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Rechnung ausstellen

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tobias155
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Hallo zusammen,

ich weiß, es gab dieses Thema schon häufiger, aber so richtig schlau bin ich nicht geworden.
Wir sind eine vierköpfige Pop/Rockband und hatten neulich einen kleinen Auftritt. Nun möchte der Betreiber eine Rechnung - er möchte uns 400 € für den Auftritt bezahlen.

Das Problem: Wir haben zwar ein GbR-Konto, sind allerdings laut Aussagen unseres Drummers (er hat sich damals darum gekümmert, da seine Tante bei der Bank arbeitet) keine eingetragene GbR. Ist das überhaupt möglich?
Was ist nun zu tun? Wir bräuchten ja theoretisch eine Steuernummer, die haben wir aber leider (noch) nicht - und das dauert ja ein paar Wochen, bis die da ist. Der Betreiber möchte die Rechnung aber schon diese Woche.
Könnte man also auch eine private Steuernummer für diesen Auftritt nehmen?
Ist es sinnvoll eine GbR zu gründen, falls es wirklich so ist, dass wir nur ein GbR-Konto haben, aber keine GbR sind? (das prüfen wir noch!)
Und falls wir diese Gründen, sollte die Steuernummer ja auf die GbR laufen?

Sorry, ist alles etwas kompliziert, weil wir ein chaotischer Haufen sind und alle extrem wenig Ahnung von der Sache haben -.-!

Ich bedanke mich im Voraus über sachdienliche Antworten :)
 
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Gott, was für ein Chaos?!

400,- netto plus MWST oder ihr "optiert" bei der Anmeldung der GbR als Kleinunternehmer OHNE MWST, dann braucht ihr sie auch nicht abzuführen. Das ist einfacher, wenn ihr weniger als 17.500,-€ im Jahr 2021 einnehmt...

Rechnungsnummer 01/2021

Bandname GbR in Gründung (= i.G. >weil noch keine Steuernummer) mit Adresse und Bankverbindung

Rechnung netto ohne MWST (Kleinunternehmer), das müßt ihr draufschreiben!

Im Rathaus kriegt man die Anmeldeunterlagen für eine GbR, das müßt ihr dann jetzt pronto machen...

Dies ist keine Steuerberatung, sondern eine Hilfestellung aus meiner täglichen Praxis mit meiner GbR und ehemals GmbH

Frag deine Tante dazu...
 
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Achtung, ich bin kein Jurist und kein Steuerberater!

Ich zitiere hier mal Wikipedia:
>>Schließlich besitzen auch informelle Zusammenschlüsse wie Wohngemeinschaften, Fahrgemeinschaften und Musikkapellen als Gelegenheitsgesellschaften des täglichen Lebens regelmäßig die Rechtsform einer GbR.<<
Das heißt, als GbR werdet ihr auch ohne "Gründung" betrachtet. Ich würde mir da keinen Stress machen, sondern einfach ne Rechnung schreiben, die sowohl den Bandnamen als auch den des verantwortlichen Bandmitglieds (Bandleader oder Kassenwart) enthält. Von diesem nehmt ihr auch die Steuer-ID.
Unbedingt auch §19 UStG ("Kleinunternehmerregelung") anführen, nicht dass ihr von den 400 Euro noch 19% abführen müsst. Die Klärung aller weiteren Fragen müsst ihr bis zum Ende der Abgabefrist eurer Steuererklärungen erledigt haben.

Die schwierigere Frage ist, wie geht es weiter.
Soll das Geld auf dem Bandkonto verbleiben für zukünftige Investitionen? Dann wäre tatsächlich die Gründung einer GbR in Erwägung zu ziehen, wobei das dann m.E. auch einen gewissen Mehraufwand mit sich bringt. Zwar seid ihr von den meisten Vorschriften des HGB ausgenommen, Eine Einnahmen-Überschussrechnung reicht dann aus. Das Geld auf dem Konto liegen zu lassen, falls mal was gebraucht wird, geht aber glaube ich nur über Bildung von Rückstellungen, die aber wiederum nur dann zulässig sind, wenn ihr konkrete Verbindlichkeiten (also Zahlungsverpflichtungen) nach Ende des aktuellen Steuerjahres berücksichtigen müsst oder eine konkrete überfällige Anschaffung beabsichtigt.

