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Rechnung schreiben

den Leuten denen du im Amateurmusikbusiness eine Rechnung schreibst, denen kannst du keine Rechung schreiben die so aussieht:
Betrag
+ MWST
= Endsumme


Das akzeptiert (so gut wie) kein Mensch. Sondern du verhandelst grundsätzlich nur über die Endsumme.
Die Rechnung sind üblicherweise dann so aus:
Endsumme (inkl. 7% MWST = xxx Euro)

wo genau ist da der unterschied, außer im erscheinungsbild der rechnung?

warum akzeptiert keiner die rechnung aus deinem 1. beispiel?
wenn ich mir bei saturn einen plasma-fernseher kauf, bekomme ich eine rechnung in genau dieser form und akzeptiere die ja auch.

oder meinst du was anderes?
 
... und nach 20 jahren hast dus immer noch mit amateuren zu tun???
ääh ja - warum? Sollte ich zwingend nach xx Jahren ein Profi sein?
Meine Güte - da würde ich heute vermutlich unter der Brücke schlafen.
Auf keinen Fall hätte ich den Lebensstandard den ich heute habe. Und ich bin froh, dass wir vor 20 Jahren den Schritt NICHT gemacht haben.
Ausserdem schäme ich mich nicht, ein Amateur zu sein. Oder warum fragst du so komisch?
Wieviele Profis gibts hier im Board?

wo genau ist da der unterschied, außer im erscheinungsbild der rechnung?
solange du nur die Rechnung betrachtest ist kein Unterschied.
Der Unterschied ist in der Vorverhandlung des Preises. Du machst mit einem Veranstalter z.B. aus, dass du für diesen Abend 1000 Euro Gage verlangst. Dann kannst du nachher nicht 1000 Euro + MWST verlangen. Geht nicht.
 
ääh ja - warum? Sollte ich zwingend nach xx Jahren ein Profi sein?
Meine Güte - da würde ich heute vermutlich unter der Brücke schlafen.
Auf keinen Fall hätte ich den Lebensstandard den ich heute habe. Und ich bin froh, dass wir vor 20 Jahren den Schritt NICHT gemacht haben.
Ausserdem schäme ich mich nicht, ein Amateur zu sein. Oder warum fragst du so komisch?
Wieviele Profis gibts hier im Board?
ich frag karnicht komisch.. ich bin nur ueberrascht wegen der sache mit der mwst und das das bei euch wohl die regel ist das die gage der bruttobetrag ist... bzw das es anscheinend sehr viele musiker im amateurbereich gibt (wobei ich das ja noch verstehe)... aber n veranstalter ??? also wenn der das beruflich macht versteh ich nciht warum der kleinunternehmer ist ... hm naja .... :confused:
egal... aber da kannst ja mal froh sein das es nur 7 und ned 16 % sind
 
Du kannst davon ausgehen, dass auch die Vielzahl der Veranstalter keine "wirklichen" Profis sind und somit sehr überrascht reagieren wenn du ihnen auf einmal eine Rechnung präsentierst die um eben genau diesen Mehrwertsteuersatz HÖHER ausfällt als das zuvor ausgemachte.
Ich kann dir aus dem Stehgreif an zwei Händen abzählen bei welchen Veranstaltungen das funktioniert hat.

Und glaub mir: ich hatte wirklich schon mit unglaublich vielen Veranstaltern aus allen möglichen Bereichen zu tun. Selbst bei Firmenjobs (Weihnachts-/Betriebs-/Jubiläumsfeiern etc.) wird meist negativ "überrascht" reagiert.

egal... aber da kannst ja mal froh sein das es nur 7 und ned 16 % sind
ääh - du meinst sicherlich 7 bzw. 19%
auf die Jahre gesehen und wenn du entsprechend viele Jobs hast, dann tun auch die 7% ganz schön weh
 
krass ... ich bin echt uebrrascht... hab ja mir denen nicht so wirklich was zu tun (bin ja nurn hand).. bzw kenn so kleine va's gar nicht.. treib mich nur auf den grossen buehnen rum :D
 
solange du nur die Rechnung betrachtest ist kein Unterschied.
Der Unterschied ist in der Vorverhandlung des Preises. Du machst mit einem Veranstalter z.B. aus, dass du für diesen Abend 1000 Euro Gage verlangst. Dann kannst du nachher nicht 1000 Euro + MWST verlangen. Geht nicht.

ach so wars gemeint. da hst du natürlich recht. da wäre ich als rechnungsempfänger auch sauer...
 
