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Rechnung schreiben

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Rechnung als Musiker schreiben

Auch Musiker müssen Steuern zahlen - leider. Jeder Musiker, der für seine Darbietungen eine Rechnung stellt, kann je nach Anzahl der Rechnungen, bzw. abhängig von einer jährlichen Obergrenze von 17.500 € (Kleinunternehmerreglung) eine Rechnung für seine Leistungen erstellen, nachdem ein Gewerbe angemeldet wurde.

rechnung-schreiben-als-musiker.jpg


Ist ein Gewerbe als Musiker beim Gewerbeamt angemeldet, so erhält man eine neue Steuer-IDentifikationsnummer, die auf den Rechnungen unbedingt angegeben sein muss. Schreibt man Rechnungen Umsatzsteuerfrei, entspricht brutto = netto. Ist allerdings auf dem Gewerbe ein Umsatz von über 17.500 € jährlich zu erwarten, so ist man auch als Musiker dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuer zu berechnen. Der UST-Satz für Musiker (übrigens auch Journalisten) beträgt 7 % im Gegensatz zu dem gängigeren Satz von 19%. Auch als Band, gegenüber einem Veranstalter berechnet man 7% zusätzlich auf Gagen, solange man freiwillig oder bedingt durch die Kleinunternehmerregelung UST berechnen muss.
 
Eigenschaft
 
Hi

Ich muss eine Rechnung schreiben für einen Auftritt von uns und bin, da ich das noch nicht gemacht hab, ziemlich planlos. Auf was muss man achten? Ich hab gehört das ein bestimmter Artikel da unbedingt rein sollte usw.

Wär froh über ein bisschen Hilfe
 
Mach dich nicht verrückt. Ein Schmierzettel auf dem die erhaltenen Gage draufstehet reicht. Kannst ja noch "Rechnung" draufschreiben. Wenns dir lustig ist auch Name und Adresse.
AUF KEINEN FALL EINE MwSt AUSWEISEN. Einfach Endbetrag und fertig.Ich gehe davon aus, ihr seid nicht USt pflichtig.
 
z.B.:

Name und Anschrift des Rechnungstellers und des Veranstalters, Ort, Datum, Rechnungsnummer (ist bei mir immer das Datum ohne Punkte), Betrag, Tag, Ort und Art der Veranstaltung, Besetzung/Bandname.

Bei mir steht immer noch kleingedruckt:
Der Betrag versteht sich inkl. Fahrtkosten, eine Mehrwertsteuer wird gemäß §19 UStG nicht erhoben (Kleinunternehmerregelung).
Der Betrag ist gemäß § 286 Abs. 3 BGB innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieser Rechnung fällig.
Dazu: Bankverbindung, Finanzamt und Steuernummer. Falls bar bezahlt wurde: Betrag dankend erhalten, Unterschrift.

Das ganze in Word ein bißchen grafisch gestaltet, Briefkopf, ein paar wagrechte Linien, dann sieht's einigermaßen professionell aus.

McCoy
 
...oder so lol
Glaube er hat weder FA noch Steurnummer...
Er braucht eigentlich nur eine Quittung, und wenn der VA meint er kriegt die USt zurück wird er entteuscht werden, denn darum wirds ihm gehen.
Wenns professionell wird hast du sicher recht, aber das sagt dir dann sowieso der Steuerberater was alles drauf muß.
 
Naja, eine Wordvorlage für eine Rechnung zu erstellen geht recht schnell, man hat sie sein Leben lang und TRommelmann wird ja nicht nur diesen einen Gig spielen wollen.

Wenn der Veranstalter eine Rechnung verlangt, wird er sie wohl für seine Buchhaltung benötigen, und dann müssen die juristisch relevanten Sachen halt drauf, wie z.B. hier angegeben: link.
Wenn's professionell aussieht, hat der Veranstalter außerdem den Eindruck: Die Jungs kennen sich aus, die machen das nicht zum ersten mal, die kann ich nicht übers Ohr hauen.

Wenn das mit den 30 Tagen drauf steht, ist erfahrungsgemäß das Geld auch immer schneller da, als wenns nicht drauf steht.

McCoy
 
Wenns um die Vorsteuer geht, muß die Rechnung natürlich die entsprechenden Daten enthaloten. Gehe immer noch davon aus, dass der OP nicht USt pflichtig ist.

Wenn das mit den 30 Tagen drauf steht, ist erfahrungsgemäß das Geld auch immer schneller da, als wenns nicht drauf steht.

Hier gibts ein Veto auch wenn wir ins OT geraten.
Kohle gibts Cash, am besten vor dem Gig.
Auf "Rechnung" spiele ich nur bei Leuten die sich mein Vertrauen langfristig erarbeitet haben.
 