Ich würde statt in einem Musikerforum mal beim zuständigen Finanzamt anrufen. Dort arbeiten Menschen, nach meiner Erfahrung sogar recht freundliche Menschen, die gerne Auskunft geben. Wenn es nur diese eine Rechnung weit und breit gibt, kann es vom FA auch als "Liebhaberei" ohne Gewinnerzielungsabsicht eingestuft werden, dann müsst ihr gar nichts weiter machen, außer das dem FA mitzuteilen.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Im Rathaus kriegt man die Anmeldeunterlagen für eine GbR, das müßt ihr dann jetzt pronto machen...
Das ist in meinen Augen so nicht richtig (s.o.)
Falls du da aber nähere Kenntnisse hast, wäre eine Begründung hilfreich.

Edit: sonst bindet sich nämlich dieser "Chaotische Haufen" Verpflichtungen ans Bein, die wegen gelegentlicher Auftritte gegen Hutgeld sicher unnötig sind.
Das fängt schon damit an, dass du plötzlich unabhängig von den Einkünften zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, ob du nun nennenswerte Einnahmen hast oder nicht. Insofern muss man jede Band gesondert betrachten, denn was für ne gut gebuchte Top40-Band nötig sein kann, mag für die Hobbyband mit 2 Auftritten im örtlichen Jugendzentrum getrost zu vernachlässigen sein.
 
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Gott, was für ein Chaos?!

400,- netto plus MWST oder ihr "optiert" bei der Anmeldung der GbR als Kleinunternehmer OHNE MWST, dann braucht ihr sie auch nicht abzuführen. Das ist einfacher, wenn ihr weniger als 17.500,-€ im Jahr 2021 einnehmt...

Rechnungsnummer 01/2021

Bandname GbR in Gründung (= i.G. >weil noch keine Steuernummer) mit Adresse und Bankverbindung

Rechnung netto ohne MWST (Kleinunternehmer), das müßt ihr draufschreiben!

Im Rathaus kriegt man die Anmeldeunterlagen für eine GbR, das müßt ihr dann jetzt pronto machen...

Dies ist keine Steuerberatung, sondern eine Hilfestellung aus meiner täglichen Praxis mit meiner GbR und ehemals GmbH

Frag deine Tante dazu...

Also wir nehmen definitiv weniger als 17.500 € im Jahr ein.

Wäre es auch eine Option, die private Steuer-ID einer der Bandmitglieder zu nehmen?

Eine GbR zu gründen würde sich für uns dann ja auch nicht wirklich lohnen..
 
Wäre es auch eine Option, die private Steuer-ID einer der Bandmitglieder zu nehmen?
Hab ich dir oben schon alles zu beantworten versucht, falls du meinen Beitrag noch nicht gelesen haben solltest.

Edit: ich hatte schon Bands, wo man sich wegen des damit verbundenen Aufwandes dagegen entschieden hat, auf Rechnung zu spielen. Wir haben eine Handvoll kleiner Auftritte gegen freiwillige Spenden gespielt, und jeder hatte seinen Spaß. Das lag in erster Linie wohl daran, dass der eine Gitarrist Geschäftsführer eines Unternehmens war und den kaufmännischen Ansatz sehr gut einschätzen konnte.
 
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Wir haben das früher auch so gemacht, in dem wir in der Band einen Kassenwart bestimmt haben (die verlässlichste Person eines ebenfalls chaotischen Haufens).
Einnahmen gingen entweder in die "Bandkasse" (was das private Girokonto des Kassenwarts gewesen war und er verwaltend ein kleines Buch darüber führte) oder Einnahmen wurden bar gleich unter den Bandmitgliedern aufgeteilt.

Bei einer Rechnung reicht neben der Anschrift, die Steuer-ID eines Bandmitglieds (Kassenwart) aus, sowie der wichtige Hinweis zur MwSt-Angabe bezüglich Kleinunternehmerregelung.
(Natürlich auch die Angabe auf der Rechnung, welche Leistung zu welchem Datum in Rechnung gestellt wurde).

Die Gründung einer gemeldet/gewerblich agierenden GbR als reine Hobbyband (mit unregelmäßigen Einkommen im kleinen Rahmen/nicht konstanter Höhe) würde ich mir allerdings alleine schon wegen Haftungsfragen gründlich überlegen, unabhängig davon, ob ihr temporär bei Gelegenheitsauftritten als solche behandelt werdet.

