ich bin zum Schluss gekommen, dass der RBB damit theoretisch den eingereichten Song an andere zur kommerziellen Verwertung geben darf.

In der Praxis würden sie es erstens nicht machen, weil sich das rumspricht und die Bereitschaft sinkt, Songs einzureichen, was das Kernkozept der Sendung ist, zweitens würden sie es nicht machen, weil so asiges Verhalten imageschädigend für den Sender ist, und als notnagel haben Urheber trotzdem immer einen rechtlichen Anspruch auf "angemessene Vergütung", der sich nicht durch solche Klauseln aushebeln lässt.

Die Formulierung finde ich aber viel zu weitreichend.
 
Tja, das mit den Rechten ist so eine Sache ;)

Richtig ist, dass laut der Webseite der rbb oder "Radio Fritz" alles damit machen darf inklusive "sämtliche Rechte an Dritte zu übertragen" :p und das Risiko voll auf Seiten des Einreichers liegt.
Der Grund liegt - der rbb ist ja nicht der Einzige der so vorgeht, dass man sich dadurch absichert, was die interne Verwendung angeht (auf für Eigenwerbung, die von Dritten produziert wird) , in sagen wir, 3,5 oder 10 Jahren wenn niemand mehr weiß wo das Zeug herkam und welche Rechte genau daran hängen oder hingen. So holt man sich halt alle Rechte und sichert sich damit ab.

Das ist aller Erfahrung nach nicht böswillig gemeint und es ist kaum zu erwarten dass Dritte für einen schmalen Taler alle Nutzungsrechte an einem Song oder Jingle erwerben ... aber möglich ist es.
Ich hab schon lange aufgehört mir darüber Gedanken zu machen. Ich veröffentliche zwar keine Musik, aber andere Werke und da behalte ich mir alle Rechte vor. Das ist eine einfache saubere und für mich überschaubare Lösung.
An Aktionen wie beim Radio Fritz, Autorenwettbewerben etc. nehme ich deswegen nicht teil.
 
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