Ok, weiter geht´s mit dem lustigen Frage- Antwort Spiel :)

Wir sind zu dritt in der Band. Aber es braucht ja jemanden der uns dann nach außen vertritt, insbesondere jemanden der sein Autogramm unter die Rechnung setzt. Also unterschreibe ich die Rechnung, kassier vom Veranstalter das Geld, und meine beiden Bandkollegen geben mir dann im Anschluss eine Quittung und ich zahle ihnen ihren Anteil aus? Und wenn ja, wie ließe sich dass dann vor dem FA (falls wir jemals in die Sphären von ü17.500€ pro Jahr vordringen sollte...) darstellen?
Oder sollte jeder von uns dreien auf der Rechnung unterschreiben? (was ja aber auch irgendwie Stuss is)
Oder wir führen die drei Musiker auf der Rechnung auf, und unten unterschreibt einer i.A.?

oder, oder, oder....?
 
Wir haben das damals auch so gelöst:
richtig, einer hat den Kopf hingehalten - der hat auch die GbR gegründet (aber erst nachdem uns das Finanzamt das nicht mehr abgenommen hat, dass es sich um Liebhaberei handelt) und hat uns als Mitmusiker Quittungen unterschreiben lassen wenn er uns die Gage ausgezahlt hat. Das hat er dann sozusagen wieder als Ausgaben geltend gemacht.
Aber das ist nur ein Modell von Möglichkeiten, je nachdem wie weit ihr den Aufwand treiben möchtet.
Und je nachdem wie viele Auftritte mit wieviel Gage da zusammenkommen.

Ich würde zunächst mal den Bären erlegen und dann erst das Fell zerteilen. Sobald es eine gewisse Größenordnung erreicht sind wir hier im Forum leider falsch und da MÜSSEN wir auf die Profis verweisen.
siehe oben in rot - dies gilt nicht nur für Rechtsberatung sondern auch für eine genauere Beratung in steuerlichen Angelegenheiten.
 
da ihr eine GbR seit, müsst Ihr "am Ende des jahres" eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung machen.
da kommt dann der gewinn rein, den ihr erwirtschaftet habt (gemeinsam).
je nachdem, was ihr für einen verteilungsschlüssel gewählt habt, (z.b. jeder ein drittel) wird der gewinn dann jedem zugerechnet und wird der einkommensteuer unterworfen. -> keiner muss jemandem intern rechnungen schreiben.

mit den 17.500,00 € ist die grenze zum kleinunternehmer gemeint. das ist eine umsatzsteuerliche problematik und hat mit eurem gewinn nichts zu tun. bitte bitte nicht durcheinanderschmeißen!!
 
Was die Größenordnung angeht: insgesamt pro Jahr so ca. 2500€ (zu dritt!), also weit entfernt von den 17500€. Und auch noch sehr weit von den EStG- Freibeträgen, da wir die Aufteilung gedrittelt haben.

Sollten wir trotzdem demjenigen, der von uns dreien das Geld entgegennimmt und an die anderen weiterzahlt, eine Quittung schreiben? Also einfach dass man es irgendwie schriftlich hat?
 
yes - und nicht vergessen:
http://www.brot-fuer-die-welt.de/

(wenigstens an Weihnachten)

Also einfach dass man es irgendwie schriftlich hat?
Ich kann dir versichern, dass dies NIE ein Fehler ist. Auch falls es intern mal zu Streitigkeiten kommen sollte. Und: rein in den Ordner und aufheben.
Du weißt wirklich nicht wohin es führen kann - auch im positiven Sinne, natürlich.
 
Bei den unterschiedlichen Modellen, die hier diskutiert werden, bitte auch mögliche Zahlungen an die KSK ( http://www.kuenstlersozialkasse.de/ ) mit berücksichtigen.

Laut $1 KSVG muss folgende Voraussetzung gegeben sein: "Selbständige Künstler und Publizisten werden in der allgemeinen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert, wenn sie

1.
die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben..."

Das trifft bei uns nicht zu. Zudem gibts da die Grenze von 3900€ Einkommen p.a. die du verdienen musst, bevor das überhautp relevant ist. Wir sind alle schon anderweitig krankenversichert.

Aber hier lässt sich alles nochmal schön nachlesen. Und danke für den Hinweis.
 
Aber hier lässt sich alles nochmal schön nachlesen. Und danke für den Hinweis.