Ein großer GbR-Nachteil sind Haftungsangelegenheiten und da sitzen alle Gesellschafter bis zur Privatinsolvenz gemeinsam in einem Boot.
Szenario: Ein Mitglied verlässt die Band und es wird beiderseits "vergessen", ihn auch als Gesellschafter der "Band-GbR" zu streichen.
Irgendwann ein Jahr später kommt es vlt. einmal zu einem Haftungsanspruch gegenüber eurer (verbliebenen) Gesellschaft und dann wird das ehemalige Mitglied auch noch herangezogen.
Das alles bringt letztlich nur Ärger.

Wenn der Rahmen als gewerblicher Dienstleister (oder musikalisches Ensemble etc.) mit einer halbwegs permanenten Auftragslage gegeben ist und man berufliche Pläne in diese Richtung hat, dann steht eine eingetragene Firmengründung und die Rechtsform zur Debatte.

Aber als "Hobbyband" mit Gigs, die in der Anzahl selbst die Definition von "gelegentlich" unterschreiten, würde ich mir aus jedweder persönlicher Sicht diese Belastung und Verpflichtungen nicht ans Bein binden wollen und mir unter den gegebenen Umständen womöglich auch als Bandmitglied überlegen, in der Band verbleiben zu wollen.

Das ist als selbstständiger und Rechnung schreibender Musiker natürlich alles nur meine ganz persönliche Ansicht und subjektive Meinung.
 
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Was der Trommla sagt.

Ihr seid schon jetzt eine GbR und könnt auch nach meiner Privatmeinung schon jetzt eine Rechnung schreiben, wie es der Trommla vorschlägt.

Wenn eure Band ein reines Hobby ist, Einnahmen die Ausnahme bleiben und ihr absehbar auf Jahre hinaus nach Gegenrechnung der Kosten und Investitionen immer Verluste habt, ist auch eine Anmeldung beim Finanzamt Quatsch. Die würden euch nämlich wegen der Verluste ein paar Jahre lang Steuern gut schreiben und irgendwann auf den Trichter kommen, dass es sogenannte "Liebhaberei" ist und dann alles zurückfordern.

Rechtlich hängt es am Begriff "Gewinnerzielungsabsicht". Besteht diese auch mit langer Perspektive nicht, sind die Einnahmen auch steuerlich nicht relevant (wie die Ausgaben). Wenn ihr irgendwie unsicher seid, ob Gewinnerzielungsabsicht bei euch besteht, invesriert einmal einen kleinen Betrag für eine Beratung von Steuerberater oder sprecht mit dem Finanzamt.

Edit: passende Lektüre hier https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/l/liebhaberei/
 
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Hab ich dir oben schon alles zu beantworten versucht, falls du meinen Beitrag noch nicht gelesen haben solltest.

Edit: ich hatte schon Bands, wo man sich wegen des damit verbundenen Aufwandes dagegen entschieden hat, auf Rechnung zu spielen. Wir haben eine Handvoll kleiner Auftritte gegen freiwillige Spenden gespielt, und jeder hatte seinen Spaß. Das lag in erster Linie wohl daran, dass der eine Gitarrist Geschäftsführer eines Unternehmens war und den kaufmännischen Ansatz sehr gut einschätzen konnte.

Meine Frage war in dem Fall, ob die Steuer-ID oder die Steuernummer angegeben werden muss. Da gibt es ja scheinbar Unterschiede..

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/f...ernummer_von_der_steuer-identifikationsnummer

Wir haben das früher auch so gemacht, in dem wir in der Band einen Kassenwart bestimmt haben (die verlässlichste Person eines ebenfalls chaotischen Haufens).
Einnahmen gingen entweder in die "Bandkasse" (was das private Girokonto des Kassenwarts gewesen war und er verwaltend ein kleines Buch darüber führte) oder Einnahmen wurden bar gleich unter den Bandmitgliedern aufgeteilt.

Bei einer Rechnung reicht die ID eines Bandmitglieds (Kassenwart), sowie der Hinweis zur MwSt-Angabe bezüglich Kleinunternehmerregelung.