Sehr gutes Forum, sehr gutes Thema:)

Ich bin mit meiner Band in einer sehr ähnlichen Situation. Wir spielen ins absehbarer Zeit einen Gig und der Veranstalter hat mich bereits informiert dass er über die Gage eine Rechnung benötigt. Kurz zu uns: wir sind eine drei Mann Dinnerjazz- Kombo. Das Programm zielt auf Hochzeiten, Betriebsfeiern, etc. ab.

Der Umfang der jährlichen Gigs ist wirklich SEHR überschaubar. Wir betreiben unsere Band nur als Hobby, da wir "hauptberuflich" alle drei studieren. Bis dato war es noch nicht nötig sich über Rechnungen und die damit verbundenen Formalitäten den Kopf zu zerbrechen. Da sich dies aber jetzt ändert bzw. schon geändert hat, hoffe ich dass ihr mir unter die Arme greifen könnt. Wir sind bisher nirgendwo (FA, KSK, GEMA,...) gelistet, aber um dem ganzen die richtige Form zu geben, werden wir das u.U. ändern müssen. Das weitere Vorgehen habe ich mir folgendermaßen überlegt:

- Beantragung Gewerbeschein (dadurch sind wir dann berechtigt Rechnungen auszustellen?!)
-beantragen dass wir unter die Kleinunternehmerregelung fallen
-wir sind alle separat sozialversichert, zudem sind die Einnahmen so gering dass wir uns um die KSK keine Gedanken machen müssen
-Anmeldung GEMA
-einer von uns dreien meldet das Gewerbe an und kassiert das Geld, die anderen bekommen ihren Teil der Gage dann von ihm ausgezahlt gegen eine Quittung

Wenn diese Reihenfolge einigermaßen stimmt, kann ich mir dann auch Gedanken über Rechnungen schreiben, richtig?


Vielen Dank einstweilen

Mit freundlichem Groove

Ebbelraenzje
 
Mach dir bitte nicht allzuviele Gedanken über das was in einer Rechnung eines kleinen Hobby-/Amateurmusikers alles drinstehen muss.

Ich würde dir vorschlagen, die Rechnung VORHER auszudrucken und sie dem Veranstalter direkt auszuhändigen.
Es muss die Anschrift des Empfängers komplett drauf sein, es muss dein Briefkopf drauf sein, es muss das Wort RECHNUNG draufstehen, ein kleiner Text wie z.B. "Musikalische Umrahmung des xxxx am xxxxx ....." und ein Betrag xxx Euro.
Weder Mehrwert- noch Umsatz- noch eine sonstige Steuer!
Desweiteren den wichtigen Satz "Ich bitte um Überweisung auf das Konto-Nr.xxxxx bei xxxx-Bank BLZ xxxxx bis zum xxxxxx"
Oder noch besser: "Betrag am xxxx in bar erhalten".

Fertig - aus - Amen.
Solltest du regelmäßig jedes Jahr Rechnungen mit insgesamt mehr als 17.000 Euro schreiben, dann solltest du dringend ein Gespräch mit einem Steuerberater führen.
Dann wirst du umsatzsteuerpflichtig und müsstest deine Gagenrechnungen mit 7% MwSt (NICHT: 19%) ausweisen und wärst auch vorsteuerabzugsberechtigt.
Aber ich gehe mal davon aus, das ist an dieser Stelle nicht relevant?

Du musst allerdings in deiner Einkommensteuererklärung diese Einnahmen angeben. Aber das hat mit der eigentlichen Rechnungsschreibung oder eine eventuellen Gewerbeanmeldung und pipapo nix zu tun.

GEMA ist Sache des Veranstalters - geht dich als engagierte Band nichts an! Und lass dir nichts anderes erzählen.
Du musst nur das Formular ausfüllen und es dem Veranstalter übergeben - fertig.
 


Bei einer Überweisung der Rechnung ist es ganz wichtig bzw. im Streitfall sehr vorteilhalft, ein konketes Datum zu nennen. Also z.B. bis zum 30.Nov. 2008.
Zahlbar in 14 Tagen reicht nicht.

Topo :cool:
 
solange man unter den genannten 17'000 euro bleibt, sollte man unter die steuernummer noch "diese Rechnung ist gemäß §19 UStG umsatzsteuerbefreit" hinzufügen.
ich hab erlebt dass viele firmen drauf bestehen und rechnungen ohne diesen zusatz gar nicht akzeptieren.
 