Wenn Du das bis § 24 nachgelesen hättest, dann wärest Du vielleicht auf den Trichter gekommen, dass es Topo nicht um die Versicherungsvoraussetzungen geht, sondern um die Künstersozialabgabe, die fällig wird, wenn man Musiker beauftragt - übrigens unabhängig davon, ob einer dieser Musiker bei der KSK versichert ist. ;)
 
@all, hi mich gibt's noch... ;)

Bei den unterschiedlichen Modellen, die hier diskutiert werden, bitte auch mögliche Zahlungen an die KSK ( http://www.kuenstlersozialkasse.de/ ) mit berücksichtigen.

...die KSK bitte in BEIDE RICHTUNGEN bedenken! ->
Bei mir steht immer noch kleingedruckt: ...Der Betrag versteht sich inkl. Fahrtkosten,...

Für den Veranstalter ist dieser Satz KOSTENTREIBEND!
Auf Reisekosten ist keine Künstlersozialabgabe (KSA) fällig. Wenn das rechnungstechnisch getrennt ist, spart man als Künstler dem Veranstalter - in der Summe und auf's Jahr addiert - einen merklichen Batzen Geld!
Als Künstler sollte man solche "Kleinigkeiten" auch für seinen Auftraggeber/Veranstalter quasi als Serviceleistung richtig in Rechnung stellen.

Wir haben das damals auch so gelöst:
richtig, einer hat den Kopf hingehalten - der hat auch die GbR gegründet (aber erst nachdem uns das Finanzamt das nicht mehr abgenommen hat, dass es sich um Liebhaberei handelt) und hat uns als Mitmusiker Quittungen unterschreiben lassen wenn er uns die Gage ausgezahlt hat. Das hat er dann sozusagen wieder als Ausgaben geltend gemacht.
Aber das ist nur ein Modell von Möglichkeiten...

So, jetzt das Ganze in die andere Richtung gedacht.

@ Harry
Wie, einer von Euch hat als Einzelperson eine GbR gegründet? Wie soll das gehen? Das können wir vielleicht auch per PN klären.

Für die KSA "gefährlich" wird es aber, wenn die anderen Bandmusiker quasi als "Lohnmusiker" geführt und so ausbezahlat werden. Vorsicht - und hier ja kein Eigentor schießen.

topo hat zwar schon auf einen alten Beitrag von mir verlinkt. Aber da nicht jeder den Link klickt, darf ich mich mal selbst kurz zitieren und die wichtige Passage hier reinkopieren:
Wer als Band so genannte "Lohnmusiker" (Gastmusiker gegen Bezahlung) BESCHÄFTIGT, ist AUCH KSA-PFLICHTIG!!!
DAmit kämpfen momentan nicht nur die großen Orchester sondern auch etliche bekannte deutsche Mittelklasseacts, die z.B. zweimal pro Jahr mit einer Lohnmucker-Truppe auf Deutschlandtournee sind!
Die KSK kassiert hier in den meisten Fällen sogar einmal zusätzlich: nämlich vom Veranstalter für die komplett gezahlte Abendgage und dann nochmals vom "Bandleader" für die von diesem bezahlten Gastmusiker.

lg.
 
Wenn Du das bis § 24 nachgelesen hättest, dann wärest Du vielleicht auf den Trichter gekommen, dass es Topo nicht um die Versicherungsvoraussetzungen geht, sondern um die Künstersozialabgabe, die fällig wird, wenn man Musiker beauftragt - übrigens unabhängig davon, ob einer dieser Musiker bei der KSK versichert ist. ;)


Da das für "Künstler" generell gilt, ist diese Regelung übrigens ein riesiges Ärgernis für jeden, der im kommerziellen Medienbereich mit Sprechern etc. zu tun hat...das nur mal am Rande.
Da muss man dann als dienstleistendes Tonstudio die KSK befüttern, weil jemand ne Stunde am Mikro sitzt...
 
@ Harry
Wie, einer von Euch hat als Einzelperson eine GbR gegründet? Wie soll das gehen? Das können wir vielleicht auch per PN klären.
nein - hat er nicht
das war zusammen mit seiner Freundin/Frau, die war damals die Sängerin - ich hab das einfach "unterschlagen" :redface:
 
Einstweilen sind auf jeden Fall mal alle Klarhete beseitigt. Vielen Dank nochmal für die Hilfe.
 
Ist es richtig so wie ich es alles verstanden hab. Das Musiker keine Rechnung mit Mwst und Ust ausstellen darf nach deutschen Steuerrecht ?
Es sei man ist als kleingewerbe angemeldet hat ? (Musikproduktionen ect...)
 

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