Die Gründung einer GbR als reine Hobbyband (mit unregelmäßigen Einkommen im kleinen Rahmen/nicht konstanter Höhe) würde ich mir allerdings alleine schon wegen Haftungsfragen gründlich überlegen, unabhängig davon, ob ihr temporär bei Gelegenheitsauftritten als solche behandelt werdet.

Ein großer GbR-Nachteil sind Haftungsangelegenheiten und da sitzen alle Gesellschafter bis zur Privatinsolvenz gemeinsam in einem Boot.
Szenario: Ein Mitglied verlässt die Band und es wird beiderseits "vergessen", ihn auch als Gesellschafter der "Band-GbR" zu streichen.
Irgendwann ein Jahr später kommt es vlt. einmal zu einem Haftungsanspruch gegenüber eurer (verbliebenen) Gesellschaft und dann wird das ehemalige Mitglied auch noch herangezogen.
Das alles bringt letztlich nur Ärger.

Wenn der Rahmen als gewerblicher Dienstleister (oder musikalisches Ensemble etc.) mit einer halbwegs permanenten Auftragslage gegeben ist und man berufliche Pläne in diese Richtung hat, dann steht eine eingetragene Firmengründung und die Rechtsform zur Debatte.

Aber als "Hobbyband" mit Gigs, die in der Anzahl selbst die Definition von "gelegentlich" unterschreiten, würde ich mir aus jedweder persönlicher Sicht diese Belastung und Verpflichtungen nicht ans Bein binden wollen und mir unter den gegebenen Umständen womöglich auch als Bandmitglied überlegen, in der Band verbleiben zu wollen.

Das ist als selbstständiger und Rechnung schreibender Musiker natürlich alles nur meine ganz persönliche Ansicht und subjektive Meinung.

Vielen Dank für diese sehr hilfreiche Antwort! Wir werden das in der Band nochmal besprechen und auch ggf. noch einen Steuerberater hinzuziehen. Für's Erste werden wir die Rechnung dann erstmal über meine Steuer-ID laufen lassen.
 
Zur Ergänzung: Wichtig sind die erforderlichen Pflichtangaben einer sog. "Ordentlichen Rechnung".

Mal danach suchen oder hier gucken: Pflichtangaben Ordentliche Rechnung .

Wenn Ihr einen ausguckt, was mir sinnvoll erscheint, dann:
  • Anschrift der Person
  • dessen Einkommenssteuernummer
  • ohne Umsatzsteuer
Wie verwendet Ihr das Geld? Als Band, aufgeteilt auf Mitglieder? Je nachdem, nicht vergessen, diesen Einkommensanteil in der nächsten privaten Steuererklärung auch aufzuführen.
 
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ohne Umsatzsteuer
Ich verwende dazu auf meinen Rechnungen diesen Passus:

<<Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.>>

Ist eine Standardformulierung, die du gerne übernehmen darfst ;)

Edit: Ach ja, zu den Unterschieden zwischen ID und Steuernummer, in deinem Fall ist es gleichwertig, da beides beim FA einander zugeordnet ist.
Wäret ihr eine eingetragene GbR mit eigenem Gesellschaftskapital und Anlagevermögen, bekämt ihr dafür eine eigene Steuernummer, die für alle Vorgänge der GbR zu verwenden wäre. Und dann muss natürlich auf alle Rechnungen die Steuernummer der GbR.

Steuer-IDs bekommen nämlich nur natürliche Personen, also menschliche Individuen. Und das von Geburt an, lange vor Eintritt der Steuerpflicht.
 
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Zur Ergänzung: Wichtig sind die erforderlichen Pflichtangaben einer sog. "Ordentlichen Rechnung".

Mal danach suchen oder hier gucken: Pflichtangaben Ordentliche Rechnung .

Wenn Ihr einen ausguckt, was mir sinnvoll erscheint, dann:
  • Anschrift der Person
  • dessen Einkommenssteuernummer
  • ohne Umsatzsteuer
Wie verwendet Ihr das Geld? Als Band, aufgeteilt auf Mitglieder? Je nachdem, nicht vergessen, diesen Einkommensanteil in der nächsten privaten Steuererklärung auch aufzuführen.

Einkommenssteuernummer = Steuer-ID ?
Das Geld kommt auf ein Gemeinschaftskonto (Geschäftskonto). Davon bezahlen wir z.B. Aufnahmen im Tonstudio, Getränke, Videodreh etc.