Ok, das heißt das ganze is ein kleineres Hexenwerk als gedacht. Nur muss ich nicht dem Fiskus trotzdem mitteilen dass ich Geld fürs Musikmachen bekommen, woraufhin die dann feststellen dass ich keine USt abzuführen hab? Ich hab das hier nachgelesen, und da steht unter Punkt fünf, "Rechnung", dass auch die Steueridentifikationsnummer anzugeben ist.
Ich als Privatperson habe so eine, und auch die anderen Bandmitglieder. Aber die Band hat sowas nicht.

Vorab nochmal vielen Dank für die tolle Hilfe, wir nähern uns so langsam einer Lösung :)
 
Solltest du regelmäßig jedes Jahr Rechnungen mit insgesamt mehr als 17.000 Euro schreiben, dann solltest du dringend ein Gespräch mit einem Steuerberater führen.
Dann wirst du umsatzsteuerpflichtig und müsstest deine Gagenrechnungen mit 7% MwSt (NICHT: 19%) ausweisen und wärst auch vorsteuerabzugsberechtigt.
Aber ich gehe mal davon aus, das ist an dieser Stelle nicht relevant?

erstmal ne frage: 7% ? echt.. warum nur 7% (nur rein aus neugier)
und 2. warum soll das nciht relevant sein... ich kann nicht verstehen wie ein selbstaendiger bzw freiberufler feriwillig darauf verzichtet die umsatzsteuer anzunehmen. da verschenkt man unmengen geld damit (weil man die ust nicht gegenrechen kann)

versteh auch nicht warum das immer wieder empfohlen wird, man soll die ust nicht annehmen wenn man unter 17.000 euro kommt...
 
Ok, das heißt das ganze is ein kleineres Hexenwerk als gedacht. Nur muss ich nicht dem Fiskus trotzdem mitteilen dass ich Geld fürs Musikmachen bekommen, woraufhin die dann feststellen dass ich keine USt abzuführen hab?

Nein, musst Du nicht. Bis zu einer gewissen Umsatzgrenze bist Du automatisch Kleinunternehmer, der keine Umsatzsteuer abführt. Umgekehrt müsstest Du Dich beim Finanzamt melden, wenn Du nämlich "optieren" willst und trotzdem Umsatzsteuer abführen und Vorsteuer ziehen willst.

Auf Deine Rechnung gehört schlicht ein Satz, der besagt, dass keine Umsatzsteuer anfällt.

Auch auf eine Steuernummer kannst Du verzichten - die ist nämlich nur dann relevant, wenn jemand Umsatzsteuer berechnet und der Rechnungsempfänger dies als Vorsteuerabzug geltend machen will.

Was generell die Sache mit Gewerbe und Steuern usw angeht: Amateurbands bewegen sich meist auf dem Niveau, dass Kosten für Equipment und Fahrt usw. niemals durch die geringen Einnahmen gedeckt werden können. Daher liegt keine Gewinnerzielungsabsicht sondern "Liebhaberei" vor, so dass Ausgaben nicht abgesetzt werden können, andererseits aber auch Einnahmen nicht steuerlich relevant sind.
 
erstmal ne frage: 7% ? echt.. warum nur 7% (nur rein aus neugier)
die "musikalische Darbietung" läuft unter Kultur und unterliegt somit nur 7%
(nochmal: natürlich NUR FÜR DIEJENIGEN welche auch mehrwert-/umsatzsteuerpflichtig sind)

. ich kann nicht verstehen wie ein selbstaendiger bzw freiberufler feriwillig darauf verzichtet die umsatzsteuer anzunehmen. da verschenkt man unmengen geld damit (weil man die ust nicht gegenrechen kann)
:rolleyes: :D
es ist dann relevant wenn du eine UNMENGE von Eingangsrechnungen dagegenrechnen kannst, damit du die dort enthaltene Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen kannst.
d.h. - sollte sich das "lohnen", so müsstest du mehr einkaufen als du verkaufst und steuerst somit unweigerlich auf den Konkurs/Insolvenz/Pleite/Bankrott

versteh auch nicht warum das immer wieder empfohlen wird, man soll die ust nicht annehmen wenn man unter 17.000 euro kommt...
was heißt "annehmen"??
Sei doch um froh, dass du von deiner Rechnung nicht 7% ans Finanzamt abführen musst - so herum wird ein Schuh draus.
Es sei denn es gelingt dir, jedem Veranstalter klarzumachen dass deine 1000-Euro-Gage nicht 1000 Euro sind, sondern 1000 Euro PLUS Mehrwertsteuer. Und da werden die meisten Veranstalter erstmal ganz schön blöd gucken und werden dir wiederum sagen "Was geht mich DEINE Mehrwertsteuer an? Wir haben 1000 Euro vereinbart und damit basta."
Und damit sind deine 1000 Euro nicht mehr 1000 Euro sondern eben nur noch 1000 Euro abzüglich 7% welche du dem Finanzamt überweisen darfst.
(-zigjährige Erfahrung im Amateuer-Musikbusiness.....)

