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Rechteklausel bei Bandwettbewerben

Das Problem bzw das Schöne hierbei ist, dass sich, seit der Urheberrechtsreform im Jahre 2002, ein Verzicht auf angemessene Vergütung nicht vertraglich auschliessen lässt:
Das war wohl eine Freudsche Fehlleistung. :redface: Aus dem von Dir zitierten Text geht hervor,

  • dass sich eine angemessene Vergütung nicht einzelvertraglich ausschließen lässt oder anders formuliert,
  • dass der Verzicht darauf immer ausgeschlossen ist bzw.
  • dass eine angemessene Vergütung immer gezahlt werden muss.

Wie man sieht, gibt es hier zwei Möglichkeiten, das Ganze als doppelte Verneinung zu formulieren (nicht ausschließen; immer ausgeschlossen), und eine, es als Bejahung auszudrücken (auf die die doppelte Verneinung grundsätzlich hinausläuft). Du hast nun alle drei für die doppelte Verneinung alternativ verwendbaren Schlüsselwörter gemeinsam verwendet (Verzicht nicht ausschließen), was auf eine einfache Verneinung hinausläuft (angemessene Vergütung nie vereinbar).
 
Vielen Dank für den ausführlichen Ausflug ins Reich der Linguistik. Du hast natürlich Recht. Allerdings gehe ich davon aus, dass selbst ein unterdurchschnittlich begabter Leser die korrekte Bedeutung aus dem Kontext erschließen kann. ;)

Aber ich werde das natürlich korrigieren.

Über den Bezug Deines Posts zum Thema lässt sich natürlich streiten. Normalerweise würde ich als MOD so einen Post als OT löschen. Mache ich in dem Fall natürlich nicht, ich bin eindeutig parteiisch. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für die hochinteressante Diskussion, das wird hoffentlich auch viele sensibilisieren, sich genau anzuschauen, bevor sie etwas für einen scheinbar unwichtigen Bandcontest unterschreiben.
 

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