Ich verwende dazu auf meinen Rechnungen diesen Passus:

<<Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.>>

Ist eine Standardformulierung, die du gerne übernehmen darfst ;)

Edit: Ach ja, zu den Unterschieden zwischen ID und Steuernummer, in deinem Fall ist es gleichwertig, da beides beim FA einander zugeordnet ist.
Wäret ihr eine eingetragene GbR mit eigenem Gesellschaftskapital und Anlagevermögen, bekämt ihr dafür eine eigene Steuernummer, die für alle Vorgänge der GbR zu verwenden wäre. Und dann muss natürlich auf alle Rechnungen die Steuernummer der GbR.

Steuer-IDs bekommen nämlich nur natürliche Personen, also menschliche Individuen. Und das von Geburt an, lange vor Eintritt der Steuerpflicht.

Also kann ich einfach eine Rechnung über 400 € mit der Steuer-ID eines der Bandmiglieder ausstellen und dem entsprechenden Passus und als Konto trotzdem das Gemeinschaftskonto?
 
Also kann ich einfach eine Rechnung über 400 € mit der Steuer-ID eines der Bandmiglieder ausstellen und dem entsprechenden Passus und als Konto trotzdem das Gemeinschaftskonto?
Du kannst eine Rechnung mit Deiner Steuer-ID ausstellen und aufs Gemeinschaftskonto einzahlen lassen. Allerdings bist auch Du steuerpflichtig für die Summe. Es gibt wohl irgendeine Möglichkeit, anhand der Steuer-IDs deiner Mitmusiker das ganze als Sammeleinkünfte zu deklarieren, dann ist jeder für ein Viertel der Summe steuerpflichtig. Da muss ich mich aber schlau machen, hat mal der Bandleader einer meiner Bands so gemacht. Der hat das Geld verteilt und brauchte dafür von jedem Mitstreiter dessen ID. Mit dem Kollegen spiele ich am Sonntag, da versuche ich ihn nach Details zu fragen.

Ich würde als Rechungssteller schreiben:
Bandname
Dein Name
Deine Anschrift
Deine Steuer-ID/Steuernummer

Dann das ganze restliche Gesumse, was im Link von @MS-SPO steht.
 
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Vielen Dank für diese sehr hilfreiche Antwort! Wir werden das in der Band nochmal besprechen und auch ggf. noch einen Steuerberater hinzuziehen. Für's Erste werden wir die Rechnung dann erstmal über meine Steuer-ID laufen lassen.
Eine Rücksprache mit einem Steuerberater halte ich auch in eurem Fall für sinnvoll, weil es auch noch andere etwaige Dinge evtl. abzuklären bedarf.
Da wäre z.B. die "Zuverdienstsituation aus selbstständiger Tätigkeit", wenn ihr für die Band einen Kassenwart mit seinem privaten Girokonto bestimmt (also du als Kassenwart).
Da stehen dann potentiell auch jene Fragen der Einnahmen durch Nebentätigkeiten zur Debatte (würde ich ansprechen), die (Haupt)berufliche Relevanz, bzw. mit Hinblick auf etwaige Einnahmen insbesondere bei Arbeitslosigkeit/ALG2 haben könnten, was für Betroffene mitunter im letzteren Fall zum etwaig "Aua-verursachenden" Eigentor werden kann.

Ich möchte betont wissen, dass ich hier keine rechtliche Beratung vornehme/vornehmen möchte und diese auch aus juristischer Grundlage auf Grund fehlenden Titels nicht vornehmen darf und teile hier lediglich nur rein persönliche Aspekte eigener Erfahrungen mit und befürworte empfehlend, dass ihr euch durch eine beruflich befähigte Person in euren Anliegen fundiert beraten lassen möchtet.

Für Die Zukunft viel Erfolg&Glück gewünscht, bleibt gesund
Cosso
 
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Vielen Dank für eure Antworten.
Ich werde jetzt für diesen Auftritt meine private Steuernummer nehmen und das Geld auf das Band-Geschäftskonto überweisen lassen. Wir setzen uns definitiv noch weiter mit der Thematik auseinander.