Was generell die Sache mit Gewerbe und Steuern usw angeht: Amateurbands bewegen sich meist auf dem Niveau, dass Kosten für Equipment und Fahrt usw. niemals durch die geringen Einnahmen gedeckt werden können. Daher liegt keine Gewinnerzielungsabsicht sondern "Liebhaberei" vor, so dass Ausgaben nicht abgesetzt werden können, andererseits aber auch Einnahmen nicht steuerlich relevant sind.
das ist eigentlich die Kernaussage und dürfte auf die meisten hier zutreffend sein
 
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es ist dann relevant wenn du eine UNMENGE von Eingangsrechnungen dagegenrechnen kannst,
sehe ich anders. jede rechnung kannst du gegenrechnen...

was heißt "annehmen"??
Sei doch um froh, dass du von deiner Rechnung nicht 7% ans Finanzamt abführen musst - so herum wird ein Schuh draus.
Es sei denn es gelingt dir, jedem Veranstalter klarzumachen dass deine 1000-Euro-Gage nicht 1000 Euro sind, sondern 1000 Euro PLUS Mehrwertsteuer. Und da werden die meisten Veranstalter erstmal ganz schön blöd gucken und werden dir wiederum sagen "Was geht mich DEINE Mehrwertsteuer an? Wir haben 1000 Euro vereinbart und damit basta."
Und damit sind deine 1000 Euro nicht mehr 1000 Euro sondern eben nur noch 1000 Euro abzüglich 7% welche du dem Finanzamt überweisen darfst.
(-zigjährige Erfahrung im Amateuer-Musikbusiness.....)
Also ehrlich gesagt hab ich keine ahnung was du mir da erzaehlst. ich schreib seit ueber 5 jahren rechnungen mit mwst... aber anscheinend ist bei euch kuenstlern alles anders. was ich mir nicht wirklich vorstellen kann.. aber gut....
 
sehe ich anders. jede rechnung kannst du gegenrechnen...
sehe ich anders
Du kannst nur dann gegenrechnen wenn es sich auch tatsächlich aufs (Musik-) Business bezieht.
Und ich wiederhole mich: wenn du an deinen Eingangsrechnungen mehr Vorsteuer geltend machen kannst als du an Umsatz-/Mehrwertsteuer weiterverrechnest dann bist du innerhalb kürzester Zeit pleite.

Oder wir reden jetzt vollkommen aneinander vorbei :confused:
 
sehe ich anders
Du kannst nur dann gegenrechnen wenn es sich auch tatsächlich aufs (Musik-) Business bezieht.
Und ich wiederhole mich: wenn du an deinen Eingangsrechnungen mehr Vorsteuer geltend machen kannst als du an Umsatz-/Mehrwertsteuer weiterverrechnest dann bist du innerhalb kürzester Zeit pleite.

Oder wir reden jetzt vollkommen aneinander vorbei :confused:

is mir klar nur die rechnungen die sie aufn job beziehen.... und ja... anscheinend reden wir aneinander vorbei.. hab naemlich keine ahnung was du sasgst :confused::eek:
wie gesagt, ich machs seit 5 jahren und alle anderen die ich kenn auch... keine ahnung was du meinst
 
Ich versuch das mal so zu erklären (angenommen man ist umsatzsteuerpflichtig):
den Leuten denen du im Amateurmusikbusiness eine Rechnung schreibst, denen kannst du keine Rechung schreiben die so aussieht:
Betrag
+ MWST
= Endsumme


Das akzeptiert (so gut wie) kein Mensch. Sondern du verhandelst grundsätzlich nur über die Endsumme.
Die Rechnung sind üblicherweise dann so aus:
Endsumme (inkl. 7% MWST = xxx Euro)

Und bist du umsatzsteuerpflichtig, dann musst du halt von dieser Endsumme die 7% abzwacken und dem Finanzamt überweisen, so dass dir eben nicht die volle Summe zur Verfügung steht.
Und das Gegenrechnen der Vorsteuer hält sich bei uns Amateuren in dermaßen bescheidenen Grenzen, dass dies eben irrelevant ist. Es sei denn man kauft jedes Jahr eine PA, einen teuren Röhrenverstärker, ein neues Keyboard, ein Mischpult oder was auch immer.

Und ich mach das übrigens seit ca. 30 Jahren. Und seit ca. 20 Jahren plage ich mich jedes Quartal mit der Umsatztsteuer für den Musikverein herum.
 
ja gut im amateur business ... dann is klar das dem deine ust wurscht ist... und nach 20 jahren hast dus immer noch mit amateuren zu tun???
 

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