Habe auch gehört, dass es durchaus Vorteile haben kann, für die Band eine eigene Steuernummer zu beantragen - dann kann man nämlich auch Equipment-Käufe (Kabel, Instrumente etc.) von der Steuer absetzen.
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich werde jetzt für diesen Auftritt meine private Steuernummer nehmen und das Geld auf das Band-Geschäftskonto überweisen lassen. Wir setzen uns definitiv noch weiter mit der Thematik auseinander.

Habe auch gehört, dass es durchaus Vorteile haben kann, für die Band eine eigene Steuernummer zu beantragen - dann kann man nämlich auch Equipment-Käufe (Kabel, Instrumente etc.) von der Steuer absetzen.
Das wiederum hat nicht zwingend was mit der Band als GbR zu tun. Das kann jeder von euch auch ohne gemeinsame Veranlagung als Band. Wenn du als Musiker regelmäßige Einkünfte vorzuweisen hast und eine Gewinnerzielungsabsicht angenommen werden kann, kannst du auch Betriebsmittel wie Instrumente, Kabel, Mikrofone etc. absetzen, die zur Ausübung deiner Tätigkeit geeignet sind. Allerdings geht das nur die ersten 2 bis 3 Jahre gut, da wird dir vom FA eine Karenz eingeräumt. Schließlich muss ja jeder "Gründer" erst mal in seine Betriebsausstattung investieren, um überhaupt Gewinne erwirtschaften zu können. Das heißt aber im Umkehrschluss, nach ein paar Jahren müssen die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Wenn nicht = Liebhaberei = steuerlich nicht weiter abzugsfähig.

Dabei muss weiterhin beachtet werden, dass nicht alle Anschaffungen in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden dürfen, sondern über eine angenommene Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen (steht in der AfA-Tabelle). Jedes Jahr also nur ein Teilbetrag. Gitarren und Bässe liegen aktuell bei 12 Jahren, Schlagzeuge und Keyboards bei 10 Jahren, Klaviere bei 20 Jahren, um mal ein paar Hausnummern zu nennen. Wenn du also eine Gitarre für 1.200 € kaufst, kannst du jedes Jahr 100 € ansetzen. Wobei das erste Jahr nur voll angerechnet wird, wenn der Kauf vor dem 1.07. erfolgt ist.

Sofort im Jahr des Kaufes darfst du nur so genannte Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) in voller Höhe absetzen, die aktuelle Grenze weiß ich grad nicht, Stichwort Steuerberater. GWG wiederum werden nur akzeptiert, wenn sie auch eigenständig nutzbar sind. Ein Drucker beispielsweise kann nicht als GWG abgesetzt werden, da er nur mit einem Computer funktioniert.
Computeranlagen wiederum dürfen seit diesem Jahr auch unbegrenzt im Jahr des Erwerbs abgesetzt werden, habe ich gelesen, da ihre AfA von 3 Jahren auf ein Jahr runtergesetzt wurde, wohl um die Menschen im Homeoffice zu entlasten.

Mehrwertsteuer, genauer Vorsteuer darfst du nur geltend machen, wenn du auch Umsatzsteuer in Rechnung stellst, und diese zusätzliche "Erklärung" musst du standardmäßig vierteljährlich abgeben. Bei geringen Umsätzen kann man die Abgabefristen auf jährliche Abgabe verlängern, bei hohen Umsätzen muss man möglicherweise die Umsatzsteuer monatlich anmelden. Wobei ich noch einmal darauf hinweise, dass ich kein Fachmann bin. Die aktuell geltenden Bestimmungen und Grenzwerte kennt wiederum dein Steuerberater, da der Gesetzgeber das auch ständig ändert und anpasst.

Du siehst, das ist alles ziemlich "unübersichtlich" und uneinheitlich. "Hurra, dann können wir ja alles absetzen" verursacht einen deutlichen Mehraufwand, den man sich genau überlegen sollte. Was für eine (semi)professionelle Band sinnvoll ist, macht einer Hobbyband möglicherweise mehr Stress als sonstwas.
 
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Hallo, erstmal vielen Dank für eure Antworten! Das Thema scheint ja doch nicht ganz einfach zu sein.
Wir haben nun erstmal beschlossen, im ersten Schritt eine Steuernummer für die "GbR" zu beantragen und diese auf der Rechnung anzugeben.
 

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